Rechtsprechung
BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91 |
Unterhaltsüberzahlung
§ 818 Abs. 3 BGB, Schuldentilgung, Ursächlichkeit, § 819 BGB
Volltextveröffentlichungen (5)
- Prof. Dr. Lorenz
Wegfall der Bereicherung bei Schuldentilgung mit rechtsgrundlos erlangtem Geld?
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berufung auf den Wegfall der Bereicherung - Ausgleich bei nicht geschuldeten Unterhaltsleistungen über dem Selbstbehalt - Zahlungen aufgrund eines Prozessvergleichs - Anspruch auf Rückzahlung des rechtsgrundlos Geleisteten - Vorliegen einer verschärften Haftung - ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Bereicherungsausgleich wegen nicht geschuldeter Unterhaltsleistungen
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Entreicherung nach § 818 Abs. 3 BGB: Bezahlung eigener Verbindlichkeiten
Papierfundstellen
- BGHZ 118, 383
- NJW 1992, 2415
- MDR 1992, 1060
- FamRZ 1992, 1152
- WM 1992, 1959
- JR 1993, 151
Wird zitiert von ... (125) Neu Zitiert selbst (18)
- BGH, 09.05.1984 - IVb ZR 7/83
Rückzahlungsanspruch von Unterhaltsbeträgen bei Verbrauch dieser Beträge für den …
Auszug aus BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91
Das hat der Senat bisher unter anderem bei Unterhaltsleistungen aufgrund einer einstweiligen Anordnung im Scheidungsverfahren angenommen, wenn diese über Bestand oder Höhe des materiell geschuldeten Unterhalts hinausgeht (vgl. BGHZ 93, 183 ff.;Senatsurteil vom 9. Mai 1984 - IVb ZR 7/83 - FamRZ 1984, 767 ff.), ferner bei Unterhalts Zahlungen des Scheinvaters an das Kind, wenn dessen Nichtehelichkeit rechtskräftig festgestellt worden und die zunächst bestehende Unterhaltspflicht rückwirkend weggefallen ist (BGHZ 78, 201 ff.;Senatsurteil vom 20. Mai 1981 - IVb ZR 571/80 - FamRZ 1981, 764 ff.).Die Vorschrift dient dem Schutz des "gutgläubig" Bereicherten, der das rechtsgrundlos Empfangene im Vertrauen auf das (Fort-)Bestehen des Rechtsgrundes verbraucht hat und daher nicht über den Betrag einer wirklichen (bestehengebliebenen) Bereicherung hinaus zur Herausgabe oder zum Wertersatz verpflichtet werden soll (BGHZ 55, 128, 134 [BGH 07.01.1971 - VII ZR 9/70]; BGH Urteil vom 28. Juni 1956 - II ZR 78/54 - LM Nr. 7 zu § 818 Abs. 3; Senatsurteil vom 9. Mai 1984 a.a.O. S. 768).
Bei der Überzahlung von Unterhalt kommt es daher darauf an, ob der Empfänger die Beträge restlos für seine laufenden Lebensbedürfnisse verbraucht oder sich damit noch in seinem Vermögen vorhandene Werte oder Vorteile verschafft hat (Senatsurteile vom 9. Mai 1984 a.a.O. …und vom 20. Mai 1981 a.a.O. S. 765).
Auch die infolge Tilgung eigener Schulden mittels des rechtsgrundlos erlangten Geldes eintretende Befreiung von Verbindlichkeiten zählt zu den bestehenbleibenden Vermögensvorteilen, die einem Wegfall der Bereicherung grundsätzlich entgegenstehen (Senatsurteil vom 9. Mai 1984 aaO; BGH Urteil vom 18. April 1985 - VII ZR 309/84 - NJW 1985, 2700; BVerwGE 28, 68, 75) [BVerwG 12.10.1967 - II C 71/67].
Dabei muß sich bereits aus dem Inhalt des Rechtsgeschäfts ergeben, daß beide Parteien sich die Möglichkeit des Wegfalls des Rechtsgrundes nicht nur beiläufig, sondern besonders vergegenwärtigt haben (BGH Urteil vom 10. Juli 1961 - II ZR 258/59 - LM Nr. 1 zu § 820 BGB; Senatsurteil vom 9. Mai 1984 a.a.O. S. 768;… Palandt/Thomas a.a.O. § 820 Rdn. 2).
- BGH, 19.12.1984 - IVb ZR 51/83
Keine verschärfte Bereicherungshaftung nach negativer Feststellungsklage
Auszug aus BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91
Zu den Voraussetzungen einer verschärften Haftung nach den §§ 818 Abs. 4, 819, 820 (Fortführung von BGHZ 93, 183 undSenatsurteil vom 7. Mai 1986 - IVb ZR 49/85 - FamRZ 1986, 793).Das hat der Senat bisher unter anderem bei Unterhaltsleistungen aufgrund einer einstweiligen Anordnung im Scheidungsverfahren angenommen, wenn diese über Bestand oder Höhe des materiell geschuldeten Unterhalts hinausgeht (vgl. BGHZ 93, 183 ff.;Senatsurteil vom 9. Mai 1984 - IVb ZR 7/83 - FamRZ 1984, 767 ff.), ferner bei Unterhalts Zahlungen des Scheinvaters an das Kind, wenn dessen Nichtehelichkeit rechtskräftig festgestellt worden und die zunächst bestehende Unterhaltspflicht rückwirkend weggefallen ist (BGHZ 78, 201 ff.;Senatsurteil vom 20. Mai 1981 - IVb ZR 571/80 - FamRZ 1981, 764 ff.).
Für eine erweiternde Auslegung der Vorschrift hat er weder bei einer Feststellungsklage gegen Unterhaltspflichten aufgrund einer einstweiligen Anordnung (BGHZ 93, 183 ff.) noch bei einer Unterhaltsabänderungsklage gemäß § 323 ZPO (Senatsurteil vom 7. Mai 1986 - IVb ZR 49/85 - FamRZ 1986, 793) Raum gesehen, weil die Regelung des § 818 Abs. 4 BGB eine eng zu sehende Ausnahme von dem Grundsatz ist, daß der Bereicherte auf Ersatz nur bis zur Grenze einer noch vorhandenen Bereicherung haftet, und weil der Unterhaltsschuldner wegen der Möglichkeit der Einstellung der Zwangsvollstreckung nicht schutzlos ist.
Es war ihm unbenommen, die Bereicherungsklage alsbald nach der Unterhaltsleistung ohne Rücksicht auf die vorherige Abänderung des Unterhaltstitels zu erheben, wodurch er die Wirkungen des § 818 Abs. 4 BGB jedenfalls hinsichtlich noch nicht verbrauchter Zahlungen hätte auslösen können (BGHZ 93, 183, 189) [BGH 19.12.1984 - IVb ZR 51/83].
- BGH, 07.05.1986 - IVb ZR 49/85
Rechtshängigkeit einer Leistungsklage - Rechtshängigkeit einer Abänderungsklage - …
Auszug aus BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91
Zu den Voraussetzungen einer verschärften Haftung nach den §§ 818 Abs. 4, 819, 820 (Fortführung von BGHZ 93, 183 undSenatsurteil vom 7. Mai 1986 - IVb ZR 49/85 - FamRZ 1986, 793).Für eine erweiternde Auslegung der Vorschrift hat er weder bei einer Feststellungsklage gegen Unterhaltspflichten aufgrund einer einstweiligen Anordnung (BGHZ 93, 183 ff.) noch bei einer Unterhaltsabänderungsklage gemäß § 323 ZPO (Senatsurteil vom 7. Mai 1986 - IVb ZR 49/85 - FamRZ 1986, 793) Raum gesehen, weil die Regelung des § 818 Abs. 4 BGB eine eng zu sehende Ausnahme von dem Grundsatz ist, daß der Bereicherte auf Ersatz nur bis zur Grenze einer noch vorhandenen Bereicherung haftet, und weil der Unterhaltsschuldner wegen der Möglichkeit der Einstellung der Zwangsvollstreckung nicht schutzlos ist.
Es hat dabei besonders mit Blick auf die Schwierigkeiten, die einer Rückforderung zuviel gezahlten Unterhalts im Falle einer rückwirkenden Abänderung entgegenstehen, die Interessen von Unterhaltsgläubiger und Unterhalts Schuldner gegeneinander abzuwägen (Senatsurteil vom 7. Mai 1986 a.a.O. S. 794).
- BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70
Flugreise - § 818 BGB, erlangte Dienstleistung, ersparte Aufwendungen, …
Auszug aus BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91
Die Vorschrift dient dem Schutz des "gutgläubig" Bereicherten, der das rechtsgrundlos Empfangene im Vertrauen auf das (Fort-)Bestehen des Rechtsgrundes verbraucht hat und daher nicht über den Betrag einer wirklichen (bestehengebliebenen) Bereicherung hinaus zur Herausgabe oder zum Wertersatz verpflichtet werden soll (BGHZ 55, 128, 134 [BGH 07.01.1971 - VII ZR 9/70]; BGH Urteil vom 28. Juni 1956 - II ZR 78/54 - LM Nr. 7 zu § 818 Abs. 3;… Senatsurteil vom 9. Mai 1984 a.a.O. S. 768).Sie würde im Gegenteil die Beweisanforderungen überspannen und im Widerspruch zu dem Gesetzeszweck stehen, der die Ersatzpflicht des Bereicherungsschuldners an die echte Vermögensmehrung aufgrund des rechtsgrundlosen Empfangs knüpft (BGHZ 55, 128, 134) [BGH 07.01.1971 - VII ZR 9/70].
- BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 571/80
Bereicherungsanspruch des Scheinvaters wegen unberechtigter Unterhaltsleistungen
Auszug aus BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91
Das hat der Senat bisher unter anderem bei Unterhaltsleistungen aufgrund einer einstweiligen Anordnung im Scheidungsverfahren angenommen, wenn diese über Bestand oder Höhe des materiell geschuldeten Unterhalts hinausgeht (vgl. BGHZ 93, 183 ff.;Senatsurteil vom 9. Mai 1984 - IVb ZR 7/83 - FamRZ 1984, 767 ff.), ferner bei Unterhalts Zahlungen des Scheinvaters an das Kind, wenn dessen Nichtehelichkeit rechtskräftig festgestellt worden und die zunächst bestehende Unterhaltspflicht rückwirkend weggefallen ist (BGHZ 78, 201 ff.;Senatsurteil vom 20. Mai 1981 - IVb ZR 571/80 - FamRZ 1981, 764 ff.).Bei der Überzahlung von Unterhalt kommt es daher darauf an, ob der Empfänger die Beträge restlos für seine laufenden Lebensbedürfnisse verbraucht oder sich damit noch in seinem Vermögen vorhandene Werte oder Vorteile verschafft hat (…Senatsurteile vom 9. Mai 1984 a.a.O. und vom 20. Mai 1981 a.a.O. S. 765).
- BGH, 15.02.1989 - IVb ZR 41/88
Berücksichtigung einer nachträglich bewilligten Erwerbsunfähigkeitsrente
Auszug aus BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91
Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es dann nach Treu und Glauben, einen in solcher Weise angebotenen Kredit anzunehmen (Senatsurteilevom 23. März 1983 - IVb ZR 358/81 - FamRZ 1983, 574, 575 undvom 15. Februar 1989 - IVb ZR 41/88 - BGHR BGB § 242 Ausgleichsanspruch 1 = FamRZ 1989, 718, 719). - BGH, 23.03.1983 - IVb ZR 358/81
Unterhaltsbedürftigkeit während eines noch laufenden Bewilligungsverfahrens auf …
Auszug aus BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91
Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es dann nach Treu und Glauben, einen in solcher Weise angebotenen Kredit anzunehmen (Senatsurteilevom 23. März 1983 - IVb ZR 358/81 - FamRZ 1983, 574, 575 undvom 15. Februar 1989 - IVb ZR 41/88 - BGHR BGB § 242 Ausgleichsanspruch 1 = FamRZ 1989, 718, 719). - BGH, 08.10.1980 - IVb ZR 535/80
Bereicherungsanspruch des Scheinvaters
Auszug aus BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91
Das hat der Senat bisher unter anderem bei Unterhaltsleistungen aufgrund einer einstweiligen Anordnung im Scheidungsverfahren angenommen, wenn diese über Bestand oder Höhe des materiell geschuldeten Unterhalts hinausgeht (vgl. BGHZ 93, 183 ff.;Senatsurteil vom 9. Mai 1984 - IVb ZR 7/83 - FamRZ 1984, 767 ff.), ferner bei Unterhalts Zahlungen des Scheinvaters an das Kind, wenn dessen Nichtehelichkeit rechtskräftig festgestellt worden und die zunächst bestehende Unterhaltspflicht rückwirkend weggefallen ist (BGHZ 78, 201 ff.;Senatsurteil vom 20. Mai 1981 - IVb ZR 571/80 - FamRZ 1981, 764 ff.). - BVerwG, 30.08.1962 - II C 90.60
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 15, 15, 18) [BVerwG 30.08.1962 - II C 90/60] hat einen Wegfall der Bereicherung gemäß § 818 Abs. 3 BGB auch dann angenommen, wenn der Beamte mit dem überzahlten Betrag Schulden getilgt hat, die er ohne die Überzahlung unter Einschränkung seines Lebensstandards ebenso getilgt hätte. - BGH, 19.03.1958 - V ZR 62/57
Auszug aus BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91
Der Bereicherte hat den Wegfall der Bereicherung zu beweisen, da es sich um eine rechtsvernichtende Einwendung handelt (BGH Urteil vom 19. März 1958 - V ZR 62/57 - NJW 1958, 1725). - BVerwG, 10.10.1961 - VI C 25.60
Rechtsmittel
- BGH, 18.04.1985 - VII ZR 309/84
Fehlgeleitete Überweisung - Wegfall der Bereicherung - Überweisung auf ein im …
- BGH, 10.07.1961 - II ZR 258/59
Wahrnehmung eigener Interessen bei gleichzeitiger Besorgung eines fremden …
- BGH, 20.10.1958 - III ZR 101/57
Rechtsmittel
- BGH, 28.06.1956 - II ZR 78/54
Rechtsmittel
- RG, 03.10.1913 - III 228/13
Wegfall der Bereicherung; Zuviel gezahltes Gehalt
- RG, 08.03.1906 - IV 430/05
Einstweilige Verfügung in Ehesachen.
- BVerwG, 12.10.1967 - II C 71.67
Auszahlung eines als Bruttoleistung geschuldeten Betrags ohne Abzug der …
- BGH, 12.04.2013 - V ZR 266/11
Gewährleistung beim Wohnungskauf: Fehlende Baugenehmigung als Sachmangel; Prüfung …
So erfordert etwa die Kenntnis davon, nicht zum Besitz berechtigt zu sein (§ 990 Abs. 1 Satz 2 BGB) oder etwas rechtsgrundlos empfangen zu haben (§ 819 Abs. 1 BGB), nicht nur das Wissen um die tatsächlichen Umstände, aus denen auf die Nichtberechtigung zu schließen ist, sondern auch die Kenntnis dieser Rechtsfolge selbst (zu § 819 Abs. 1 BGB vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 1992 - XII ZR 119/91, BGHZ 118, 383, 392 mwN; zu § 990 Abs. 1 Satz 2 BGB vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 1960 - II ZR 125/58, BGHZ 32, 76, 92). - OLG Schleswig, 28.04.2016 - 5 U 36/15
Geschäftsunfähigkeit; Entreicherung; Informationspflichten des …
Die Beklagte ist als Bereicherungsschuldnerin nach den allgemeinen Grundsätzen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 17. Juni 1992 - XII ZR 119/91, [...] Rn. 12;… Urteil vom 10. Februar 1999 - VIII ZR 314/97, [...] Rn. 16;… Urteil vom 17. Januar 2003 - V ZR 235/02, [...] Rn. 5) für den von ihr erhobenen Einwand, sie sei nicht mehr bereichert, darlegungs- und beweispflichtig.Die Vorschrift dient dem Schutz von "gutgläubig" Bereicherten, die das rechtsgrundlos Empfangene im Vertrauen auf das (Fort-)Bestehen des Rechtsgrundes verbraucht haben und daher nicht über den Betrag einer wirklichen (bestehengebliebenen) Bereicherung hinaus zur Herausgabe oder zum Wertersatz verpflichtet werden sollen (BGH…, Urteil vom 7. Januar 1971 - VII ZR 9/70, [...] Rn. 19;… Urteil vom 9. Mai 1984 - IVb ZR 7/83, [...] Rn. 9; Urteil vom 17. Juni 1992 - XII ZR 119/91, [...] Rn. 9).
- BGH, 06.02.2008 - XII ZR 14/06
Berücksichtigung späterer Änderungen des verfügbaren Einkommens bei der Bemessung …
Bei der Überzahlung von Unterhalt kommt es daher darauf an, ob der Empfänger die Beträge restlos für seinen Lebensbedarf verbraucht oder sich noch in seinem Vermögen vorhandene Werte - auch in Form anderweitiger Ersparnisse, Anschaffungen oder Tilgung eigener Schulden - verschafft hat (Senatsurteile BGHZ 118, 383, 386 = FamRZ 1992, 1152, 1153 f. und vom 27. Oktober 1999 - XII ZR 239/97 - FamRZ 2000, 751).b) Vom Eintritt der Rechtshängigkeit der Rückforderungsklage an kann sich der Empfänger einer rechtsgrundlos erbrachten Leistung nach § 818 Abs. 4 BGB allerdings nicht mehr auf den Wegfall der Bereicherung berufen, sondern haftet nach allgemeinen Vorschriften (Senatsurteile BGHZ 118, 383, 390 = FamRZ 1992, 1152, 1154 und vom 22. April 1998 - XII ZR 221/96 - FamRZ 1998, 951).
- BGH, 27.10.2016 - IX ZR 160/14
Insolvenzanfechtung wegen unentgeltlicher Leistung: Berufung auf Entreicherung …
Dieser Einwand ist dem Bereicherungsschuldner auch dann eröffnet, wenn er das Erlangte zur Tilgung von Verbindlichkeiten nutzt, jedoch deshalb frei werdende Mittel ersatzlos verbraucht; unter diesen Umständen fehlt es an der Ursächlichkeit der rechtsgrundlosen Zahlung für den (zunächst) durch Tilgung der Verbindlichkeiten entstehenden Vermögensvorteil (BGH, Urteil vom 17. Juni 1992 - XII ZR 119/91, BGHZ 118, 383, 388 f zur Bereicherung durch überzahlten Unterhalt; vom 17. Januar 2003 - V ZR 235/02, NJW 2003, 3271 unter II. 2.). - BGH, 05.03.2015 - IX ZR 164/14
Zahlungsklage des Massegläubigers gegen den Insolvenzverwalter: Berechnung des …
b) Die Abzugsfähigkeit von Vermögensnachteilen des Bereicherungsschuldners setzt voraus, dass diese Vermögensnachteile adäquat kausal auf der Bereicherung beruhen (BGH, Urteil vom 23. Oktober 1980 - IVa ZR 45/80, NJW 1981, 277, 278; vom 17. Juni 1992 - XII ZR 119/91, NJW 1992, 2415, 2416;… MünchKomm-BGB/Schwab, 6. Aufl., § 818 Rn. 123;… Staudinger/Lorenz, BGB, 2007, § 818 Rn. 1 aE unter Hinweis auf die Motive zu § 739 E I). - BGH, 11.08.2010 - XII ZR 102/09
Nachehelicher Unterhalt: Anforderungen an den Inhalt eines Berufungsurteils; …
Unabhängig davon kann er Leistungsklage auf Rückzahlung überzahlten Unterhalts erheben, ohne zuvor die Rechtskraft des Titels oder die Abänderung eines früheren Titels abzuwarten (Senatsurteile BGHZ 118, 383, 391 = FamRZ 1992, 1152, 1155 und vom 22. April 1998 - XII ZR 221/96 - FamRZ 1998, 951, 952). - BGH, 02.06.2015 - XI ZR 327/14
Girogeschäft: Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach versehentlicher …
a) Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Bereicherung trotz Wegfalls des Erlangten dann fortbesteht, wenn der Schuldner den rechtsgrundlos erlangten Betrag dazu verwendet hat, eigene Verbindlichkeiten zu tilgen, die er andernfalls - ohne rechtsgrundlose Vermögensmehrung - nicht getilgt hätte (BGH, Urteil vom 17. Juni 1992 - XII ZR 119/91, BGHZ 118, 383, 386 f. mwN).Anders als die Revisionserwiderung meint, sind Feststellungen hierzu nicht deshalb ausgeschlossen, weil bereits feststünde, dass es dem Berufungsgericht nach Zurückverweisung verwehrt sein wird, dem erstmals in der Berufungserwiderung erfolgten Beweisantritt des Beklagten, der für die Umstände seiner Entreicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) die Darlegungs- und Beweislast trägt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 1992 - XII ZR 119/91, BGHZ 118, 383, 387 f.), nachzugehen.
- BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99
Verwirkung
a) § 818 Abs. 3 BGB dient dem Schutz des gutgläubig Bereicherten, der das rechtsgrundlos Empfangene im Vertrauen auf das (Fort-)Bestehen des Rechtsgrundes verbraucht hat und daher nicht über den Betrag einer wirklich bestehengebliebenen Bereicherung hinaus zur Herausgabe oder zum Wertersatz verpflichtet werden soll (BGH 17. Juni 1992 - XII ZR 119/91 - BGHZ 118, 383).Auch die infolge Tilgung eigener Schulden mittels des rechtsgrundlos erlangten Geldes eintretende Befreiung von Verbindlichkeiten zählt zu den bestehenbleibenden Vermögensvorteilen, die einem Wegfall der Bereicherung grundsätzlich entgegenstehen (BGH 17. Juni 1992 aaO).
Auch ohne besonderen Verwendungsnachweis spricht dann aufgrund der Lebenserfahrung zu Gunsten des Empfängers die Vermutung, daß er die Überzahlung zur Verbesserung seines Lebensstandards ausgegeben hat (BGH 17. Juni 1992 aaO).
- BGH, 05.11.2002 - X ZR 140/01
Begriff des angemessenen Unterhalts des Schenkers
Wenn ein erlangter Gegenstand weggegeben oder verbraucht worden ist, besteht eine Bereicherung nur fort, soweit sich der Empfänger damit noch vorhandene Vermögensvorteile geschaffen hat, indem er beispielsweise Anschaffungen getätigt, Schulden getilgt oder soweit er durch die Verwendung Ausgaben erspart hat, die er notwendigerweise auch sonst gehabt hätte (BGHZ 118, 383, 386). - BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 374/99
Gehaltsüberzahlung; Wegfall der Bereicherung
§ 818 Abs. 3 BGB dient dem Schutz des "gutgläubig" Bereicherten, der das rechtsgrundlos Empfangene im Vertrauen auf das (Fort-)Bestehen des Rechtsgrundes verbraucht hat und der nicht über den Betrag einer wirklichen (noch bestehenden) Bereicherung hinaus zur Herausgabe oder zum Wertersatz verpflichtet werden soll (BGH 17. Juni 1992 - XII ZR 119/91 - BGHZ 118, 383, 386 mwN).Auch eine infolge Tilgung eigener Schulden mittels des rechtsgrundlos erlangten Geldes eingetretene Befreiung von Verbindlichkeiten zählt zu den weiterhin vorhandenen Vermögensvorteilen, die einem Wegfall der Bereicherung grundsätzlich entgegenstehen (BGH 17. Juni 1992 aaO mwN).
Der Bereicherte hat den Wegfall der Bereicherung zu beweisen, da es sich um eine rechtsvernichtende Einwendung handelt (BGH 17. Juni 1992 aaO).
- BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 175/04
Rückzahlung überzahlter Honorare - Rückwirkende Feststellung eines …
- BGH, 07.03.2003 - V ZR 437/01
Begriff der Arglist
- BGH, 17.10.2013 - IX ZR 10/13
Insolvenzanfechtung: Tilgung einer fremden Schuld als unentgeltliche Leistung
- BGH, 17.01.2003 - V ZR 235/02
Berufung eines Geschäftsunfähigen auf den Wegfall der Bereicherung; Verbrauch von …
- BGH, 10.02.2004 - X ZR 117/02
Zum Bereicherungsanspruch gegen den "Zweitbeschenkten"
- BGH, 27.10.1999 - XII ZR 239/97
Zuvielzahlung von Unterhalt aufgrund einer einstweiligen Anordnung zur …
- BGH, 14.10.2015 - IV ZR 438/14
Herausgabe- und Zinsansprüche des Erben gegen den Fiskus als Erbschaftsbesitzer
- BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 912/94
Rückzahlung überzahlter Vergütung - Fälligkeit - Tarifliche Ausschlußfrist - …
- BGH, 10.03.2022 - IX ZR 4/21
Schenkungsanfechtung in der Insolvenz, Bargeschäftsprivileg
- BGH, 22.04.1998 - XII ZR 221/96
Rückforderung zuviel gezahlten Unterhalts
- BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 5.16
Rückabwicklung von durch Bestechung und arglistige Täuschung veranlasster Zahlung …
- ArbG Mannheim, 12.02.2008 - 8 Ca 412/07
Überzahlung von Gehalt - ungerechtfertigte Bereicherung - Erstattung der …
- BGH, 21.03.1996 - III ZR 245/94
Bereicherungshaftung eines Energieversorgungsunternehmens wegen der Nutzung …
- KG, 05.09.2017 - 7 U 136/16
Bereicherungsanspruch: Nichtigkeit eines Grundstückkaufvertrags bei deutlichem …
- BGH, 30.09.2003 - XI ZR 426/01
Voraussetzungen der Teilnahme am sog. Transferrubel-Abrechnungsverfahren; …
- OLG Köln, 27.03.1998 - 4 UF 164/97
Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung gem § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 BGB bei …
- OLG Naumburg, 29.04.2004 - 3 UF 15/04
Rückerstattung zuviel gezahlten Kindesunterhalts - Mitteilungspflicht des …
- BGH, 02.11.2022 - IV ZR 257/21
Private Unfallversicherung: Rückforderung der Invaliditätsleistung nach …
- OLG Nürnberg, 31.01.2012 - 1 U 1522/11
Kauf einer Eigentumswohnung: Inhaltskontrolle der Frist für die Bindung des …
- BGH, 19.10.1995 - IX ZR 20/95
Gebühren des Steuerberaters für die Überwachung der Buchführung und die Behebung …
- OLG Bamberg, 29.02.2016 - 4 U 78/14
Ansprüche des Erben wegen Zinsnutzungen gegen den Fiskus als Erbschaftsbesitzer
- OLG Brandenburg, 13.04.2006 - 9 U 12/05
Begrenztes Realsplitting: Rückforderung überzahlten Unterhalts sowie einer …
- OVG Niedersachsen, 25.09.2018 - 5 LB 98/16
Ehegattenunterhalt; Ehescheidung; Entreicherung; nacheheliche …
- OLG Braunschweig, 22.04.1998 - 1 UF 123/97
Ungerechtfertigte Bereicherung durch zuviel geleistete …
- BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 597/01
Rückzahlung von auf Grund eines Urteils gezahlten Beträgen - Entreicherung - …
- BGH, 30.03.2004 - XI ZR 145/03
Ansprüche eines Kreditinstituts nach Einlösung eines Schecks
- OLG Stuttgart, 26.04.2018 - 1 U 75/17
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung bei Vertrag mit einem Wunderheiler
- BGH, 24.09.1996 - XI ZR 227/95
Gutgläubiger einredefreier Erwerb einer Grundschuld kraft Gesetzes; Verfügung …
- BGH, 09.11.1994 - IV ZR 66/94
Abtretung des Anspruchs auf Rückgewähr eines Geschenks wegen Bedürftigkeit
- AG Starnberg, 21.11.2018 - 2 F 366/16
Unterhaltsverfahren: Einkommensermittlung bei Gesellschaftergeschäftsführer
- BGH, 26.09.1995 - XI ZR 159/94
Pflichten der Bank bei Hereinnahme eines Inhaberverrechnungsschecks
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2014 - 24 Sa 1228/14
Grundsätze zum Nachweis der Entreicherung gegenüber Ansprüchen auf Erstattung und …
- KG, 18.12.2003 - 19 UF 258/03
Nachehelicher Unterhalt: Fortschreibung einer im Unterhaltsvergleich vereinbarten …
- VGH Baden-Württemberg, 23.07.2012 - 2 S 1117/12
Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes und Vertrauensschutz durch …
- OLG Stuttgart, 17.11.2022 - 2 U 219/21
Ungerechtfertigte Bereicherung: Rückzahlungspflicht für Überweisungsbeträge zum …
- OLG Düsseldorf, 13.10.2011 - 24 U 108/11
Fehlerhafte Beratung bei der Zwangsvollstreckung: Kostenschaden?
- BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01
Eingruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin einer Grundschule in Sachsen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2019 - 7 Sa 499/17
Rückforderung überzahlter Vergütung und Abfindung - Wegfall der Bereicherung - …
- OLG Köln, 31.10.2006 - 25 U 5/06
Kriterium einer Insolvenzforderung im Sinne von § 38 Insolvenzordnung (InsO); …
- LAG Köln, 18.09.1995 - 6 Sa 517/95
Ruhestandsbezüge: Kürzung - Verwendung im öffentlichen Dienst
- OVG Niedersachsen, 03.11.2016 - 5 LA 84/16
Besoldungsvorbehalt
- OLG Hamm, 23.03.2009 - 8 UF 177/08
Bemessung und Beschränkung des nachehelichen Unterhalts bei …
- BAG, 23.04.2008 - 10 AZR 108/07
Sozialkassenverfahren - Rückzahlung von Beiträgen
- OVG Thüringen, 08.11.2023 - 2 ZKO 558/19
Ermessensentscheidung bei der Rückforderung überzahlter Bezüge
- SG Nürnberg, 22.10.2015 - S 7 KR 601/14
Kein Anspruch der Krankenkassen auf Rückzahlung von 2010 gezahlte Umsatzsteuer …
- OLG Karlsruhe, 29.11.2005 - 20 WF 120/05
Ablehnung von Prozesskostenhilfe: Mutwilligkeit einer unbedingten …
- OLG Zweibrücken, 31.05.1994 - 5 UF 117/93
Rückzahlung von Unterhaltsleistungen; Erhebung einer Abänderungsklage ; Vorliegen …
- OLG Hamburg, 28.06.2019 - 1 U 160/18
Rückerstattung von Zahlungen für die Vermittlung und Betreuung von Patienten; …
- OLG Köln, 31.05.1996 - 2 U 18/96
Rückabwicklung eines gefälschten Überweisungsauftrags
- BGH, 07.05.2003 - XII ZR 53/01
Rückforderung durch den Versorgungsträger ausgezahlter Unterhaltsbeiträge
- OLG Nürnberg, 14.01.2004 - 10 WF 4042/03
Die Rückforderungsklage wegen nicht mehr geschuldeter Unterhaltsleistungen ist in …
- OLG Dresden, 27.08.1998 - 7 U 1648/98
Bereicherungsanspruch der Bank bei Falschbuchung eines Schecks
- OLG Saarbrücken, 20.10.2016 - 4 U 46/16
Schadensregulierung nach Verkehrsunfall: Bereicherungsrechtliche Rückforderung …
- OLG Karlsruhe, 05.03.2015 - 12 U 202/11
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der Gegenwertregelung für …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2018 - 1 A 1463/15
Beamtenrechtliche Anerkennung von soldatischen Erfahrungszeiten bei ehemaligen …
- SG Reutlingen, 14.06.2017 - S 1 KR 3399/14
Krankenversicherung - Krankenhausapotheke - Erstattungsanspruch der Krankenkasse …
- OLG München, 05.10.2010 - 5 U 4438/09
Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der von einem insolventen …
- BAG, 23.04.2008 - 10 AZR 1057/06
Sozialkassenverfahren - Rückzahlung von Beiträgen
- OLG Hamm, 19.11.1996 - 29 U 65/96
Ansprüche aus einem Gütertrennungsvertrag; Sicherung einer Bezugsberechtigung aus …
- OLG Koblenz, 04.05.2020 - 13 UF 81/20
- OLG Hamm, 28.09.1993 - 1 UF 268/93
Deliktische Schadensersatzpflicht; Bereicherungshaftung; Überhöhte …
- OLG Zweibrücken, 02.02.2012 - 4 U 73/11
Ungerechtfertigte Bereicherung: Bereicherungsausgleich zwischen …
- OLG München, 22.08.2006 - 18 U 3979/04
Baulandausweisung gegen Grundstücksabtretung
- AG Ludwigslust, 23.09.2005 - 5 F 146/04
- OLG Saarbrücken, 05.08.2003 - 4 U 607/02
1. Verpflichtung zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge bei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2000 - 12 A 2624/98
Rückforderung von zuviel gezahlten Bezügen an einen Beigeordneten eines …
- OVG Niedersachsen, 29.07.2013 - 5 LA 275/12
Unter dem gesetzlichen Vorbehalt der endgültigen Stufenzuordnung stehende Bezüge …
- BGH, 12.11.2009 - V ZR 76/09
Anforderungen an eine Berufungsbegründung im zivilrechtlichen Verfahren
- OLG Stuttgart, 24.06.2009 - 14 U 5/09
Masselose Liquidation einer GmbH: Befriedigung vorrangig eigener Ansprüche durch …
- OLG Naumburg, 10.11.1999 - 3 WF 181/99
Zur Frage der Entreicherung nach § 818 Abs. 4 BGB
- OLG Saarbrücken, 31.10.2013 - 4 U 14/13
Ungerechtfertigte Bereicherung: Rückerstattungsanspruch eines Gläubigers gegen …
- OVG Niedersachsen, 02.11.1999 - 7 L 3034/97
Erstattung von Förderzinsen;; Bereicherung (Wegfall); Bereicherungsrecht; …
- KG, 13.03.1998 - 17 U 9667/97
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
- OLG Brandenburg, 19.06.2023 - 3 U 64/21
Herausgabe eines Erbteils; Einzug des Erbscheins wegen Unrichtigkeit; Anwendbares …
- OLG Bamberg, 04.04.2005 - 4 U 95/04
Unverhältnismäßiger Aufwand nach Marmorschaden bei Lochbohrung?
- OLG Koblenz, 25.06.2007 - 12 U 748/05
Beweisaufnahme: Ablehnung der Ladung oder kommissarischen Vernehmung eines …
- OLG Koblenz, 21.02.2005 - 12 U 1347/03
Bankgarantie auf ersten Anfordern; Rückgriffsanspruch des neuen Sicherungsgebers …
- OLG Düsseldorf, 30.01.2004 - 16 U 62/03
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2020 - 1 L 23/20
Rückforderung von Dienstbezügen: Billigkeitsentscheidung bei überwiegendem …
- OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - 6 U 49/09
Rückforderung von Einlagen auf eine nicht zustande gekommene Kapitalerhöhung
- OLG Hamm, 30.10.2009 - 30 U 182/08
Nichtigkeit eines Jagdpachtvertrages wegen Nichteinhaltung der Schriftform
- LAG Sachsen, 24.06.1997 - 9 Sa 594/96
Rechtsgrundlage für Rückzahlungsansprüche bei zu Unrecht bezogener …
- OLG Koblenz, 24.06.1996 - 13 UF 961/95
Erweiterung der Berufung nach teilweiser Berufungsrücknahme und Ende der …
- LG Wiesbaden, 27.02.2024 - 9 O 98/23
Maklerlohn: Anspruch auf Rückzahlung bei fehlender Rechtsgrundlage
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.10.2016 - L 8 R 926/13
Berechnung einer wiederaufgelebten Witwenrente
- BGH, 01.12.2011 - IX ZR 44/11
Erfassung von vor Verfahrenseröffnung wirksam abgeschlossener Erwerbsvorgänge …
- OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 4 U 24/02
Zustellung "demnächst" im Sinne von § 270 Abs. 3 ZPO; Anspruch auf Auskehr des …
- LAG Berlin, 21.01.1999 - 7 Sa 123/97
Arbeitsentgelt: Gehaltsüberzahlung - Rückforderung überzahlten Gehalts - Wegfall …
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2020 - 3 Sa 313/19
Entgeltfortzahlungsanspruch - Zeugnisberichtigung - unzureichende …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2003 - L 3 P 41/02
Pflegeversicherung
- OLG Köln, 13.03.2003 - 14 WF 5/03
Feststellungsinteresse für Nichtbestehen einer Unterhaltspflicht; einstweilige …
- BGH, 06.05.1998 - XII ZR 297/96
Rückforderng zuviel geleisteten Unterhalts
- LAG Sachsen, 24.06.1997 - ) Sa 594/96
- OLG Karlsruhe, 20.03.1997 - 12 U 299/96
Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung auf Rückzahlung der ausgekehrten …
- VG Ansbach, 08.06.2016 - AN 11 K 15.01249
Rückforderung von im Voraus entrichteten Dienstbezügen bei Anerkennung als …
- OLG Oldenburg, 15.03.2007 - 8 U 133/06
Verpflichtung zur Zurückgewährung von Versicherungsleistungen zur Insolvenzmasse; …
- OLG Hamm, 13.01.2000 - 6 U 39/99
Erstattung von Leistungen des Haftpflichtversicherers, die er zur Regulierung …
- OLG Frankfurt, 12.07.1994 - 11 U 12/94
Zulässigkeit eines außergerichtlichen Prozessvergleichs über Berufungsrücknahme; …
- VG Ansbach, 20.02.2017 - AN 1 K 16.00001
Teilweise Rücknahme von Beihilfebescheiden und Rückforderung von …
- LG Düsseldorf, 12.01.2006 - 4a O 82/05
Rückzahlung von Lizenzgebühren
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2005 - 8 N 71.05
Rückwirkender Widerruf der Bewilligung von Zuwendungen für die Errichtung einer …
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2005 - 8 N 70.05
Rechtfertigung des vollständigen Widerrufs einer Subventionsbewilligung bei nur …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2003 - L 3 P 41/02
Rückwirkende Gewährung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung; …
- OLG Hamburg, 11.07.1997 - 12 UF 38/96
Unterhalt - Bemessung bei Gehalt eines GmbH-Geschäftsführers - Herabsetzung
- OLG Zweibrücken, 19.06.1997 - 6 UF 145/96
Rückerstattung rechtsgrundlos erbrachter Unterhaltsleistungen; Ausschluss der …
- AG Emmendingen, 24.11.2011 - 3 F 73/11
Rückforderung von Unterhaltsleistungen des Unterhaltspflichtigen
- OLG Karlsruhe, 15.05.1996 - 2 UF 285/95
Vereinbarung - Auslegung - Anpassung - Abänderung - Aufrechnung Erstattung - …
- VG Stuttgart, 10.07.2012 - 12 K 3151/11
Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte - Bestimmtheit der Rücknahme - …
- OLG Karlsruhe, 27.01.1999 - 2 WF 114/98
Streitwert - Abänderungsklage - unselbständige Anschlußberufung
- VG Bayreuth, 21.11.2008 - B 5 K 08.820
Unterhaltsbeitrag kraft Disziplinarrechts ist Versorgungsbezug - Entreicherung
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 25.09.2008 - 142 F 17280/07
- LG Kaiserslautern, 14.05.2004 - 3 O 622/03
Geldhingabe unter Ehegatten als ehebedingte Zuwendung oder gesonderte …
- VG Köln, 19.03.2008 - 27 K 972/07
Rücknahme einer Beihilfegewährung wegen unvollständiger Angaben zu der Frage …
- VG Dessau, 28.04.2004 - 1 A 71/04
- OLG Naumburg, 24.07.2000 - 8 WF 99/00
Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung auf Trennungsunterhalt im …