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   BGH, 14.11.1961 - 5 StR 445/61   

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https://dejure.org/1961,1810
BGH, 14.11.1961 - 5 StR 445/61 (https://dejure.org/1961,1810)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1961 - 5 StR 445/61 (https://dejure.org/1961,1810)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1961 - 5 StR 445/61 (https://dejure.org/1961,1810)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über die Hinzuziehung eines weiteren Sachverständigen wegen Schwierigkeit der Beurteilung - Beachtung der Grundsätze der Unmittelbarkeit und Mündlichkeit bei Verwertung von Tatsachen ohne Beweiserhebung über diese Tatsachen in der Hauptverhandlung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • JR 1962, 111
  • GA 1962, 116
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.06.1956 - 3 StR 136/56

    Verwertbarkeit von in einem ärztlichen Gutachten festgestellten Tatsachen ohne

    Auszug aus BGH, 14.11.1961 - 5 StR 445/61
    Zwar darf sich das Gericht die Kenntnis solcher Tatsachen, deren Ermittlung und Wahrnehmung nur einem Sachverständigen kraft seiner besonderen Sachkunde möglich ist, durch diesen vermitteln lassen (BGHSt 9, 292).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Deshalb bedarf es der Kontrolle des Rechtsmittelgerichts, ob der Tatrichter gegenüber dem Sachverständigen die Selbständigkeit des Urteils gewahrt hat (vgl. BGHSt 7, 238, 239; 8, 113, 118; BGH GA 1962, 116; BGHR StPO § 261 Sachverständiger 1, Überzeugungsbildung 17).
  • BGH, 24.06.2004 - 5 StR 306/03

    Urteil im Fall "La Belle" rechtskräftig

    Dies war aber auch von Rechts wegen nicht geboten, weil der gerichtlich bestellte Sachverständige dem Richter für die Prüfung der Tatsachenfrage, ob eine krankhafte seelische Störung der Angeklagten zur Tatzeit vorgelegen hat, nur die von ihm ermittelten Befundtatsachen mitteilen und Sachkunde vermitteln soll, ihn aber nicht von der Verantwortung für die Entscheidung der aufgeworfenen Fragen entbinden kann (vgl. BGHSt 8, 113, 117 f.; BGH GA 1962, 116).
  • BGH, 14.12.2021 - 1 StR 234/21

    Vorbereitung eines Sachverständigengutachtens (keine Sachaufklärung über

    Sachaufklärung durch ihn - von der umfassenden Befragung des Opferzeugen im Rahmen der Exploration abgesehen - wäre mit § 80 StPO nicht zu vereinbaren (vgl. UA S. 27 und dazu BGH, Urteile vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98 Rn. 31 f., BGHSt 45, 164, 174 und vom 14. November 1961 - 5 StR 445/61 Rn. 6; Rogall in SK-StPO, 5. Aufl., § 80 Rn. 16 ff.).
  • BGH, 09.01.1985 - 3 StR 502/84

    Übergang der Nebenklagebefugnis hinsichtlich einer vorsätzlichen Körperverletzung

    Unzulässig ist ein den Strafausspruch angreifendes Rechtsmittel des Nebenklägers nur dann, wenn er eine höhere Bestrafung wegen Straftaten erreichen will, die der Nebenklage nicht zugänglich sind (BGH GA 1962, 116 f.).
  • BGH, 04.03.1997 - 1 StR 657/96

    Voraussetzungen für Begründung verminderter Schuldfähigkeit durch

    Dies war aber auch von Rechts wegen nicht geboten, weil der gerichtlich bestellte Sachverständige dem Richter für die Prüfung der Tatsachenfrage, ob eine krankhafte seelische Störung der Angeklagten zur Tatzeit vorgelegen hat, nur die von ihm ermittelten Befundtatsachen mitteilen und Sachkunde vermitteln soll, ihn aber nicht von der Verantwortung für die Entscheidung der aufgeworfenen Fragen entbinden kann (vgl. BGHSt 8, 113, 117 f.; BGH GA 1962, 116).
  • OLG Braunschweig, 05.01.1995 - Ss (BZ) 176/94

    Pflichtwidrige Handlungsweise durch Verletzung der im Verkehr erforderlichen

    Alsdann hat das Gericht in eigener Verantwortung die Frage zu beantworten, ob die festgestellten Tatsachen die rechtlichen Schlußfolgerungen zulassen, daß der Betroffene zum einen pflichtwidrig gehandelt hat und zum anderen für ihn der tatbestandsmäßige Erfolg voraussehbar gewesen ist (vgl. BGH GA 1962, 116).
  • BGH, 04.11.1969 - 1 StR 359/69

    Revision eines Nebenklägers - Rüge von Verfahrensfehlern betreffend

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von denjenigen, in denen der Bundesgerichtshof die Unzulässigkeit der Revision des Nebenklägers angenommen hat (vgl. z.B. BGH GA 1962, 116).
  • BGH, 07.05.1968 - 5 StR 83/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Der Senat hat das schon in einem Urteil vom 14. November 1961 (JR 1962, 111) ausgesprochen.
  • BGH, 17.04.1968 - 3 StR 76/68

    Rechtsmittel

    Sie kann sich daher mit der Revision nicht gegen die unterbliebene Anwendung des § 174 StGB wenden, sondern ihr Rechtsmittel in zulässiger Weise nur darauf stützen, daß § 185 StGB verletzt worden sei (vgl. BGHSt 13, 143, 144 [BGH 01.10.1958 - 2 StR 251/58]; BGH GA 1962, 116), und auch das nur unter der (hier erfüllten) Voraussetzung, daß sie durch die Entscheidung beschwert ist.
  • BGH, 02.10.1962 - 5 StR 351/62

    Rechtsmittel

    Wegen der Abgrenzung der Aufgaben des Sachverständigen und des Gerichts hierbei wird auf BGH GA 1962, 116 verwiesen.
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