Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.05.1985

Rechtsprechung
   BGH, 15.07.1980 - 5 StR 362/80   

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https://dejure.org/1980,2196
BGH, 15.07.1980 - 5 StR 362/80 (https://dejure.org/1980,2196)
BGH, Entscheidung vom 15.07.1980 - 5 StR 362/80 (https://dejure.org/1980,2196)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 1980 - 5 StR 362/80 (https://dejure.org/1980,2196)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Kein Gehilfenvorsatz bei Vermutungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 17
  • GA 1981, 133
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des

    Auszug aus BGH, 15.07.1980 - 5 StR 362/80
    Das brauchte er auch nicht, weil jede dieser Tätigkeiten für das Handeltreiben ausreichte (BGHSt 25, 290, 291; Urteil des Senats vom 15. April 1980 - 5 StR 135/80 -).
  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 15.07.1980 - 5 StR 362/80
    Das brauchte er auch nicht, weil jede dieser Tätigkeiten für das Handeltreiben ausreichte (BGHSt 25, 290, 291; Urteil des Senats vom 15. April 1980 - 5 StR 135/80 -).
  • BGH, 18.06.1991 - 1 StR 164/91

    Anforderungen an die Strafaussetzung zur Bewährung

    Für den Gehilfen genügt jedoch bedingter Vorsatz (BGH StV 1985, 100), den das Landgericht hier ohne Rechtsfehler daraus geschlossen hat, daß R. zunächst, von der Geschädigten und weiteren Personen verfolgt, am Angeklagten vorbeigerannt war; Einzelheiten der Haupttat brauchte der Angeklagte als Gehilfe nicht zu kennen (vgl. BGH GA 1981, 133).
  • OLG Hamm, 24.02.2004 - 3 Ss 48/04

    Betrug; Gehilfenvorsatz; wesentlichen Umstände der Haupttat bekannt

    Einzelheiten der Haupttat brauchte der Angeklagte als Gehilfe nicht zu kennen (BGH GA 1981, 133; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 7, Vorsatz 6).
  • BGH, 17.12.1982 - 2 StR 459/82

    Vereidigung eines Zeugen gegen den Widerspruch der Verteidigung - Beweiswürdigung

    Bereits eine solche Hilfe bei der Vorbereitung kann Beihilfe zur (späteren) Tat des Angeklagten sein (vgl. BGHSt 28, 346, 348 [BGH 13.03.1979 - 1 StR 739/78]; BGH, Urteil vom 15. Juli 1980 - 5 StR 362/80; Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl. § 27 Rdn. 2 mit weiteren Hinweisen).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.05.1985 - 2 StR 191/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3398
BGH, 10.05.1985 - 2 StR 191/85 (https://dejure.org/1985,3398)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1985 - 2 StR 191/85 (https://dejure.org/1985,3398)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 1985 - 2 StR 191/85 (https://dejure.org/1985,3398)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Konkretisierung der richterlichen Feststellungen in der Beweiswürdigung - Aussagen eines Zeugens vom Hörensagen als Grundlage eines Urteils

  • rechtsportal.de

Papierfundstellen

  • GA 1981, 133
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 10.05.1985 - 2 StR 191/85
    Denn eine eigennützige , auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit des Angeklagten ist damit nicht festgestellt (BGHSt 25, 290).
  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Auszug aus BGH, 10.05.1985 - 2 StR 191/85
    Nach der Sach- und Beweislage sind die inhaltsarmen Angaben, die der Zeuge vom Hörensagen D. machte, keine tragfähige Grundlage für eine Verurteilung, wenn sie keine Stützung durch Tatsachen erfahren, die dafür sprechen, daß der in den bekundeten Äußerungen angedeutete Vorgang sich wirklich abspielte (vgl. BGHSt 17, 382, 386).
  • BGH, 05.06.1984 - 1 StR 292/84

    Anforderungen an die Feststellung des Vorliegens einer "nicht geringen Menge"

    Auszug aus BGH, 10.05.1985 - 2 StR 191/85
    Ist - wie hier - eine Untersuchung des Rauschgifts nicht möglich, muß der Tatrichter unter Berücksichtigung der anderen, hinreichend sicher festgestellten Tatumstände (wie etwa Preis und Herkunft des Rauschmittels, Beurteilung durch die Tatbeteiligten oder Konsumenten etc.) und des Grundsatzes "in dubio pro reo" wenigstens angeben, von welcher Mindestqualität er ausgegangen ist (BGH, Beschlüsse vom 19. April 1984 - 1 StR 213/84 -, vom 25. Mai 1984 - 2 StR 254/84 - und vom 5. Juni 1984 - 1 StR 292/84 -).
  • BGH, 19.04.1984 - 1 StR 213/84

    Beurteilung von 874 Gramm Haschisch als "nicht geringe Menge", wenn

    Auszug aus BGH, 10.05.1985 - 2 StR 191/85
    Ist - wie hier - eine Untersuchung des Rauschgifts nicht möglich, muß der Tatrichter unter Berücksichtigung der anderen, hinreichend sicher festgestellten Tatumstände (wie etwa Preis und Herkunft des Rauschmittels, Beurteilung durch die Tatbeteiligten oder Konsumenten etc.) und des Grundsatzes "in dubio pro reo" wenigstens angeben, von welcher Mindestqualität er ausgegangen ist (BGH, Beschlüsse vom 19. April 1984 - 1 StR 213/84 -, vom 25. Mai 1984 - 2 StR 254/84 - und vom 5. Juni 1984 - 1 StR 292/84 -).
  • BGH, 25.05.1984 - 2 StR 254/84

    Anforderungen an richterliche Feststellungen zum Schuldumfang bei unerlaubtem

    Auszug aus BGH, 10.05.1985 - 2 StR 191/85
    Ist - wie hier - eine Untersuchung des Rauschgifts nicht möglich, muß der Tatrichter unter Berücksichtigung der anderen, hinreichend sicher festgestellten Tatumstände (wie etwa Preis und Herkunft des Rauschmittels, Beurteilung durch die Tatbeteiligten oder Konsumenten etc.) und des Grundsatzes "in dubio pro reo" wenigstens angeben, von welcher Mindestqualität er ausgegangen ist (BGH, Beschlüsse vom 19. April 1984 - 1 StR 213/84 -, vom 25. Mai 1984 - 2 StR 254/84 - und vom 5. Juni 1984 - 1 StR 292/84 -).
  • BGH, 19.09.2007 - 3 StR 354/07

    Ablehnung eines Beweisantrags (ins Blaue hinein aufgestellte Behauptung;

    Die Zulässigkeit von Schätzungen zur Ermittlung von Wirkstoffgehalten aufgrund vorliegender Indizien ist selbst für die Fälle anerkannt, in denen das Rauschgift, mit dem der Täter in strafbarer Weise umgegangen ist, nicht sichergestellt werden konnte (vgl. BGHSt 32, 162, 164; 33, 8, 15; BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 nicht geringe Menge 7; BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Menge 7; BGH, Beschl. vom 10. Mai 1985 - 2 StR 191/85 bei Schoreit NStZ 1986, 56).
  • BGH, 04.07.1989 - 1 StR 214/89

    Schätzung des Mindestgehalts an Heroinhydrochloridanteil (HHC) bei Fehlen einer

    Fehlt eine sachverständige Untersuchung der Betäubungsmittel, so genügt es unter Umständen, wenn der Tatrichter unter Beachtung des Grundsatzes "im Zweifel für den Angeklagten" aufgrund der Beurteilung der sachkundigen Beteiligten einen Mindestgehalt an HHC schätzt (BGH, Beschl. vom 10. Mai 1985 - 2 StR 191/85 bei Schoreit NStZ 1986, 56).
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