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   BGH, 27.11.1956 - 5 StR 340/56   

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https://dejure.org/1956,605
BGH, 27.11.1956 - 5 StR 340/56 (https://dejure.org/1956,605)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1956 - 5 StR 340/56 (https://dejure.org/1956,605)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1956 - 5 StR 340/56 (https://dejure.org/1956,605)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GA 1958, 48
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.07.1953 - 2 StR 452/52

    Täuschung des Vergleichsverwalters - §§ 263, 25 Abs. 1, 22 StGB, mittelbare

    Auszug aus BGH, 27.11.1956 - 5 StR 340/56
    Da - wie erwähnt - hier lediglich unbestimmte Feststellungen über einen vom Urteil selbst als nur geringfügig bezeichneten Tatumfang getroffen werden, hätte es genauerer tatsächlicher Darlegungen bedurft, weshalb diese offenbar wenigen Buchungen geeignet waren, einen sachverständigen Dritten zu hindern, sich ohne übermäßige Bemühungen in den Büchern zurechtzufinden (vgl u.a. BGHSt 4, 270 [274]).
  • BGH, 12.07.1955 - 5 StR 109/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.11.1956 - 5 StR 340/56
    Mit Unrecht beruft sich die Revision insoweit auf dasUrteil des erkennenden Senats vom 12. Juli 1955 (5 StR 109/55).
  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
    Auszug aus BGH, 27.11.1956 - 5 StR 340/56
    Anderenfalls rechnen sie nicht zur Sollmasse des Konkurses und können dann auch nicht Gegenstand eines Verbrechens nach § 239 Abs. 1 Nr. 1 KO sein, weil das voraussetzt, daß die Vermögensstücke bei einem Konkurse in die Masse fallen (vgl u.a. BGHSt 3, 32 [35]; LK § 239 KO Anm II Nr. 1 S 550).
  • BGH, 09.09.1954 - 3 StR 827/53
    Auszug aus BGH, 27.11.1956 - 5 StR 340/56
    Eine vereinzelte falsche Buchung wird nämlich im allgemeinen noch nicht zur Folge haben, daß die Bücher keine Übersicht über den Gesamtvermögensstand des Schuldners gewähren, wie dies § 240 Abs. 1 Nr. 3 KO voraussetzt; auch mehrere einzelne, für die Gesamtvermögenslage nicht erhebliche Buchungen erfüllen diese Voraussetzungen nicht (vgl hierzu u.a.: BGH in1 StR 98/56 vom 6.7.1956; 3 StR 827/53 vom 9.9.1954; RGSt 29, 304 [307 ff]).
  • RG, 08.01.1897 - 4725/96

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann sich der Gemeinschuldner der Anstiftung zum

    Auszug aus BGH, 27.11.1956 - 5 StR 340/56
    Eine vereinzelte falsche Buchung wird nämlich im allgemeinen noch nicht zur Folge haben, daß die Bücher keine Übersicht über den Gesamtvermögensstand des Schuldners gewähren, wie dies § 240 Abs. 1 Nr. 3 KO voraussetzt; auch mehrere einzelne, für die Gesamtvermögenslage nicht erhebliche Buchungen erfüllen diese Voraussetzungen nicht (vgl hierzu u.a.: BGH in1 StR 98/56 vom 6.7.1956; 3 StR 827/53 vom 9.9.1954; RGSt 29, 304 [307 ff]).
  • BGH, 04.04.1979 - 3 StR 488/78

    Anforderungen an die Formvorschrift des § 344 Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung

    Diese Absicht, die § 239 Abs. 1 KO a.F. voraussetzt, muß auf Benachteiligung durch Entziehung oder Verkürzung der Konkursquote aller Gläubiger gerichtet sein (BGH BB 1957, 274 Nr. VI 1; BGH, Urteil vom 27. November 1956 - 5 StR 340/56 - bei Herlan GA 1958, 48; BGH NJW 1969, 1494).
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