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   BGH, 21.10.1976 - 4 StR 435/76   

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https://dejure.org/1976,1421
BGH, 21.10.1976 - 4 StR 435/76 (https://dejure.org/1976,1421)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1976 - 4 StR 435/76 (https://dejure.org/1976,1421)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1976 - 4 StR 435/76 (https://dejure.org/1976,1421)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Feststellungen zur Verurteilung wegen Vergewaltigung - Folgen der Ausführung eines Geschlechtsverkehrs nach einer anderen Person unter Ausnutzung der von der anderen Person geschaffenen Wehrlosigkeit der Frau - Voraussetzungen für Zurechnung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GA 1977, 144
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.07.1970 - 1 StR 68/70

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes, Diebstahls, schweren Diebstahls und wegen

    Auszug aus BGH, 21.10.1976 - 4 StR 435/76
    Der Umstand, daß der Angeklagte bei der Vergewaltigung der Frau Be. durch den Mitangeklagten D. anwesend war und zugesehen hat, reicht daher nicht aus, dem Angeklagten die Gewalthandlung des Mitangeklagten zuzurechnen, selbst wenn er dieses Vorgehen innerlich gebilligt haben sollte (BGH bei Dallinger MDR 1971, 545).

    Da eine einseitige Billigung und Unterstützung des Vorgehens des anderen ein bewußtes und gewolltes Zusammenwirken nicht begründen kann, muß weiter eine irgendwie hergestellte Willensübereinstimmung vorliegen, die auch durch schlüssige Handlungen geschaffen werden kann (vgl. BGHSt 6, 248, 249; BGH bei Dallinger MDR 1971, 545).

  • BGH, 24.04.1952 - 3 StR 48/52

    Verkaufsbude I - § 243 StGB aF, § 25 Abs. 1 StGB, sukzessive Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 21.10.1976 - 4 StR 435/76
    Der erst während der Tatausführung eintretende Mittäter kann jedoch für das, was bei seinem Eintritt schon vollständig abgeschlossen vorliegt, strafrechtlich nicht verantwortlich gemacht werden (BGHSt 2, 344, 347; BGH bei Dallinger MDR 1969, 533).

    Das Einverständnis kann auch noch während der Tat erzielt werden, solange die Tat noch nicht beendet ist (BGHSt 2, 344, 345; OGH NJW 1950, 434, 435).

  • BGH, 08.07.1954 - 4 StR 350/54

    Textilvertreter - § 242 StGB, §§ 25 Abs. 1, 27 StGB, Abgrenzung Mittäterschaft -

    Auszug aus BGH, 21.10.1976 - 4 StR 435/76
    Da eine einseitige Billigung und Unterstützung des Vorgehens des anderen ein bewußtes und gewolltes Zusammenwirken nicht begründen kann, muß weiter eine irgendwie hergestellte Willensübereinstimmung vorliegen, die auch durch schlüssige Handlungen geschaffen werden kann (vgl. BGHSt 6, 248, 249; BGH bei Dallinger MDR 1971, 545).
  • BGH, 07.01.1975 - 1 StR 497/74

    Geldstrafe neben Freiheitsstrafe in Fällen der Untreue

    Auszug aus BGH, 21.10.1976 - 4 StR 435/76
    Erfolgt der Eintritt erst nach Vollendung der Vergewaltigung des anderen Täters, so kommt eine mittäterschaftliche Mitwirkung trotz Kenntnis, Billigung und Ausnutzung der durch den anderen geschaffenen Lage nicht in Betracht (BGH bei Dallinger MDR 1975, 366).
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 07.03.1950 - 1 StS 2/50

    Mord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit

    Auszug aus BGH, 21.10.1976 - 4 StR 435/76
    Das Einverständnis kann auch noch während der Tat erzielt werden, solange die Tat noch nicht beendet ist (BGHSt 2, 344, 345; OGH NJW 1950, 434, 435).
  • BGH, 10.10.2018 - 4 StR 311/18

    Sexuelle Nötigung (kein Finalzusammenhang zwischen Gewaltanwendung und Vornahme

    Dass der Angeklagte sich nachträglich das Ergebnis der von ihm durch die Herbeiführung der Bewusstlosigkeit ausgeübten Gewalt zunutze machte, stellt keine Gewaltanwendung im Sinne des Tatbestandes dar, sondern lediglich ein Ausnutzen der Auswirkungen der bereits vollständig abgeschlossenen Gewaltausübung (vgl. zur alten Rechtslage BGH, Beschluss vom 15. März 1984 - 1 StR 72/84, NJW 1984, 1632; Schönke/Schröder/Eisele, 29. Aufl., § 177 Rn. 6a; SSW-StGB/Wolters, 3. Aufl., § 177 Rn. 29; Laubenthal, Handbuch Sexualstraftaten, Rn. 179; anderer Ansicht LK-StGB/Hörnle, 12. Aufl., § 177 Rn. 69; dies., FS Puppe, 2011, 1143, 1159 ff.; Kratzer-Ceylan, Finalität, Widerstand, "Bescholtenheit', 2015, S. 356; vgl. zur bloßen Ausnutzung der nicht zurechenbar von einem Dritten ausgeübten Gewalt BGH, Urteil vom 21. Oktober 1976 - 4 StR 435/76, GA 1977, 144; Beschluss vom 2. Oktober 1984 - 4 StR 551/84, NStZ 1985, 70).
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 3/99

    Täterschaft; Eigenhändige Ausführung; Vergewaltigung; Mittäterschaft

    Diese ist nur gegeben, wenn jemand in Kenntnis und Billigung des von einem anderen begonnenen Handelns in das tatbestandsmäßige Geschehen als Mittäter eingreift und er sich - auch stillschweigend - mit dem anderen vor Beendigung der Tat zu gemeinschaftlicher weiterer Ausführung verbindet (BGHSt 2, 344, 345; 6, 248, 251; BGH GA 1977, 144; NJW 1986, 77; NStZ 1985, 70, 71; 1997, 272; 1998, 565; StV 1998, 127, 128).
  • BGH, 02.10.1984 - 4 StR 551/84

    Hinzukommen nach zweimaliger Vergewaltigung - § 177, § 25 Abs. 2 StGB, keine

    Auch die völlige Erschöpfung kann einer psychischen Störung gleichzusetzen sein, die die Unfähigkeit des Opfers zur Folge hat, einen Willensentschluß überhaupt zu fassen (BGH GA 1977, 144, 145 a.E.; Dreher/Tröndle, 41. Aufl. § 179 StGB Rdn. 5); dies ist der Fall, wenn die Frau aufgrund der zuvor erfolgten Vergewaltigungen keinen zur Abwehr ausreichenden Widerstandswillen mehr bilden, äußern oder betätigen konnte (BGH NStZ 1981, 139).
  • BGH, 07.08.1984 - 1 StR 385/84

    Sukzessiv

    Kann der Hinzutretende die weitere Tatausführung dagegen gar nicht mehr fördern, weil für die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolges schon alles getan ist und weil das Tun des Eintretenden auf den weiteren Ablauf des tatbestandsmäßigen Geschehens ohne jeden Einfluß bleibt, kommt mittäterschaftliche Mitwirkung trotz Kenntnis, Billigung und Ausnutzung der durch einen anderen geschaffenen Lage nicht in Betracht (BGH, Urt. vom 22. Oktober 1963 - 1 StR 352/63; BGH GA 1966, 210; BGH bei Dallinger MDR 1975, 365 [BGH 14.05.1974 - 1 StR 366/73]; BGH GA 1977, 144, 145; BGH bei Holtz MDR 1982, 446 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]).
  • BGH, 29.04.1999 - 4 StR 3/99

    Mittäterschaftliche Begehung einer Vergewaltigung, wenn der Täter nicht selbst

    Diese ist nur gegeben, wenn jemand in Kenntnis und Billigung des von einem anderen begonnenen Handelns in das tatbestandsmäßige Geschehen als Mittäter eingreift und er sich - auch stillschweigend - mit dem anderen vor Beendigung der Tat zu gemeinschaftlicher weiterer Ausführung verbindet (BGHSt 2, 344, 345; 6, 248, 251; BGH GA 1977, 144; NJW 1986, 77; NStZ 1985, 70, 71; 1997, 272; 1998, 565; StV 1998, 127, 128).
  • OLG Köln, 13.08.1985 - Ss 120/85

    Bildung einer geschlossenen Menschenmauer durch Demonstranten zwecks

    Ist eine Förderung der weiteren Tatausführung durch den hinzutretenden nicht möglich, weil für die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolgs schon alles getan ist und weil das Tun des Eintretenden auf den weiteren Ablauf des Geschehens ohne jeden Erfolg bleibt, kommt millitärschaftliche Mitwirkung trotz Kenntnis, Billigung und Ausnutzung der durch einen anderen geschaffenen Lage nicht in Betracht (vgl. BGHSt 2, 344, 346; BGH bei Dallinger, MDR 1969, 533; 1975, 366; BGH GA 1977, 144; BGH JZ 1981, 596; BGH Strafverteidiger 1985, 145; LK-Roxin, 10. Aufl., § 25 Rn. 134; s.a. Küper, JZ 1981, 568).
  • BGH, 03.07.1991 - 3 StR 69/91

    Schizophrenie - Schuldfähigkeit - Unterbingung in einem psychiatrischen

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in GA 1977, 144 betrifft ebenso wie die in NJW 1986, 77 einen anderen Fall.
  • BGH, 10.10.1984 - 3 StR 355/84

    Erfordernis der Ausübung von Gewalt oder einer Drohung im Augenblick des

    Der Fall unterscheidet sich von dem in BGH GA 1977, 144 (vgl. auch BGH bei Dallinger MDR 1975, 365 [BGH 14.05.1974 - 1 StR 366/73]) entschiedenen dadurch, daß hier die Gewalt gerade zu dem Zweck ausgeübt wurde, ihm den Geschlechtsverkehr zu ermöglichen, und er dies wußte.
  • BGH, 25.02.1986 - 1 StR 669/85

    Anforderungen an die Verletzung sachlichen Rechts - Voraussetzungen einer

    Dagegen erscheint der Einwand der Revision, sukzessive Mittäterschaft der Angeklagten scheitere schon daran, daß die Tat des zunächst allein handelnden Berberich im Augenblick ihres Eingreifens bereits beendet war, nach den bisherigen Feststellungen nicht begründet (vgl. BGH GA 1966, 210; BGH bei Dallinger MDR 1975, 365 [BGH 14.05.1974 - 1 StR 366/73]; BGH GA 1977, 144, 145; BGH bei Holtz MDR 1982, 446 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]; BGH NStZ 1985, 215; vgl. BGHSt 2, 344, 346).
  • OLG Koblenz, 03.03.1983 - 1 Ss 52/83

    Zeugnisverweigerungsrecht von Angehörigen; Folge des Gebrauchs des

    Es greift nach Sinn und Zweck des Gesetzes auch für Aussagen ein, die der das Zeugnis verweigernde Angehörige des Angeklagten in einem gegen ihn selbst (Zeugen) gerichteten Strafverfahren als Beschuldigter gemacht hat (BGH GA 1977, 144 f; BayObLG, NJW 1978, 387; Karlsruher Kommentar, StPO , 1982, § 252 Rdnr. 387., 78).
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