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   BGH, 23.01.1985 - 2 ARs 6/85   

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https://dejure.org/1985,13199
BGH, 23.01.1985 - 2 ARs 6/85 (https://dejure.org/1985,13199)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1985 - 2 ARs 6/85 (https://dejure.org/1985,13199)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1985 - 2 ARs 6/85 (https://dejure.org/1985,13199)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Revisionsentscheidung als Beschluß - Wiederaufnahmeantrag - Zuständigkeit - Gericht der Tatsacheninstanz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 496
  • GA 1985, 419
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 27.10.1998 - 1 StR 631/76
    Das gilt nach einhelliger Meinung auch dann, wenn mit dem Wiederaufnahmeantrag - wie hier - ausschließlich ein Mangel des revisionsgerichtlichen Verfahrens geltend gemacht wird (BGH, Beschl. vom 8. Juni 1977 - 2 ARs 129/77 - bei Holtz MDR 1977, 811; BGH GA 1985, 419; Katholnigg, Strafgerichtsverfassungsrecht § 140 a Rdn. 2; Schmidt in KK 3. Aufl. § 140 a GVG Rdn. 6; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 140 a GVG Rdn. 7).
  • BGH, 25.03.2015 - 1 ARs 3/15

    Unzulässiger Antrag auf Wiederaufnahme durch das Revisionsgericht (mangelnde

    Der Wiederaufnahmeantrag richtet sich demgemäß nicht an das nach Auffassung des Bundesgerichthofs zuständige Gericht, sondern allein und ausschließlich an den vom Verurteilten für zuständig erachteten Bundesgerichtshof; in einem derartigen Fall ist der Antrag als unzulässig zu verwerfen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 1985 - 2 ARs 6/85, GA 1985, 419; MeyerGoßner/Schmitt, 57. Aufl., § 367 Rn. 3).
  • BGH, 12.09.2013 - 4 StR 220/13

    Wiederaufnahmeantrag (zuständiges Gericht)

    Bei dieser Regelung verbleibt es auch dann, wenn das Revisionsgericht nicht durch Urteil, sondern durch Beschluss entschieden hat (BGH, Beschluss vom 23. Januar 1985 - 2 ARs 6/85, bei Pfeiffer/Miebach, NStZ 1985, 496; LR/Franke, 26. Aufl., § 140a GVG Rn. 6).
  • BGH, 10.08.2022 - 3 ARs 9/22

    Unzulässiger allgemeiner Antrag des Verurteilten auf Wiederaufnahme des

    Da der Gesuchsteller in seiner Stellungnahme darauf beharrt hat, dass sich der Senat mit seinem Vorbringen in der Sache befasst, käme eine Verweisung an das zuständige Gericht nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 1985 - 2 ARs 6/85, GA 1985, 419; vom 25. März 2015 - 1 ARs 3/15, juris Rn. 3).
  • BGH, 10.01.1996 - 3 StR 242/80

    Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gegen ein im Revisionsverfahren

    Wie der Generalbundesanwalt in seinem Antrag vom 6. November 1995 zutreffend ausgeführt hat, entscheidet über Wiederaufnahmeanträge gegen ein im Revisionsverfahren erlassenes Urteil gemäß § 140 a Abs. 1 Satz 2 GVG i.V.m. § 367 Abs. 1 Satz 1 StPO nicht der Bundesgerichtshof, sondern ein anderes Gericht derjenigen Tatsacheninstanz, in der das mit der Revision angefochtene Urteil ergangen war (vgl. auch BGH, Beschluß vom 21. April 1978 - 2 StR 229/76; BGH GA 1985, 419).
  • BGH, 19.12.1995 - 1 StR 349/90

    Zuleitung eines Antrags des Verurteilten auf Bestellung eines Verteidigers zur

    Das ist das Landgericht - 3. Strafkammer - Augsburg (§ 367 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 140 a Abs. 1 Satz 2 GVG; BGH GA 1985, 419; vgl. die Beschlüsse des Präsidiums des Oberlandesgerichts München gemäß § 140 a Abs. 2 GVG vom 17. November 1994 sowie des Präsidiums des Landgerichts Augsburg über die Richtergeschäftsverteilung für das Jahr 1995).
  • BGH, 07.11.1995 - 1 StR 604/95

    Antrag beim falschen Gericht - Bestellung eines Verteidigers - Weiterleitung des

    Das ist das Landgericht - 3. Strafkammer - Augsburg (§ 367 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 140 a Abs. 1 Satz 2 GVG; BGH GA 1985, 419; vgl. die Beschlüsse des Präsidiums des Oberlandesgerichts München gemäß § 140 a Abs. 2 GVG vom 17. November 1994 sowie des Präsidiums des Landgerichts Augsburg über die Richtergeschäftsverteilung für das Jahr 1995).
  • OLG Koblenz, 11.07.1997 - 1 Ws 313/97
    verworfen (vgl. BGH GA 1985, 419).
  • BGH, 09.01.1996 - 1 StR 105/72

    Weiterleitung eines Schriftsatzes hinsichtlich einer Bestellung eines

    Das ist das Landgericht - 2. Strafkammer - Regensburg (§ 367 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 140 a Abs. 1 Satz 2 GVG; BGH GA 1985, 419; vgl. die Beschlüsse des Präsidiums des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 9. November 1995 gemäß § 140 a Abs. 2 GVG sowie des Präsidiums des Landgerichts Regensburg vom 15. Dezember 1995).
  • BGH, 17.04.1997 - 1 StR 765/96

    Zuleitung eines Antrags zum zuständigen Gericht

    Das ist das Landgericht Mannheim (vgl. § 367 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 140 a Abs. 1 Satz 2 GVG; BGH GA 1985, 419; Beschluß des Präsidiums des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 11. November 1996).
  • BGH, 07.11.1995 - 1 StR 604/84

    Weiterleitung eines Antrags auf Bestellung eines Verteidigers zur Vorbereitung

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