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   BGH, 26.11.1986 - 3 StR 372/86   

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BGH, 26.11.1986 - 3 StR 372/86 (https://dejure.org/1986,1050)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1986 - 3 StR 372/86 (https://dejure.org/1986,1050)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1986 - 3 StR 372/86 (https://dejure.org/1986,1050)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tatbestandsmerkmal der Heimtücke - Arglosigkeit des Tatopfers - Vorsatz hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals der Heimtücke - Bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers zur Tötung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GA 1987, 129
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57

    Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere

    Auszug aus BGH, 26.11.1986 - 3 StR 372/86
    Der in diesem Mordmerkmal zum Ausdruck gekommene höhere Unrechtsgehalt des Täterverhaltens liegt darin, daß der Mörder sein Opfer in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 11, 139, 143; 20, 301, 302; 23, 119, 121; 32, 382, 384) [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84].

    Dies bedeutet, daß er sich der tatsächlichen Umstände, die die Tötung zu einer heimtückischen machen, bewußt gewesen sein muß, er muß ihr Vorliegen nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern sie in ihrer Bedeutung für die Tat in dem Sinne erfaßt haben, daß er sich bewußt geworden ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGHSt 6, 120, 121; 11, 139, 144; 22, 77, 80; BGH NJW 1978, 709, 710; NStZ 1981, 140; NStZ 1985, 216).

  • BGH, 17.01.1968 - 2 StR 523/67

    Verurteilung wegen Totschlags - Nachweis einer heimtückischen Tötung - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 26.11.1986 - 3 StR 372/86
    Dies bedeutet, daß er sich der tatsächlichen Umstände, die die Tötung zu einer heimtückischen machen, bewußt gewesen sein muß, er muß ihr Vorliegen nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern sie in ihrer Bedeutung für die Tat in dem Sinne erfaßt haben, daß er sich bewußt geworden ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGHSt 6, 120, 121; 11, 139, 144; 22, 77, 80; BGH NJW 1978, 709, 710; NStZ 1981, 140; NStZ 1985, 216).

    In solchen Fällen kann das heimtückische Verhalten bereits in den Vorkehrungen und Maßnahmen liegen, die der von langer Hand planende Täter ergreift, um eine günstige Gelegenheit zur Ausführung der Tat zu schaffen (BGHSt 22, 77, 79; BGH, Urteil vom 14. Juni 1960 - 1 StR 73/60).

  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Auszug aus BGH, 26.11.1986 - 3 StR 372/86
    Der in diesem Mordmerkmal zum Ausdruck gekommene höhere Unrechtsgehalt des Täterverhaltens liegt darin, daß der Mörder sein Opfer in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 11, 139, 143; 20, 301, 302; 23, 119, 121; 32, 382, 384) [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84].

    Das Opfer muß in der unmittelbaren Tatsituation, d.h. bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs arglos gewesen sein (BGHSt 23, 119, 121; 32, 382, 384 [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84]; BGH NJW 1980, 792, 793; NStZ 1983, 34, 35; vgl. auch BGH NJW 1986, 1502 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 273/85]), und der Täter muß die sich ihm darbietende arg- und wehrlose Lage des Opfers ausgenutzt haben.

  • BGH, 08.10.1969 - 3 StR 90/69

    Heimtückisch handelt, wer jemanden im Schlaf tötet - Unmittelbares Erwachen kurz

    Auszug aus BGH, 26.11.1986 - 3 StR 372/86
    Der in diesem Mordmerkmal zum Ausdruck gekommene höhere Unrechtsgehalt des Täterverhaltens liegt darin, daß der Mörder sein Opfer in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 11, 139, 143; 20, 301, 302; 23, 119, 121; 32, 382, 384) [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84].

    Das Opfer muß in der unmittelbaren Tatsituation, d.h. bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs arglos gewesen sein (BGHSt 23, 119, 121; 32, 382, 384 [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84]; BGH NJW 1980, 792, 793; NStZ 1983, 34, 35; vgl. auch BGH NJW 1986, 1502 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 273/85]), und der Täter muß die sich ihm darbietende arg- und wehrlose Lage des Opfers ausgenutzt haben.

  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85

    Anforderungen an Mordmerkmal der Heimtücke - Voraussetzungen zum Ausschluss der

    Auszug aus BGH, 26.11.1986 - 3 StR 372/86
    Das Opfer muß in der unmittelbaren Tatsituation, d.h. bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs arglos gewesen sein (BGHSt 23, 119, 121; 32, 382, 384 [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84]; BGH NJW 1980, 792, 793; NStZ 1983, 34, 35; vgl. auch BGH NJW 1986, 1502 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 273/85]), und der Täter muß die sich ihm darbietende arg- und wehrlose Lage des Opfers ausgenutzt haben.
  • BGH, 05.05.1954 - 1 StR 626/53

    Erschiessung eines abgesprungenen, von Luftwaffen-Angehörigen bereits

    Auszug aus BGH, 26.11.1986 - 3 StR 372/86
    Dies bedeutet, daß er sich der tatsächlichen Umstände, die die Tötung zu einer heimtückischen machen, bewußt gewesen sein muß, er muß ihr Vorliegen nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern sie in ihrer Bedeutung für die Tat in dem Sinne erfaßt haben, daß er sich bewußt geworden ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGHSt 6, 120, 121; 11, 139, 144; 22, 77, 80; BGH NJW 1978, 709, 710; NStZ 1981, 140; NStZ 1985, 216).
  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Auszug aus BGH, 26.11.1986 - 3 StR 372/86
    Nach ständiger Rechtsprechung handelt heimtückisch, wer in feindlicher Willensrichtung (BGHSt 30, 105, 119) die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewußt zur Tötung ausnutzt.
  • BGH, 19.12.1979 - 3 StR 427/79

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes - Abgrenzung des versuchten

    Auszug aus BGH, 26.11.1986 - 3 StR 372/86
    Das Opfer muß in der unmittelbaren Tatsituation, d.h. bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs arglos gewesen sein (BGHSt 23, 119, 121; 32, 382, 384 [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84]; BGH NJW 1980, 792, 793; NStZ 1983, 34, 35; vgl. auch BGH NJW 1986, 1502 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 273/85]), und der Täter muß die sich ihm darbietende arg- und wehrlose Lage des Opfers ausgenutzt haben.
  • BGH, 27.09.1977 - 1 StR 470/77

    Heimtückische Tötung des eigenen Kindes - Handeln aufgrund einer innewohnenden

    Auszug aus BGH, 26.11.1986 - 3 StR 372/86
    Dies bedeutet, daß er sich der tatsächlichen Umstände, die die Tötung zu einer heimtückischen machen, bewußt gewesen sein muß, er muß ihr Vorliegen nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern sie in ihrer Bedeutung für die Tat in dem Sinne erfaßt haben, daß er sich bewußt geworden ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGHSt 6, 120, 121; 11, 139, 144; 22, 77, 80; BGH NJW 1978, 709, 710; NStZ 1981, 140; NStZ 1985, 216).
  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 73/60

    Zulässigkeit eines Tonbandes - Einverständnis des Angeklagten - Polizeibeamter

    Auszug aus BGH, 26.11.1986 - 3 StR 372/86
    In solchen Fällen kann das heimtückische Verhalten bereits in den Vorkehrungen und Maßnahmen liegen, die der von langer Hand planende Täter ergreift, um eine günstige Gelegenheit zur Ausführung der Tat zu schaffen (BGHSt 22, 77, 79; BGH, Urteil vom 14. Juni 1960 - 1 StR 73/60).
  • BGH, 06.12.1965 - 4 StR 556/65

    Begriff der Heimtücke - Begriff der Arglosigkeit - Bedeutsamkeit von dem

  • BGH, 10.12.1980 - 3 StR 423/80

    Ablehnung der Annahme von Heimtücke trotz Arglosigkeit und Wehrlosigkeit eines

  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 128/82

    Art und Weise, in denen ein Angeklagter auf die Veränderung des rechtlichen

  • BGH, 25.10.1984 - 4 StR 615/84

    Heimtücke, wenn der Täter unter allen Umständen zur Tat entschlossen ist,

  • OLG München, 11.07.2018 - 6 St 3/12

    Zschäpe im NSU-Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt

    Das Opfer muss in der unmittelbaren Tatsituation, das heißt bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs, arglos gewesen sein, und der Täter muss die sich ihm dar-bietende arg- und wehrlose Lage des Opfers ausgenutzt haben (vgl. BGHR StGB § 211 Heimtücke 2).
  • LG München I, 12.08.2008 - 1 Ks 128 Js 10979/06

    Fall Böhringer: Die Macht der Indizien führt zu lebenslänglich

    Wesentlich ist, dass der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, also arglos ist, in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 39, 353, 368; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 2 m.W.Nachw.).
  • BGH, 16.08.2005 - 4 StR 168/05

    Mord (mit gemeingefährlichen Mitteln: Einsatz eines KFZ als Tatwerkzeug, konkrete

    Wesentlich ist, dass der Täter sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, also arglos ist, in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (vgl. BGHSt 39, 353, 368; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 2 m.w.N.).
  • BGH, 25.11.2015 - 1 StR 349/15

    Anstiftung zur Körperverletzung mit Todesfolge (kein Ausschluss durch

    Wesentlich ist, dass der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, also arglos ist, in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGH, Urteile vom 20. Oktober 1993 - 5 StR 473/93, BGHSt 39, 353, 368 und vom 26. November 1986 - 3 StR 372/86, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 2 mwN).
  • BGH, 10.03.2006 - 2 StR 561/05

    Verurteilung wegen Tötung zweier Kinder teilweise aufgehoben

    Wesentlich ist, dass der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, also arglos ist, in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 39, 353, 368; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 2 m.w.N.).
  • BGH, 19.10.2011 - 1 StR 273/11

    Mord und Totschlag durch einen Jugendlichen (Heimtücke; niedrige Beweggründe:

    Wesentlich ist, dass der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, also arglos ist, in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 39, 353; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 2 mwN).
  • BGH, 01.04.2009 - 2 StR 571/08

    Rücktritt vom unbeendeten Tötungsversuch (vorübergehendes Innehalten); Mord

    Wesentlich ist, dass der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, also arglos ist, in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 32, 382, 383 ff.; 39, 353, 368; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 2; NStZ-RR 2005, 309).
  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR

    Der in diesem Mordmerkmal zum Ausdruck kommende höhere Unrechtsgehalt des Täterverhaltens liegt darin, daß der Mörder sein Opfer in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 2 m.w.N.).
  • BGH, 01.02.2024 - 4 StR 287/23

    Versuchter Mord durch den Einsatz eines Kfz als Waffe gegen den Geschädigten;

    Entscheidend ist auch hier, dass der Täter sein keinen Angriff erwartendes Opfer in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn zumindest zu erschweren (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 30. März 2023 - 4 StR 234/22, NStZ-RR 2023, 245, 246; Urteil vom 4. Februar 2021 - 4 StR 403/20, NStZ 2023, 232, 234; Urteil vom 20. Oktober 1993 - 5 StR 473/93, BGHSt 39, 353, 368 f.; Urteil vom 26. November 1986 - 3 StR 372/86, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 2 mwN).
  • BGH, 27.06.2006 - 1 StR 113/06

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, Ausnutzungsbewusstsein:

    Wesentlich ist, dass der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, also arglos ist, in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 39, 353, 368; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 2 m.w.N.).
  • KG, 10.04.1997 - 2 StE 2/93

    Mykonos-Attentat

  • BGH, 17.09.2008 - 5 StR 189/08

    Mord (Heimtücke: Feststellung des Ausnutzungsbewusstseins, vorhergehende

  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92

    Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung -

  • BGH, 20.07.2004 - 1 StR 145/04

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit und Wehrlosigkeit bei offenem feindseligen

  • BGH, 20.01.2005 - 4 StR 491/04

    Heimtücke (Begriffe der Arglosigkeit und der Wehrlosigkeit;

  • BGH, 04.05.2011 - 5 StR 65/11

    Mord; Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Ausnutzungsbewusstsein;

  • BGH, 15.05.1997 - 4 StR 118/97

    Revision wegen Verletzung sachlichen Rechts - Mordmerkmal der "Heimtücke" -

  • BGH, 13.07.2005 - 2 StR 236/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe); Überzeugungsbildung

  • BGH, 30.03.2004 - 4 StR 42/04

    Untersagen des Zutritts außerhalb von Verhandlungspausen

  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 87/89

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Anordnung der Unterbringung in einer

  • BGH, 02.02.2005 - 1 StR 473/04

    Heimtücke bei einer Attacke mit einem Fahrzeug (Arglosigkeit und Wehrlosigkeit

  • BGH, 21.09.2000 - 1 StR 236/00

    Bedingter Vorsatz bei Mord; Heimtücke; Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Erschöpfende

  • BGH, 22.11.1994 - 1 StR 626/94

    Mord - Heimtücke - Kleinkind

  • BGH, 24.06.1998 - 3 StR 219/98

    Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe im Rahmen einer Blutfehde

  • BGH, 15.11.1993 - 5 StR 639/93

    Revisionsgrund der Ablehnung eines Hilfsbeweisverfahrens - Ablehnung eines

  • BGH, 26.07.1990 - 4 StR 270/90

    Begriff der Heimtücke - Feststellungen zum Zeitpunkt der Fassung eines

  • BGH, 11.03.1992 - 5 StR 61/92

    Verurteilung eines Täters wegen Begehung eines Mordes unter Alkoholeinfluss -

  • BGH, 09.05.1990 - 3 StR 501/89

    Bewußte Ausnutzung der Arglosigkeit unf Wehrlosigkeit des Opfers im Sinne eines

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