Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 26.11.1991

Rechtsprechung
   BGH, 04.02.1992 - 1 StR 396/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5907
BGH, 04.02.1992 - 1 StR 396/91 (https://dejure.org/1992,5907)
BGH, Entscheidung vom 04.02.1992 - 1 StR 396/91 (https://dejure.org/1992,5907)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 1992 - 1 StR 396/91 (https://dejure.org/1992,5907)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung bezüglich einer verspäteten Verfahrensrüge nachdem auf eine formgerecht und fristgerecht eingelegte und begründete Revision eine Sachentscheidung ergangen ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GA 1992, 319
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.01.1962 - 4 StR 392/61
    Auszug aus BGH, 04.02.1992 - 1 StR 396/91
    Nachdem auf eine form- und fristgerecht eingelegte und begründete Revision eine Sachentscheidung ergangen ist, ist für eine Wiedereinsetzung, durch die im Ergebnis eine verspätet angebrachte Verfahrensrüge doch noch einer sachlichen Überprüfung durch das Revisionsgericht zugeführt werden soll, kein Raum mehr (vgl. BGHSt 17, 94; 25, 89, 91).
  • BGH, 21.12.1972 - 1 StR 267/72

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 04.02.1992 - 1 StR 396/91
    Nachdem auf eine form- und fristgerecht eingelegte und begründete Revision eine Sachentscheidung ergangen ist, ist für eine Wiedereinsetzung, durch die im Ergebnis eine verspätet angebrachte Verfahrensrüge doch noch einer sachlichen Überprüfung durch das Revisionsgericht zugeführt werden soll, kein Raum mehr (vgl. BGHSt 17, 94; 25, 89, 91).
  • BGH, 24.10.2001 - 1 StR 163/01

    Letztes Wort des Angeklagten; Änderung eines noch nicht fertiggestellten

    Die für eine Berichtigung des Protokolls aufgestellten Grundsätze zum Schutz des Revisionsführers sind mithin wegen der grundsätzlich anderen Ausgangslage auf Änderungen des noch nicht fertiggestellten, aber in der Akte einliegenden Protokolls nicht anwendbar (Gollwitzer in Löwe/ Rosenberg StPO 24. Aufl. § 271 Rdn. 40 unter Bezugnahme auf OLG Karlsruhe JR 1980, 517; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 50. Aufl. § 271 Rdn. 22 m.w.Nachw.; siehe auch BGH GA 1992, 319; a.A.: Engelhardt in KK 4. Aufl. § 271 Rdn. 22).
  • BGH, 17.02.2005 - 5 StR 541/04

    Protokolländerung durch die Protokollführerin

    Einer etwaigen - zudem nicht formbedürftigen (vgl. BGH GA 1992, 319) - Genehmigung bedurfte es daher nicht.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.11.1991 - 1 Ws 1010/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3623
OLG Düsseldorf, 26.11.1991 - 1 Ws 1010/91 (https://dejure.org/1991,3623)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.11.1991 - 1 Ws 1010/91 (https://dejure.org/1991,3623)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. November 1991 - 1 Ws 1010/91 (https://dejure.org/1991,3623)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 203
  • Rpfleger 1992, 214
  • GA 1992, 319
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 25.11.1983 - 3 Ws 169/83

    Anfechtung einer Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.1991 - 1 Ws 1010/91
    Diese Bestimmung will gewährleisten, daß dem Verletzten die Durchsetzung seiner aus der Tat erwachsenen Ansprüche nicht durch Maßnahmen zur Sicherung des Verfalls erschwert oder vereitelt wird (amtliche Begründung in Bundestagsdrucksache 7/550 Seite 294; OLG Karlsruhe in MDR 1984, 336 ; Rudolphi in SK a.a.O. § 111g Rdn. 1; Schäfer in Löwe/Rosenberg a.a.O. § 111g Rdn. 1, Kleinknecht/Meyer a.a.O. § 111g Rdn. 1; Müller in KMR a.a.O., § 111g Rdn. 1; Dittke in wistra 1991, 209 f.).
  • AG Brandenburg, 20.10.2003 - 32 C 538/01

    Maßnahmen zur Sicherstellung der Verhinderung des Austrittes von Küchengerüchen

    Der Bundesgerichtshof hat nämlich immer wieder darauf hingewiesen, dass die Messbarkeit von Lärm und die bestehenden Richtwerte nicht die allein entscheidende Rolle spielen können, wie beispielsweise der "tropfende Wasserhahn" oder die "klopfende Heizung" (LG Köln WM 1987, 272) während der Nachtzeit belegen (vgl. hierzu u.a. auch: BGH WPM 1992, 1612f. (=WM 1992, 377); BGH NJW 1993, 1656ff.; AG Brandenburg an der Havel, Urteil vom 11.8.2003, Az.: 32 C 372/00).

    Die Lästigkeit eines Geräusches, die rechtlich für das Immissionsrecht entscheidend ist, hängt nämlich nicht allein von Messwerten (zumal von Mittelungspegeln), sondern von einer Reihe anderer Umstände ab, für die es auf das Empfinden eines "normal verständigen Durchschnittsmenschen" und insofern auch auf das Empfinden des Gerichts ankommt (BGH NJW 1992, 2019 (=WM 1992, 377); BGH NJW 2001, 3119ff. (=WM 2001, 491)).

  • BGH, 06.04.2000 - IX ZR 442/98

    Arrestpfändung des durch eine Straftat Verletzten

    Insbesondere wollte er das vollstreckungsrechtliche Prioritätsprinzip (BGHZ 52, 99, 107 f; 93, 71, 76; 123, 183, 190) nicht antasten (im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf NStZ 1992, 203; 1997, 301; Dittke aaO S. 210).
  • OLG Frankfurt, 13.01.2020 - 13 U 168/18

    Zum Vorrang des Verteilungsverfahren gemäß §§ 872 ff. ZPO gegenüber

    Vor diesem Hintergrund ist die Hinterlegungsstelle von Amts wegen verpflichtet, ein gerichtliches Verteilungsverfahren nach §§ 872 ff. ZPO einzuleiten, in dessen Rahmen der Rechtspfleger des Verteilungsgerichts die Wirksamkeit der Pfändungen zu prüfen und einen Teilungsplan mit der festgestellten Rangfolge der Gläubigeransprüche aufzustellen hat (vgl. Savini, Rpfleger 2016, 454, 460; Rönnau/Rönnau, Die Vermögensabschöpfung in der Praxis, 2. Aufl. 2015, Rn. 281 f.; ferner OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.1991 - 1 Ws 1010/91; OLG München, Beschluss vom 11.8.2010 - 13 W 1860/10).
  • LG Düsseldorf, 05.02.2002 - X Qs 10/02

    Anspruch auf Einsichtnahme in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft ;

    Nach Auffassung des BGH habe der Gesetzgeber durch die Regelungen der §§ 111 b ff. StPO das Verhältnis mehrerer Verletzter untereinander nicht regeln wollen (BGH aaO Rn. 23; vgl. auch OLG Düsseldorf, NStZ 1992, 203; Dittke, wistra 1991, 209, 210).
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