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   KG, 15.09.2005 - 8 U 6/05   

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https://dejure.org/2005,2830
KG, 15.09.2005 - 8 U 6/05 (https://dejure.org/2005,2830)
KG, Entscheidung vom 15.09.2005 - 8 U 6/05 (https://dejure.org/2005,2830)
KG, Entscheidung vom 15. September 2005 - 8 U 6/05 (https://dejure.org/2005,2830)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umlage verbrauchsabhängiger Kosten bei Leerstand; Vereinbarung sonstiger Betriebskosten; Nachholung der Erläuterung im Prozeß; Nachhaftung ausgeschiedenen Gesellschafters für spätere Mietforderungen

  • Judicialis

    HGB § 160 Abs. 1

  • mieterschutzbund-berlin.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 160 Abs. 1
    Haftung des aus einer OHG ausscheidenden Gesellschafters für Verbindlichkeiten aus einem bestehenden Mietvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftet ausgeschiedener Mitgesellschafter für späteren Mietzins?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    OHG: Gesellschafter-Nachhaftung für Mietforderung; Nachhaftung eines Gesellschafters für Mietforderungen; Bestehen einer Mietzinsforderung und einer Betriebskostennachforderung; Haftung des ausscheidenden Gesellschafters für bis zu seinem Ausscheiden begründete ...

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Betriebskostenabrechnung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Haftung des OHG-Gesellschafters für Mietschulden auch nach Ausscheiden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2006, 19 (Ls.)
  • ZMR 2005, 952
  • GE 2005, 1424
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80

    Inhalt der Nebenkostenabrechung

    Auszug aus KG, 15.09.2005 - 8 U 6/05
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1982, 573) ist die Mitteilung von Einzelrechnungen grundsätzlich nicht Fälligkeitsvoraussetzung einer Nebenkostenabrechnung (vgl. auch Senat, ZMR 1998, 627, 629).

    Sofern der Umlage eine geringere Fläche als die Gesamtfläche des Mietobjekts zugrunde gelegt wird, ist diese Abweichung - wenn eine Kenntnis des Mieters nicht bereits gegeben ist - zu erläutern, um seinem Informationsbedürfnis und damit den Anforderungen an eine prüffähige und insoweit fälligkeitsbegründende Abrechnung zu genügen (vgl. BGH NJW 1982, 573, 574 f.; OLG Nürnberg WuM 1995, 308, 309; Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 8. Aufl., § 556 Rn 355).

    Sie ist nämlich dann nicht erforderlich, wenn entsprechende Kenntnisse des Mieters etwa aufgrund früherer Abrechnungen vorhanden sind (vgl. BGH NJW 1982, 573, 574/575).

  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 356/98

    Nachhaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters

    Auszug aus KG, 15.09.2005 - 8 U 6/05
    Denn bei Dauerschuldverhältnissen ist die Rechtsgrundlage für die einzelnen Schuldverpflichtungen bereits im Vertrag selber angelegt mit der Folge, dass die Schuldverpflichtungen mit dem Vertragsschluss als entstanden anzusehen sind, auch wenn einzelne Verpflichtungen erst später fällig werden (so BGHZ 142, 324 ff = NJW 2000, 208, 209; BGHZ 150, 373 ff = NJW 2002, 2170, 2171).

    Die Ausführungen des Beklagte geben keinen Anlass, von der höchstrichterlichen Rechtsprechung abzuweichen, wonach eine Nachhaftungsbegrenzung allein nach Maßgabe des § 160 HGB besteht und die vom BGH vor dessen Einführung entwickelten Grundsätze einer Nachhaftung nach der sog. Kündigungstheorie, das heißt einer Haftung nur bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Gläubiger Kenntnis vom Ausscheiden hat und erstmals das Dauerschuldverhältnis kündigen konnte, daneben zur weiteren Haftungsbegrenzung nicht mehr anwendbar sind (BGHZ 142, 324 ff = NJW 2000, 208, 210; BGHZ 150, 373 ff = NJW 2002, 2170 f.).

  • KG, 28.05.1998 - 8 REMiet 4877/97

    Voraussetzungen für die Fälligkeit von Betriebskosten

    Auszug aus KG, 15.09.2005 - 8 U 6/05
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1982, 573) ist die Mitteilung von Einzelrechnungen grundsätzlich nicht Fälligkeitsvoraussetzung einer Nebenkostenabrechnung (vgl. auch Senat, ZMR 1998, 627, 629).

    Denn die Frage, ob eine wirksame Umlagevereinbarung überhaupt vorliegt, gehörte zu der vom erstinstanzlichen Gericht auch ohne Bestreiten vorzunehmenden Schlüssigkeitsprüfung (vgl. Senat, ZMR 1998, 627, 628 r. Sp.), so dass sich die Frage der Zurückweisung eines neuen Verteidigungsmittels nicht stellt.

  • BGH, 29.04.2002 - II ZR 330/00

    Rechtsfolgen einer Verlängerungsklausel in einem Mietvertrag

    Auszug aus KG, 15.09.2005 - 8 U 6/05
    Denn bei Dauerschuldverhältnissen ist die Rechtsgrundlage für die einzelnen Schuldverpflichtungen bereits im Vertrag selber angelegt mit der Folge, dass die Schuldverpflichtungen mit dem Vertragsschluss als entstanden anzusehen sind, auch wenn einzelne Verpflichtungen erst später fällig werden (so BGHZ 142, 324 ff = NJW 2000, 208, 209; BGHZ 150, 373 ff = NJW 2002, 2170, 2171).

    Die Ausführungen des Beklagte geben keinen Anlass, von der höchstrichterlichen Rechtsprechung abzuweichen, wonach eine Nachhaftungsbegrenzung allein nach Maßgabe des § 160 HGB besteht und die vom BGH vor dessen Einführung entwickelten Grundsätze einer Nachhaftung nach der sog. Kündigungstheorie, das heißt einer Haftung nur bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Gläubiger Kenntnis vom Ausscheiden hat und erstmals das Dauerschuldverhältnis kündigen konnte, daneben zur weiteren Haftungsbegrenzung nicht mehr anwendbar sind (BGHZ 142, 324 ff = NJW 2000, 208, 210; BGHZ 150, 373 ff = NJW 2002, 2170 f.).

  • BGH, 24.03.1999 - XII ZR 124/97

    Verpflichtung des Veräußerers zur Rückgewähr einer vom Mieter geleisteten

    Auszug aus KG, 15.09.2005 - 8 U 6/05
    Der Rückzahlungsanspruch wird erst fällig, wenn feststeht, dass dem Vermieter keine gesicherten Ansprüche mehr zustehen (BGHZ 141, 160 ff = NJW 1999, 1857, 1858), was somit hier nicht der Fall ist.
  • OLG Zweibrücken, 07.01.1997 - 5 UF 22/96
    Auszug aus KG, 15.09.2005 - 8 U 6/05
    Allerdings ist diese Vorschrift nach wohl herrschender Meinung nicht nur anwendbar, wenn der Berufungskläger wegen eines neuen Vorbringens in zweiter Instanz obsiegt, das er in erster Instanz schuldhaft nicht geltend gemacht hat, sondern auch, wenn die in erster Instanz siegreiche Partei die Zurückweisung des Rechtsmittels auf Grund Vorbringens erreicht, das sie entgegen einer gebotenen gewissenhaften Verfahrensförderung in erster Instanz noch nicht vorgetragen hatte (Stein/Jonas/Bork, a.a.O., § 97 Rn 12; s. etwa OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 837, 839).
  • BGH, 27.04.2005 - VIII ZR 206/04

    Zur Frage, ob der Sonnabend bei der Berechnung der Kündigungsfrist eines

    Auszug aus KG, 15.09.2005 - 8 U 6/05
    Der Verzugszinsanspruch von 10 % ist jedoch nach § 286 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB, § 7.3 und 7.4 des Mietvertrags erst jeweils 10 Tage nach Verzugseintritt begründet, der wiederum am dritten Werktag eines Monats - zu denen auch Samstage zählen, BGH NJW 2005, 2154, 2155- erfolgte.
  • OLG Nürnberg, 21.03.1995 - 3 U 3727/94

    Gewerberaummietrecht - Vereinbarung über Kosten für Verwaltung durch Drittfirma

    Auszug aus KG, 15.09.2005 - 8 U 6/05
    Sofern der Umlage eine geringere Fläche als die Gesamtfläche des Mietobjekts zugrunde gelegt wird, ist diese Abweichung - wenn eine Kenntnis des Mieters nicht bereits gegeben ist - zu erläutern, um seinem Informationsbedürfnis und damit den Anforderungen an eine prüffähige und insoweit fälligkeitsbegründende Abrechnung zu genügen (vgl. BGH NJW 1982, 573, 574 f.; OLG Nürnberg WuM 1995, 308, 309; Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 8. Aufl., § 556 Rn 355).
  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 30/03

    Auslegung eines Wärmelieferungsvertrags

    Auszug aus KG, 15.09.2005 - 8 U 6/05
    Ebenso, wie es anerkannt ist, dass der Vermieter wegen des von ihm zu tragenden Vermietungsrisikos bei der Umlage verbrauchsunabhängiger Betriebskosten im Regelfall den Kostenanteil zu tragen hat, der auf leer stehende Räume entfällt (vgl. BGH NJW 2003, 2902, 2903 m.N.), ist daher auch in der Regel davon auszugehen, dass der Vermieter keine Kosten zu tragen hat, die verbrauchsabhängig sind und für die leer stehenden Räume nicht anfallen; diese Kosten sind angemessener Weise nur auf die tatsächlich genutzten Flächen zu verteilen (a.A. etwa LG Braunschweig ZMR 2003, 490).
  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 286/02

    Neue Bundesländer: Umlegung der Betriebskosten auf die Mieter

    Auszug aus KG, 15.09.2005 - 8 U 6/05
    Bei der eigenständigen gewerblichen Lieferung von Wärme gehören zu den Betriebskosten die kompletten vom Versorgungsunternehmen berechneten Kosten einschließlich der darin enthaltenen Investitions- und Verwaltungskosten und auch der Unternehmergewinn des Lieferanten (BGH NJW 2003, 2900, 2901); der Katalog des § 7 Abs. 2 HeizkV ist hier nicht von Belang (Schmid, Handbuch der Mietnebenkosten, 8. Aufl., Rn 5120).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 57/04

    Rechte des Mieters bei unterbliebener Nebenkostenabrechnung

  • OLG Oldenburg, 22.02.1995 - 5 UH 1/94

    Mietvertragliche Vereinbarung; Umlage sonstiger Nebenkosten; Bezeichnung der

  • KG, 08.10.2001 - 8 U 6267/00

    Wirksamkeit von Vereinbarungen der Mietvertragsparteien im Hinblick auf die

  • BGH, 07.04.2004 - VIII ZR 167/03

    Umlagefähigkeit der Kosten einer Dachrinnenreinigung und sonstiger Betriebskosten

  • LG Braunschweig, 04.03.2003 - 6 S 522/02

    Tragung von Kosten für leerstehende Räume im Rahmen eines Mietverhältnisses;

  • BGH, 08.04.2009 - VIII ZR 128/08

    Zulässigkeit einer anteiligen Belastung eines Mieters durch formularmäßige

    Es ist jedoch anerkannt, dass an Kosten für Einrichtungen, die einzelnen Mieter zur alleinigen Nutzung überlassen sind, die "ausgeschlossenen" Mieter nicht beteiligt werden dürfen (Senatsurteil vom 26. Mai 2004 - VIII ZR 135/03, WuM 2004, 399, unter II 2, für Gartenflächen; KG, GE 2005, 1424, 1425, für Heizungsanlagen; OLG Düsseldorf, DWW 2000, 54, für Aufzugsanlagen; MünchKommBGB/Schmid, 5. Aufl., § 556a Rdnr. 8; Ehlert, in: Bamberger/ Roth, 2. Aufl., § 556a Rdnr. 13).
  • OLG Oldenburg, 19.07.2005 - 12 U 127/04

    Eintrittspflicht des Verkäufers für ein Beratungsverschulden des für den Verkauf

    Der 8. Zivilsenat hat in seinem Hinweisbeschluss vom 18.4.2005 zur Sache 8 U 6/05 in einem vergleichbaren Fall, der beiden Parteivertretern bekannt ist, hierzu u. a. folgendes ausgeführt:.
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