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Rechtsprechung
   BGH, 20.10.2008 - II ZR 246/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1335
BGH, 20.10.2008 - II ZR 246/07 (https://dejure.org/2008,1335)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2008 - II ZR 246/07 (https://dejure.org/2008,1335)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2008 - II ZR 246/07 (https://dejure.org/2008,1335)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 743, 745
    Miteigentümer, der ein schuldrechtliches Sondernutzungsrecht hat, stehen auch Vermietungserträge hieraus allein zu

  • Wolters Kluwer

    Nutzungsrecht als wesentlicher Bestandteil des Eigentums; Nutzungsrecht als Gegenstand einer schuldrechtlichen Sondervereinbarung; Anspruch der Miteigentümer eines Grundstücks auf den Mietzins aus der Vermietung von Stellplätzen; Anspruchsberechtigte hinsichtlich der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Miteigentum; Stellplatzvermietung; Nutzungsvereinbarung; Sondernutzungsrecht; Früchte; Teilhaber

  • Judicialis

    BGB § 743; ; BGB § 745 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 743; BGB § 745 Abs. 3
    Nutzungsrecht als wesentlicher Bestandteil des Eigentums; Nutzungsrecht als Gegenstand einer schuldrechtlichen Sondervereinbarung; Anspruch der Miteigentümer eines Grundstücks auf den Mietzins aus der Vermietung von Stellplätzen; Anspruchsberechtigte hinsichtlich der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nutzungsrecht ist schuldrechtlicher Sondervereinbarung zugänglich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sondervereinbarungen über ein Nutzungsrecht

  • rechtsanwalt-ebenhoeh.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Schuldrechtliche Sondervereinbarung über Nutzungsrecht

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Miteigentum: Kein Ausgleich von Nutzungen bei Sondernutzungsrecht! (IMR 2009, 243)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1270
  • ZIP 2009, 515
  • MDR 2009, 443
  • DNotZ 2009, 847
  • NZM 2009, 332
  • WM 2009, 620
  • GE 2009, 514
  • NZG 2009, 474
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.12.1997 - II ZR 203/96

    Auslegung eines Vertrages über die Gewinnverwendung vergangener Geschäftsjahre im

    Auszug aus BGH, 20.10.2008 - II ZR 246/07
    a) Das Nutzungsrecht ist kein wesentlicher Bestandteil des Eigentums und damit einer schuldrechtlichen Sondervereinbarung zugänglich (Bestätigung Sen. Urt. v. 8. Dezember 1997 - II ZR 203/96, ZIP 1998, 348 f.).

    Das Nutzungsrecht ist kein wesentlicher Bestandteil des Eigentums und damit einer schuldrechtlichen Sondervereinbarung zugänglich (siehe nur Sen. Urt. v. 8. Dezember 1997 - II ZR 203/96, ZIP 1998, 384 f.).

  • BGH, 17.04.1953 - V ZR 58/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.10.2008 - II ZR 246/07
    Es steht außer Streit und ist deshalb schon nicht klärungsbedürftig, dass innerhalb einer Bruchteilsgemeinschaft in den Grenzen des § 745 Abs. 3 BGB durch Mehrheitsbeschluss der Teilhaber Sondernutzungsrechte für einzelne Teilhaber begründet werden können (siehe insoweit nur BGH, Urt. v. 17. April 1953 - V ZR 58/52, NJW 1953, 1427; Staudinger/Langhein, BGB [2002] § 743 Rdn. 40, § 745 Rdn. 14; MünchKommBGB/K. Schmidt, 4. Aufl. §§ 744, 745 Rdn. 24).
  • BGH, 20.02.2014 - V ZB 116/13

    Bruchteilssondereigentum an einer Doppelstockgarage in einer

    (2) Eine solche auf Dauer angelegte Benutzungsregelung können Bruchteilseigentümer gemäß § 745 Abs. 1 BGB treffen; in den Grenzen des § 745 Abs. 3 BGB können sie die Nutzung ihres Eigentums ganz oder in Teilen einem einzelnen Teilhaber überlassen (vgl. BGH, Hinweisbeschluss vom 20. Oktober 2008 - II ZR 246/07, NJW 2009, 1270, 1271 mwN).
  • BGH, 04.03.2011 - V ZR 123/10

    Revision in Zivilverfahren: Zulassung nach Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Das Berufungsgericht hat zur Begründung der nachträglichen Zulassung der Revision ausgeführt, es erscheine "nicht ausgeschlossen, dass das Landgericht bei seiner Beurteilung von höchstrichterlicher Rechtsprechung (z.B. BayObLG, WuM 1989, 38; OLG Schleswig, Beschluss vom 3. September 2004 - 2 W 90/03 - nicht aber BGH, NZM 2009, 332 und OLG Frankfurt, WE 1996, 73) abgewichen" sei.
  • BFH, 18.08.2009 - X R 22/07

    Betriebsaufspaltung bei Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen, die nicht im

    Es ist ebenfalls anerkannt, dass innerhalb einer Bruchteilsgemeinschaft in den Grenzen des § 745 Abs. 3 BGB Sondernutzungsrechte für einzelne Teilhaber durch Mehrheitsbeschluss der Teilhaber begründet werden können (s. insoweit nur Bundesgerichtshof --BGH--, Beschluss vom 20. Oktober 2008 II ZR 246/07, Deutsches Steuerrecht 2009, 813; MünchKommBGB/K. Schmidt, a.a.O., §§ 744, 745 Rz 24).
  • OLG Nürnberg, 03.08.2011 - 10 W 302/11

    Wohnungsgrundbuch: Zuordnung eines Sondernutzungsrechts zu einem

    Bei Bruchteilseigentum an einem Grundstück ist allgemein anerkannt, dass in den Grenzen des § 745 Abs. 3 BGB Sondernutzungsrechte für einzelne Teilhaber begründet werden können (vgl. BGH NJW 1953, 1427 und NJW 2009, 1270).
  • FG München, 22.10.2010 - 7 K 1793/08

    Kein Mantelkauf bei Einstieg von Investoren in eine neu gegründete

    Nach der Intention des Gesetzes soll der Verlustabzug nicht für Neugründungen, bei denen die Kapitalzufuhr erst sukzessive erfolgt, ausgeschlossen werden (so auch Frotscher in Frotscher/Maas, KStG, UmwStG, Komm., § 8 KStG, Rz. 184e und 191; im Ergebnis ebenso Heßler/Mosebach, DStR 2009, 813; a.A. Dötsch in Dötsch/Jost/Pung/Witt, Komm., § 8 Abs. 4 KStG, Rz. 77).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.01.2009 - V ZR 152/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5805
BGH, 29.01.2009 - V ZR 152/08 (https://dejure.org/2009,5805)
BGH, Entscheidung vom 29.01.2009 - V ZR 152/08 (https://dejure.org/2009,5805)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - V ZR 152/08 (https://dejure.org/2009,5805)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GE 2009, 514
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.12.1993 - V ZR 168/92

    Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zur Beseitigung einer Eigentumsstörung

    Auszug aus BGH, 29.01.2009 - V ZR 152/08
    Die Beschwer dessen, der zur Beseitigung eines Bauwerks verurteilt worden ist, ist grundsätzlich nach den Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses zu bemessen, die ihm im Falle des Unterliegens drohen (Senat, BGHZ 124, 313, 319 ; BGH, Beschl. v. 29. April 2004, III ZB 72/03, WuM 2004, 352, 353; v. 20. April 2005, XII ZR 92/02, NJW-RR 2005, 1011, 1012; Beschl. v. 15. Juni 2005, XII ZR 104/02, NZM 2005, 677 - std. Rspr.).

    Der Gebührenstreitwert bestimmt sich nach dem Interesse der Klägerin zu 2 an der Durchsetzung des ihr zuerkannten Anspruchs (vgl. Senat, BGHZ 124, 313, 317) , den das Berufungsgericht auf 10.000 EUR festgesetzt hat.

  • BGH, 15.06.2005 - XII ZR 104/02

    Streitwert bei Verurteilung zur Räumung und zum Abriss von Gebäuden

    Auszug aus BGH, 29.01.2009 - V ZR 152/08
    Die Beschwer dessen, der zur Beseitigung eines Bauwerks verurteilt worden ist, ist grundsätzlich nach den Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses zu bemessen, die ihm im Falle des Unterliegens drohen (Senat, BGHZ 124, 313, 319 ; BGH, Beschl. v. 29. April 2004, III ZB 72/03, WuM 2004, 352, 353; v. 20. April 2005, XII ZR 92/02, NJW-RR 2005, 1011, 1012; Beschl. v. 15. Juni 2005, XII ZR 104/02, NZM 2005, 677 - std. Rspr.).
  • BGH, 20.04.2005 - XII ZR 92/02

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Beseitigung einer

    Auszug aus BGH, 29.01.2009 - V ZR 152/08
    Die Beschwer dessen, der zur Beseitigung eines Bauwerks verurteilt worden ist, ist grundsätzlich nach den Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses zu bemessen, die ihm im Falle des Unterliegens drohen (Senat, BGHZ 124, 313, 319 ; BGH, Beschl. v. 29. April 2004, III ZB 72/03, WuM 2004, 352, 353; v. 20. April 2005, XII ZR 92/02, NJW-RR 2005, 1011, 1012; Beschl. v. 15. Juni 2005, XII ZR 104/02, NZM 2005, 677 - std. Rspr.).
  • BGH, 30.01.1957 - V ZR 263/56

    Beschwerdewert einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus BGH, 29.01.2009 - V ZR 152/08
    Der Wert der Beschwer im Rechtsmittelverfahren bestimmt sich auch bei Rechtsstreitigkeiten, die eine Grunddienstbarkeit betreffen, nur nach dem Interesse des Rechtsmittelklägers an der Abänderung des Berufungsurteils (Senat, BGHZ 23, 205, 206) .
  • BGH, 29.04.2004 - III ZB 72/03

    Rechtsmittelbeschwer bei Anspruch auf Beseitigung von Aufbauten auf einem

    Auszug aus BGH, 29.01.2009 - V ZR 152/08
    Die Beschwer dessen, der zur Beseitigung eines Bauwerks verurteilt worden ist, ist grundsätzlich nach den Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses zu bemessen, die ihm im Falle des Unterliegens drohen (Senat, BGHZ 124, 313, 319 ; BGH, Beschl. v. 29. April 2004, III ZB 72/03, WuM 2004, 352, 353; v. 20. April 2005, XII ZR 92/02, NJW-RR 2005, 1011, 1012; Beschl. v. 15. Juni 2005, XII ZR 104/02, NZM 2005, 677 - std. Rspr.).
  • BGH, 17.11.2016 - V ZR 86/16

    Wohnungseigentumssache: Beschwer des Rechtsmittelführers; Bemessung des

    Ob der Wert der Beschwer noch höher anzusetzen ist, wenn das Interesse am Erhalt des Bauwerks die Kosten eines Abrisses übersteigt, bedarf hier keiner Entscheidung (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Januar 2009 - V ZR 152/08, GE 2009, 514 Rn. 4; Beschluss vom 15. Januar 2015 - V ZB 135/14, aaO Rn. 4).
  • BGH, 06.12.2012 - V ZR 44/12

    Beschwerdewert bei Verurteilung zur Räumung und Beseitigung einer Containeranlage

    Für den Wert der Beschwer im Rechtsmittelverfahren ist das Interesse des Rechtsmittelklägers an der Abänderung der angefochtenen Entscheidung maßgebend (Senat, Beschluss vom 29. Januar 2009 - V ZR 152/08, Grundeigentum 2009, 514, 515).
  • BGH, 12.07.2012 - V ZR 19/12

    Klage auf Unterlassung der Beeinträchtigung einer Grunddienstbarkeit und auf

    Maßgebend für den Wert der Beschwer im Rechtsmittelverfahren ist das Interesse des Rechtsmittelklägers an der Abänderung der angefochtenen Entscheidung (Senat, Beschluss vom 29. Januar 2009 - V ZR 152/08, Grundeigentum 2009, 514, 515).
  • BGH, 15.01.2015 - V ZB 135/14

    Rechtsbeschwerde nach Berufungsverwerfung als unzulässig: Berufungsbeschwer eines

    Es ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass sich der Wert der Beschwer des zur Beseitigung eines Bauwerks verurteilten Beklagten grundsätzlich nach den Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses bemisst, die ihm im Falle des Unterliegens drohen (Urteil vom 10. Dezember 1993 - V ZR 168/92, BGHZ 124, 313, 319; Senat, Beschluss vom 29. Januar 2009 - V ZR 152/08, Grundeigentum 2009, 514; Beschluss vom 10. April 2014 - V ZB 168/13, Rn. 7, juris).

    Auf die von der Rechtsbeschwerde aufgeworfene Frage, ob für die Bemessung der Beschwer auch das Interesse der Beklagten am Erhalt des Holzregales zu berücksichtigen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Januar 2009 - V ZR 152/08, Grundeigentum 2009, 514), kommt es nicht an.

  • BGH, 20.09.2017 - V ZB 2/17

    Berufung des zu einer Leistungserbringung verurteilten Beklagten: Beschwer nach

    a) Ohne Rechtsfehler geht das Berufungsgericht zunächst davon aus, dass die Beschwer des Beklagten hinsichtlich der Verurteilung zur Entfernung des Sichtschutzes nach den Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses zu bemessen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 10. April 2014 - V ZB 168/13, juris Rn. 7; Beschluss vom 29. Januar 2009 - V ZR 152/08, Grundeigentum 2009, 514 Rn. 4; Urteil vom 10. Dezember 1993 - V ZR 168/92, BGHZ 124, 313, 319).

    Ob, wie die Rechtsbeschwerde meint, für die Bemessung der Beschwer auch das Interesse des Beklagten am Erhalt des Sichtschutzes zu berücksichtigen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Januar 2009 - V ZR 152/08, Grundeigentum 2009, 514 Rn. 4), bedarf deshalb keiner Entscheidung, weil zu dem Wert von 450 EUR die sich aus der Verurteilung des Beklagten zur Stabilisierung des Stabgitterzauns ergebende Beschwer hinzuzurechnen ist und jedenfalls damit eine Beschwer erreicht sein dürfte, die 600 EUR übersteigt.

  • BGH, 26.09.2019 - V ZR 224/18

    Berücksichtigung des Interesse des Wohnungseigentümers beim Gegenstandswert;

    Ob der Wert der Beschwer noch höher anzusetzen ist, wenn das Interesse am Erhalt des Bauwerks die Kosten eines Abrisses übersteigt, hat der Senat bislang offen gelassen (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - V ZR 63/18, juris Rn. 4; Beschluss vom 17. November 2016 - V ZR 86/16, NJW-RR 2017, 584 Rn. 3; Beschluss vom 15. Januar 2015 - V ZB 135/14, NJW-RR 2015, 337 Rn. 4; Beschluss vom 29. Januar 2009 - V ZR 152/08, GE 2009, 514 Rn. 4).
  • BGH, 22.07.2010 - V ZR 197/09

    Bestimmung der Beschwer für die Zulässigkeit der Beschwerde gegen die

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats bestimmt sich die Beschwer, die für die Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nach § 26 Nr. 8 EGZPO maßgeblich ist, nach dem Interesse des Beschwerdeführers an einer Abänderung der bekämpften Entscheidung (BGHZ 124, 313, 319; Beschl. v. 29. Januar 2009, V ZR 152/08, GE 2009, 514, 515; Beschl. v. 15. April 2010, V ZR 180/09, juris).
  • BGH, 08.11.2012 - V ZR 64/12

    Wert der Beschwer im Rechtsmittelverfahren bei Rechtsstreitigkeiten betreffend

    Der Wert der Beschwer im Rechtsmittelverfahren bestimmt sich auch bei Rechtsstreitigkeiten, die eine Grunddienstbarkeit betreffen, nur nach dem Interesse des Rechtsmittelklägers an der Abänderung des Berufungsurteils (Senat, Beschluss vom 30. Januar 1957 - V ZR 263/56, BGHZ 23, 205, 206; Beschluss vom 29. Januar 2009 - V ZR 152/08, Grundeigentum 2009, 514, 515).

    Daher ist die Beschwer zum einen nach den Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses zu bemessen, die dem Beklagten bei seinem Unterliegen drohen (Senat, Urteil vom 10. Dezember 1993 - V ZR 168/92, BGHZ 124, 313, 319; Beschluss vom 29. Januar 2009 - V ZR 152/08, Grundeigentum 2009, 514, 515).

  • BGH, 28.01.2010 - V ZR 134/09

    Bestimmung des Werts der Beschwer nach der Minderung des Verkehrswerts eines

    Der Wert der Beschwer im Rechtsmittelverfahren bestimmt sich nach dem Interesse des Rechtsmittelklägers an der Abänderung der angefochtenen Entscheidung (siehe nur Senat, BGHZ 124, 313, 317; Beschl. v. 29. Januar 2009, V ZR 152/08, Grundeigentum 2009, 514).
  • BGH, 13.12.2012 - V ZR 73/12

    Beschwerdewert bei Verurteilung zur Unterlassung der Nutzung einer unter

    Maßgeblich für den Wert der Beschwer im Rechtsmittelverfahren ist das Interesse des Rechtsmittelklägers an der Abänderung der angefochtenen Entscheidung (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 29. Januar 2009 - V ZR 152/08, Grundeigentum 2009, 514, 515 mwN).
  • BGH, 15.04.2010 - V ZR 180/09

    Bestimmung des Gegenstandswertes eines Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BGH, 26.07.2012 - V ZR 272/11

    Verwerfung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision als unzulässig

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Rechtsprechung
   BGH, 16.10.2008 - V ZR 40/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8055
BGH, 16.10.2008 - V ZR 40/08 (https://dejure.org/2008,8055)
BGH, Entscheidung vom 16.10.2008 - V ZR 40/08 (https://dejure.org/2008,8055)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2008 - V ZR 40/08 (https://dejure.org/2008,8055)
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Papierfundstellen

  • DNotZ 2010, 117
  • GE 2009, 514
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