Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 16.02.2010

Rechtsprechung
   LG Berlin, 09.02.2010 - 67 T 18/10   

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https://dejure.org/2010,25746
LG Berlin, 09.02.2010 - 67 T 18/10 (https://dejure.org/2010,25746)
LG Berlin, Entscheidung vom 09.02.2010 - 67 T 18/10 (https://dejure.org/2010,25746)
LG Berlin, Entscheidung vom 09. Februar 2010 - 67 T 18/10 (https://dejure.org/2010,25746)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermieter hat gegen Mieter Räumungsanspruch wegen Mietrückstands unabhängig vom Verschulden an der Nichtzahlung der Mieten; Räumungsanspruch des Vermieters gegen den Mieter wegen Mietrückstands unabhängig vom Verschulden an der Nichtzahlung der Mieten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges; Zurechnung des Verschuldens des JobCenters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung wegen Mietrückständen nur bei Verschulden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung des Mietvertrages wegen unpünktlicher Zahlung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht des Vermieters wegen Zahlungsverzug, wenn das Jobcenter unpünktlich zahlt

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung wegen Mietrückständen nur bei Verschulden? (IMR 2012, 1001)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GE 2010, 487
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.10.2009 - VIII ZR 64/09

    Unzulässige fristlose Kündigung des Vermieters nach unpünktlichen Mietzahlungen

    Auszug aus LG Berlin, 09.02.2010 - 67 T 18/10
    Die Rechtsprechung des BGH, wonach sich ein Mieter im Rahmen der Abwägung nach § 543 Abs. 1 BGB ein etwaiges Verschulden des JobCenters nicht anrechnen lassen muss, weil das JobCenter bei der Überweisung der Miete nicht als Erfüllungsgehilfe des Mieters gegenüber dem Vermieter handelt (IMR 2010, 5), greift hier nicht, da das Jobcenter hier noch gar nicht eingeschaltet war und somit mit den unpünktlichen Zahlungen nichts zu tun hat.

    Die Rechtsprechung des BGH, wonach sich ein Mieter im Rahmen der Abwägung nach § 543 Abs. 1 BGB ein etwaiges Verschulden des JobCenters nicht anrechnen lassen muss, weil das JobCenter bei der Überweisung der Miete nicht als Erfüllungsgehilfe des Mieters gegenüber dem Vermieter handelt (IMR 2010, 5), greift hier nicht, da das Jobcenter hier noch gar nicht eingeschaltet war und somit mit den unpünktlichen Zahlungen nichts zu tun hat.

    Zwar muss sich ein Mieter nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen der Abwägung nach § 543 Abs. 1 BGB ein etwaiges Verschulden des JobCenters nicht anrechnen lassen, weil das JobCenter bei der Überweisung der Miete nicht als Erfüllungsgehilfe des Mieters gegenüber dem Vermieter handelt (vgl. BGH Urteil vom 21.10.2009 - VIII ZR 64/09 - GE 2009, 1613).

    Jedenfalls hinsichtlich ausbleibender Zahlungen befreit auch eine unverschuldete Zahlungsunfähigkeit nicht von der Leistungspflicht (vgl. Reinelt, Anmerkung zu BGH, Urteil vom 21.10.2009, VIII ZR 64/09, jurisPR-BGH-ZivilR 24/2009 Anm. 1).

  • BGH, 08.12.2004 - VIII ZR 218/03

    Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Ruhestörungen aufgrund einer

    Auszug aus LG Berlin, 09.02.2010 - 67 T 18/10
    Das hat der BGH bereits zu § 554 BGB a. F. entschieden (BGH, Urt. v. 08.12.2004 - VIII ZR 218/03 - WuM 2005, 125; BGH, Urt. v. 06.11.1996 - XII ZR 60/95 - NJW-RR 1997, 203).
  • BGH, 06.11.1996 - XII ZR 60/95

    Auslegung einer Räumungsklage als (erneute) Kündigung

    Auszug aus LG Berlin, 09.02.2010 - 67 T 18/10
    Das hat der BGH bereits zu § 554 BGB a. F. entschieden (BGH, Urt. v. 08.12.2004 - VIII ZR 218/03 - WuM 2005, 125; BGH, Urt. v. 06.11.1996 - XII ZR 60/95 - NJW-RR 1997, 203).
  • AG Frankenthal, 05.07.2012 - 3a C 73/12

    Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen

    Dass der Mieter für die Begleichung der Miete auf Leistungen aus dritter Hand angewiesen ist, kann nicht zu Lasten des Vermieters gehen, wobei es keinen Unterschied macht, ob der Mieter sich diese durch einen Privatkredit oder aufgrund einer Inanspruchnahme der Sozialverwaltung verschafft (Anschluss BGH, 21. Oktober 2009, VIII ZR 64/09, NJW 2009, 3781 und LG Berlin, 9. Februar 2010, 67 T 18/10, Grundeigentum 2010, 487).

    Dass der Mieter für die Begleichung der Miete auf Leistungen aus dritter Hand angewiesen ist, kann daher nicht zu Lasten des Vermieters gehen, wobei es nach der vorgenannten gesetzlichen Wertung keinen Unterschied macht, ob der Mieter sich diese dann etwa durch einen Privatkredit oder eben aufgrund einer Inanspruchnahme der Sozialverwaltung verschafft (die Entscheidung des BGH a.a.O. betraf einen anderen Sachverhalt, im Ergebnis wie hier LG Berlin, Grundeigentum 2010, 487, AG Frankfurt InfoN 2010, 325, AG Bernau WUM 2010, 31, AG Ludwigslust Beschluss vom 23.8.2011 - 5C 52/11-).

  • AG Ludwigslust, 23.08.2011 - 5 C 52/11

    Räumung einer Mietwohnung und Anspruch auf Herausgabe der Wohnung bei Verzug der

    Es kann daher nicht zu Lasten des Vermieters gehen, dass der Mieter für die Begleichung der Miete auf Leistungen aus dritter Hand angewiesen ist, wobei es nach der zuvor dargestellten gesetzlichen Wertung keinen Unterschied macht, ob der Mieter sich diese dann etwa durch einen Privatkredit oder eben aufgrund einer Inanspruchnahme der Sozialverwaltung verschafft (BGH a. a. O. steht dieser Folgerung nicht entgegen: Gegenstand der dortigen Entscheidung war lediglich eine Interessenabwägung im Rahmen von § 543 Abs. 1 BGB aufgrund jeweils um einige Tage verspäteter Mietzahlungen des Jobcenters, die die Schwelle des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB nicht überschritten, wobei zu Gunsten des beklagten Mieters Berücksichtigung fand, dass er wegen der eingetretenen Änderungen seiner persönlichen und finanziellen Verhältnisse auf Leistungen des Jobcenters angewiesen war, während er sich dessen Verschulden bei der Einhaltung der mietvertraglichen Fälligkeitstermine nicht gemäß § 278 BGB anrechnen lassen musste; im Ergebnis wie hier LG Berlin Grundeigentum 2010, 487; AG Frankfurt InfoM 2010, 325; AG Bernau WuM 2010, 31).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 16.02.2010 - 63 S 307/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,34648
LG Berlin, 16.02.2010 - 63 S 307/09 (https://dejure.org/2010,34648)
LG Berlin, Entscheidung vom 16.02.2010 - 63 S 307/09 (https://dejure.org/2010,34648)
LG Berlin, Entscheidung vom 16. Februar 2010 - 63 S 307/09 (https://dejure.org/2010,34648)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verteilerschlüssel - Umstellung und Erläuterungspflicht Vermieter

  • grundeigentum-verlag.de

    Betriebskostenabrechnung; Umstellung des Verteilerschlüssels; Erläuterung; Einsicht in die Berechnungsunterlagen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Einsicht in die Originalbelege einer Betriebskostenabrechnung und Einwände gegen eine Betriebskostenabrechnung

Papierfundstellen

  • GE 2010, 487
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.01.2005 - VIII ZR 116/04

    Anforderungen an die Wahrung der Abrechnungsfrist

    Auszug aus LG Berlin, 16.02.2010 - 63 S 307/09
    Dies gilt selbst bei einem falschen Umlageschlüssel (BGH Urt.v. 19.01.2005 - VIII ZR 116/04= Grundeigentum 2005, 360).
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