Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 18.05.2010

Rechtsprechung
   AG Neubrandenburg, 06.11.2009 - 5 C 130/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,37069
AG Neubrandenburg, 06.11.2009 - 5 C 130/09 (https://dejure.org/2009,37069)
AG Neubrandenburg, Entscheidung vom 06.11.2009 - 5 C 130/09 (https://dejure.org/2009,37069)
AG Neubrandenburg, Entscheidung vom 06. November 2009 - 5 C 130/09 (https://dejure.org/2009,37069)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Abrechnung von Wasserkosten bei fehlender Eichung der Wasserzähler

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Schätzung des Wasserverbrauchs bei länger abgelaufenen Eichfristen der Wasserzähler; §§ 556 BGB, 2 Abs. 1 EichG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auch keine Schätzung mit Ablesewerten ungeeichter Wasserzähler

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wasserzähler fast 15 Jahre nicht geeicht - Betriebskostenabrechnung ist nur ordnungsgemäß, wenn der Verbrauch richtig gemessen wird

Papierfundstellen

  • GE 2010, 849
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 18.05.2010 - 63 S 457/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,36966
LG Berlin, 18.05.2010 - 63 S 457/09 (https://dejure.org/2010,36966)
LG Berlin, Entscheidung vom 18.05.2010 - 63 S 457/09 (https://dejure.org/2010,36966)
LG Berlin, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - 63 S 457/09 (https://dejure.org/2010,36966)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GE 2010, 849
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 02.05.2012 - XII ZR 88/10

    Wohnraummiete: Umlegung der Betriebskosten auf Grund Vereinbarung der Zahlung

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in Grundeigentum 2010, 849 veröffentlicht ist, hat zur Begründung seiner Auffassung, die Klägerin könne die Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung 2007 nicht verlangen, im Wesentlichen ausgeführt: Nebenkosten könnten - unabhängig von der Art des Mietverhältnisses - mit dem Mieter nur gesondert abgerechnet werden, wenn dies im Mietvertrag klar und eindeutig geregelt sei.
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