Rechtsprechung
BGH, 01.06.2011 - VIII ZR 304/10 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 566a BGB, § 572 aF BGB
Wohnraummietverhältnis: Vertragseintritt des Letzerwerbers einer Veräußerungskette trotz Nichtweiterleitung einer an einen ehemaligen Vermieter unter Geltung alten Rechts gezahlten Kaution - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 566a
Eintritt in Rechte und Pflichten bzgl. Mietsicherheit auch bei vorangehenden Veräußerungsgeschäften vor Inkrafttreten von § 566a BGB - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Eintritt des Wohnraumerwerbers in sämtliche durch die Kautionszahlung an den bisherigen Vermieter begründeten Rechte im Falle eines nach Inkrafttreten von § 566a BGB erfolgten Erwerbs; Umfang der Haftung des Erwerbers von vermietetem Wohnraum für vor seinem Erwerb ...
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Vermieter haftet für Kaution
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Kautionsrückzahlung bei Kettenveräußerung
- rewis.io
Wohnraummietverhältnis: Vertragseintritt des Letzerwerbers einer Veräußerungskette trotz Nichtweiterleitung einer an einen ehemaligen Vermieter unter Geltung alten Rechts gezahlten Kaution
- ra.de
- rewis.io
Wohnraummietverhältnis: Vertragseintritt des Letzerwerbers einer Veräußerungskette trotz Nichtweiterleitung einer an einen ehemaligen Vermieter unter Geltung alten Rechts gezahlten Kaution
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 566a; BGB a.F. § 572a
Eintritt des Wohnraumerwerbers in sämtliche durch die Kautionszahlung an den bisherigen Vermieter begründeten Rechte im Falle eines nach Inkrafttreten von § 566a BGB erfolgten Erwerbs; Umfang der Haftung des Erwerbers von vermietetem Wohnraum für vor seinem Erwerb ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kautionsrückzahlung nach Eigentümerwechsel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Haftung des Wohnungskäufers für die Mietkaution
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Erwerber einer Mietwohnung haftet für Kaution
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Vermieter haftet für nicht weitergereichte Kaution
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
§ 566a BGB setzt keine ununterbrochene "Kautionskette" voraus
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Erwerber haftet für Kautionen
- mietkaution.org (Kurzinformation)
Zurückzahlung der Kaution durch letzten Erwerber der Wohnung
- haufe.de (Kurzinformation)
Erwerber haftet für Kaution
- haufe.de (Kurzinformation)
Erwerber haftet für Kaution
- anwalt.de (Kurzinformation)
Muss der Hauserwerber die Kaution ausbezahlen?
Besprechungen u.ä. (2)
- klerx-legal.com (Entscheidungsbesprechung)
Haftung des Immobilienerwerbers für Rückzahlungen von Kaution
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Erwerber muss auch nicht erhaltene Kaution zurückzahlen! (IMR 2011, 315)
Verfahrensgang
- AG Wilhelmshaven, 15.06.2010 - 6 C 15/10
- LG Oldenburg, 28.10.2010 - 4 S 357/10
- BGH, 01.06.2011 - VIII ZR 304/10
Papierfundstellen
- MDR 2011, 910
- NZM 2012, 81
- ZMR 2011, 785
- GE 2011, 1080
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 381/03
Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils; Pflicht des …
Auszug aus BGH, 01.06.2011 - VIII ZR 304/10
Infolge einer nach Inkrafttreten von § 566a BGB erfolgten Veräußerung vermieteten Wohnraums tritt der Erwerber auch dann in die durch die Zahlung der Kaution an den ursprünglichen Vermieter begründeten Rechte und Pflichten ein, wenn es zuvor - noch unter der Geltung des § 572 BGB a.F. - weitere Veräußerungsgeschäfte gegeben hat und die Kaution in der Kette der vorangegangenen Vermieter nicht weitergeleitet worden war (im Anschluss an Senatsurteil vom 9. März 2005, VIII ZR 381/03, NZM 2005, 639 unter II 2b).Denn anderenfalls würde das berechtigte Vertrauen eines Erwerbers, der bei Vertragsschluss entsprechend der zu diesem Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Regelung davon ausgehen durfte, dass er nur für eine an ihn weitergeleiteten Kaution einzustehen hatte, enttäuscht und der gesetzlichen Neuregelung eine unzulässige "echte" Rückwirkung beigelegt (Senatsurteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 381/03, NZM 2005, 639, unter II 2 b (1); vgl. auch BGH…, Urteil vom 24. Juni 2009 - XII ZR 145/07, NJW-RR 2009, 1164 Rn. 10 f.).
- BGH, 24.06.2009 - XII ZR 145/07
Rückzahlung der Mietsicherheit durch den Erwerber in Übergangsfällen
Auszug aus BGH, 01.06.2011 - VIII ZR 304/10
Denn anderenfalls würde das berechtigte Vertrauen eines Erwerbers, der bei Vertragsschluss entsprechend der zu diesem Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Regelung davon ausgehen durfte, dass er nur für eine an ihn weitergeleiteten Kaution einzustehen hatte, enttäuscht und der gesetzlichen Neuregelung eine unzulässige "echte" Rückwirkung beigelegt (Senatsurteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 381/03, NZM 2005, 639, unter II 2 b (1); vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Juni 2009 - XII ZR 145/07, NJW-RR 2009, 1164 Rn. 10 f.).
Rechtsprechung
BGH, 09.06.2011 - V ZB 293/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 511 ZPO, § 917 BGB
Zulässigkeit der Berufung gegen Urteil auf Duldung der kurzfristigen Nutzung eines Grundstücksweges - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auswirkungen nicht bestehender nennenswerter vermögensrechtlicher Nachteile auf die Bemessung eines niedrigen Beschwerdewertes; Ermittlung der durch das vorübergehende Befahren eines Grundstücksweges entstehenden wirtschaftlichen Unannehmlichkeiten
- grundeigentum-verlag.de
Keine Berufung gegen Urteil auf kurzfristige Nutzung eines Notwegs
- rewis.io
Zulässigkeit der Berufung gegen Urteil auf Duldung der kurzfristigen Nutzung eines Grundstücksweges
- rewis.io
Zulässigkeit der Berufung gegen Urteil auf Duldung der kurzfristigen Nutzung eines Grundstücksweges
- rechtsportal.de
ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2
Auswirkungen nicht bestehender nennenswerter vermögensrechtlicher Nachteile auf die Bemessung eines niedrigen Beschwerdewertes; Ermittlung der durch das vorübergehende Befahren eines Grundstücksweges entstehenden wirtschaftlichen Unannehmlichkeiten - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Anklam, 30.10.2009 - 7 C 242/08
- LG Stralsund, 12.10.2010 - 1 S 233/09
- BGH, 09.06.2011 - V ZB 293/10
Papierfundstellen
- GE 2011, 1080
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.05.2002 - VIII ZR 217/01
Heraufsetzung der Revisionsbeschwer
Auszug aus BGH, 09.06.2011 - V ZB 293/10
Vielmehr gelangt es rechtsfehlerfrei zu dem Ergebnis, dass dem für die Bemessung der Beschwer maßgeblichen wirtschaftlichen Interesse der Beklagten an der Abwehr des von der Klägerin geltend gemachten Duldungsanspruchs (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2002 - VIII ZR 217/01, juris, Rn. 4) kein über 600 EUR zu bemessender Wert zukommt. - BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …
Auszug aus BGH, 09.06.2011 - V ZB 293/10
Eine höchstrichterliche Entscheidung ist zur Fortbildung des Rechts nur dann erforderlich, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen (Senat, Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, 225).
- BGH, 12.12.2013 - V ZR 52/13
Streitwert einer Klage auf Duldung der Schaffung eines Notwegs auf dem …
Danach bemisst sich die Beschwer des Beklagten, welche er in dem angestrebten Revisionsverfahren geltend machen könnte, nach der Wertminderung, die sein Grundstück durch die Pflicht zur Duldung des Notwegs erleidet (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Juni 2011 - V ZB 293/10, Grundeigentum 2011, 1080). - BGH, 17.12.2015 - V ZR 65/15
Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer bei Verurteilung zur Duldung eines …
Die Beschwer eines Beklagten, der sich - wie hier - gegen die Verurteilung zur Duldung eines Notwegs richtet, bemisst sich nach der Wertminderung, die sein Grundstück hierdurch erleidet (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Juni 2011 - V ZB 293/10, Grundeigentum 2001, 1080 Rn. 6; BGH…, Beschluss vom 22. Mai 2002 - VIII ZR 217/01, juris Rn. 4). - LG Hamburg, 18.02.2013 - 318 S 114/12
Wohnungseigentumsverfahren: Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Duldung eines …
Die Beschwer des Beklagten richtet sich auch bei der Verurteilung zu einer Duldung nach dem wirtschaftlichen Interesse des Beklagten an der Abwehr des von der Klägerin geltend gemachten Duldungsanspruchs (BGH, Beschluss vom 09.06.2011 - V ZB 293/10, Rn. 6, zitiert nach juris;… Beschluss vom 31.03.2010 - XII ZB 130/09, Rn. 11, zitiert nach juris;… Beschluss vom 22.05.2002 - VIII ZR 217/01, Rn. 4, zitiert nach juris).