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   LG Berlin, 19.07.2011 - 65 S 130/10   

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https://dejure.org/2011,57089
LG Berlin, 19.07.2011 - 65 S 130/10 (https://dejure.org/2011,57089)
LG Berlin, Entscheidung vom 19.07.2011 - 65 S 130/10 (https://dejure.org/2011,57089)
LG Berlin, Entscheidung vom 19. Juli 2011 - 65 S 130/10 (https://dejure.org/2011,57089)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Flächenanrechnung von Terrassen zur Hälfte; Wohnfläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GE 2011, 1086
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 17.04.2019 - VIII ZR 33/18

    Geltendmachung einer Wohnflächenabweichung im Rahmen eines

    Es hat die Fläche des Balkons vielmehr zur Hälfte angerechnet, weil in Berlin der Entscheidung des LG Berlin (Grundeigentum 2011, 1086) zufolge eine entsprechende örtliche Praxis bestehe, Balkone weiterhin (wie in der II. Berechnungsverordnung) zur Hälfte anzurechnen.
  • LG Berlin, 17.01.2018 - 18 S 308/13

    Mieterhöhung für eine Wohnung in Berlin: Berücksichtigung der Flächen von

    Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin (65 S 130/10, Urt. v. 19.07.2011, GE 2011, 1086 f.) sei die Wohnfläche in Berlin mangels anderweitiger Vereinbarung der Mietvertragsparteien zwar nach der Wohnflächenverordnung zu ermitteln; dabei entspreche es jedoch abweichend von § 4 Nr. 4 WoFlVO der örtlichen Übung, Balkone weiterhin stets zur Hälfte anzurechnen.

    24 Diesem Ansatz folgend hat die Zivilkammer 65 für ein im Jahre 2006 zu Stande gekommenes Mietverhältnis entschieden, dass es damals in Berlin örtlicher Übung entsprochen habe, die Flächen von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen in Anlehnung an die II. Berechnungsverordnung bei der Wohnflächenermittlung weiterhin zur Hälfte zu berücksichtigen (LG Berlin - 65 S 130/10 -, Urt. v. 19.07.2011, GE 2011, 1086 f.).

  • AG Brandenburg, 04.07.2014 - 31 C 311/13

    Wie wird die Wohnfläche berechnet?

    Ein derartiger ortsüblicher Berechnungsmodus besteht zumindest in der Stadt Brandenburg an der Havel gerichtbekannt nicht (zu Hamburg vgl. hierzu: LG Hamburg, ZMR 2013, Seite 284, wo ebenso ein solcher Berechnungsmodus nicht gesehen wird; zu Berlin vgl.: LG Berlin, Grundeigentum 2011, Seiten 1086 f.).
  • LG Berlin, 04.07.2017 - 63 S 289/16

    Gehört ein beheizter Keller zur Wohnfläche?

    Dass im Falle der Heranziehung der Wohnflächenverordnung zur Bestimmung der Wohnfläche die Fläche der Terrasse zur Hälfte, wie in Berlin üblich (Landgericht Berlin, Urteil vom 19.07.2011 - 65 S 130/10), zur Wohnfläche zählt, wird von den Klägern in der Berufungsbegründung ausdrücklich zugestanden.
  • LG Berlin, 13.08.2013 - 85 S 177/12

    Rückwirkende Änderung des Verteilungsschlüssels unzulässig!

    In Anbetracht des Umstands, dass die hälftige Anrechnung von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen in Berlin - jedenfalls im Mietrecht - nach ständiger Rechtsprechung als ortsüblich angesehen wird (vgl. LG Berlin GE 2011, 1086, 1087), wird eine solche Anrechnung auch im Wohnungseigentumsrecht nicht als ermessensfehlerhaft angesehen werden können.
  • AG Berlin-Schöneberg, 19.10.2016 - 104 C 31/16
    In Berlin ist nach den Ermittlungen der Zivilkammer 65 des Landgerichts Berlin die Anrechnung der Fläche von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen mit dem halben Wert - unabhängig vom im Einzelfall ohnehin objektiv schwer zu bestimmenden Nutzwert - auch im November 2008 noch üblich gewesen (vgl. Urteil des LG Berlin vom 19. Juli 2011 zu 65 S 130/10).
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