Rechtsprechung
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 13.12.2011 - 9 C 128/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Begründungspflicht für Kündigung wegen Eigenbedarfs; bisherige Wohnsituation des Vermieters zu schildern
- mietrechtsiegen.de
Eigenbedarfskündigung - Begründungspflichten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kündigung "wegen Eigenbedarfs": Ohne weitere Begründung unzulässig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Ordnungsgemäße Begründung bei Eigenbedarfskündigung im Räumungsprozess
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Wie ist "Eigenbedarf" an Wohnraum zu begründen? - Dass die Käuferin einer Wohnung "dort dauerhaft wohnen" möchte, reicht dafür nicht
- gevestor.de (Kurzinformation)
Vermieterrecht: Kündigung wegen Eigenbedarf nicht immer zulässig
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Eigenbedarfskündigung: Angabe 'um dort dauerhaft zu wohnen' reicht nicht! (IMR 2012, 321)
Papierfundstellen
- GE 2012, 273
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.11.2009 - V ZR 73/09
Wahrung der Klagefrist nach § 46 Abs. 1 S. 2 Wohnungseigentumsgesetz ( WEG ) …
Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 13.12.2011 - 9 C 128/11
Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ist daher grundsätzlich die Angabe der Personen, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, dass diese Personen an der Erlangung der Wohnung haben, ausreichend (BGH, WuM 2010, 181 f.). - BGH, 17.03.2010 - VIII ZR 70/09
Wohnraummiete: Formelle Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung
Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 13.12.2011 - 9 C 128/11
Auch in der ebenfalls aktuelleren Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.03.2010 (WuM 2010, 301 ff.) wird zwar eine ausreichende Begründung anerkannt, jedoch wird in dem dortigen Kündigungsschreiben mitgeteilt, dass der kündigende Vermieter bislang zur Miete wohnt und in das zu Eigentum erworbene Wohnhaus einziehen will. - BVerfG, 09.02.2000 - 1 BvR 889/99
Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Versagung einer Eigenbedarfskündigung wegen …
Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 13.12.2011 - 9 C 128/11
Dabei dürfen an die Begründungspflicht nicht unzumutbar hohe Anforderungen gestellt werden (BverfG WuM 2000, 232). - LG Mannheim, 12.07.1989 - 4 S 30/89
Wie muß eine Eigenbedarfskündigung begründet werden?
Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 13.12.2011 - 9 C 128/11
Nicht als ausreichend angesehen wird die Angabe, die Wohnung werde " wegen Eigenbedarfs" oder "... weil ich die Wohnung für eigene Zwecke benötige" (LG Detmold WuM 90, 301;… Schmidt-Futterer, Mietrecht, 10. Auflage, Rn. 225 zu § 573, mit weiteren Nachweisen) oder "wir haben den Wohnraum erworben, um selbst dort einzuziehen" (Schmidt-Futterer, a.a.O. Rn. 227 zu § 573, LG Mannheim ZMR 90, 19; jeweils mit weiteren Nachweisen).
- AG Nienburg, 29.08.2012 - 6 C 59/12
Eigenbedarf
Bei der Eigenbedarfskündigung dürfen nämlich an das Begründungserfordernis gemäß § 573 Abs. 3 BGB keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden, wobei bereits Gründe des Persönlichkeitsschutzes dagegen sprechen, einem Vermieter aufzuerlegen, intime Dinge aus dem Lebensbereich seiner Familienangehörigen zu offenbaren ( vgl. nur BVerfG WuM 2000, 232/233; AG Pinneberg ZMR 2003, 199 ff.; AG Tempelhof-Kreuzberg Grundeigentum 2012, 273 ff .). - AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 15.06.2017 - 14 C 2/16 Zugleich sollten mit dem Vergleich zwei weitere Verfahren vor dem Amtsgericht PankowWeißensee - Aktenzeichen 102 C 442/11 und 9 C 128/11 - erledigt werden.
Rechtsprechung
LG Berlin, 16.12.2011 - 63 S 111/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de
Bestimmter Klageantrag auf Mängelbeseitigung; Bestandsschutz für technische Anforderungen; kein Anspruch des Mieters auf bestimmte Maßnahmen; Schallschutz; Trittschall; Immissionsanforderungen bei Gewerbebetrieb
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GE 2012, 273
Wird zitiert von ...
- AG Berlin-Schöneberg, 24.05.2017 - 9 C 5/16
Altbauwohnung - Sollbeschaffenheit Trittschalldämmung
Der Vermieter ist also nicht zu einer Anpassung der Wohnung an aktuelle technische Bauvorschriften verpflichtet (vgl. Entscheidung des BGH vom 05.06.2013, VIII ZR 287/12, juris; Entscheidung des BGH vom 07.07.2010, VIII ZR 85/09, juris; Entscheidung des LG Berlin vom 16.12.2011, 63 S 111/11, juris).