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   BGH, 10.11.2011 - V ZR 247/10   

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https://dejure.org/2011,25437
BGH, 10.11.2011 - V ZR 247/10 (https://dejure.org/2011,25437)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2011 - V ZR 247/10 (https://dejure.org/2011,25437)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2011 - V ZR 247/10 (https://dejure.org/2011,25437)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 ZPO, § 26 Nr 8 ZPOEG
    Beschwer des Rechtsmittelführers: Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde bei Nichterreichen einer Beschwer i.H.v. 20.000 Euro gem. § 26 Nr. 8 EGZPO; Kriterien zur Bewertung des Interesses des Beschwerdeführers an einer Abänderung des angefochtenen Urteils

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berechnung der Beschwer bei Willenserklärung

  • rewis.io

    Beschwer des Rechtsmittelführers: Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung

  • ra.de
  • rewis.io

    Beschwer des Rechtsmittelführers: Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGZPO § 26 Nr. 8; WEG § 8
    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde bei Nichterreichen einer Beschwer i.H.v. 20.000 Euro gem. § 26 Nr. 8 EGZPO; Kriterien zur Bewertung des Interesses des Beschwerdeführers an einer Abänderung des angefochtenen Urteils

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GE 2012, 558
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.04.2008 - V ZR 154/07

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage eines Grundstückseigentümers auf

    Auszug aus BGH, 10.11.2011 - V ZR 247/10
    Der Wert der Beschwer eines Rechtsmittelführers bestimmt sich nach dessen Interesse an der Abänderung des angefochtenen Urteils; dieses ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten (Senat, Beschluss vom 10. April 2008 - V ZR 154/07, juris mwN in Rn. 5).
  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 79/14

    Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung:

    Denn die Beschwer bemisst sich nach dem wirtschaftlichen Interesse der in der ersten Instanz unterlegenen Partei am Erfolg ihres Rechtsmittels (BGH, Beschlüsse vom 10. November 2011 - V ZR 247/10, GE 2012, 558 Rn. 3; vom 12. Oktober 2011 - XII ZB 127/11, NJW-RR 2012, 130 Rn. 13; vom 24. November 1994 - GSZ 1/94, BGHZ 128, 85, 88; jeweils mwN).
  • BGH, 13.09.2022 - II ZR 42/22

    Bemessung des Werts der Beschwer nach dem Interesse des Rechtsmittelführers an

    Bei der Verurteilung, eine Willenserklärung abzugeben, ist für die Bemessung der Beschwer das wirtschaftliche Interesse an dem Nichteintritt der mit der Erklärung verbundenen Folgen maßgeblich und nach § 3 ZPO zu schätzen (BGH, Beschluss vom 10. November 2011 - V ZR 247/10, ZWE 2012, 176 Rn. 3).
  • BGH, 25.10.2022 - II ZR 42/22

    Wertberechnung im Rahmen des § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO nach den allgemeinen

    Bei der Verurteilung, eine Willenserklärung abzugeben, ist für die Bemessung der Beschwer das wirtschaftliche Interesse an dem Nichteintritt der mit der Erklärung verbundenen Folgen maßgeblich und nach § 3 ZPO zu schätzen (BGH, Beschluss vom 10. November 2011 - V ZR 247/10, ZWE 2012, 176 Rn. 3).
  • BGH, 08.07.2014 - II ZR 391/13

    Gebührenstreitwert für das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde

    Bei der Verurteilung, eine Willenserklärung abzugeben, ist für die Bemessung der Beschwer des Beklagten grundsätzlich das wirtschaftliche Interesse an dem Nichteintritt der mit der Erklärung verbundenen Folgen maßgeblich und nach § 3 ZPO zu schätzen (BGH, Beschluss vom 10. November 2011 - V ZR 247/10, Grundeigentum 2012, 558 Rn. 3).
  • BGH, 17.01.2017 - II ZR 223/15

    Bemessung des Interesses des Rechtsmittelklägers an einer Abänderung der

    Folgen maßgeblich und nach § 3 ZPO zu schätzen (BGH, Beschluss vom 10. November 2011 - V ZR 247/10, Grundeigentum 2012, 558 Rn. 2).
  • BGH, 25.02.2021 - V ZR 166/20

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision als unzulässig

    Dieses Interesse kann nach § 3 ZPO geschätzt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 10. November 2011 - V ZR 247/10, ZWE 2012, 176, 177).
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