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   KG, 12.01.1981 - 8 W RE Miet 4154/80   

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KG, 12.01.1981 - 8 W RE Miet 4154/80 (https://dejure.org/1981,2371)
KG, Entscheidung vom 12.01.1981 - 8 W RE Miet 4154/80 (https://dejure.org/1981,2371)
KG, Entscheidung vom 12. Januar 1981 - 8 W RE Miet 4154/80 (https://dejure.org/1981,2371)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    MHG § 2 Abs. 3 S. 1

Papierfundstellen

  • GE 1981, 133
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Braunschweig, 30.11.1972 - 7 S 208/72
    Auszug aus KG, 12.01.1981 - 8 W REMiet 4154/80
    Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumschutzgesetzes, 3. Aufl., 1979, MHG § 2 Anm. C 112 und 123, Sternel, Zur Zulässigkeit und Schlüssigkeit von Klagen des Vermieters nach Art. 1 § 3 des Wohnraumkündigungsschutzgesetzes, (MDR 1973, S. 265 ff.) und Barthelmess, Zweites Wohnraumkündigungsschutzgesetz, Miethöhegesetz, 2. Aufl., 1980, MHG § 2, Rdn. 154, LG Braunschweig, NJW 1973, S. 150 vertreten den Standpunkt, daß die Frist in jedem Fall bei Klagerhebung (Zustellung der Klageschrift) abgelaufen sein muß, und führen zur Begründung für diese Ansicht im wesentlichen aus:.
  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

    Auszug aus KG, 12.01.1981 - 8 W REMiet 4154/80
    Der Gefahr, daß durch die Möglichkeit der Klageerhebung vor Ablauf der Frist diese unverhältnismäßig gekürzt werden könnte, wird dadurch begegnet, daß der Vermieter die Kosten des Rechtsstreits nach § 93 ZPO oder ggf. gem. § 97 ZPO die Kosten eines Rechtsmittels zu tragen hat, falls der Mieter vor Fristablauf, aber nach Klageerhebung dem Mieterhöhungsverlangen zustimmt (vgl. BVerfGE 37, 132, 149 = NJW 1974, 1499, 1502).
  • RG, 24.03.1916 - VII 441/15

    Verurteilung zu künftiger Zahlung

    Auszug aus KG, 12.01.1981 - 8 W REMiet 4154/80
    Das entspricht dem im Zivilprozeß anerkannten Grundsatz, daß maßgebender Zeitpunkt für das Vorliegen einer Prozeßvoraussetzung die letzte mündliche Verhandlung ist (vgl. RGZ 88, 178, 179; OGHZ 1, 326, 327).
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 22.12.1948 - I ZS 43/48
    Auszug aus KG, 12.01.1981 - 8 W REMiet 4154/80
    Das entspricht dem im Zivilprozeß anerkannten Grundsatz, daß maßgebender Zeitpunkt für das Vorliegen einer Prozeßvoraussetzung die letzte mündliche Verhandlung ist (vgl. RGZ 88, 178, 179; OGHZ 1, 326, 327).
  • OLG Celle, 23.10.1995 - 2 UH 2/95

    Anspruch des Vermieters auf Zustimmung zur Erhöhung der Nettokaltmiete ;

    Insoweit könnte aber eine rechtliche Klärung bereits durch den von den Klägern sowohl in der Berufungsbegründung als auch in der Stellungnahme zum Vorlagebeschluß des Landgerichts zitierten Rechtsentscheid des Kammergerichts vom 12.01.1981 (WuM 1981, 54) erfolgt sein, von dem das Landgericht bislang nicht ausdrücklich abzuweichen beabsichtigt.
  • BayObLG, 20.08.1981 - Allg. Reg. 30/81
    Die zweite und dritte Rechtsfrage sind indes bereits vom Kammergericht mit Rechtsentscheid vom 12.1.1981 (WuM 1981, 54 = ZMR 1981, 158 = Das Grundeigentum 1981, 133) wie folgt beantwortet worden:.
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   KG, 12.01.1981 - 8 WRE Miet 4154/80   

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KG, Entscheidung vom 12.01.1981 - 8 WRE Miet 4154/80 (https://dejure.org/1981,19013)
KG, Entscheidung vom 12. Januar 1981 - 8 WRE Miet 4154/80 (https://dejure.org/1981,19013)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BayObLG, 01.04.1982 - Allg. Reg. 68/81
    Wie der erkennende Senat bereits im Rechtsentscheid vom 9.2.1982 (BayObLGZ 1982 Nr. 12) eingehend dargelegt hat, kann der Vermieter ein - von Amts wegen zu berücksichtigendes - unzulänglich begründetes Mieterhöhungsverlangen jederzeit und mithin auch noch im Prozeß bis zum Schluß der letzten mündlichen Verhandlung unter den Voraussetzungen der §§ 263, 264 Abs. 1 Nr. 1 , §§ 296, 527 ff. ZPO ergänzen; ein Sachurteil über die Ersetzung der Zustimmung zur Mieterhöhung kann auch dann ergehen, wenn die Überlegungsfrist für den Mieter bis zum Schluß der letzten mündlichen Verhandlung, auf die das Urteil ergeht, abgelaufen ist (vgl. KG, OLGZ 1981, 83 = WuM 1981, 54 ).
  • BayObLG, 20.08.1981 - Allg. Reg. 30/81
    Die zweite und dritte Rechtsfrage sind indes bereits vom Kammergericht mit Rechtsentscheid vom 12.1.1981 (WuM 1981, 54 = ZMR 1981, 158 = Das Grundeigentum 1981, 133) wie folgt beantwortet worden:.
  • KG, 09.08.1982 - 8 W REMiet 4905/81

    Wohnraummietsache; Vorlage; Landgericht; Verfahren; Aussetzung; Mietrechtsstreit

    Ein solcher Zusammenhang war bei dem Beschluß des Senats vom 12. Januar 1981 - 8 W RE Miet 4154/80 - (OLGZ 1981, 83 = GE 1981, 133 = WuM 1981, 54 = ZMR 1981, 158 = Müller-Oske-Becker-Blümmel, Rechtsentscheide S. 136) zu bejahen.
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