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   LG Berlin, 29.06.2007 - 63 S 469/06   

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https://dejure.org/2007,28824
LG Berlin, 29.06.2007 - 63 S 469/06 (https://dejure.org/2007,28824)
LG Berlin, Entscheidung vom 29.06.2007 - 63 S 469/06 (https://dejure.org/2007,28824)
LG Berlin, Entscheidung vom 29. Juni 2007 - 63 S 469/06 (https://dejure.org/2007,28824)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlußfrist für Betriebskostennachforderung unabhängig von Vereinbarung/Nichtvereinbarung von Vorschüssen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnraummiete - Ausschlussfrist für Betriebskostennachforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GE 2007, 1252
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 16.03.2018 - V ZR 60/17

    Betriebskosten bei Wohnungsberechtigen: Auch ohne Vorauszahlungen muss innerhalb

    In dem Unterlassen einer Vorschussvereinbarung könne die "Vorschusshöhe Null" als vereinbart angesehen werden (vgl. LG Berlin, GE 2007, 1252; Blank/Börstinghaus/Blank, Miete, 5. Aufl., § 556 BGB Rn. 137, 202; Langenberg in Schmidt-Futter, Mietrecht, 13. Aufl., § 556 BGB Rn. 446; Langenberg/Zehelein in Langenberg/Zehelein, Betriebskosten- und Heizkostenrecht, 8. Aufl., G.II., Rn. 35; BeckOKMietrecht/Pfeifer [1.12.2017], § 556 BGB Rn. 1261; Schneider, in Spielbauer/Schneider, Mietrecht, 2013, § 556 BGB Rn. 351; Lützenkirchen, NJW 2015, 3078; Schmid, ZfIR 2012, 231, 232; ders., NZM 2012, 855, 856).
  • BGH, 28.10.2020 - VIII ZR 230/19

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Anerkennung des in der

    Es bedarf deshalb im vorliegenden Fall keiner Entscheidung über die in der Instanzrechtsprechung und in der mietrechtlichen Literatur bisher nicht einheitlich beurteilte Frage, ob die Bestimmungen in § 556 Abs. 3 BGB auch dann entsprechend gelten, wenn die Mietparteien - wie hier in Bezug auf die Stromkosten - weder eine Pauschale noch Vorauszahlungen auf die - vertraglich dem Mieter auferlegten - Betriebskosten vereinbart haben (bejahend etwa LG Berlin, GE 2007, 1252 f.; Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 14. Aufl., § 556 BGB Rn. 446; Langenberg/Zehelein, Betriebskosten- und Heizkostenrecht, 9. Aufl., G. Rn. 35; BeckOK-Mietrecht/Pfeifer, Stand: 1. August 2020, § 556 BGB Rn. 1261; verneinend etwa LG München II, NZM 2012, 342; Staudinger/Artz, BGB, Neubearb.
  • LG Köln, 20.09.2017 - 13 S 50/17

    Betriebskosten des Wohnberechtigten: Es gilt die Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3

    Für Mietverhältnisse geht die wohl überwiegende Ansicht von einer Geltung der Ausschlussfrist aus, auch wenn keine Vorauszahlungen zu leisten sind (LG Berlin, Urteil vom 29.06.2007 - 63 S 469/06 -, juris, Rn. 14 f.; Blank , in: Blank/Börstinghaus, Miete, 5. Aufl. 2017, § 556 BGB Rn. 193, 202; Langenberg , in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 12. Aufl. 2015, § 556 BGB Rn. 446 m. w. N. auch zur Gegenansicht bei Fn. 886; Schneider , in: Spielbauer/Schneider, Mietrecht, 1. Aufl. 2013, § 556 Rn. 351; Schmid/Rieke , in: Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, 12. Aufl. 2017, § 556 Rn. 37).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.2009 - 24 U 91/09

    Ansprüche des Hauptvermieters gegen den Untervermieter nach Beendigung des

    Die Klägerin ist zudem berechtigt, die Nebenkostenvorauszahlungen für die im Streit befindlichen Mietzinsen zu verlangen (vgl. insoweit auch BGH ZMR 2008, 867 f.; OLG Celle Grundeigentum 2007, 1252).
  • AG Frankenberg/Eder, 17.02.2017 - 6 C 67/16

    Die Ausschlussfrist des § 566 Abs. 3 S. 3 BGB ist analog auch auf ein dingliches

    Insoweit stehen sich in Rechtsprechung und Literatur im Wesentlichen zwei Positionen gegenüber, nach denen die Regelung entweder anzuwenden ist (so LG Berlin Urteil vom 29.06.2007, 63 S 469/06 BeckRS 2007, 18366, Langenberg in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 12. Auflage 2015, § 556 BGB Rn. 446 bei Fn. 886, Langenberg/Zehelein, Betriebs- und Heizkostenrecht, 8. Auflage 2016, Rn. 35 bei Fn 55) oder eben nicht (LG München II, Urteil vom 22.03.2011, 12 S 4491/10, zitiert nach juris; Weitemeyer in Staudinger, Kommentar zum BGB, Neubearbeitung 2014, § 556 BGB Rn. 106).

    Sodann lässt das Fehlen einer Regelung für die Fallgestaltung, dass zwar Betriebskosten nicht aber Vorauszahlungen geschuldet werden, ferner nicht den Schluss zu, der Ausschluss von Betriebskostenerstattungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Abrechnung habe auf den Fall, dass Vorauszahlungen vereinbart waren, beschränkt werden sollen (LG Berlin Urteil vom 29.06.2007, 63 S 469/06 BeckRS 2007, 18366).

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