Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 15.09.2009

Rechtsprechung
   LG Berlin, 19.01.2010 - 63 S 249/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,34882
LG Berlin, 19.01.2010 - 63 S 249/09 (https://dejure.org/2010,34882)
LG Berlin, Entscheidung vom 19.01.2010 - 63 S 249/09 (https://dejure.org/2010,34882)
LG Berlin, Entscheidung vom 19. Januar 2010 - 63 S 249/09 (https://dejure.org/2010,34882)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Orientierungsmerkmale: Terrazzofußboden, Einbauschrank, Abstellraum, Gemeinschaftswaschküche in fußläufiger Entfernung (50 m) außerhalb des Hauses; behebbare Mängel

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Berliner Mietspiegel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Terrazzofliesen trotz Mängel wohnwerterhöhend!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GE 2010, 414
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Berlin, 05.04.2016 - 63 S 209/15

    Wohnraummiete: Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens

    Etwaige Mängel bleiben außer Betracht (LG Berlin, Urt.v. 19.01.2010 - 63 S 249/09 - juris).
  • LG Bonn, 17.05.2018 - 6 S 160/17

    Mieterhöhungsverlangen - Gemeinschaftswaschküche als wohnwerterhöhende Anlage

    Bei einer Gemeinschaftswaschküche innerhalb der Wohnanlage, die sich 50 m entfernt im übernächsten Gebäude befindet, geht die Rechtsprechung insoweit ohne Weiteres von einer wohnwerterhöhenden Anlage aus (LG Berlin a.a.O., wonach eine Entfernung von mehreren hundert Metern als zu weit erachtet wird; eine Gemeinschaftswaschküche innerhalb der Wohnanlage in höchstens 50 m Entfernung im übernächsten Gebäude als wohnwerterhöhend erachtend, LG Berlin, Urteil vom 19.01.2010, Az,63 S 249/09, juris).
  • AG Hanau, 16.03.2011 - 91 C 239/10

    Zustimmungsprozess zum Mieterhöhungsverlangen bei Wohnraummiete:

    Auch dieses können die erbrachten Einwände jedoch nicht begründen, da das Vorbringen einerseits unsubstantiiert ist und sich im Übrigen auf Mängel iSd. § 536 BGB bezieht, die zwar ggf. eine Mietminderung begründen, nicht jedoch der Erhöhung der Ausgangsmiete per se entgegen gesetzt werden können, so es sich, wie vorliegend soweit Mängel überhaupt substantiiert vorgetragen wurde, um behebbare Mängel handelt (u.a. LG Berlin, Urteil vom 19.01.2010, Aktenzeichen: 63 S 249/09; AG Karlsruhe, Urteil vom 18.03.2010, Aktenzeichen: 7 C 382/09; AG Tempelhof-Kreuzberg, Entscheidungsdatum: 04.03.2010, Aktenzeichen: 18 C 326/09; OLG Frankfurt, Urteil vom 27.10.2004, Aktenzeichen: 2 U 194/03 - Juris).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 15.09.2009 - 63 S 24/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,39621
LG Berlin, 15.09.2009 - 63 S 24/09 (https://dejure.org/2009,39621)
LG Berlin, Entscheidung vom 15.09.2009 - 63 S 24/09 (https://dejure.org/2009,39621)
LG Berlin, Entscheidung vom 15. September 2009 - 63 S 24/09 (https://dejure.org/2009,39621)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de

    Erläuterung des Flächenmaßstabs; Flächenmaßstab in Betriebskostenabrechnung; Vorwegabzug; Mietereinwendungen; gemischte Kosten; materielle und formelle Richtigkeit einer Abrechnung; unterschiedliche Flächenangaben; Kosten des Hauswarts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GE 2010, 414
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Berlin-Mitte, 03.07.2015 - 14 C 84/14

    Umstellung des Abrechnungszeitraums und des Abrechnungsmaßstabs für Heiz- und

    Auch von der Vorabrechnung abweichende Flächenangaben stehen der Annahme einer formell wirksamen Abrechnung nicht entgegen (LG Berlin, Grundeigentum 2010, 414).
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