Rechtsprechung
   StGH Baden-Württemberg, 26.07.2007 - GR 2/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6758
StGH Baden-Württemberg, 26.07.2007 - GR 2/07 (https://dejure.org/2007,6758)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.07.2007 - GR 2/07 (https://dejure.org/2007,6758)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Juli 2007 - GR 2/07 (https://dejure.org/2007,6758)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,6758) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antragsbefugnis von Landtagsabgeordneten im Organstreitverfahren im Hinblick auf die Ablehnung der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses durch den Landtag in Baden-Württemberg; Rechtmäßigkeit der Übereinkunft des Landes Baden-Württemberg mit dem Haus Baden über den ...

  • Wolters Kluwer

    Antragsbefugnis von Landtagsabgeordneten im Organstreitverfahren im Hinblick auf die Ablehnung der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses durch den Landtag in Baden-Württemberg; Rechtmäßigkeit der Übereinkunft des Landes Baden-Württemberg mit dem Haus Baden über den ...

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Staatsgerichtshof PDF (Leitsatz)

    Staatsgerichtshof weist Festellungsanträge der SPD-Fraktion sowie von 37 Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags zurück

  • nrw.de (Zusammenfassung)

    Ablehnung des Antrags auf Einsetzung eines

  • baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung)

    Ablehnung des Antrags auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusss zum Erwerb von Kunst- und Kulturgütern des Hauses Baden nicht verfassungswidrig

  • baden-wuerttemberg.de PDF (Leitsatz)
  • baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung)

    StGH weist Festellungsanträge der SPD-Fraktion sowie von 37 Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags zurück

  • baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung)

    Feststellungsanträge der SPD-Fraktion sowie von 37 Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags zurückgewiesen

  • baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Kulturgüterstreit

Besprechungen u.ä.

  • nrw.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Ablehnung des Antrags auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses

Sonstiges (2)

  • baden-wuerttemberg.de (Terminmitteilung)

    Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im "Kulturgüterstreit"

  • landtag-bw.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung)

    Untersuchungsausschuss zum badischen Kulturgüterstreit: SPD-Antrag beim Staatsgerichtshof eingereicht

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 4
  • VBlBW 2007, 456
  • DVBl 2007, 1183 (Ls.)
  • DÖV 2007, 937
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • VerfGH Bayern, 27.11.1985 - 67-IV-85
    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 26.07.2007 - GR 2/07
    Rechtsprechung und Literatur gehen deshalb davon aus, dass sich die Kontrollkompetenz eines Parlaments gegenüber der jeweiligen Regierung grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge bezieht und das Prüfungsrecht des Parlaments nicht die Befugnis umfasst, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfG, Urt. v. 17.07.1984 - 2 BvE 11, 15/83 -, BVerfGE 67, 100, 139; Beschl. v. 30.03.2004 - 2 BvK 1/01 -, BVerfGE 110, 199, 215; HessStGH, Urt. v. 24.11.1966 - P. St. 414 -, DÖV 1967, 51, 55 f.; BayVerfGH, Urt. v. 27.11.1985 - Vf. 67-IV-85 -, VerfGHE 38, 165, 176 = DVBl 1986, 233, 234; BremStGH, Entsch.

    Ausgehend von diesen Grundsätzen wird eine abschnittsweise Untersuchung des Regierungshandelns allerdings auch dann als zulässig angesehen, wenn die Verfahrensabschnitte ihrerseits Aspekte in sich geschlossener Vorgänge aufweisen, die unabhängig von der Entscheidung zu beurteilen sind, die sie vorbereiten (BayVerfGH, Urt. v. 27.11.1985 - Vf. 67-IV-85 -, VerfGHE 38, 165, 177 = DVBl 1986, 233).

    Diese Frage ist wegen Offenkundigkeit der Antwort und damit wegen des Fehlens eines öffentlichen Interesses an der Aufklärung unzulässig (BayVerfGH, Urt. v. 27.11.1985 - Vf. 67-IV-85 -, VerfGHE 38, 165, 177).

    Erforderlich ist vielmehr, dass an der Aufklärung als solcher ein öffentliches Interesse besteht (BayVerfGH, Urt. v. 27.11.1985 - Vf. 67-IV-85 -, VerfGHE 38, 165, 176 = DVBl 1986, 233, 234).

    Die parlamentarische Minderheit hat im Falle der Ablehnung eines Einsetzungsantrags die Möglichkeit, die Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung verfassungsgerichtlich klären zu lassen (StGH, Urt. v. 16.04.1977 - GR 2/76 -, ESVGH 27, 1, 8; BayVerfGH, Urt. v. 27.11.1985 - Vf. 67-IV-85 -, VerfGHE 38, 165, 176 = DVBl 1986, 233, 234).

  • StGH Baden-Württemberg, 16.04.1977 - GR 2/76

    Organstreit - Ablehnung eines Minderheitsantrags im Baden-Württembergischen

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 26.07.2007 - GR 2/07
    Diesem Bestimmtheitsgebot unterliegt nicht erst der Beschluss über die Einsetzung des Untersuchungsausschusses, sondern bereits der als beschlussreif zur Abstimmung gestellte Einsetzungsantrag (StGH, Urt. v. 16.04.1977 - GR 2/76 -, ESVGH 27, 1).

    Ist ein Minderheitenantrag teilweise unzulässig, so besteht für die parlamentarische Mehrheit keine verfassungsrechtliche Pflicht, ihn durch Änderungen oder Streichungen zulässig zu machen (StGH, Urt. v. 16.04.1977 - GR 2/76 -, ESVGH 27, 1, 9).

    Im Unterschied zum Verfahren, das Gegenstand des Urteils des Staatsgerichtshofs vom 16.04.1977 (- GR 2/76 -, ESVGH 27, 1, 8) war, haben die Antragsteller hier nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die drei Fragenkomplexe des Antrags getrennt zur Abstimmung zu stellen; demzufolge wurde vom Antragsgegner über den Gesamtantrag entschieden.

    Die parlamentarische Minderheit hat im Falle der Ablehnung eines Einsetzungsantrags die Möglichkeit, die Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung verfassungsgerichtlich klären zu lassen (StGH, Urt. v. 16.04.1977 - GR 2/76 -, ESVGH 27, 1, 8; BayVerfGH, Urt. v. 27.11.1985 - Vf. 67-IV-85 -, VerfGHE 38, 165, 176 = DVBl 1986, 233, 234).

  • StGH Hessen, 24.11.1966 - P.St. 414

    Beschluß; Einsetzung; Gewaltenteilung; Hessen; Korollar-Theorie; Landtag;

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 26.07.2007 - GR 2/07
    Das Parlament hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines Einsetzungsantrags zu prüfen und einen mit der Verfassung nicht zu vereinbarenden Antrag abzulehnen (vgl. z.B. HessStGH, Urt. v. 24.11.1966 - P. St. 414 -, DÖV 1967, 51, 52 m.w.Nachw.).

    Rechtsprechung und Literatur gehen deshalb davon aus, dass sich die Kontrollkompetenz eines Parlaments gegenüber der jeweiligen Regierung grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge bezieht und das Prüfungsrecht des Parlaments nicht die Befugnis umfasst, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfG, Urt. v. 17.07.1984 - 2 BvE 11, 15/83 -, BVerfGE 67, 100, 139; Beschl. v. 30.03.2004 - 2 BvK 1/01 -, BVerfGE 110, 199, 215; HessStGH, Urt. v. 24.11.1966 - P. St. 414 -, DÖV 1967, 51, 55 f.; BayVerfGH, Urt. v. 27.11.1985 - Vf. 67-IV-85 -, VerfGHE 38, 165, 176 = DVBl 1986, 233, 234; BremStGH, Entsch.

    Dem Parlament ist es nicht erlaubt, die einzelnen Verfahrensschritte der Exekutive vor Erlass einer bestimmten Entscheidung zu untersuchen (HessStGH, Urt. v. 24.11.1966 - P. St. 414 -, DÖV 1967, 51, 55 f.).

    Schon unter der Weimarer Reichsverfassung (Art. 34) war in Bezug auf Untersuchungsausschüsse anerkannt, dass Kontrollmaßnahmen ausscheiden, die geeignet sind, die Initiative der Regierung zu beschränken, indem die Vorbereitungen für eine Entscheidung der Regierung in eine bestimmte Richtung gelenkt oder gehemmt und damit gestört werden (HessStGH, Urt. v. 24.11.1966 - P. St. 414 -, DÖV 1967, 51, 55 unter Hinweis u.a. auf Heck, Das parlamentarische Untersuchungsrecht, 1925, S. 40).

  • StGH Bremen, 01.03.1989 - St 1/88

    Zur Frage, ob der Senat der Freien Hansestadt Bremen berechtigt ist, die Vorlage

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 26.07.2007 - GR 2/07
    v. 01.03.1989 - St 1/88 -, NVwZ 1989, 953, 956; BbVerfG, NVwZ-RR 1998, 209, 211; Böckenförde, AöR Bd. 103, 1, 17).

    Abstrakt lässt sich die Abgrenzung zwischen dem parlamentarischen Untersuchungsrecht und dem aus dem Gewaltenteilungsgrundsatz abzuleitenden Schutz der Exekutive vor einer frühen parlamentarischen Kontrolle nicht präzise festlegen (so auch BremStGH, Entsch. v. 01.03.1989 - St 1/88 -, NVwZ 1989, 953, 956: "kasuistische Entfaltung durch die politische Praxis und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung"; Glauben/Brocker, Das Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern, § 5, Rn. 40 m.w.Nachw.).

    d) Durch die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses darf die Handlungsfähigkeit und -freudigkeit der Regierung bei der Wahrnehmung der ihr nach der Landesverfassung zustehenden Kompetenzen nicht beeinträchtigt werden (BremStGH, Entsch. v. 01.03.1989 - St 1/88 -, NVwZ 1989, 953, 956).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass "Abgeschlossenheit" keine förmliche Entscheidung der Regierung voraussetzt, sondern dieses Merkmal auch dann erfüllt sein kann, wenn ein Vorgang ohne förmliche Entscheidung als nicht weiter behandlungsbedürftig eingestuft oder stillschweigend nicht weiter behandelt worden ist (vgl. BremStGH, Entsch. v. 01.03.1989 - St 1/88 -, NVwZ 1989, 953, 956).

  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 26.07.2007 - GR 2/07
    Danach setzt der Grundsatz der parlamentarischen Verantwortlichkeit der Regierung notwendigerweise einen Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung voraus (BVerfG, Urt. v. 17.07.1984 - 2 BvE 11, 15/83 -, BVerfGE 67, 100, 139 unter Berufung auf Scholz, AöR Bd. 105, 564, 598; Urt. v. 18.12.1984 - 2 BvE 13/83 -, BVerfGE 68, 1, 87).

    Rechtsprechung und Literatur gehen deshalb davon aus, dass sich die Kontrollkompetenz eines Parlaments gegenüber der jeweiligen Regierung grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge bezieht und das Prüfungsrecht des Parlaments nicht die Befugnis umfasst, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfG, Urt. v. 17.07.1984 - 2 BvE 11, 15/83 -, BVerfGE 67, 100, 139; Beschl. v. 30.03.2004 - 2 BvK 1/01 -, BVerfGE 110, 199, 215; HessStGH, Urt. v. 24.11.1966 - P. St. 414 -, DÖV 1967, 51, 55 f.; BayVerfGH, Urt. v. 27.11.1985 - Vf. 67-IV-85 -, VerfGHE 38, 165, 176 = DVBl 1986, 233, 234; BremStGH, Entsch.

    In der Literatur wird ferner unter Hinweis darauf, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem "Flick"-Urteil lediglich von einem Grundsatz der "ex post"-Kontrolle gesprochen habe (BVerfGE 67, 100, 139), sowie im Hinblick auf die gewachsene Macht der Exekutive - und der damit einhergehenden Machtverschiebung zu Lasten des Parlaments - gefordert, die Untersuchung eines Sachverhalts bereits zu einem Zeitpunkt zuzulassen, zu dem die Entscheidungsfindung der Exekutive "Verantwortungsreife" erlangt habe (Thieme, Das Verhältnis der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse zur Exekutive, 1983, S. 51; Glauben/Broker, Das Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern, § 5, Rn. 40; Klein, in: Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 44, Rn. 153 m.w.Nachw.).

  • StGH Baden-Württemberg, 13.08.1991 - GR 1/91

    Beschränkung der Zahl der Untersuchungspersonen im Beschluß des Landtags BW von

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 26.07.2007 - GR 2/07
    Für ihre abweichende Auffassung können sich die Antragsteller Ziff. 2 nicht auf das Urteil des Staatsgerichtshofs vom 13.08.1991 (- GR 1/91 -, ESVGH 42, 7 f.) berufen.

    Gegenstand des Urteils des Staatsgerichtshofs vom 13.08.1991 (- GR 1/91 -, ESVGH 42, 7) war die teilweise Ablehnung des Antrags der dortigen Antragsteller auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses durch den Landtag.

    Aus den dortigen Ausführungen zur Antragsbefugnis einer Fraktion (ESVGH 42, 7, 8) kann indessen nicht geschlossen werden, der Staatsgerichtshof habe den Fraktionen die Antragsbefugnis im Organstreitverfahren im Zusammenhang mit einem Streit um die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses unabhängig davon zubilligen wollen, ob die Zahl ihrer Mitglieder das in Art. 35 Abs. 1 Satz 1 LV geregelte Quorum erfüllt.

  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvK 1/01

    Aktenvorlage II

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 26.07.2007 - GR 2/07
    Rechtsprechung und Literatur gehen deshalb davon aus, dass sich die Kontrollkompetenz eines Parlaments gegenüber der jeweiligen Regierung grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge bezieht und das Prüfungsrecht des Parlaments nicht die Befugnis umfasst, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfG, Urt. v. 17.07.1984 - 2 BvE 11, 15/83 -, BVerfGE 67, 100, 139; Beschl. v. 30.03.2004 - 2 BvK 1/01 -, BVerfGE 110, 199, 215; HessStGH, Urt. v. 24.11.1966 - P. St. 414 -, DÖV 1967, 51, 55 f.; BayVerfGH, Urt. v. 27.11.1985 - Vf. 67-IV-85 -, VerfGHE 38, 165, 176 = DVBl 1986, 233, 234; BremStGH, Entsch.

    In laufenden politischen Prozessen fällt der Schutz des Kernbereichs des Regierungshandelns stärker ins Gewicht und muss die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses die Ausnahme bleiben (BVerfGE 110, 199, 214 ff.).

  • VerfG Brandenburg, 20.11.1997 - VfGBbg 12/97

    Verweigerte Vorlage der Prüfungsmitteilung iSv HO BB § 96 an Landtagsabgeordneten

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 26.07.2007 - GR 2/07
    v. 01.03.1989 - St 1/88 -, NVwZ 1989, 953, 956; BbVerfG, NVwZ-RR 1998, 209, 211; Böckenförde, AöR Bd. 103, 1, 17).
  • BVerfG, 02.08.1978 - 2 BvK 1/77

    Untersuchungsgegenstand

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 26.07.2007 - GR 2/07
    In der Praxis wird die parlamentarische Kontrollfunktion von der Minderheit wahrgenommen (BVerfG, Beschl. v. 02.08.1978 - 2 BvK 1/77 -, BVerfGE 49, 70, 85 f.).
  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83

    Atomwaffenstationierung

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 26.07.2007 - GR 2/07
    Danach setzt der Grundsatz der parlamentarischen Verantwortlichkeit der Regierung notwendigerweise einen Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung voraus (BVerfG, Urt. v. 17.07.1984 - 2 BvE 11, 15/83 -, BVerfGE 67, 100, 139 unter Berufung auf Scholz, AöR Bd. 105, 564, 598; Urt. v. 18.12.1984 - 2 BvE 13/83 -, BVerfGE 68, 1, 87).
  • BVerfG, 12.03.2007 - 2 BvE 1/07

    Tornadoeinsatz Afghanistan

  • BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92

    AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr

  • BVerfG, 22.07.1969 - 2 BvK 1/67

    Parlamentarisches Regierungssystem

  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

  • StGH Baden-Württemberg, 14.03.1985 - GR 1/83

    Untersuchungsausschuß - Beweiserhebungsrecht - Steuergeheimnis - Erledigung eines

  • StGH Baden-Württemberg, 21.10.2002 - GR 11/02

    SPD-Fraktion und Abgeordnete im Landtag ./. Abgeordnete im Landtag

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2014 - 1 S 1352/13

    Anspruch auf Löschung von kopierten Daten aus dienstlicher Kennung;

    Aber auch bei abgeschlossenen Vorgängen sind Fälle möglich, in denen die Regierung aus dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung geheimzuhaltende Tatsachen mitzuteilen nicht verpflichtet ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 17.07.1984 - 2 BvE 11/83 u.a. - BVerfGE 67, 100, juris Rn. 127 f.; Beschl. v. 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86 - BVerfGE 77, 1, juris Rn. 140; Beschl. v. 30.03.2004, a.a.O., Rn. 43; StGH, Urt. v. 26.07.2007 - GR 2/07 - juris Rn. 94 ff.).

    Unbeeinträchtigte Kommunikation hierüber zu ermöglichen, kann wesentlich sein, um eine Regierungsentscheidung möglichst sachgerecht und ohne die einengende Befürchtung, dass Vorüberlegungen nachträglich einer Kontrolle unterliegen, vorbereiten zu können (ebenso StGH, Urt. v. 26.07.2007, a.a.O., Rn. 114 ff. zu Verhandlungen der Regierung mit einem privaten Dritten).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 13.12.2017 - 1 GR 29/17

    Ablauf der Antragsfrist im Organstreitverfahren (§ 45 Abs 3 VerfGHG )

    Gemäß § 45 Abs. 1 VerfGHG kann ein Antragsteller auch Rechte des Organs, dem er angehört, in Prozessstandschaft geltend machen (vgl. StGH, Urteil vom 26.7.2007 - GR 2/07 -, Juris Rn. 7).

    Der Begriff der "Geltendmachung" im Sinne von § 45 Abs. 1 und 2 VerfGHG ist dahingehend auszulegen, dass eine Rechtsverletzung zumindest möglich ist (vgl. StGH, Urteil vom 26.7.2007 - GR 2/07 -, Juris Rn. 68).

    Art. 35 LV verleiht - neben der Landtagsmehrheit - allein der qualifizierten Minderheit von einem Viertel der Mitglieder des Landtags das Recht auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und damit die Möglichkeit, dieses mit einem Organstreitantrag geltend machen zu können (vgl. StGH, Urteil vom 26.7.2007 - GR 2/07 -, Juris Rn. 70 ff.; Sächs. VerfGH, Beschluss vom 31.1.2008 - Vf. 84-I-07 -, Juris Rn. 22; zu Art. 44 GG: BVerfGE 143, 101 - Juris Rn. 90 f. und 97 f.).

    Des Weiteren hat der Verfassungsgerichtshof im Hinblick auf die Beachtung des Quorums von einem Viertel der Mitglieder des Landtags nach Art. 35 Abs. 1 Satz 1 LV entschieden, dass selbst noch im Rahmen eines späteren Organstreitverfahrens, in dem von Abgeordneten die Verletzung ihres Rechts aus Art. 35 Abs. 1 Satz 1 LV geltend gemacht wird, mindestens so viele derjenigen Abgeordneten auftreten müssen, die den abgelehnten Antrag gestellt hatten, dass das verfassungsrechtliche Quorum auch noch vor dem Verfassungsgerichtshof erreicht wird (vgl. StGH, Urteil vom 26.7.2007 - GR 2/07 -, Juris Rn. 70 f.).

    So ist für die Beurteilung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines Antrags - insbesondere seiner hinreichenden Bestimmtheit - grundsätzlich auf den beschlussreifen, konkret zur Abstimmung gestellten Antrag abzustellen (vgl. StGH, Urteile vom 16.4.1977 - GR 2/76 -, ESVGH 27, 1 , und vom 26.7.2007 - GR 2/07 -, Juris Rn. 98; Bay. VerfGH, Entscheidungen vom 27.6.1977 - Vf. 31-IV-77 -, Juris Rn. 80, und vom 19.4.1994 - Vf. 71-IVa-93 -, Juris Rn. 565 ff.; Glauben, in: Kahl/Waldhoff/Walter , Bonner Kommentar zum GG, Art. 44 Rn. 73 f. ; Geis, in: Isensee/Kirchhof , Handbuch des Staatsrechts, 3. Aufl. 2005, § 55 Rn. 35; Morlok, in: Dreier , GG, Band II, 3. Aufl. 2015, Art. 44 Rn. 33).

    Eine Änderung des Antrags durch die Mehrheit gegen den Willen der qualifizierten Minderheit ist dabei im Grundsatz unzulässig (vgl. § 3 Abs. 2 UAG; StGH, Urteil vom 26.7.2007 - GR 2/07 -, Juris Rn. 128; BVerfGE 49, 70; BVerfGE 83, 175 - Juris; Nds. StGH, Urteil vom 10.2.2017 - 1/16 -, Juris Rn. 104 ff.; Hess. StGH, Urteile vom 24.11.1966 - P. St. 414 -, Juris Rn. 78, und vom 13.4.2011 - P.St. 2290 -, Juris Rn. 87 ff.; Hamb. VerfG, Urteil vom 1.12.2006 - 1/06 -, Juris Rn. 101 ff.; Brocker, in: Morlok/Schliesky/Wiefelspütz , Parlamentsrecht, 2016, § 31 Rn. 37; Achterberg/Schulte, in: von Mangoldt/Klein/Starck , Band 2, 6. Aufl. 2010, Art. 44 Rn. 87).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 27.10.2017 - 1 GR 35/17

    Fraktionsvorschläge zur Abwahl eines Abgeordneten aus Untersuchungsausschuss und

    Der Begriff der "Geltendmachung" im Sinne von § 45 Abs. 1 und 2 VerfGHG ist dahingehend auszulegen, dass eine Rechtsverletzung zumindest möglich ist (vgl. StGH, Urteil vom 26.7.2007 - GR 2/07 -, Juris Rn. 68).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2015 - 1 S 1239/15

    Beweiserhebungsrecht von Untersuchungsausschüssen - Informationen mit rein

    Aber auch bei abgeschlossenen Vorgängen sind Fälle möglich, in denen die Regierung aus dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung geheimzuhaltende Tatsachen mitzuteilen nicht verpflichtet ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 17.07.1984, a.a.O., juris Rn. 127 f.; Beschl. v. 30.03.2004 - 2 BvK 1/01 - BVerfGE 100, 199, juris Rn. 43; StGH, Urt. v. 26.07.2007 - GR 2/07 - juris Rn. 94 ff.).
  • VerfGH Sachsen, 29.08.2008 - 154-I-07

    Antrag des 2. Untersuchungsausschusses gegen die Sächsische Staatsregierung auf

    Die Grenze unzulässiger Antezipation ist dort erreicht, wo die konkrete Fassung des Einsetzungsbeschlusses die Untersuchungen von vornherein auf ein bestimmtes Ergebnis festlegt oder eine Beschränkung der Tätigkeit auf Ausschnitte der in Frage stehenden Lebenssachverhalte zu einer verzerrten Wahrnehmung der Tatsachen führen muss (vgl. BVerfGE 49, 70 [87 f.]; StGH BW, Urteil vom 26. Juli 2007 - GR 2/07 - Entscheidungsumdruck S. 32 ff.).
  • StGH Baden-Württemberg, 11.10.2007 - GR 1/07

    Feststellungsanträge der SPD-Fraktion stattgegeben

    Die Antragstellerin als Fraktion im Landtag wird durch die Geschäftsordnung des Landtags mit eigenen Zuständigkeiten ausgestattet und ist somit andere Beteiligte im Sinne von Art. 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 LV, § 44 StGHG (stRspr des StGH, siehe zuletzt Urt. vom 26.07.2007 - GR 2/07 - Urt. vom 20.11.1996 - GR 2/95 -, ESVGH 47, 1).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 26.09.2017 - 1 GR 27/17

    Unzulässiges Organstreitverfahren gegen die Erhöhung der Kostenpauschale (§ 6 Abs

    Der Begriff der "Geltendmachung" in § 45 Abs. 1 VerfGHG ist dahingehend auszulegen, dass eine Rechtsverletzung zumindest möglich ist (vgl. StGH, Urteil vom 26.7.2007 - GR 2/07 -, Juris Rn. 68).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht