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   BGH, 02.10.2003 - I ZR 76/01   

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https://dejure.org/2003,2528
BGH, 02.10.2003 - I ZR 76/01 (https://dejure.org/2003,2528)
BGH, Entscheidung vom 02.10.2003 - I ZR 76/01 (https://dejure.org/2003,2528)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2003 - I ZR 76/01 (https://dejure.org/2003,2528)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs; Abstimmung des prozessualen Vorgehens mehrerer Konzernunternehmen gegen Mitbewerber; Parallele Unterlassungsklagen wegen ein und desselben Wettbewerbsverstosses; Zentrale ...

  • Judicialis

    ZPO § 62; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; UWG § 13 Abs. 5; ; UWG § 1; ; UWG § 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 13 Abs. 5
    Missbräuchlichkeit der Verfolgung eines Wettbewerbsverstoßes an verschiedenen Orten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 290
  • NJW-RR 2004, 335
  • GRUR 2003, 70
  • GRUR 2004, 70
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 15/98

    Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung

    Auszug aus BGH, 02.10.2003 - I ZR 76/01
    Das Berufungsgericht hat im Ausgangspunkt allerdings zutreffend angenommen, ein Indiz für ein rechtsmißbräuchliches Vorgehen könne darin liegen, daß mehrere Konzernunternehmen, die ihr prozessuales Vorgehen gegen Mitbewerber untereinander abstimmten und über denselben Rechtsanwalt koordinierten, jeweils getrennt voneinander parallele Unterlassungsklagen wegen ein und desselben Wettbewerbsverstoßes anhängig machten (vgl. BGHZ 144, 165, 171 - Mißbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH, Urt. v. 20.12.2001 - I ZR 15/98, GRUR 2002, 713, 714 = WRP 2002, 980 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung, m.w.N.).

    Auch Konzernunternehmen, die in verschiedenen Städten ansässig sind, sind danach in der Regel gehalten, unnötige Parallelprozesse zu verhindern, indem sie sich beispielsweise darauf verständigen, nur durch ein Konzernunternehmen vorzugehen, die Muttergesellschaft zur Klage als Prozeßstandschafterin zu ermächtigen oder - wenn jedes Konzernuntennehmen einen eigenen Titel erwirken möchte - gemeinsam am Sitz des Beklagten zu klagen (BGH GRUR 2002, 713, 714 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung).

    Damit ist hier ein vernünftiger Grund für ein getrenntes Vorgehen gegeben, der den Vorwurf des mißbräuchlichen Verhaltens im allgemeinen ausschließt (BGH GRUR 2002, 713, 714 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung).

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus BGH, 02.10.2003 - I ZR 76/01
    Denn immer dann, wenn die Klagepartei und ihre Konzernschwestern eine Werbung wegen mangelnder Verfügbarkeit der beworbenen Waren als irreführend beanstanden und einen unzureichenden Warenvorrat in verschiedenen Filialen der Beklagten behaupten, geht es - anders als bei den Sachverhalten, die den Entscheidungen "Mißbräuchliche Mehrfachverfolgung" und "Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung" sowie den weiteren insoweit zu § 13 Abs. 5 UWG ergangenen Senatsentscheidungen zugrunde lagen (vgl. BGH, Urt. v. 6.4.2000 - I ZR 67/98, GRUR 2001, 82 = WRP 2000, 1263 - Neu in Bielefeld I; Urt. v. 6.4.2000 - I ZR 114/98, GRUR 2001, 84 = WRP 2000, 1266 - Neu in Bielefeld II; Urt. v. 24.5.2000 - I ZR 222/97, GRUR 2001, 78 = WRP 2000, 1402 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; Urt. v. 20.12.2001 - I ZR 215/98, GRUR 2002, 715 = WRP 2002, 977 - Scanner-Werbung) - nicht um die Verfolgung desselben (identischen) Wettbewerbsverstoßes, sondern lediglich um gleichartige, ähnliche Verstöße.
  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97

    Falsche Herstellerpreisempfehlung

    Auszug aus BGH, 02.10.2003 - I ZR 76/01
    Denn immer dann, wenn die Klagepartei und ihre Konzernschwestern eine Werbung wegen mangelnder Verfügbarkeit der beworbenen Waren als irreführend beanstanden und einen unzureichenden Warenvorrat in verschiedenen Filialen der Beklagten behaupten, geht es - anders als bei den Sachverhalten, die den Entscheidungen "Mißbräuchliche Mehrfachverfolgung" und "Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung" sowie den weiteren insoweit zu § 13 Abs. 5 UWG ergangenen Senatsentscheidungen zugrunde lagen (vgl. BGH, Urt. v. 6.4.2000 - I ZR 67/98, GRUR 2001, 82 = WRP 2000, 1263 - Neu in Bielefeld I; Urt. v. 6.4.2000 - I ZR 114/98, GRUR 2001, 84 = WRP 2000, 1266 - Neu in Bielefeld II; Urt. v. 24.5.2000 - I ZR 222/97, GRUR 2001, 78 = WRP 2000, 1402 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; Urt. v. 20.12.2001 - I ZR 215/98, GRUR 2002, 715 = WRP 2002, 977 - Scanner-Werbung) - nicht um die Verfolgung desselben (identischen) Wettbewerbsverstoßes, sondern lediglich um gleichartige, ähnliche Verstöße.
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

    Auszug aus BGH, 02.10.2003 - I ZR 76/01
    Denn immer dann, wenn die Klagepartei und ihre Konzernschwestern eine Werbung wegen mangelnder Verfügbarkeit der beworbenen Waren als irreführend beanstanden und einen unzureichenden Warenvorrat in verschiedenen Filialen der Beklagten behaupten, geht es - anders als bei den Sachverhalten, die den Entscheidungen "Mißbräuchliche Mehrfachverfolgung" und "Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung" sowie den weiteren insoweit zu § 13 Abs. 5 UWG ergangenen Senatsentscheidungen zugrunde lagen (vgl. BGH, Urt. v. 6.4.2000 - I ZR 67/98, GRUR 2001, 82 = WRP 2000, 1263 - Neu in Bielefeld I; Urt. v. 6.4.2000 - I ZR 114/98, GRUR 2001, 84 = WRP 2000, 1266 - Neu in Bielefeld II; Urt. v. 24.5.2000 - I ZR 222/97, GRUR 2001, 78 = WRP 2000, 1402 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; Urt. v. 20.12.2001 - I ZR 215/98, GRUR 2002, 715 = WRP 2002, 977 - Scanner-Werbung) - nicht um die Verfolgung desselben (identischen) Wettbewerbsverstoßes, sondern lediglich um gleichartige, ähnliche Verstöße.
  • BGH, 18.12.1986 - I ZR 67/85

    Veräußerung eines auf dem Grauen Markt erworbenen gefälschten Parfums als

    Auszug aus BGH, 02.10.2003 - I ZR 76/01
    Die Abweisung der Feststellungsklage als unzulässig erweist sich als zutreffend, weil das für diese gemäß § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse bereits im maßgeblichen Zeitpunkt der Klageerhebung (vgl. BGH, Urt. v. 18.12.1986 - I ZR 67/85, GRUR 1987, 524, 525 - Chanel No. 5 II; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl., Kap. 52 Rdn. 18, je m.w.N.) fehlte.
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus BGH, 02.10.2003 - I ZR 76/01
    Das Berufungsgericht hat im Ausgangspunkt allerdings zutreffend angenommen, ein Indiz für ein rechtsmißbräuchliches Vorgehen könne darin liegen, daß mehrere Konzernunternehmen, die ihr prozessuales Vorgehen gegen Mitbewerber untereinander abstimmten und über denselben Rechtsanwalt koordinierten, jeweils getrennt voneinander parallele Unterlassungsklagen wegen ein und desselben Wettbewerbsverstoßes anhängig machten (vgl. BGHZ 144, 165, 171 - Mißbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH, Urt. v. 20.12.2001 - I ZR 15/98, GRUR 2002, 713, 714 = WRP 2002, 980 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung, m.w.N.).
  • BGH, 03.07.2001 - VI ZR 284/00

    Haftungsprivilegierung des nicht selbst auf einer gemeinsamen Betriebsstätte

    Auszug aus BGH, 02.10.2003 - I ZR 76/01
    Da die beiden Beklagten keine notwendigen Streitgenossen i.S. des § 62 ZPO sind, ist über die Revision der Klägerin gegen den Beklagten zu 2 durch Teilurteil zu entscheiden (§ 301 ZPO; vgl. BGHZ 148, 214, 216; BGH, Urt. v. 19.12.2002 - VII ZR 176/02, NJW-RR 2003, 1002, 1003, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus BGH, 02.10.2003 - I ZR 76/01
    Mit dem Unterlassungsantrag werden auch Werbehandlungen erfaßt, die wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden sind (vgl. BGH, Urt. v. 10.12.1998 - I ZR 141/96, GRUR 1999, 509, 511 = WRP 1999, 421 - Vorratslücken).
  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 176/02

    Rechtsfolgen der Insolvenz eines einfachen Streitgenossen; Zulässigkeit eines

    Auszug aus BGH, 02.10.2003 - I ZR 76/01
    Da die beiden Beklagten keine notwendigen Streitgenossen i.S. des § 62 ZPO sind, ist über die Revision der Klägerin gegen den Beklagten zu 2 durch Teilurteil zu entscheiden (§ 301 ZPO; vgl. BGHZ 148, 214, 216; BGH, Urt. v. 19.12.2002 - VII ZR 176/02, NJW-RR 2003, 1002, 1003, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 114/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus BGH, 02.10.2003 - I ZR 76/01
    Denn immer dann, wenn die Klagepartei und ihre Konzernschwestern eine Werbung wegen mangelnder Verfügbarkeit der beworbenen Waren als irreführend beanstanden und einen unzureichenden Warenvorrat in verschiedenen Filialen der Beklagten behaupten, geht es - anders als bei den Sachverhalten, die den Entscheidungen "Mißbräuchliche Mehrfachverfolgung" und "Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung" sowie den weiteren insoweit zu § 13 Abs. 5 UWG ergangenen Senatsentscheidungen zugrunde lagen (vgl. BGH, Urt. v. 6.4.2000 - I ZR 67/98, GRUR 2001, 82 = WRP 2000, 1263 - Neu in Bielefeld I; Urt. v. 6.4.2000 - I ZR 114/98, GRUR 2001, 84 = WRP 2000, 1266 - Neu in Bielefeld II; Urt. v. 24.5.2000 - I ZR 222/97, GRUR 2001, 78 = WRP 2000, 1402 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; Urt. v. 20.12.2001 - I ZR 215/98, GRUR 2002, 715 = WRP 2002, 977 - Scanner-Werbung) - nicht um die Verfolgung desselben (identischen) Wettbewerbsverstoßes, sondern lediglich um gleichartige, ähnliche Verstöße.
  • OLG Schleswig, 14.10.1997 - 6 U 40/97
  • LG Köln, 23.03.2023 - 33 O 376/22

    Unterlassungsanspruch gegen Deutsche Telekom wegen Datenweitergabe an Google

    Ein Antrag darf nicht so formuliert werden darf, dass er zulässige Handlungen erfassen kann (BGH GRUR 1999, 509/511 - Vorratslücken; GRUR 2002, 706 - vossius.de; GRUR 2004, 70 - Preisbrecher; GRUR 2004, 605 - Dauertiefpreise; GRUR 2007, 987 - Änderung der Voreinstellung, dort unter Tz 22).
  • OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 209/06

    Wettbewerbsrecht: Rechtsmissbräuchliche getrennte Verfolgung der Bewerbung eines

    Auch wegen der Erschwerung der Sachverhaltsaufklärung sei eine Verfolgung in einem einzigen Verfahren nicht geboten (BGH GRUR 2002, 713, 714 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung; GRUR 04, 70, 71 - Preisbrecher).

    Unterschiede in der Aufklärung des Sachverhalts bei nur ähnlichen Verstößen hat der BGH als einen Grund anerkannt, der den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs entkräftet (GRUR 2002, 713, 714 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung; GRUR 2004, 70, 71 - Preisbrecher).

  • OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 6 U 195/04

    Wettbewerbsverstoß: Konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen zwei stationären

    Maßgebend für eine ausreichende Konkretisierung des Unterlassungsantrags ist hier die Einbeziehung der angegriffenen Werbung in den Antrag (vgl. zu dieser notwendigen Konkretisierung in Fällen der Irreführung über den Warenvorrat: BGH, GRUR 2004, 70, 71 - Preisbrecher).

    Maßgebend für eine ausreichende Konkretisierung des Unterlassungsantrags ist hier die Einbeziehung der angegriffenen Werbung in den Antrag (vgl. zu dieser notwendigen Konkretisierung in Fällen der Irreführung über den Warenvorrat: BGH, GRUR 2004, 70, 71 - Preisbrecher).

    Maßgebend für eine ausreichende Konkretisierung des Unterlassungsantrags ist hier die Einbeziehung der angegriffenen Werbung in den Antrag (vgl. zu dieser notwendigen Konkretisierung in Fällen der Irreführung über den Warenvorrat: BGH, GRUR 2004, 70, 71 - Preisbrecher).

  • OLG Frankfurt, 22.04.2004 - 6 U 104/03

    Mehrfachverfolgung gleichartiger oder ähnlicher Wettbewerbsverstöße

    Ob die Mehrfachverfolgung gleichartiger oder ähnlich gelagerter Wettbewerbsverstöße nachdenselben Maßstäben zu beurteilen ist wie ein gleichzeitiges oder sukzessives Vorgehen mehrerer Kläger gegen ein und denselben Verstoß, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bislang offengeblieben (vgl. BGH, WRP 2002, 980, 981 ­ Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung; BGH, GRUR 2004, 70, 71 ­ Preisbrecher).

    Zwar ist die Tatsachenfeststellung hier nicht auf die besonderen Verhältnisse der jeweiligen Filiale bezogen wie in Fällen, die eine mangelnde Vorratshaltung betreffen (vgl. BGH, WRP 2002, 980 ­ Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung; BGH, GRUR 2004, 70 ­ Preisbrecher).

  • OLG Frankfurt, 27.10.2005 - 6 U 185/04

    Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; Werbung mit einer Garantiezusage von 40

    Die Klage ist auch unter Berücksichtigung der vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze über die missbräuchliche Mehrfachverfolgung (vgl. BGH GRUR 2000, 1089 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; GRUR 02, 713 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung; GRUR 02, 715 - Scanner-Werbung; GRUR 04, 70 - Preisbrecher) nicht im Sinne von §§ 13 Abs. 5 UWG a.F., 8 Abs. 4 UWG rechtsmissbräuchlich erhoben worden.
  • OLG Hamburg, 22.04.2004 - 3 U 240/01

    Anspruch auf eidesstaatliche Versicherung über Richtigkeit der geschuldeten

    Etwas anders gilt nur dann, wenn der Schaden schon vor Klageerhebung wegen der erteilten Auskunft hätte abschließend berechnet und beziffert werden können, in so einem Falle wäre die Feststellungsklage unzulässig (BGH GRUR 2004, 70 - Preisbrecher).
  • OLG Hamburg, 30.05.2007 - 5 U 184/06

    Straßenpreis

    Auch wegen der Erschwerung der Sachverhaltsaufklärung sei eine Verfolgung in einem einzigen Verfahren nicht geboten (BGH GRUR 2002, 713, 714 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung; GRUR 04, 70, 71 - Preisbrecher).
  • LG Berlin, 21.03.2006 - 102 O 97/05

    Kennzeichnungspflicht des Energieverbrauchs bei sog. weißer Ware

    Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof entsprechend damit begründet, dass die zentrale Koordinierung der Rechtsverfolgung von Konzernunternehmen gesteigerte Rücksichtnahmepflichten im Hinblick auf .die Belastung des Verfahrensgegners auslöst (vgl. BGH, GRUR 2004, 70, 71 -Preisbrecher-).

    Damit waren nicht notwendig alle für die Klage bedeutsamen Tatsachenfeststellungen einheitlich zu treffen (vgl. auch BGH, GRUR 2004, 70, 71 -Preisbrecher-), so dass die Annahme eines Rechtsmissbrauchs nach Ansicht der Kammer ausschied.

  • OLG Frankfurt, 27.10.2005 - 6 U 198/04

    Wettbewerbsrecht: Verfolgung desselben Wettbewerbsverstoßes in getrennten

    Die Klage ist auch unter Berücksichtigung der vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze über die missbräuchliche Mehrfachverfolgung (vgl. BGH GRUR 2000, 1089 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; GRUR 02, 713 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung; GRUR 02, 715 - Scanner-Werbung; GRUR 04, 70 - Preisbrecher) nicht im Sinne von §§ 13 Abs. 5 UWG a.F., 8 Abs. 4 UWG rechtsmissbräuchlich erhoben worden.
  • OLG Stuttgart, 29.07.2004 - 2 U 36/04

    Markenverletzung: Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "InterConnect" und

    c) Ob eine ein Rechtsschutzinteresse für eine solche Feststellungsklage rechtfertigende Interessenlage auch dann noch anzunehmen wäre, wenn der Auskunftsschuldner bereits vollständig Auskunft erteilt hätte, kann vorliegend auf sich beruhen (vgl. hierzu BGH NJW 2004, 290, 292 - Preisbrecher).
  • OLG Stuttgart, 22.10.2009 - 2 U 6/09

    Abmahnung wegen des fehlenden Hinweises auf die bereits am ersten Angebotstag

  • KG, 14.03.2006 - 5 W 40/06

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung mit zeitlich zurückliegenden

  • OLG Nürnberg, 26.10.2004 - 3 U 2925/04

    Rechtsmissbrauch bei getrenntem Vorgehen gegen identische Wettbewerbsverstöße

  • OLG Hamburg, 30.05.2007 - 5 U 183/06

    Straßenpreis

  • BPatG, 06.07.2006 - 27 W (pat) 70/05

    Drillisch ALPHATEL/ALCATEL

  • OLG Hamm, 04.02.2013 - 5 RVs 2/13

    Gewerbsmäßiges Handeln im Betäubungsmittelrecht

  • BPatG, 26.04.2006 - 25 W (pat) 32/05
  • LG Berlin, 23.05.2006 - 96 O 259/05
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