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   BGH, 13.11.1951 - I ZR 44/51   

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BGH, 13.11.1951 - I ZR 44/51 (https://dejure.org/1951,83)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1951 - I ZR 44/51 (https://dejure.org/1951,83)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1951 - I ZR 44/51 (https://dejure.org/1951,83)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 223
  • GRUR 1952, 416
  • DB 1952, 56
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 20.07.1937 - II 26/37

    1. Wird ein an sich erlaubter Systemvergleich zur unlauteren vergleichenden

    Auszug aus BGH, 13.11.1951 - I ZR 44/51
    Es wird festgehalten an der Rechtsprechung des RG (RGZ 156, 1; GRUR 1933, 256; 1937, 941; DR 1944, 518), daß die Gegenüberstellung der für die Veranschaulichung des Fortschritts wesentlichen Besonderheiten verschiedener Systeme (Systemvergleich) als Wettbewerbsmaßnahme zulässig ist, wenn der Vergleich nicht erkennbar gegen einen oder mehrere Mitbewerber gerichtet ist und sich in den Grenzen wahrheitsgemäßer, sachlicher Erörterung hält.

    Der zulässige Systemvergleich im Sinn der reichsgerichtlichen Rechtsprechung unterscheidet sich aber gerade dadurch von dem Warenvergleich, daß er jede Bezugnahme auf einen oder mehrere bestimmte Mitbewerber vermeidet und lediglich dort, wo sich der gleiche wirtschaftliche oder technische Erfolg auf verschiedene Weise - sei es durch eine andersartige Arbeitsmethode, sei es - wie in dem zur Entscheidung stehenden Fall - durch die Wahl eines anderem Materials (RGZ 156, 1 [11]) erreichen läßt, den Unterschied der beiden Systeme darlegt.

    Auch diese rechtliche Beurteilung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts, von der abzuweichen der Senat keine Veranlassung sieht, wonach der unter den bereits erörterten Voraussetzungen zulässige Systemvergleich dann nicht unlauter ist, wenn er sich frei hält von unsachlichen, unnötig herabsetzenden Angriffen und von bewußt oder leichtfertig aufgestellten unrichtigen Behauptungen (RG, JW 1937, 2844; RGZ 156, 1 [11]).

  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 40/60

    Betonzusatzmittel

    Aus der unterstellten Richtigkeit der geübten Kritik folgt jedoch noch nicht, daß sie ohne weiteres oder doch grundsätzlich als rechtmäßig anzusehen wäre und deshalb nicht unter § 1 UWG fallen könne, sofern nicht besondere erschwerende Umstände hinzutreten (KG GRUR 1944, 34, 35; BGH GRUR 1952, 416, 417 - Dauerdose; GRUR 1952, 582, 584 - Sprechstunden; GRUR 1954, 333, 335 - Molkereizeitung - für den Fall der Bezugnahme auf persönliche Verhältnisse des Mitbewerbers - Urt. v. 18. Dezember 1956 - I ZR 40/55-S. 19; BGH GRUR 1959, 488, 489 - Konsumgenossenschaft; GRUR 1961, 288, 289 - Zahnbürsten; GRUR 1961, 237, 241 - TOK-Band; GRUR 1961, 85, 90 - Pfiffikus-Dose; Baumbach/Hefermehl aaO Übersicht 1 zu §§ 14, 15 UWG).

    Einer so gearteten Werbung fehlt vor allem ein für den Warenvergleich wesentliches Unlauterkeitsmerkmal, nämlich das Bestreben, die eigene Ware durch Herabsetzung der Ware des Mitbewerbers besonders herauszuheben (BGH GRUR 1952, 416, 417.

  • OLG Köln, 13.04.2018 - 6 U 145/17

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung des Gelegenheitsverkehrs mit Mietwagen mit

    Dabei handelt es sich äußerstenfalls um eine Aufforderung zu einem grundsätzlich zulässigen Systemvergleich (vgl. BGH, GRUR 1952, 416, 417 - Dauerdose), indem der Verbraucher darauf hingewiesen wird, dass es Alternativen zum Taxigewerbe gibt.
  • BGH, 20.05.1952 - I ZR 168/51

    Rechtsmittel

    Er zieht hierzu die Rechtsprechung des Reichsgerichts heran, die auch in der Rechtsprechung des erkennenden Senats festgehalten und gebilligt ist (siehe Urteile vom 13. November 1951, I ZR 44/51 [NJW 1952, 223] und vom 8. April 1952, I ZR 80, 51).

    Eine solche Systemvergleichung wäre allerdings nach der bisherigen Rechtsprechung nicht zu beanstanden (RGZ 116, 280; MuW 1932, 229 = GRUR 1932, 729; MuW 1932, 448 = GRUR 1932, 1045; GRUR 1940, 50; 1944, 154; besonderes Urteil des Senats vom 13. November 1951, I ZR 44/51 [NJW 1952, 223]).

    Diese Grundsätze, die neuerdings im Urteil des Senats vom 13. November 1951, I ZR 44/51 (NJW 1952, 223) wiederholt worden sind, hat der Berufungsrichter nicht beachtet.

  • BGH, 28.02.1958 - I ZR 185/56

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht übernimmt aus der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes (BGH GRUR 1952, 416 mit Nachweisen) den Grundsatz, daß es dem Wettbewerber frei stehe, das Neue und Andersartige einer von ihm empfohlenen Handhabung durch Schilderung der Vorteile hervorzuheben, die sein Verfahren im Vergleich zu anderen bekannten Verfahren auszeichnen.

    Wenn das Berufungsgericht im vorliegenden Falle der Beklagten die Befugnis zugesteht, die Anwendungsvorteile ihres Mittels durch Vergleich mit der Anwendung flüssiger Mittel ohne Erwähnung bestimmter Mittel oder bestimmter Hersteller hervorzuheben, so hält es sich an die Grundsätze, die in der Entscheidung des Senats GRUR 1952, 416 herausgestellt sind.

  • BGH, 20.06.1996 - I ZR 113/94

    Fertiglesebrillen - Täuschung; Irreführung/sonst

    Denn der Verkehr erwartet nicht ohne weiteres die Offenlegung aller - auch der wenig vorteilhaften - Eigenschaften einer Ware oder Leistung (vgl. BGH, Urt. v. 13.11.1951 - I ZR 44/51, GRUR 1952, 416, 417 f. - Dauerdose; Urt. v. 11.5. 1989 - I ZR 141/87, GRUR 1989, 682, 683 = WRP 1989, 655 - Konkursvermerk; Urt. v. 3.12.1992 - I ZR 132/91, WRP 1993, 239 - Sofortige Beziehbarkeit).
  • BGH, 11.03.1982 - I ZR 71/80

    Test Gut

    Anders liegt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dann, wenn den Werbenden eine Aufklärungspflicht trifft (vgl. BGH GRUR 1952, 416, 417 - Dauerdose; GRUR 1973, 206, 207 - Skibindungen).
  • BGH, 29.11.1963 - Ib ZR 71/62

    Anforderungen an das Vorliegen eines Wettbewerbsvorsprungs durch Rechtsverletzung

    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, erwartet der Verkehr von dem Gewerbetreibenden zwar keine völlig neutrale Stellungnahme; er will sich auf die positiven Angaben verlassen können; Unvollständigkeit der Werbeangabe bedeutet daher nicht ohne weiteres, daß sie unrichtig wäre; § 3 UWG zwingt daher zu richtigen, nicht unbedingt auch zu vollständigen Angaben (BGH GRUR 1952, 416, 417 - Dauerdose; 1957, 491, 493 - Wellaform).

    Im Verschweigen einer Tatsache kann eine unrichtige Angabe im Sinne dieser Vorschrift aber dann erblickt worden, wenn eine Aufklärungspflicht bestand (BGH GRUR 1952, 416, 417 - Dauerdose); eine solche Aufklärungspflicht kann sich aus der Bedeutung ergeben, die der verschwiegenen Tatsache nach der Auffassung des Publikums bei gemessen wird (BGH GRUR 1958, 30, 31 - Außerleuchte); sie kann aber auch aus besonderen, positivrechtlichen Kennzeichnungspflichten abzuleiten sein; insoweit begründet zwar die Unterlassung einer besonders vorgeschriebenen Kennzeichnung nicht in jedem Falle zugleich den Tatbestand einer unrichtigen Angabe im Sinne des § 3 UWG; dies ist aber jedenfalls dann der Fall, wenn der Verkehr die Kennzeichnung als wesentlich ansieht und aus ihrem Unterbleiben den Schluß zieht, die verschwiegene Eigenschaft der Ware sei nicht gegeben; in solchen Fällen liegt eine Irreführung durch Verschweigen vor.

  • BGH, 15.11.1960 - I ZR 58/57

    Notwendigkeit eines bezugnehmenden Warenvergleichs - Zulässigkeit des Teilurteils

  • BGH, 29.03.1960 - I ZR 145/58

    Wettbewerbsrechtliche Überprüfung von Werbebehauptungen - Zulässigkeit von

  • BGH, 03.02.1988 - I ZR 183/85

    Krankenkassen-Fragebogen

  • BGH, 03.05.1974 - I ZR 52/73

    Rückruf bzw. Vernichtung wettbewerbswidrigen Werbematerials - Auskunftsanspruch,

  • BGH, 21.06.1990 - I ZR 258/88

    Lohnsteuerhilfeverein IV - Irreführung/sonst

  • BGH, 27.02.1986 - I ZR 7/84

    Dachsteinwerbung

  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 61/97

    Pflicht des Wettbewerbers zur Aufklärung über negative Eigenschaften eines

  • BGH, 22.01.1965 - Ib ZR 109/63

    Abgabe eines durch eine Vertragsstrafe gesicherten Unterlassungsversprechens -

  • OLG Jena, 17.07.2002 - 2 U 59/02

    Zulässigkeit der Ausformulierung des klägerischen Antrags durch das Gericht;

  • BGH, 17.11.1960 - I ZR 78/59

    Rippenstreckmetall II

  • BGH, 23.02.1968 - Ib ZR 148/65

    Vergleichende Werbung (Preisvergleich)

  • BGH, 06.11.1981 - I ZR 164/79

    Ski-Auslaufmodelle

  • OLG Dresden, 30.12.1994 - 12 U 332/94

    Vergleichende Werbung eines privaten Rundfunksenders; Wettbewerbsverhältnis zu

  • BGH, 15.03.1967 - Ib ZR 25/65

    Kuppelmuffenverbindung

  • BGH, 15.06.1966 - Ib ZR 72/64

    Wettbewerbsverstoß wegen Irreführung der Verbraucher - Schutzwürdigkeit der

  • OLG Köln, 31.08.1995 - 6 U 232/94

    HERABSETZENDER WERBEVERGLEICH

  • BGH, 12.11.1957 - I ZR 44/56

    Rechtsmittel

  • OLG Naumburg, 11.08.1998 - 7 U 33/98

    Wettberwerbsrechtliche Unterlassung einer Werbung; Verschweigen von Tatsachen in

  • BGH, 01.10.1971 - I ZR 44/70

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassunganspruch wegen irreführender Werbeaussage -

  • BGH, 06.07.1966 - Ib ZR 93/64

    Vorliegen einer wettbewerbswidrigen vergleichenden Werbung - Unterlassung und

  • BGH, 04.02.1966 - Ib ZR 20/64

    Werbung mit dem Hinweis auf ein Patent in der Friseurbranche als eine potentiell

  • BGH, 27.03.1963 - Ib ZR 146/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.07.1961 - I ZR 92/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.09.1955 - I ZR 3/54

    Rechtsmittel

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