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   BGH, 07.11.1952 - I ZR 43/52   

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https://dejure.org/1952,191
BGH, 07.11.1952 - I ZR 43/52 (https://dejure.org/1952,191)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1952 - I ZR 43/52 (https://dejure.org/1952,191)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1952 - I ZR 43/52 (https://dejure.org/1952,191)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit in Patentstreitigkeiten - Gerichte für Patentstreitsachen - Unzuständigkeit des Gerichts - Absoluter Revisionsgrund - Verwertung von Auslandspatenten - Schweigen auf ein Bestätigungsschreiben - Auswertung eines Patents

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 8, 16
  • NJW 1953, 262
  • GRUR 1953, 114
  • DB 1952, 1051
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • RG, 29.09.1942 - I 39/42

    1. Zum Begriffe der Patentstreitsache im Sinne des § 51 Abs. 1 PatG. 2. Wie ist

    Auszug aus BGH, 07.11.1952 - I ZR 43/52
    Nach der grundsätzlichen Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 170, 226 gehören dazu sämtliche Streitsachen, in denen nicht nur auf Grund eines Patentes, sondern auch auf Grund einer nichtgeschützten Erfindung Ansprüche erhoben werden, ebenso Anspräche, die auf Vertrag beruhen, wie z.B. auf Lizenz- und sonstigen Verwertungsverträgen.

    Die Patentstreitsachen stehen den von den ordentlichen Gerichten allgemein zu verhandelnden und zu entscheidenden Sachen noch näher als die Arbeitsgerichte, auch ist der Unterschied der Besetzung der gewöhnlichen Zivilkammern einerseits und der mit Patentstreitsachen befaßten Zivilkammern andererseits, wie er dem Fall der Entscheidung RGZ 170, 226 zugrunde lag, inzwischen weggefallen, so daß die Zivilkammern der Gerichte für Patentstreitsachen sich weder in der Besetzung noch in dem zu beobachtenden Verfahren von den sonst zuständigen ordentlichen Gerichten unterscheiden.

    Der Tatbestand unterscheidet sich insoweit von dem in RGZ 170, 226 gegebenen.

  • RG, 23.09.1938 - III 19/38

    Beziehen sich die in dem Beschluß des Großen Senats für Zivilsachen vom 21.

    Auszug aus BGH, 07.11.1952 - I ZR 43/52
    Die Grundsätze für die Abgrenzung der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte von den Arbeitsgerichten (RGZ 158, 193) sind insoweit rechtsähnlich anzuwenden.

    Ob die Gerichte für Patentstreitsachen für diese Rechtsstreitigkeiten im strengen Sinne sachlich zuständig sind oder ob es sich dabei um eine funktionelle Zuständigkeit im Sinne der Verteilung bestimmter Geschäfte handelt, oder etwa gar um eine Verbindung beider Zuständigkeitsbegriffe, bedarf keiner Entscheidung; denn die für Patentstreitsachen, also vermögensrechtliche Streitigkeiten des bürgerlichen Rechts zuständigen Landgerichte stehen rechtlich den besonderen Gerichten gleich, die auch sonst für bestimmte Gruppen von Streitsachen bestimmt sind, wie z.B. den Auseinandersetzungsbehörden im Rentengutsverfahren (RGZ 76, 176), dem Reichswirtschaftsgericht (RGZ 103, 102) oder den Rheinschiffahrtsgerichten (RGZ 167, 305) oder schließlich den Arbeitsgerichten (RGZ 158, 193).

    Der Senat hält daher die rechtsähnliche Anwendung der in RGZ 158, 193 ff ausgesprochenen Grundsätze auf das Verhältnis der Gerichte für Patentstreitsachen zu den übrigen ordentlichen Gerichten für geboten.

  • BGH, 04.04.1951 - II ZR 52/50

    Absetzgleis - Kaufvertrag mit Preisklausel, § 315 BGB, Schweigen als Annahme

    Auszug aus BGH, 07.11.1952 - I ZR 43/52
    Bei dieser Sachlage kann dem Schweigen der Klägerin nicht die weittragende Bedeutung beigelegt werden, die der Beklagte daran knüpft (OGH, NJW 49, 943; BGHZ 1, 353 [355] = NachschlWerk Lindenmaier-Möhring zu HGB § 346, D, Anm).
  • RG, 09.06.1928 - I 48/28

    Patentverwertungsvertrag

    Auszug aus BGH, 07.11.1952 - I ZR 43/52
    Der von der Revision angeführte Fall in RGZ 121, 257 = MuW 1927/28, 573 lag in Tatsachenstoffe anders als der hier zu entscheidende.
  • RG, 06.11.1909 - I 438/08

    Einrede der Unzuständigkeit in der Berufungsinstanz.

    Auszug aus BGH, 07.11.1952 - I ZR 43/52
    Auf diese Entstehungsgeschichte ist auch in RGZ 72, 296 [297 ff] eingegangen.
  • RG, 09.02.1915 - II 533/14

    Vereinbarter Gerichtsstand

    Auszug aus BGH, 07.11.1952 - I ZR 43/52
    In RGZ 86, 229 ist das Verhältnis des § 39 zu § 274 Abs. 3 ZPO erörtert.
  • RG, 05.07.1943 - III 37/43

    Ist der Übergang vom Leistungs- zum Feststellungsbegehren bei gleichbleibendem

    Auszug aus BGH, 07.11.1952 - I ZR 43/52
    Die erneute Verhandlung vor dem Tatrichter wird der Klägerin Gelegenheit geben können auf ihren ursprünglichen Leistungsantrag zurückzugehen (RGZ 171, 202 mit Nachweisen).
  • RG, 04.08.1937 - V 53/37

    Kann die inländische Partei in der Revisionsinstanz wegen der ihr hier

    Auszug aus BGH, 07.11.1952 - I ZR 43/52
    In RGZ 155, 239 erörtert der V. Zivilsenat die Wirkung des § 528 unter Prüfung der prozeßhindernden Einrede mangelnder Sicherheit für die Prozeßkosten in der dritten Instanz; die Einrede rar fallen gelassen worden, ohne daß ein Tatbestand vorlag, der dem Beklagten die Entschuldigung im Sinne des § 528 Satz 1 ermöglichte.
  • RG, 26.04.1911 - V 460/10

    Sachliche Zuständigkeit und Rechtsweg; Revision

    Auszug aus BGH, 07.11.1952 - I ZR 43/52
    Ob die Gerichte für Patentstreitsachen für diese Rechtsstreitigkeiten im strengen Sinne sachlich zuständig sind oder ob es sich dabei um eine funktionelle Zuständigkeit im Sinne der Verteilung bestimmter Geschäfte handelt, oder etwa gar um eine Verbindung beider Zuständigkeitsbegriffe, bedarf keiner Entscheidung; denn die für Patentstreitsachen, also vermögensrechtliche Streitigkeiten des bürgerlichen Rechts zuständigen Landgerichte stehen rechtlich den besonderen Gerichten gleich, die auch sonst für bestimmte Gruppen von Streitsachen bestimmt sind, wie z.B. den Auseinandersetzungsbehörden im Rentengutsverfahren (RGZ 76, 176), dem Reichswirtschaftsgericht (RGZ 103, 102) oder den Rheinschiffahrtsgerichten (RGZ 167, 305) oder schließlich den Arbeitsgerichten (RGZ 158, 193).
  • RG, 28.10.1921 - VII 584/20

    Zuständigkeit des Rechtswegs

    Auszug aus BGH, 07.11.1952 - I ZR 43/52
    Ob die Gerichte für Patentstreitsachen für diese Rechtsstreitigkeiten im strengen Sinne sachlich zuständig sind oder ob es sich dabei um eine funktionelle Zuständigkeit im Sinne der Verteilung bestimmter Geschäfte handelt, oder etwa gar um eine Verbindung beider Zuständigkeitsbegriffe, bedarf keiner Entscheidung; denn die für Patentstreitsachen, also vermögensrechtliche Streitigkeiten des bürgerlichen Rechts zuständigen Landgerichte stehen rechtlich den besonderen Gerichten gleich, die auch sonst für bestimmte Gruppen von Streitsachen bestimmt sind, wie z.B. den Auseinandersetzungsbehörden im Rentengutsverfahren (RGZ 76, 176), dem Reichswirtschaftsgericht (RGZ 103, 102) oder den Rheinschiffahrtsgerichten (RGZ 167, 305) oder schließlich den Arbeitsgerichten (RGZ 158, 193).
  • RG, 12.09.1941 - I 42/41

    1. Sind Vereinbarungen über die Zuständigkeit der Gerichte auch für

  • BGH, 22.06.1954 - I ZR 225/53

    Nachprüfung der sachlichen Zuständigkeit

    Zu den Patentstreitsachen im Sinne des § 51 Abs. 1 PatG zählen, soweit nicht die Sonderregelung des § 19 GebrMSchG eingreift, alle Klagen, die einen Anspruch auf eine Erfindung oder aus einer Erfindung zum Gegenstande haben oder sonstwie mit einer Erfindung eng verknüpft sind (BGHZ 8, 16; RGZ 170, 226).

    Die Bestimmung der Gerichte für Patentstreitsachen in § 51 Abs. 1 PatG bezieht sich auch auf nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten (Abweichung von BGHZ 8, 16 (20) [BGH 07.11.1952 - I ZR 43/52] ).

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 17. Dezember 1952 - BGHZ 8, 16 [20] - ausgeführt hat, ist § 528 ZPO auch dann anzuwenden, wenn die Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts mit der Begründung angezweifelt wird, daß eine Patentstreitsache vorliege und das erstinstanzliche Gericht für die Erledigung von Patentstreitsachen nicht zuständig gewesen sei.

    In der Sache selbst hat das Berufungsgericht die in der Rechtsprechung des Reichsgerichts entwickelte und von dem erkennenden Senat übernommene Auffassung (BGHZ 8, 16; RGZ 170, 226) zugrunde gelegt, daß der Begriff der Patentstreitsache im Sinne des § 51 PatG weit ausgelegt werden müsse und daß nicht darauf abgestellt werden dürfe, ob in dem Rechtsstreit eine Erfindung mit einer Patentanmeldung oder einem erteilten Patent in Verbindung gebracht werde, sondern schlechthin alle Klagen zu den Patentstreitsachen zu zählen seien, die einen Anspruch auf eine Erfindung oder aus einer Erfindung zum Gegenstand hätten oder sonstwie mit einer Erfindung eng verknüpft seien.

    Auch der erkennende Senat hat das in dem Urteil vom 7. Dezember 1952 - BGHZ 8, 16 - nicht ausgesprochen.

    Der Senat hat allerdings in dem Urteil vom 7. Dezember 1952 - BGHZ 8, 16 [20] - die Ansicht geäußert, die Bestimmung der Gerichte für Patentstreitsachen beziehe sich nur auf Vermögensrechtliche Streitigkeiten.

  • OLG Karlsruhe, 09.11.2016 - 6 U 37/15

    Patentverletzung: Befugnis des Patentlizenznehmers zur Erteilung von

    b) Die Beklagte stützt sich deshalb auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der zufolge der Lizenznehmer mit dem Erwerb einer ausschließlichen Lizenz, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben, das Recht erwirbt, die Erfindung nicht nur selbst zu nutzen, sondern auch Dritten die Nutzung zu gestatten (BGH GRUR 2002, 801 juris-Rn. 31 - Abgestuftes Getriebe; vgl. auch BGH GRUR 1953, 114, 118 - Heizflächenreinigung; BGH GRUR 1955, 338, 340 - Beschlagfreie Brillengläser).
  • BGH, 22.02.2011 - X ZB 4/09

    Begriff der Patentstreitsache - Patentstreitsache

    Hierzu können insbesondere Klagen gehören, deren Anspruchsgrundlage sich aus einem Patent oder einer nicht geschützten Erfindung ergibt, sowie solche, deren Ansprüche auf einem Lizenz- oder sonstigem Verwertungsvertrag beruhen (BGH, Urteil vom 7. November 1952 - I ZR 43/52, BGHZ 8, 16, 18).
  • BGH, 20.03.2013 - X ZB 15/12

    Patentstreitsache II

    Hierzu können insbesondere Klagen gehören, deren Anspruchsgrundlage sich aus einem Patent oder einer nicht geschützten Erfindung ergibt, sowie solche, deren Ansprüche auf einem Lizenz oder sonstigem Verwertungsvertrag beruhen (BGH, Urteil vom 7. November 1952 - I ZR 43/52, BGHZ 8, 16, 18).
  • BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 43/88

    Arbeitsgerichte: Rechtsweg bei Streitigkeiten im Gesamthafenbetrieb

    Durch die Regelung des § 3 Satz 3 GesamthafenbetriebsG ist die sachliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen im Streitfall nicht ausgeschlossen, "denn bei der Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen den ordentlichen und den Arbeitsgerichten handelt es sich nicht um eine Frage des Rechtswegs, sondern der sachlichen Zuständigkeit" (BAGE 6, 300, 302 = AP Nr. 12 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung, zu I der Gründe; vgl. BGHZ 8, 16, 21 und 44, 46, 52).
  • BGH, 30.01.1969 - X ZR 19/66
    3. Aus dem Umstand, daß es sich beim vorliegenden Rechtsstreit um eine Patentstreitsache handelt (RGZ 170, 226, 228/29; BGHZ 8, 16, 18), zu deren Entscheidung nach § 5 1 Abs. 1 und 2 PatG in Verbindung mit den Verordnungen des Justizministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. September 1949 (GVB1. NRW S. 277) und vom 15. Juli I960 (GVB1. NRW S. 288) das Landgericht Düsseldorf ausschließlich sachlich zuständig gewesen wäre, können keine Eedenken gegen die Zulässigkeit der Klage mehr erhoben werden, da der Beklagte insoweit in den Vorinstanzen keine Rüge er hoben hat und das Revisionsgericht diese sachliche Unzuständigkeit des von der Klägerin angerufenen Gerichts 13 -.

    nicht von Amts wegen berücksichtigen kann (BGHZ 8, 16, 20/22; vgl. auch BGHZ 49, 99).

  • BGH, 30.11.1967 - Ia ZR 50/65

    Patentstreitsache vor unzuständigem Gericht

    Zwar handelt es sich bei der ausschließlichen sachlichen Zuständigkeit bestimmter Landgerichte, wie sie in Patentstreitsachen begründet ist, um eine unverzichtbare Prozeßvoraussetzung (vgl. § 40 Abs. 2 ZPO); die Zuständigkeit eines nicht zum Gericht für Patentstreitsachen bestellten Landgerichts ist daher auch bei vermögensrechtlichen Ansprüchen von Amts wegen zu prüfen (vgl. BGHZ 8, 16, 19 [BGH 07.11.1952 - I ZR 43/52] -Reinigungsverfahren -).

    Die Sache mußte daher zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht in Köln zurückverwiesen werden (vgl. § 565 Abs. 1 Satz 1 ZPO), welches nunmehr für das weitere Verfahren zuständig bleibt (vgl. BGHZ 8, 16, 22) [BGH 07.11.1952 - I ZR 43/52].

  • BGH, 26.01.1959 - II ZR 119/57

    Dispache

    Hierfür fehlte ihm als dem Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht etwa nur die sachliche Zuständigkeit, wie dies bei gewissen zur Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten Berufenen Sondergerichten der Fall ist (vgl. Volkmar JW 1927, 1625 mit Nachweisen; RGZ 158, 193; BGHZ 8, 17, 21 [BGH 07.11.1952 - I ZR 43/52]; 16, 339, 345) [BGH 23.02.1955 - VI ZR 28/54].
  • BGH, 17.02.1956 - VI ZR 265/54

    Rechtsmittel

    Die Beklagte hat jedoch, ohne die sachliche Unzuständigkeit des Landgerichts zu rügen, um die es sich bei dem Verhältnis der ordentlichen Gerichte zu den Arbeitsgerichten handelt (RGZ 158, 193; BGHZ 8, 16 [21]; 16, 339 [345]), in erster Instanz zur Hauptsache mündlich verhandelt.

    Im Ergebnis behandelt das Gesetz in § 528 ZPO die von der Beklagten im erstinstanzlichen Verfahren unterlassene Rüge so, als ob im Sinne des § 39 ZPO eine stillschweigende Vereinbarung über die Zuständigkeit angenommen würde - wenngleich nach § 40 Abs. 2 ZPO eine solche Vereinbarung unbeachtlich ist - mit der Folge, daß die so geschaffene prozessuale Lage für das Berufungsgericht und beide Parteien bindend festgelegt ist (BGHZ 8, 16 [20]).

  • OLG Düsseldorf, 01.07.2011 - 2 W 22/11

    Voraussetzungen der Erstattung der Kosten für die Hinzuziehung eines

    Im Anschluss an die Entscheidungen RGZ 170, 226, 229 f. und BGHZ 8, 16, 18 ist der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHZ 14, 72 zu der Definition gelangt, dass zu den Patentstreitsachen alle Klagen zählen, die einen Anspruch auf eine Erfindung oder aus einer Erfindung zum Gegenstand haben oder sonst wie mit einer Erfindung eng verknüpft sind, wobei es - über die vorgenannten älteren Entscheidungen hinausgehend - nicht erforderlich ist, dass die Erfindung patentfähig ist.
  • BGH, 23.02.1955 - VI ZR 28/54

    Ansprüche Dritter aus Arbeitsverhältnis

  • BGH, 27.04.1978 - X ZB 3/78

    Zeitplaner

  • BGH, 28.11.1952 - I ZR 44/52

    Strandamt. Anspruch auf Hilfslohn

  • BGH, 12.11.1963 - VI ZR 258/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.10.1957 - VII ZR 57/57

    Rechtsmittel

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