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   BGH, 24.02.1953 - I ZR 106/51   

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https://dejure.org/1953,407
BGH, 24.02.1953 - I ZR 106/51 (https://dejure.org/1953,407)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1953 - I ZR 106/51 (https://dejure.org/1953,407)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1953 - I ZR 106/51 (https://dejure.org/1953,407)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 745 (Ls.)
  • GRUR 1953, 284
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 21.10.1925 - I 319/24

    Nebenintervention; Streitwert

    Auszug aus BGH, 24.02.1953 - I ZR 106/51
    Dieses Interesse kann geringer sein als der Wert des Streitgegenstandes des Hauptprozesses (RGZ 111, 410).

    Deshalb kann der Bemessung des Streitwertes für diesen Zwischenstreit auch nur das Interesse zugrunde gelegt werden, das der Nebenintervenient daran hat, durch seine Zulassung in die Lage versetzt zu werden, zu dem Obsiegen derjenigen Partei, der er beizutreten wünscht, durch Angriffs- und Verteidigungsmittel oder sonstige Prozeßhandlungen im Rahmen des § 67 ZPO beizutragen (RGZ 111, 410).

  • BGH, 06.08.2019 - X ZR 97/18

    Dampfdruckverringerung - Berufungseinlegung durch den Patentinhaber gegen ein für

    Danach wird ein solches Unternehmen in seiner wirtschaftlichen Lage nicht zusätzlich im Sinne von § 144 PatG gefährdet, wenn es mit einer Prozesskostenforderung belastet wird, die angesichts seiner Vermögenssituation ohnehin nicht beitreibbar ist (BGH, Beschluss vom 3. September 2013 - X ZR 1/13, 2/13, GRUR 2013, 1288 - Kostenbegünstigung III unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 24. Februar 1953 - I ZR 106/51, GRUR 1953, 284 - Kostenbegünstigung I).
  • BGH, 03.09.2013 - X ZR 1/13

    Kostenbegünstigung III

    Ein nicht aktiv am Wirtschaftsleben beteiligtes Unternehmen, das nicht über nennenswerte Vermögensgegenstände verfügt, wird in seiner wirtschaftlichen Lage nicht zusätzlich im Sinne von § 144 PatG gefährdet, wenn es mit einer Prozesskostenforderung belastet wird, die angesichts seiner Vermögenssituation ohnehin nicht beitreibbar ist (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 24. Februar 1953, I ZR 106/51, GRUR 1953, 284 - Kostenbegünstigung I).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass ein nicht aktiv am Wirtschaftsleben beteiligtes Unternehmen, das nicht über nennenswerte Vermögensgegenstände verfügt, in seiner wirtschaftlichen Lage nicht zusätzlich im Sinne von § 144 PatG gefährdet wird, wenn es mit einer Prozesskostenforderung belastet wird, die angesichts seiner Vermögenssituation ohnehin nicht beitreibbar ist (BGH, Beschluss vom 24. Februar 1953 - I ZR 106/51, GRUR 1953, 284 - Kostenbegünstigung I).

  • BGH, 30.10.1959 - V ZR 204/57

    Streitwert der Nebenintervention

    Ihr neigt ersichtlich auch der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes zu, obgleich er die Frage in seinem Beschluß vom 24. Februar 1953 (I ZR 106/51, DM ZPO § 71 Nr. 2) letzten Endes offen gelassen hat.
  • BGH, 03.09.2013 - X ZR 2/13

    Kostenbegünstigung III

    a) Ein nicht aktiv am Wirtschaftsleben beteiligtes Unternehmen, das nicht über nennenswerte Vermögensgegenstände verfügt, wird in seiner wirtschaftlichen Lage nicht zusätzlich im Sinne von § 144 PatG gefährdet, wenn es mit einer Prozesskostenforderung belastet wird, die angesichts seiner Vermögenssituation ohnehin nicht beitreibbar ist (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 24. Februar 1953 - I ZR 106/51, GRUR 1953, 284 - Kostenbegünstigung I).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass ein nicht aktiv am Wirtschaftsleben beteiligtes Unternehmen, das nicht über nennenswerte Vermögensgegenstände verfügt, in seiner wirtschaftlichen Lage nicht zusätzlich im Sinne von § 144 PatG gefährdet wird, wenn es mit einer Prozesskostenforderung belastet wird, die angesichts seiner Vermögenssituation ohnehin nicht beitreibbar ist (BGH, Beschluss vom 24. Februar 1953 - I ZR 106/51, GRUR 1953, 284 - Kostenbegünstigung I).

  • OLG Stuttgart, 10.09.2015 - 2 W 41/15

    Streitwertermäßigung - Streitwertermäßigung in wettbewerbsrechtlichen Verfahren:

    Erforderlich ist, dass der Partei die Insolvenz drohen würde (Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., Rn. 5.21 zu § 12, u.H. auf BGH, GRUR 1953, 284, zum PatG).
  • OLG Düsseldorf, 02.09.2014 - 20 W 139/13

    Festsetzung des Streitwerts hinsichtlich Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung

    Dieser Ausnahmetatbestand ist auch dann gegeben, wenn der Streitwert erstmalig mit der Verkündung des Urteils festgesetzt worden ist und die Geschäftsstelle des Gerichts auch nicht zur Erhebung von Gebühren einen vorläufigen Streitwert angenommen hat (BGH, GRUR 1953, 284, zur entsprechenden Bestimmung im Patentgesetz).

    Angenommen ist nur der Streitwert, der einer Maßnahme des Gerichts oder seiner Geschäftsstelle zugrunde liegt, wobei diese Maßnahme der wirtschaftlichen schwachen Partei zudem vor Eintritt in die Verhandlung als gerichtliche Unterlage über den Streitwert zur Verfügung stehen muss (BGH, GRUR 1953, 284; OLG Stuttgart, WRP 1982, 489, 490, zum Wettbewerbsrecht; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 142 Rn. 24, zum Markenrecht).

  • BPatG, 02.10.2012 - 5 Ni 40/10

    Delta-Sigma Analog-/Digital-Wandler - Patentnichtigkeitsklageverfahren -

    Eine solche kommt aber nach der Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 1953, 284, zitiert bei Keukenschrijver in Busse, Patentgesetz, 6. Auflage, § 144, Rn. 12, Fn. 14) bei einer vermögenslosen und nicht mehr tätigen juristischen Person jedenfalls regelmäßig nicht in Betracht.
  • BGH, 31.07.2007 - X ZB 38/03
    Die Grundzüge des Senatsbeschlusses vom 24. Februar 1953 (I ZR 206/51, GRUR 1953, 284 - Kostenbegünstigung I), wonach eine Gefährdung der wirtschaftlichen Lage bei einer vermögenslosen und nicht mehr tätigen juristischen Person zu verneinen sein kann, lassen sich nicht übertragen.
  • OLG Frankfurt, 07.10.2016 - 13 W 47/16

    Streitwert des Zwischenstreits über Zulässigkeit der Nebenintervention?

    In diesem Zwischenstreit ist gerade die Nebenintervention selbst Streitgegenstand und der Streitwert für dieses Verfahren deshalb am Interesse des Nebenintervenienten an der Teilhabe an dem Verfahren zu bemessen (BGH, Beschluss vom 24.02.1953 in NJW 1953, 745; BGHZ 31, 144; OLG Hamm, Beschluss vom 16.01.2007, a.a.O.).
  • BPatG, 10.04.2013 - 2 Ni 27/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - zur Streitwertherabsetzung im

    Denn anders als bei natürlichen Personen kommt eine solche Gefährdung nach der Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 1953, 284, zitiert bei Keukenschrijver in Busse, Patentgesetz, 6. Auflage, § 144, Rn. 12, Fn. 14) bei einer vermögenslosen und nicht mehr tätigen juristischen Person jedenfalls regelmäßig nicht in Betracht.
  • OLG Brandenburg, 25.05.2021 - 6 W 4/21

    Streitwert eines einstweiligen Verfügungsverfahrens betreffend die Verletzung von

  • BPatG, 12.03.2013 - 2 Ni 26/11
  • BGH, 12.02.1979 - X ZR 2/76

    Schaltröhre

  • BGH, 13.11.1979 - X ZR 39/75

    Streitwertfestsetzung nach Abschluß einer patentrechtlichen Nichtigkeitsklage -

  • OLG Naumburg, 12.09.1996 - 2 W 14/96

    Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung; Antrag auf

  • BGH, 15.02.1965 - I ZR 61/60

    Einfluss der Erledigung eines Patentnichtigkeitsverfahrens ohne Verhandlung zur

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