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   BGH, 07.01.1955 - I ZR 67/52   

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https://dejure.org/1955,958
BGH, 07.01.1955 - I ZR 67/52 (https://dejure.org/1955,958)
BGH, Entscheidung vom 07.01.1955 - I ZR 67/52 (https://dejure.org/1955,958)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 1955 - I ZR 67/52 (https://dejure.org/1955,958)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GRUR 1955, 244
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.10.1952 - I ZR 108/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.01.1955 - I ZR 67/52
    "Gegenstand" des älteren Patents sind auch die sogenannten "glatten" Äquivalente, d.h. diejenigen Arbeitsmittel, die entweder dem Fachmanne nach den Lehren der Technik allgemein als zur Erzielung gleicher Wirkung dienend wie die im Anspruch ausdrücklich erwähnten bekannt sind - glatte technische Äquivalente - oder die nur bei der vorliegenden Erfindung dem Fachmanns ohne weiteres von vornherein als solche Dienste leistend auf Grund seines Fachwissens erkennbar sind - glatte patentrechtliche Äquivalente - (BGH - I ZR 131/51 - v. 24. Juni 1952, LM Nachschl PatG § 6 Nr. 6 - Plattenspieler - BGH - I ZR 108/51 - v. 28. Oktober 1952, a.a.O. Nr. 7 - Feueranzünder -).

    Die Frage stellt sich nach, den neueren Auslegungsgrundsätzen des Reichsgericht und des Bundesgerichtshofs (BGHZ 3, 365 [370 f]; Urt v. 28. Oktober 1952 - I ZR 108/51 - Feueranzünder -) nicht mehr in der Form des Gegensatzes vom "Erfindungsgegenstand" und "Schutzumfang", sondern nur noch unter, dem Gesichtspunkt, ob bei der Identitätsprüfung lediglich der "Gegenstand der Erfindung" in dem vorstehend erörterten Sinne oder auch ein etwaiger "allgemeinen Erfindungsgedanke" zu berücksichtigen ist.

  • BGH, 13.11.1951 - I ZR 111/50

    Patentverletzung. Schutzumfang

    Auszug aus BGH, 07.01.1955 - I ZR 67/52
    Soweit der Anspruch unklar ist, muß er aus der Beschreibung und den Zeichnungen erläutert werden (BGHZ 3, 365 [370]).

    Die Frage stellt sich nach, den neueren Auslegungsgrundsätzen des Reichsgericht und des Bundesgerichtshofs (BGHZ 3, 365 [370 f]; Urt v. 28. Oktober 1952 - I ZR 108/51 - Feueranzünder -) nicht mehr in der Form des Gegensatzes vom "Erfindungsgegenstand" und "Schutzumfang", sondern nur noch unter, dem Gesichtspunkt, ob bei der Identitätsprüfung lediglich der "Gegenstand der Erfindung" in dem vorstehend erörterten Sinne oder auch ein etwaiger "allgemeinen Erfindungsgedanke" zu berücksichtigen ist.

  • BGH, 24.06.1952 - I ZR 131/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.01.1955 - I ZR 67/52
    "Gegenstand" des älteren Patents sind auch die sogenannten "glatten" Äquivalente, d.h. diejenigen Arbeitsmittel, die entweder dem Fachmanne nach den Lehren der Technik allgemein als zur Erzielung gleicher Wirkung dienend wie die im Anspruch ausdrücklich erwähnten bekannt sind - glatte technische Äquivalente - oder die nur bei der vorliegenden Erfindung dem Fachmanns ohne weiteres von vornherein als solche Dienste leistend auf Grund seines Fachwissens erkennbar sind - glatte patentrechtliche Äquivalente - (BGH - I ZR 131/51 - v. 24. Juni 1952, LM Nachschl PatG § 6 Nr. 6 - Plattenspieler - BGH - I ZR 108/51 - v. 28. Oktober 1952, a.a.O. Nr. 7 - Feueranzünder -).
  • OLG Düsseldorf, 17.10.2019 - 2 U 11/18

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein L-Aminosäure produzierendes

    Es ist grundsätzlich unzulässig, den Hauptanspruch im Wege der Auslegung um Merkmale zu ergänzen, die nur in einem Unteranspruch enthalten sind, und ihn dadurch einzuschränken (BGH, GRUR 1955, 244, 245 - Repassiernadel II; Urt. v. 29.07.2014, Az.: X ZR 5/13, BeckRS 2014, 17436; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 11. Aufl., Abschn. A, Rz. 25).
  • BGH, 13.04.1999 - X ZR 23/97

    Nichtigkeit eines Patents für einen "Extrusionskopf

    Dieser im deutschen Patentrecht schon seit langem geltende Grundsatz (vgl. etwa BGH, Urt. v. 07.01.1955 - I ZR 67/52, GRUR 1955, 244, 245 - Repassiervorrichtung II; a. Urt. v. 22.11.1957 - I ZR 152/56, GRUR 1958, 179 - Resin) hat angesichts der Maßgeblichkeit der erteilten Patentansprüche für den gewährten Patentschutz, wie sie auch § 14 PatG 1981 in Übereinstimmung mit der Regelung im EPÜ hervorhebt, weiterhin seine Berechtigung (vgl. Sen.Urt. v. 24.03.1998 - X ZR 39/95, GRUR 1998, 1003, 1004 - Leuchtstoff).

    Diese Auslegung steht im Einklang mit den in höchstrichterlicher Rechtsprechung bereits zum früheren Recht vertretenen (BGH, Urt. v. 07.01.1955 - I ZR 67/52, GRUR 1955, 244 - Repassiervorrichtung II) und angesichts der Bedeutung des maßgeblichen Patentanspruchs im Rahmen der Offenbarung eines erteilten Patents auch im geltenden Patentrecht keinesfalls weniger sachgerechten Grundsatz, daß eine Einschränkung der aus dem Hauptanspruch sich ergebenden Lehre unter Heranziehung von Ausführungsbeispielen oder Unteransprüchen unzulässig ist.

  • OLG Düsseldorf, 17.10.2019 - 2 U 12/18

    Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents;

    Es ist grundsätzlich unzulässig, den Hauptanspruch im Wege der Auslegung um Merkmale zu ergänzen, die nur in einem Unteranspruch enthalten sind, und ihn dadurch einzuschränken (BGH, GRUR 1955, 244, 245 - Repassiernadel II; Urt. v. 29.07.2014, Az.: X ZR 5/13, BeckRS 2014, 17436; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 11. Aufl., Abschn. A, Rz. 25).
  • BGH, 29.07.2014 - X ZR 5/13
    Es ist grundsätzlich unzulässig, den Hauptanspruch im Wege der Auslegung um Merkmale zu ergänzen, die nur in einem Unteranspruch enthalten sind, und ihn dadurch einzuschränken (BGH, Urteil vom 7. Januar 1955 - I ZR 67/52, GRUR 1955, 244, 245 - Repassiernadel II).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2022 - 2 U 45/19

    Anbieten von Rührgefäßen für eine elektromotorisch betriebene Küchenmaschine;

    Es ist grundsätzlich unzulässig, den Hauptanspruch im Wege der Auslegung um Merkmale zu ergänzen, die nur in einem Unteranspruch enthalten sind, und ihn dadurch einzuschränken (BGH, GRUR 1955, 244, 245 - Repassiernadel II; BGH, GRUR 2016, 1031 - Wärmetauscher; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 14. Aufl., Abschn. A, Rz. 29).
  • BGH, 24.06.1958 - I ZR 190/56

    Rechtsmittel

    Weder aus den Merkmalen der - echten - Unteransprüche 7 und 11 noch aus den Ausführungsbeispielen nach den Figuren 2 und 5 kann im Wege der Auslegung eine Einschränkung des Gegenstandes der Erfindung des Hauptanspruchs begründet werden (BGH GRUR 1955, 244, 245 1. Sp. - Fallmaschenraffer; RG GRUR 1944, 72, 74).

    Sie dürfen deshalb keinesfalls zu einer Beschränkung des Schutzbereichs des den Gegenstand des Hauptanspruchs bildenden Erfindungsgedankens herangezogen werden (BGH GRUR 1955, 244, 245).

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2022 - 2 U 12/20

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für einen Adapter für

    Es ist grundsätzlich unzulässig, den Hauptanspruch im Wege der Auslegung um Merkmale zu ergänzen, die nur in einem Unteranspruch enthalten sind, und ihn dadurch einzuschränken (BGH, GRUR 1955, 244, 245 - Repassiernadel II; BGH, GRUR 2016, 1031 - Wärmetauscher; OLG Düsseldorf Urt. v. 27.01.2022, Az.: I-2 U 45/19, GRUR-RS 2022, 2110, Rz. 40; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 14. Aufl., Abschn. A, Rz. 29).
  • OLG Düsseldorf, 30.07.2020 - 2 U 31/19
    Es ist grundsätzlich unzulässig, den Hauptanspruch im Wege der Auslegung um Merkmale zu ergänzen, die nur in einem Unteranspruch enthalten sind, und ihn dadurch einzuschränken (BGH, GRUR 1955, 244, 245 - Repassiernadel II; Urt. v. 29.07.2014, Az.: X ZR 5/13, BeckRS 2014, 17436; Kühnen, a.a.O., Rz. 46).
  • BPatG, 07.12.1999 - 20 W (pat) 14/99

    Zuerkennung technischen Charakters bei Handbedienung durch Bedienperson

    Schließlich kann auch nichts im Sinne der Einwendungen der Einsprechenden daraus hergeleitet werden, daß bei widersprüchlichen Merkmalen in Patentanspruch, Beschreibung und Zeichnung der Inhalt des Patentanspruchs maßgebend ist und im Falle eines Widerspruchs zwischen Beschreibung und Zeichnung der Inhalt der Beschreibung (BGH GRUR 1955, 244).
  • BGH, 17.03.1964 - Ia ZR 177/63

    Allgemeiner Erfindungsgedanke bei der Identitätsprüfung

    Es trifft zwar zu, daß der frühere I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in dem von der Revision berufenen, in einem Nichtigkeitsverfahren erlassenen Urteil vom 7. Januar 1955 - Repassiernadel I - (abgedruckt in GRUR 1955, 244) Bedenken geäußert hat, ob bei der Identitätsprüfung gemäß § 4 Abs. 2 PatG über den Gegenstand der Erfindung hinaus, der auch alle glatten, d.h. die dem Fachmann ohne weiteres zur Verfügung stehenden patentrechtlichen Äquivalente erfaßt, auch ein etwaiger allgemeiner Erfindungsgedanke des älteren Patents zu berücksichtigen ist.
  • BGH, 10.05.1960 - I ZR 9/59
  • BGH, 04.07.1958 - I ZR 99/56

    Rechtsmittel

  • BPatG, 12.01.1981 - 15 W (pat) 101/76
  • BGH, 16.03.1967 - Ia ZR 41/64

    Anmeldung eines Patents - Nichtigerklärung eines Patents - Vorrichtung zum

  • BGH, 14.06.1957 - I ZR 103/54

    Rechtsmittel

  • BPatG, 23.06.2022 - 6 Ni 4/22
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