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   BGH, 16.11.1954 - I ZR 12/53   

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https://dejure.org/1954,622
BGH, 16.11.1954 - I ZR 12/53 (https://dejure.org/1954,622)
BGH, Entscheidung vom 16.11.1954 - I ZR 12/53 (https://dejure.org/1954,622)
BGH, Entscheidung vom 16. November 1954 - I ZR 12/53 (https://dejure.org/1954,622)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1955, 546 (Ls.)
  • GRUR 1955, 342
  • DB 1955, 357
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • OLG Karlsruhe, 23.12.2010 - 4 U 109/10

    Erb-, familien- und steuerrechtliche Beratung durch eine Bank als

    Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr genügen weder der bloße Wegfall der Störung noch die Zusage des Verletzers, von Wiederholungen künftig Abstand zu nehmen (BGHZ 1, 241, 248 - Piekfein; BGH, GRUR 1955, 342, 345 - Holländische Obstbäume).
  • BGH, 16.07.2004 - 2 StR 486/03

    Angestellter der Deutsche Bahn AG ist kein Amtsträger

    Diese in ständiger Rechtsprechung vertretene Auslegung hat sich durch die Novellierung der Vorschrift und Verlagerung in das Strafgesetzbuch, die ausschließlich auf redaktionellen Gründen beruht (vgl. BGHSt 46, 310, 316, 317 m.w.N.) nicht geändert und entspricht auch der zivilrechtlichen Rechtsprechung (BGH GRUR 1955, 342 f.; 1984, 823; WRP 1993, 396, 397).
  • OLG München, 31.01.2013 - 6 U 4189/11

    Bezeichnung von Spirituosen mit "Rescue Tropfen" oder "Rescue Night Spray"

    Das Erstgericht habe verkannt, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung selbst bloß potentielle Wettbewerber anspruchsberechtigt seien, sodass die Aufnahme des eigentlichen Geschäftsbetriebs nicht erforderlich sei, sondern konkrete Vorbereitungshandlungen für einen Markteintritt ausreichten (BGH GRUR 1955, 342; BGH GRUR 1984, 823 f.; BGH WRP 1993, 396, 397).

    Konkrete Vorbereitungshandlungen zur Aufnahme des Geschäftsbetriebs ­ Anmietung eines Geschäftslokals, Einkauf von Waren, gewerbepolizeiliche Anmeldung, Anmeldung zum Handelsregister ­ können daher genügen (vgl. Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Auflage, § 8 Rdnr. 3.27 und 3.29; BGH GRUR 1955, 342, 344; GRUR 1984, 823 f.).

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