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   BGH, 16.11.1954 - I ZR 180/53   

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BGH, 16.11.1954 - I ZR 180/53 (https://dejure.org/1954,396)
BGH, Entscheidung vom 16.11.1954 - I ZR 180/53 (https://dejure.org/1954,396)
BGH, Entscheidung vom 16. November 1954 - I ZR 180/53 (https://dejure.org/1954,396)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1955, 463
  • GRUR 1955, 402
  • DB 1955, 191
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 14.03.1907 - VI 425/06

    Enthält es einen Verstoß gegen die guten Sitten, wenn der in einem Geschäfte

    Auszug aus BGH, 16.11.1954 - I ZR 180/53
    Er konnte derartige Geheimnisse, die ihm ohne Vertrauensbruch in seiner dienstlichen Stellung zur Kenntnis gelangt waren, nach Beendigung des Dienstverhältnisses auch zu Zwecken des Wettbewerbs gegenüber der Klägerin verwerten (RGZ 65, 333 [337-339]; RGSt. 33, 62 [65]; 44, 152 [154]; 61, 273 [274]; RG in GRUR 1939, 706 [708]).

    Ein solches Verhalten kann nicht als Verstoß gegen die guten Sitten nach § 1 UnlWG angesehen werden (vgl. RGZ 65, 333 [337-339]; RG in GRUR 1939, 706 [708]).

  • RG, 20.10.1910 - I 590/10

    Bezieht sich die Strafdrohung in § 18 des Gesetzes gegen den unlauteren

    Auszug aus BGH, 16.11.1954 - I ZR 180/53
    Er konnte derartige Geheimnisse, die ihm ohne Vertrauensbruch in seiner dienstlichen Stellung zur Kenntnis gelangt waren, nach Beendigung des Dienstverhältnisses auch zu Zwecken des Wettbewerbs gegenüber der Klägerin verwerten (RGZ 65, 333 [337-339]; RGSt. 33, 62 [65]; 44, 152 [154]; 61, 273 [274]; RG in GRUR 1939, 706 [708]).

    Bedenken im Interesse des sozialen Schutzes und des Fortkommens des Angestellten eindeutig auf die Geltungsdauer des Dienstverhältnisses beschränkt (vgl. RGSt. 33, 62 [65]; 44, 152 [154 ff]; 61, 273 [274]).

  • RG, 04.07.1916 - V 265/16

    Zum Begriff "Angestellter" in § 17 Abs. 1, § 20 des Gesetzes gegen den unlauteren

    Auszug aus BGH, 16.11.1954 - I ZR 180/53
    Für die Entscheidung der Frage, ob ein Verstoß gegen § 60 HGB oder gegen § 17 Abs. 1 UnlWG vorliegt, kommt es auf die Feststellung des rechtlichen Bestandes des Anstellungsverhältnisses an (RGSt 50, 130 [131]; OLG Naumburg in MuW 1927/28, 58 [59]; Reimer a.a.O. S. 737).

    Reimer meint, die Worte "Dauer des Dienstverhältnisses" seien weit auszulegen, um zu verhindern, daß der Angestellte durch bloße unanständige Machenschaften straffrei zu werden versuche, und weist unter Bezugnahme auf RGSt. 50, 130 [131] mit Recht darauf hin, daß in erster Linie die rechtliche, nicht die tatsächliche Dauer entscheidend sei, so daß also der Angestellte auch dann strafbar sei, wenn er den Verrat während grundlosen Fortbleibens oder Krankheit gegen Ende des Angestelltenverhältnisses begehe, Reimer führt dann aber weiter aus, der Angestellte sei ebenfalls dann zu bestrafen, wenn er 1) ohne Berechtigung fristlos kündige oder 2) absichtlich dem Dienstherrn Anlaß zur fristlosen Kündigung gebe, nur um dann in der Zeit zwischen dem auf diese Weise frühzeitigen Ende des Vertrages und der regulären Beendigung das Geheimnis verraten zu können; höre durch einen solchen Vertragsbruch des Angestellten das Dienstverhältnis vorzeitig auf, weil eben der Dienstherr mit dem Vertragsbrüchigen nichts mehr zu tun haben wolle, so habe der Angestellte auch dann das Geheimnis bis zum regulären Zeitablauf, wie er im Vertrage vorgesehen gewesen sei oder sich aus der gesetzlichen Kündigungsfrist ergebe, zu respektieren.

  • RG, 01.04.1927 - I 86/27

    1. Wie weit reicht das Ermessen des Gerichts gegenüber einem Beweisantrage auf

    Auszug aus BGH, 16.11.1954 - I ZR 180/53
    Er konnte derartige Geheimnisse, die ihm ohne Vertrauensbruch in seiner dienstlichen Stellung zur Kenntnis gelangt waren, nach Beendigung des Dienstverhältnisses auch zu Zwecken des Wettbewerbs gegenüber der Klägerin verwerten (RGZ 65, 333 [337-339]; RGSt. 33, 62 [65]; 44, 152 [154]; 61, 273 [274]; RG in GRUR 1939, 706 [708]).

    Bedenken im Interesse des sozialen Schutzes und des Fortkommens des Angestellten eindeutig auf die Geltungsdauer des Dienstverhältnisses beschränkt (vgl. RGSt. 33, 62 [65]; 44, 152 [154 ff]; 61, 273 [274]).

  • RG, 09.01.1900 - 4574/99

    Zur Auslegung des § 9 Abs. 2 des Reichsgesetzes vom 27. Mai 1896 zur Bekämpfung

    Auszug aus BGH, 16.11.1954 - I ZR 180/53
    Er konnte derartige Geheimnisse, die ihm ohne Vertrauensbruch in seiner dienstlichen Stellung zur Kenntnis gelangt waren, nach Beendigung des Dienstverhältnisses auch zu Zwecken des Wettbewerbs gegenüber der Klägerin verwerten (RGZ 65, 333 [337-339]; RGSt. 33, 62 [65]; 44, 152 [154]; 61, 273 [274]; RG in GRUR 1939, 706 [708]).

    Bedenken im Interesse des sozialen Schutzes und des Fortkommens des Angestellten eindeutig auf die Geltungsdauer des Dienstverhältnisses beschränkt (vgl. RGSt. 33, 62 [65]; 44, 152 [154 ff]; 61, 273 [274]).

  • BGH, 23.05.1952 - I ZR 149/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.11.1954 - I ZR 180/53
    Diese Verordnung ist in ihren wesentlichen, hier in Betracht kommenden Teilen in Kraft geblieben (vgl. Reimer, GRUR 1950, 350; Das Recht der Arbeitnehmererfindung, 2. Aufl. 1951 S. 13; Urt. v. 23. Mai 1952 - GRUR 1952, 573 -).
  • RG, 08.06.1899 - 1923/99

    Gehört eine Erfindung, die der Angestellte einer Firma in deren Dienste macht,

    Auszug aus BGH, 16.11.1954 - I ZR 180/53
    Wesentlich ist, daß die Erfindung ohne das Dienstverhältnis nicht gemacht worden wäre (vgl. RGSt 32, 216 [218 f]; Würdinger in RGRKomm z HGB § 59 Anm. 32 S. 524; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 6. Aufl, UnlWG § 17 Anm. 4 B S. 325).
  • RG, 19.12.1940 - 3 D 236/40

    1. Die Treupflicht, die in dem Anstellungsvertrage begründet ist, verbietet dem

    Auszug aus BGH, 16.11.1954 - I ZR 180/53
    Die Treupflicht, die in einem Anstellungsverhältnis begründet ist, verbietet dem Angestellten nicht, schon während der Dauer des Anstellungsverhältnisses ein Wettbewerbsunternehmen vorzubereiten, das er nach Beendigung seines Anstellungsverhältnisses betreiben will (RGSt 75, 75 [82 f]; RAG in Arbeitsrechtssammlung 35, 168 Mit zustimmender Anm. von Hueck).
  • BGH, 20.01.1981 - VI ZR 162/79

    Springer ./. Wallraff: Schutz eines Zeitungsunternehmens vor Offenbarung

    Von besonderer Bedeutung für die Klageansprüche sind freilich die Vertragsansprüche der Klägerin, die hier unter dem Gesichtspunkt von (nachwirkenden) Treuepflichten des Zweitbeklagten zu loyalem Verhalten und Verschwiegenheit aus seiner Anstellung als freier Journalist bei "B. H." in Betracht zu ziehen sind (vgl. BGHZ 38, 391, 395; BGH Urt. v. 16. November 1954 - I ZR 180/53 = LM ÜWG § 17 Nr. 1; vom 15. März 1955 - I ZR 111/53 = LM UWG § 17 Nr. 3; BAG AP Nr. 1 u. 3 zu § 611 BGB - Schweigepflicht - m.w.Nachw. und AP Nr. 1 ff zu § 242 BGB - Nachvertragliche Treuepflicht - Staudinger/Mohnen/Neumann BGB 11. Aufl. § 611 Rz. 164; Schlegelberger/Schröder HGB 5. Aufl. § 59 Rz. 41 a; RGRK-HGB Würdinger 3.Aufl. § 59 Anm. 31 d).
  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 153/99

    Spritzgießwerkzeuge

    Diese Beurteilung entspricht der vom Reichsgericht begründeten (vgl. RGZ 65, 333, 337 - Pomril; 166, 193, 198 - Sammlung D; RG GRUR 1936, 573, 578 - Albertus Stehfix) und vom Bundesgerichtshof fortgeführten Rechtsprechung, wonach eine solche Weitergabe oder Verwertung nur unter besonderen Umständen gegen § 1 UWG verstößt (BGHZ 38, 391, 396 - Industrieböden; BGH, Urt. v. 16.11.1954 - I ZR 180/53, GRUR 1955, 402, 403 - Anreißgerät; Urt. v. 6.11.1963 - Ib ZR 41/62 und Ib ZR 40/63, GRUR 1964, 215, 216 - Milchfahrer; Urt. v. 19.11.1982 - I ZR 99/80, GRUR 1983, 179, 181 = WRP 1983, 209 - Stapel-Automat).

    Insoweit fehlt es an einer im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung auch gebotenen Auseinandersetzung mit den vom Arbeitsgericht für durchgreifend erachteten Kündigungsgründen (vgl. BGH GRUR 1955, 402, 404 f. - Anreißgerät).

  • BGH, 19.11.1982 - I ZR 99/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung der Herstellung von

    Sein Wissen kann er nach Ablauf des Vertrages zu Zwecken des Wettbewerbs auch gegenüber dem ehemaligen Dienstherrn grundsätzlich frei verwerten (RGZ 65, 333, 337 - Pomril - RGZ 166, 193, 198; BGH GRUR 1955, 402, 403 - Anreißgerät - m.w.N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (RG GRUR 1936, 573, 578 - Albertus Stehfix - BGH GRUR 1955, 402, 404 - Anreißgerät - 1963, 367, 369 - WRP 1963, 138, 139 - Industrieböden -), der das Schrifttum gefolgt ist (Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 17 Rdn. 36; Nastelski, a.a.O., S. 4, 5), kann jedoch die Verwertung auch eines auf redliche Weise erfahrenen Betriebsgeheimnisses, unabhängig davon, ob gewerbliche Schutzrechte bestehen, und unabhängig von der Regelung des § 17 Abs. 2 UWG, unter ganz besonderen Umständen als Verstoß gegen die guten Sitten aufgefaßt werden und dann nach § 1 UWG auch einen Unterlassungsanspruch auslösen.

    Allerdings verbietet es im allgemeinen, wie das Berufungsgericht mit Recht angenommen hat, die Treuepflicht, die in einem Anstellungsverhältnis begründet ist, dem Angestellten nicht, schon während der Dauer des Vertragsverhältnisses ein Wettbewerbsunternehmen vorzubereiten, das er nach Beendigung seines Dienstverhältnisses betreiben will (BGH GRUR 1955, 402, 405 - Anreißgerät - RGSt 75, 75, 80, 82, RG GRUR 1938, 906, 910).

  • BayObLG, 28.08.1990 - RReg. 4 St 250/89

    Leerspielen; Geldautomaten; System; Computerprogramm; Tabellarisch aufgebaut;

    In der Rechtspr. und im Schrifttum ist jedoch anerkannt, daß Geheimnis auch eine Tatsache sein kann, die der Betriebsinhaber nicht kennt; in einem solchen Falle genügt es für die Beurteilung als Betriebsgeheimnis, wenn der Unternehmer die Tatsache bei erlangter Kenntnis als Geheimnis behandelt haben würde (BGH, GRUR 1955, 402, 403 - Anreißgerät; GRUR 1977, 539, 540 - Prozeßrechner; Baumbach/Hefermehl, § 17 UWG Rdn. 12, von Gamm, Kapitel 50 Rdn. 18; Harte-Bavendamm, § 43 Rdn. 11).
  • BGH, 21.12.1962 - I ZR 47/61

    Industrieböden

    Zu der Frage, ob das Betriebsgeheimnis darüber hinaus auch gegen den Verrat durch entlassene Angestellte nach § 823 Abs. 1 BGB zu schützen sei mit der Folge, daß eine auch nur fahrlässig begangene Preisgabe zum Schadensersatz verpflichte, hat der Senat dagegen noch nicht Stellung genommen; er hat vielmehr zuletzt, ohne auf die Frage der Anwendung des § 823 Abs. 1 BGBüberhaupt einzugehen, einen Verstoß gegen § 1 UWG nach Lage des Falles mit der Begründung verneint, daß der ehemalige Arbeitnehmer auf Grund langjähriger Tätigkeit in dem Betriebe besondere Kenntnisse und Erfahrungen gesammelt habe, so daß es für ihn besonders naheliegen mußte, sich auf diesem Gebiete weiter zu betätigen (GRUR 1955, 402 - Anreißgerät).
  • LG Karlsruhe, 05.08.2011 - 14 O 42/10

    Wettbewerbswidrige Verletzung von Betriebsgeheimnissen

    Diese Beurteilung entspricht der vom Reichsgericht begründeten und vom Bundesgerichtshof fortgeführten Rechtsprechung, wonach eine solche Weitergabe oder Verwertung nur unter besonderen Umständen gegen § 1 UWG verstößt ( BGHZ 38, 391, 396 - Industrieböden ; GRUR 1955, 402, 403 - Anreißgerät ; GRUR 1964, 215, 216 - Milchfahrer ; GRUR 1983, 179, 181 - Stapel-Automat ).
  • BGH, 18.02.1977 - I ZR 112/75

    Anforderungen an eine unbefugte Verwertung einer Mitteilung im Sinne des § 17

    Es genügt, daß das Arbeitsergebnis ohne das Dienstverhältnis nicht erzielt worden wäre und der Wille des Unternehmers, es als Geheimnis zu behandeln, wenn er davon erfahren hätte, feststeht (vgl. auch BGH GRUR 1955, 402, 403 - Anreißgerät; Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 11. Aufl., § 17 UWG Anm. 12).
  • OLG Naumburg, 08.07.2004 - 7 U (Hs) 59/03

    Zurechnung des wettbewerbswidrigen Verhaltens eines Handelsvertreters zu dem

    Die Verwertung von einbehaltenen Kundenlisten stellt sich hingegen als ein Verstoß gegen die guten Sitten im Wettbewerb dar ( BGHZ 38, 391 [ 395f ]; - Industrieböden - BGH WRP 2003, 642 [ 644 ] - Verwertung von Kundenlisten - ( = 2. Revisionsurteil zu BGH WRP 1999, 912 - Kundenanschriften - ); BGH WRP 1999, 912 [ 914 ] - Kundenanschriften - = GRUR 1999, 934 [ 935 ] - Weinberater - ( = aktueller Stand in diesem Rechtsstreit: Schlussurteil des Oberlandesgerichtes Koblenz vom 13. Mai 2004, Az. 6 U 343/03 - unveröffentlicht - ); BGH NJW 1993, 1786 [ 1787 ]; BGH NJW 1964, 351 - Milchfahrer - BGH GRUR 1955, 402 [ 405 ] - Anreißgerät - OLG Saarbrücken OLGRp.
  • OLG Naumburg, 08.07.2004 - 7 U Hs 59/03

    Vertragswidrige Verwertung von Kundenlisten nach Beendigung des

    Die Verwertung von einbehaltenen Kundenlisten stellt sich hingegen als ein Verstoß gegen die guten Sitten im Wettbewerb dar ( BGHZ 38, 391 [395f]; - Industrieböden - BGH WRP 2003, 642 [644] - Verwertung von Kundenlisten - ( = 2. Revisionsurteil zu BGH WRP 1999, 912 - Kundenanschriften - ); BGH WRP 1999, 912 [914] - Kundenanschriften - = GRUR 1999, 934 [935] - Weinberater - ( = aktueller Stand in diesem Rechtsstreit: Schlussurteil des Oberlandesgerichtes Koblenz vom 13. Mai 2004, Az. 6 U 343/03 - unveröffentlicht - ); BGH NJW 1993, 1786 [1787]; BGH NJW 1964, 351 - Milchfahrer - BGH GRUR 1955, 402 [405] - Anreißgerät - OLG Saarbrücken OLGRp.
  • BGH, 14.01.1958 - I ZR 40/57

    Wettbewerbsrechtliche Beurteilung von nicht Sonderrecht unterstellten

    Auch war die Feststellung der Gründe für die Kündigung des Vertragsverhältnisses zwischen Ossen und der Klägerin für die Entscheidung des Rechtsstreits deshalb bedeutsam, weil in Ausnahmefällen eine Geheimhaltungspflicht auch über die Beendigung eines Vertragsverhältnisses hinaus bestehen kann, wenn dessen vorzeitige Lösung zu dem Zweck herausgefordert worden ist, Geschäftsgeheimnisse zu Wettbewerbszwecken auszunutzen (BGH GRUR 1955, 402).
  • BGH, 28.10.1955 - I ZR 188/54

    Rechtsmittel

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