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   BGH, 18.03.1955 - I ZR 144/53   

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BGH, 18.03.1955 - I ZR 144/53 (https://dejure.org/1955,246)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1955 - I ZR 144/53 (https://dejure.org/1955,246)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1955 - I ZR 144/53 (https://dejure.org/1955,246)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 17, 41
  • NJW 1955, 829
  • GRUR 1955, 468
  • DB 1955, 452
  • DB 1955, 453
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.10.1951 - I ZR 74/50

    Patentvergleich und Dekartellisierung

    Auszug aus BGH, 18.03.1955 - I ZR 144/53
    Danach kann auch im Falle des Art. V Ziff. 9 c 7 eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung nur dann vorliegen, wenn noch die Voraussetzungen des Art. 1 Ziff. 2 gegeben sind (vgl. BGHZ 3, 193 [196 ff]; Lieberknecht, Patente, Lizenzverträge und Verbot von Wettbewerbsbeschränkungen 1953, S. 147 f, insbesondere zu Note 30 mit Nachweisen).

    Wie der erkennende Senat bereits in der Entscheidung BGHZ 3, 193 [200] ausgesprochen hat, stellt es einen klaren Verstoß gegen die BritMilRegVO Nr. 78 dar, wenn durch Einbeziehung gemeinfrei gewordener Teile das Ausschließungsrecht des Patentinhabers auf Gegenstände ausgedehnt werden soll, die nach deutschem Patentrecht vom Patentschutz nicht mehr umfaßt werden.

    In der bereits angezogenen Entscheidung BGHZ 3, 193 [200] hat der erkennende Senat die Ausdehnung des Ausschließungsrechts des Patentinhabers auf solche Gegenstände, die von ihm (oder dem Inhaber einer Herstellungs- und Verkaufslizenz) hergestellt, durch Veräußerung seitens des Berechtigten in den Verkehr gelangt und damit patentfrei geworden sind, als einen klaren Verstoß gegen die BritMilRegVO Nr. 78 bezeichnet.

  • BGH, 08.01.1952 - I ZR 70/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.03.1955 - I ZR 144/53
    Hierdurch kann aber, wie das Berufungsgericht unter Hinweis auf RGZ 146, 366 [369] und die Entscheidung des erkennenden Senats vom 8. Januar 1952 - I ZR 70/51 - in NJW 1952, 299 zutreffend ausgeführt hat, der Bestand eines Vertrages im ganzen regelmäßig nicht berührt werden, es sei denn, daß nichtige Teile mit den übrigen Abmachungen in einem derart engen Zusammenhang stehen, daß diese übrigen Abmachungen für sich allein keinen Bestand haben können.
  • RG, 28.01.1935 - IV 306/34

    Hat das Unwirksamwerden eines Schiedsvertrags nach Art. 9 Nr. III 5 des Gesetzes

    Auszug aus BGH, 18.03.1955 - I ZR 144/53
    Hierdurch kann aber, wie das Berufungsgericht unter Hinweis auf RGZ 146, 366 [369] und die Entscheidung des erkennenden Senats vom 8. Januar 1952 - I ZR 70/51 - in NJW 1952, 299 zutreffend ausgeführt hat, der Bestand eines Vertrages im ganzen regelmäßig nicht berührt werden, es sei denn, daß nichtige Teile mit den übrigen Abmachungen in einem derart engen Zusammenhang stehen, daß diese übrigen Abmachungen für sich allein keinen Bestand haben können.
  • BGH, 20.05.1953 - I ZR 52/52

    Nichtangriffsabrede im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 18.03.1955 - I ZR 144/53
    Auch derartige Nichtangriffs- und Beistandsabreden enthalten als solche keine unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne der Dekartellierungsbestimmungen (BGHZ 10, 22).
  • BGH, 25.01.1955 - I ZR 15/53

    Geheimverfahren

    Auszug aus BGH, 18.03.1955 - I ZR 144/53
    Danach wird unter entsprechender Anwendung des § 1004 BGB ein Anspruch auf Unterlassung unbefugter Benutzung gegen denjenigen begründet, dem der Lizenznehmer ein Betriebsgeheimnis im geschäftlichen Verkehr anvertraut hat (vgl. RG in JW 1939, 426 f; Urt des Senats vom 25. Januar 1955 - I ZR 15/53 -) Teilt der Lizenzgeber im Rahmen der Fertigungsberatung dem Lizenznehmer auf Betriebsgeheimnissen beruhende Verfahrensvorschriften mit, so liegt hierin ein "Anvertrauen einer technischen Vorschrift" im Sinne des § 18 UnlWG.
  • BGH, 23.11.1951 - I ZR 24/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.03.1955 - I ZR 144/53
    Soweit bei der Anwendung der Dekartellierungsgesetze die "rule of reason" zu beachten ist, wird eine Wettbewerbsbeschränkung nur dann als unangemessen und "unvernünftig" ("unreasonable") anzusehen sein, wenn sie erheblich und wesentlich ("substantial") ist (vgl. hierzu BGHZ 5, 126 [129 f]; Urt des erkennenden Senats vom 23. November 1951 - I ZR 24/51 - in LM AmMilRegG Nr. 56 Art. V Nr. 1 - NJW 1952, 344).
  • BGH, 08.02.1952 - I ZR 63/51

    Kundenschutz und Dekartellisierung

    Auszug aus BGH, 18.03.1955 - I ZR 144/53
    Nebenverpflichtungen, die bezweckten, die Treu und Glauben entsprechende Durchführung des Vertrages sicher zu stellen und bei denen die Beschränkung der gesicherten Tätigkeit nicht geeignet sei, die allgemeine Marktlage zu beeinflussen, seien zulässig (BGHZ 5, 71 [74]).
  • BGH, 13.02.1952 - II ZR 88/51

    Wettbewerbsverbot und Dekartellisierung

    Auszug aus BGH, 18.03.1955 - I ZR 144/53
    Soweit bei der Anwendung der Dekartellierungsgesetze die "rule of reason" zu beachten ist, wird eine Wettbewerbsbeschränkung nur dann als unangemessen und "unvernünftig" ("unreasonable") anzusehen sein, wenn sie erheblich und wesentlich ("substantial") ist (vgl. hierzu BGHZ 5, 126 [129 f]; Urt des erkennenden Senats vom 23. November 1951 - I ZR 24/51 - in LM AmMilRegG Nr. 56 Art. V Nr. 1 - NJW 1952, 344).
  • RG, 21.11.1914 - I 119/14

    Gebrauchsmusterlizenz

    Auszug aus BGH, 18.03.1955 - I ZR 144/53
    Die frühere Rechtsprechung hat im Rahmen der Vertragsfreiheit Wettbewerbsbeschränkungen auch für die Zeit nach Beendigung des Patentschutzes für zulässig erachtet (RGZ 86, 45 [53]; RG in MuW 1912/1913, 552 f; 1927/1928, 208 f; 1933, 62 [64]).
  • BGH, 14.11.2000 - X ZR 137/99

    Bodenwaschanlage; Erteilung einer Lizenz durch den Inhaber eines

    b) Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Zahlung von Lizenzgebühren für die Benutzung einer Sache, in der sich ein in §§ 17, 18 GWB n.F. genanntes Schutzrecht oder eine der in § 18 GWB n.F. genannten anderen Leistungen verkörpert, vereinbart wird, obwohl die Benutzung dem Verbietungsrecht des Rechtsinhabers nicht mehr unterliegt, die Sache also gemeinfrei ist (vgl. BGHZ 17, 41, 54 ff. - Kokillengießverfahren; BGH, Urt. v. 16.10.1962 - KZR 11/61, GRUR 1963, 207, 210 - Kieselsäure).
  • BGH, 09.03.1989 - I ZR 189/86

    Forschungskosten; Ansprüche des Erstantragstellers gegen den Nachanmeldern auf

    Sein Handeln erweist sich auch nicht als ein Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Klägerin, als dessen Bestandteil das geheime know how gesetzlichen Schutz nach § 823 Abs. 1 BGB genießen kann (BGHZ 16, 172, 176 [BGH 25.01.1955 - I ZR 15/53] - Dücko; BGHZ 17, 41, 51 - Kokillenguß).
  • BGH, 19.11.2020 - I ZR 27/19

    Nichtangriffsabrede

    (3) Auch im Patentrecht sind Nichtangriffsabreden grundsätzlich beachtlich, soweit das Kartellrecht ihnen nicht entgegensteht (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 1952 - I ZR 52/52, BGHZ 10, 22, 23 bis 30 [juris Rn. 32 bis 39]; Urteil vom 18. März 1955 - I ZR 144/53, BGHZ 17, 41, 53 f. [juris Rn. 32] - Kokillenguss; Urteil vom 15. Oktober 1957 - I ZR 99/54, GRUR 1958, 177, 178 - Aluminiumflachfolien; Urteil vom 30. November 1967 - Ia ZR 93/65, GRUR 1971, 243 [juris Rn. 25]; Beschluss vom 4. Oktober 1988 - X ZR 3/88, GRUR 1989, 39, 41 f. [juris Rn. 35 bis 40] - Flächenentlüftung; BGH, GRUR 1991, 558, 560 [juris Rn. 42 bis 44] - Schaumstoffplatten; BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - Xa ZR 131/04, GRUR-RR 2010, 136 Rn. 17; Beschluss vom 24. Januar 2011 - X ZB 33/08, GRUR 2011, 409 Rn. 11 - Deformationsfelder; BPatGE 32, 54, 56; BPatGE 36, 177, 181 bis 189; BPatG, Beschluss vom 2. März 2016 - 2 Ni 15/14 (EP), juris Rn. 47; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. September 2015 - I-15 U 124/14, juris Rn. 57, 59 und 62 f.; Rogge/Kober-Dehm in Benkard, Patentgesetz, 11. Aufl., § 22 Rn. 33 und 39 bis 42; Mes, Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz, 5. Aufl., § 15 PatG Rn. 31 und § 59 PatG Rn. 37 bis 40; Schulte/Moufang, Patentgesetz mit EPÜ, 10. Aufl., § 59 Rn. 59 bis 61; Lunze in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht, 3. Aufl., § 22 PatG Rn. 8 und § 81 PatG Rn. 14).
  • BGH, 16.10.1962 - KZR 11/61

    Bestimmung des Vertragsgegenstandes bei Verträgen auf Überlassung von

    Da derjenige, dem ein solches Geheimverfahren gehört, ebenso wie der Inhaber eines Patentes die Benutzung seines Verfahrens jedem anderen sogar völlig verbieten könnte, kann er, wenn er die Benutzung des Verfahrens einem anderen gestatten will, die Erlaubnis zur Benutzung selbstverständlich auch, ohne gegen kartellrechtliche Bestimmungen zu verstoßen, gegenständlich oder zeitlich beschränken und, worauf es im Streitfall allein ankommt, von einer Gegenleistung, beispielsweise in Form der Zahlung einer Umsatzvergütung abhängig machen (vgl. für das alliierte Dekartellierungsrecht: BGHZ 17, 41, 51 [BGH 18.03.1955 - I ZR 144/53] - Kokillenguß - BGH I ZR 155/57 vom 6. November 1959 - Siebtechnik - S. 11/12; für das jetzige Recht: § 20 Abs. 1 Halbs. 2 i.V.m. § 21 GWB; Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamts für 1961, BT-Drucks. IV/378 S. 59).

    Für das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen folgt das unmittelbar aus dem Wortlaut des § 20 Abs. 1, für die MRVO 78 folgte das aus Art. 5 Nr. 9 c 7, wonach als unzulässige Kartelle usw. im Sinne des Art. 1 Nr. 2 a.a.O. auch anzusehen waren: "Abmachungen im Zusammenhang mit der Ausbeutung von Patenten oder anderen ähnlichen ausschließlichen Schutzrechten mit dem Ziele, das Monopol oder das Schutzrecht auf Gegenstände auszudehnen, die in der gesetzmäßigen Erteilung nicht enthalten sind." Handelt es sich um einen Vertrag über Erwerb oder Benutzung eines Patentes oder Gebrauchsmusters, so ist als eine über den "Inhalt des Schutzrechts" hinausgehende Beschränkung sowohl im Sinne des § 20 GWB als auch im Sinne der MRVO 78 namentlich eine über die Laufzeit des Schutzrechtes hinausgehende Beschränkung anzusehen (vgl. z.B. BGHZ 17, 41, 47 ff [BGH 18.03.1955 - I ZR 144/53] - Kokillenguß -), und zwar insbesondere auch eine über die Laufzeit des Schutzrechts hinausgehende Verpflichtung zur Entrichtung einer Lizenzgebühr, es sei denn, daß es sich um eine bloße Zahlungsmodalität handelt (LG Düsseldorf WuWE/LG/AG 127; anders anscheinend OLG München WuWE/OLG 327).

    War also das als "Betriebsgeheimnis" überlassene "Geheim verfahren" von Anfang an nicht geheim oder wird es später offenkundig, so sind von da ab alle Beschränkungen des Lizenznehmers, insbesondere seine Verpflichtung zur Zahlung von Lizenzgebühren, hinfällig (vgl. für das alliierte Dekartellierungsrecht: BGHZ 17, 41, 52 [BGH 18.03.1955 - I ZR 144/53] ; BGH GRUR 1956, 424, 426; BGH I ZR 155/57 vom 6. November 1959 S. 12; OLG Hamburg WuWE/OLG 183; für das GWB: BKA 4. BeschlAbt.

    Da diese Frage, wie noch auszuführen ist, verneint werden muß, kann es dahingestellt bleiben, ob der Vertrag nach alliiertem Dekartellierungsrecht unter dem Gesichtspunkt der "rule of reason" trotz einer "Offenkundigkeit" des Geheimnisses hätte aufrechterhalten werden können, ob es nach alliiertem Dekartellierungsrecht bereits genügte, daß die Parteien selbst in § 14 des Vertrags den Wegfall der Lizenzzahlung für den Fall der Benutzung des Verfahrens durch Dritte oder seines Bekanntwerdens in Fachkreisen vorgesehen hatten, und ob andernfalls nicht lediglich eine die Entscheidung des Streitfalls nicht beeinflussende Teilnichtigkeit des Vertrags anzunehmen sein würde (vgl. dazu BGHZ 17, 41, 59 [BGH 18.03.1955 - I ZR 144/53] /60).

  • LG München I, 09.02.2012 - 7 O 1906/11

    Insolvenzverfahren: Insolvenzfestigkeit von einfachen Patentlizenzen

    In diesem Fall werden Rechte an der Erfindung lizenziert, die in der Zukunft zu der Erteilung eines Patents führt (vgl. BGH GRUR 1955, 468, 474).
  • BGH, 06.11.1959 - I ZR 155/57

    Rechtsmittel

    Bei dem hier in Rede stehenden Vertrag von 1950 handelt es sich allerdsings nicht um einen vor dem Inkrafttreten der Dekartellierungsbestimmungen abgeschlossenen Vertrag, auf den nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 17, 41, 59 [BGH 18.03.1955 - I ZR 144/53] - Kokillen[xxxxx].

    Das Berufungsgericht ist hierbei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 17, 41, 51 [BGH 18.03.1955 - I ZR 144/53] - Kokillenguß) zutreffend davon ausgegangen, daß auch Betriebsgeheimnisse Gegenstand eines Lizenzvertrages sein können.

    Von diesem Zeitpunkt ab sind Beschränkungen hinsichtlich der Auswertung nicht mehr zulässig, der Lizenzgeber kann von da ab die auf die Überlassung der Betriebsgeheimnisse gegründete Lizenzgebühr ebensowenig verlangen, wie er dies nach Ablauf der Schutzrechtsdauer eines Patentes könnte (BGHZ 17, 41, 52 [BGH 18.03.1955 - I ZR 144/53] - Kokillenguß: Lieberknecht, Patente, Lizenzverträge und Verbot von Wettbewerbsbeschränkungen S. 265 ff: Fischer a.a.O. N 40).

    Ein solcher Marktvorsprung rechtfertigt ebensowenig wie bei abgelaufenen Patenten (BGHZ 17, 41, 48 [BGH 18.03.1955 - I ZR 144/53] - Kokillenguß) die Beschränkung durch eine Lizenzgebühr, wenn die "Betriebsgeheimnisse", auf die sich die Lizenzgebühr gründet, offenkundig geworden sind.

  • BGH, 21.12.1962 - I ZR 47/61

    Industrieböden

    Der erkennende Senat hat bereits ausgesprochen, daß das Betriebsgeheimnis als ein zum Betriebsvermögen gehörender Wert anzusehen sei und deshalb z.B. im Konkurse dem Zugriff der Gläubiger unterliege (BGHZ 16, 172, 175 [BGH 25.01.1955 - I ZR 15/53] - Dücko) und auch vom Lizenznehmer nicht an Dritte weitergegeben werden dürfe (BGHZ 17, 41, 51 [BGH 18.03.1955 - I ZR 144/53] - Kokillenguß).
  • BGH, 13.09.2005 - X ZR 62/03

    Erledigung der Hauptsache durch Verlust des wirtschaftlichen Interesses einer

    Diese Frage ist in der Rechtsprechung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs seit langem geklärt (BGHZ 17, 41, 59; BGH Urt. v. 10.10.1974 - KZR 1/74, GRUR 1975, 206, 208 - Kunststoffschaum-Bahnen; Urt. v. 25.06.1985 - KZR 31/84, NJW 1986, 58, 59 - Preisabstandsklausel; Busse Patentgesetz, 6. Aufl. § 15 PatG Rdn. 157; Immenga/Mestmäcker/Emmerich GWB, 3. Aufl. § 17 Rdn. 160, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.06.1957 - I ZR 89/56

    Rechtsmittel

    Nach der vom erkennenden Senat bei anderer Gelegenheit vertretenen Auffassung stellen die in Art. V Ziff. 9 c aufgeführten Absprachen jedoch keine selbständigen Verbotsvorschriften dar, es handelt sich vielmehr nur um im Zusammenhang mit Art. 1 Ziff. 2 MilRegVO Nr. 78 auszulegende Erläuterungen dieser Gesetzesstelle (BGHZ 17, 41 [46] - Kokillenguß).

    Durch die Lizenzerteilung wird daher ein Wettbewerb überhaupt erst eröffnet, mithin nicht beschränkt (BGHZ 17, 41 [51] - Kokillenguß).

    Daher kann dahinstehen, ob die Abreden im Falle eines Verstoßes im Sinne des § 134 BGB nichtig oder nicht etwa nur schwebend unwirksam wären (vgl. u.a., Danckelmann, Der Markenartikel, 1957, S. 53 ff, insbesondere S. 72; Callmann, ebenda, 1957, 108 ff) und ob bei Nichtigkeit dieser Abreden der Vertrag selbst in vollem Umfange nichtig oder nicht etwa nur in der Weise berührt wäre, daß er auf den bei Beachtung des Grundsatzes der Wettbewerbsfreiheit zulässigen Inhalt zurückgeführt werden müßte (BGHSt 8, 221 [BGH 23.09.1955 - 5 StR 110/55] [225], vgl. auch BGHZ 17, 41 [59/60] - Kokillenguß - zur Rechtslage bei Altverträgen).

  • BGH, 06.11.1959 - I ZR 126/57

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht legt zunächst die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze dar, nach denen Art. V Ziff. 9 c des amerikanischen Militärregierungsgesetzes Nr. 56 und die entsprechenden Vorschriften der britischen und französischen Militärregierungen keine selbständigen Verbotsnormen enthalten, daß die hier aufgezählten Tatbestände vielmehr nur dann verbotswidrig sind, wenn auch die Voraussetzungen des Art. 1 Abs. 2, nämlich eine Beschränkung des Wettbewerbs und eine Störung der Wirtschaftsordnung, gegeben sind (vgl. BGHZ 17, 41, 46 [BGH 18.03.1955 - I ZR 144/53] - Kokillenguß).

    Den Patenten und ähnlichen absoluten Schutzrechten sind nach feststehender Rechtsprechung Betriebsgeheimnisse und interne Betriebserfahrungen, wozu auch das "know how" gehört, gleichzustellen (BGHZ 17, 41, 50 ff [BGH 18.03.1955 - I ZR 144/53] - Kokillenguß).

    Ihre kartellrechtliche Wirksamkeit setzt nicht voraus, daß sie gegenüber dem Stande der Technik neu sind (BGH in GRUR 1955, 424 - Möbelwachspaste), wohl aber, daß sie nicht offenkundig sind, denn ebensowenig wie ein nicht erteiltes oder abgelaufenes Patent können solche Betriebsgeheimnisse oder internen Betriebserfahrungen, die von vornherein offenkundig und jedermann zugänglich waren oder die nach Vertragsschluß offenkundig geworden sind, zu einer monopolartigen Auswertung benutzt werden (BGHZ 17, 41, 52 [BGH 18.03.1955 - I ZR 144/53] - Kokillenguß; Lüdecke-Fischer N 40).

  • BGH, 17.02.1956 - I ZR 57/54

    - Drahtverschluss -, Verstoß gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs,

  • BGH, 01.03.1990 - IX ZR 147/89

    Pfändung der öffentlich-rechtlichen Arzneimittelzulassung

  • BFH, 14.07.1993 - I R 84/92

    Entschädigung zum Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen - Zahlung

  • BGH, 22.11.1957 - I ZR 144/56

    Zur Kopie bzw. Nachahmung von Spitzenmustern

  • BGH, 17.05.1960 - I ZR 34/59

    Handstrickverfahren

  • BGH, 16.09.1998 - X ZR 181/97

    Wirksamkeit eines langfristig abgeschlossenen Lizenzvertrages

  • BGH, 24.06.1980 - KZR 22/79

    Vertrag über den ausschließlichen Bezug von Sand eines Baustoffgroßhändlers zur

  • BGH, 07.01.1958 - I ZR 73/57

    Rechtsmittel

  • LG Düsseldorf, 29.10.1991 - 4 O 193/87

    Mindestpreisbindungsklausel ist wegenVerstoßes gegen das Kartellverbot des Art.

  • BGH, 01.10.1963 - Ia ZR 171/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.03.1957 - V ZR 207/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.11.1970 - I ZR 102/68

    Anspruch auf Unterlassung einer Konkurrenzfertigung - Sittenwidrige Erlangung von

  • BGH, 25.02.1958 - I ZR 15/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.07.1982 - X ZR 50/81

    Abschluss eines Vertrages über die Abnahme und den Weiterverkauf von patentierten

  • BGH, 02.04.1965 - Ib ZR 64/63

    Abschluss eines Lizenzsvertrages - Verrat von Fabrikationsgeheimnissen und

  • BGH, 09.04.1963 - Ia ZR 88/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.09.1973 - KZR 1/73

    Anspruch auf Zahlung rückständiger Lizenzgebühren - Verstoß der Lizenzierung des

  • BGH, 09.01.1968 - Ia ZR 14/65

    Übertragung ausschließlicher Fabrikationsrechte und Auswertungsrechte an

  • BGH, 13.10.1965 - Ib ZR 116/63

    Abschluss eines Bierlieferungsvertrages - Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften -

  • BGH, 25.03.1958 - I ZR 45/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.04.1957 - I ZR 17/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.01.1957 - VI ZR 264/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.04.1962 - I ZR 121/60

    Rechtsmittel

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