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   BGH, 08.01.1957 - I ZR 58/55   

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https://dejure.org/1957,628
BGH, 08.01.1957 - I ZR 58/55 (https://dejure.org/1957,628)
BGH, Entscheidung vom 08.01.1957 - I ZR 58/55 (https://dejure.org/1957,628)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 1957 - I ZR 58/55 (https://dejure.org/1957,628)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 909
  • GRUR 1957, 275
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 17.12.1920 - II 326/20

    Schließt der häufige Gebrauch einer bildlichen Bezeichnung aus, daß diese noch

    Auszug aus BGH, 08.01.1957 - I ZR 58/55
    Ob es unter diesen Umständen gerechtfertigt ist, das Wort "Revue" als Gattungsbezeichnung für illustrierte Unterhaltungszeitschriften anzusehen, oder ob es sich bei ihm in Wahrheit nur um eine häufig gebrauchte Bezeichnung handelt - was zwei verschiedene Dinge sind (vgl. RGZ 101, 108 [109]) -, mag dahinstehen.

    Der Revision kann auch nicht beigetreten werden, wenn sie sich zur Begründung ihrer Ansicht, die Bezeichnung "Star" dürfe nicht als Hauptbestandteil des Titel der Beklagten angesehen werden, auf die Entscheidung RGZ 101, 108 - Echo - bezieht.

  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 105/54

    Verwechslungsgefahr für Druckschriftentitel

    Auszug aus BGH, 08.01.1957 - I ZR 58/55
    Auch sie können die ihnen etwa zunächst fehlende Unterscheidungskraft nachträglich auf Grund ihrer Durchsetzung im Verkehr erlangen (BGHZ 21, 85 [89] - Spiegel - Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, § 23 IV, 3 S. 112).

    Für die Schutzgewährung genügt die Tatsache seiner Verkehrsgeltung im Oktober 1953 (BGHZ 21, 66 [74] - Hausbücherei; 21, 85 [95] - Spiegel).

  • BGH, 30.10.1953 - I ZR 147/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.01.1957 - I ZR 58/55
    Wird eine selbständigen Schutz genießende Bezeichnung in eine andere Bezeichnung eingefügt, so wird die Gefahr einer Verwechslung in der Regel nur dann beseitigt, wenn die übernommene Bezeichnung ihre Selbständigkeit in der neuen Zusammenstellung derart verloren hat, daß sie aufhört, die Erinnerung an die alte Kennzeichnung wachzurufen (BGH GRUR 1954, 123 [125] - NSU Fox).
  • BGH, 18.06.1954 - I ZR 158/52

    Buchgemeinschaft I

    Auszug aus BGH, 08.01.1957 - I ZR 58/55
    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß auch der Inhaber eines an sich nicht unterscheidungskräftigen Firmennamens gegen dessen unbefugte Benutzung geschützt ist, wenn es ihm gelungen ist, dem Firmennamen Verkehrsanerkennung als Kennzeichnung gerade seines Unternehmens und damit Unterscheidungskraft zu verschaffen (BGH GRUR 1955, 95 [96] - Buchgemeinschaft - und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.01.1957 - I ZR 58/55
    Auch eine wettbewerbswidrige Absicht der Beklagten, die jedenfalls einen bedeutsamen Anhalt für die Verwechslungsgefahr geben könnte (BGH GRUR 1954, 457 [458] - Irus), hat das Berufungsgericht verneint.
  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54

    Kennzeichnungsschutz. Vorübergehende Betriebseinstellung

    Auszug aus BGH, 08.01.1957 - I ZR 58/55
    Für die Schutzgewährung genügt die Tatsache seiner Verkehrsgeltung im Oktober 1953 (BGHZ 21, 66 [74] - Hausbücherei; 21, 85 [95] - Spiegel).
  • BGH, 28.01.2016 - I ZR 202/14

    Zum Werktitelschutz von Smartphone-Apps

    a) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass eine bei Benutzungsaufnahme fehlende Unterscheidungskraft infolge einer Durchsetzung der Bezeichnung innerhalb der angesprochenen Verkehrskreise überwunden werden kann (vgl. BGHZ 147, 56, 62 - Tagesschau; BGH, Urteil vom 1. März 2001 - I ZR 205/98, GRUR 2001, 1054, 1056 = WRP 2001, 1193 - Tagesreport; vgl. zu § 16 Abs. 1 UWG aF auch BGH, Urteil vom 8. Januar 1957 - I ZR 58/55, GRUR 1957, 275, 276 - Star Revue; Urteil vom 12. November 1987 - I ZR 19/86, GRUR 1988, 638 f. - Hauer's Auto-Zeitung; Ingerl/Rohnke aaO § 5 Rn. 101; Hacker in Ströbele/Hacker aaO § 5 Rn. 100; Weiler in BeckOK MarkenR aaO § 5 Rn. 198; Schalk in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht, 3. Aufl., § 5 MarkenG Rn. 47).
  • BGH, 09.12.1960 - I ZR 98/60

    Schutz eines Warenzeichens bei Zeitschriftentiteln - Ausschluss einer

    Daß die identische Übernahme eines Warenzeichens in eine mit anderen Worten zusammengesetzte Bezeichnung von dessen Schutz nur bei Verwechslungsgefahr erfaßt wird, ergibt sich auch aus der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (GRUR 1956, 376, 378 - Berliner Illustrierte; vgl. auch GRUR 1957, 275, 276 - Revue - für den Fall des Ausstattungsschutzes).

    Das unterscheidet den Streitfall von dem der Revue-Entscheidung des erkennenden Senats (GRUR 1957, 275) zugrunde liegenden Sachverhalt.

  • BGH, 30.05.1975 - I ZR 37/74

    Verkehrsgeltung des Zeitschriftentitels "DER SPIEGEL" - Verwechselungsgefahr

    Dieser sachbezogene Hinweis erscheint dem Verkehr als der die Zeitschrift individualisierende Hauptbestandteil, während die Bezeichnung "Spiegel" als bloßer - einer Gattungsbezeichnung ähnlicher - Sammelbegriff für entsprechende Zeitschriften wirkt (vgl. bereits RGZ 101, 108, 109 - Welt-Echo; BGH GRUR 1957, 275, 277 - Star-Revue; ferner BGH in den zu Ziff. II, 1 angeführten Spiegel-Entscheidungen).

    Dann ist aber im Hinblick auf die vom Berufungsgericht festgestellte häufige Verwendung solcher zusammengesetzter Titel die Annahme zu fernliegend, der "Effecten-Spiegel" der Beklagten könne im Publikum den unrichtigen Eindruck erwecken, es bestünden zwischen den Parteien organisatorische oder sonstige Zusammenhänge (vgl. BGH GRUR 1957, 275, 277 - Star-Revue).

  • BGH, 17.03.1965 - Ib ZR 58/63

    Verwechslungsgefahr bei Marken: "Renta" vs. "Centra"

    "C." geringere als normale Kennzeichnungskraft besitzt, zu erwägen haben, daß nach ständiger Rechtsprechung eine etwa vorhandene Verwechslungsabsicht ein Indiz für das Vorliegen einer objektiven Verwechslungsgefahr darstellt (BGH GRUR 1954, 457, 458 - Irus/Urus; 1957, 275, 277 - Star-Revue; 1957, 281, 284 - Karo-As; 1957, 488, 491 - MHZ).
  • BGH, 08.02.1963 - Ib ZR 76/61

    Deutsche Zeitung

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß bereits geringfügige Unterschiede genügen, eine Verwechslungsgefahr auszuschließen, wenn sich der Verkehr durch die Benutzung einer Fülle einander sehr nahekommender Kennzeichnungen auf dem infrage stehenden Warengebiet seit langem ernsthaft genötigt sieht und daran gewöhnt hat, auf feinere, auf anderen Warengebieten für den flüchtigen Verkehr nicht ins Gewicht fallende Unterschiede zu achten, weil er andernfalls nicht in der Lage ist, die unter den ähnlichen Bezeichnungen angebotenen Waren auseinanderzuhalten (BGH GRUR 1954, 124 - Auto Fox; GRUR 1952, 419 - Gumax; GRUR 1954, 192 - Dreikern; GRUR 1955, 415 - Arctuvan; GRUR 1955, 484 - Luxor; 583 - Sunpearl; GRUR 1956, 378 - Berliner Illustrierte; GRUR 1957, 501 - Wipp; GRUR 1957, 275 - Star Revue).
  • BGH, 29.10.1957 - I ZR 108/56

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht hat dann weiter rechtsirrtumsfrei dargelegt, die Kennzeichnungskraft des Wortes "Perla" könne nur dadurch geschwächt werden, daß gleiche oder verwechslungsfähige Bezeichnungen auch von anderen Mitbewerbern benutzt würden, und dafür sei die Beklagte darlegungs- und beweispflichtig (BGH in GRUR 1955, 579 ff; 1957, 275- Star-Revue -).
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