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   BGH, 16.04.1957 - I ZR 115/56   

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https://dejure.org/1957,422
BGH, 16.04.1957 - I ZR 115/56 (https://dejure.org/1957,422)
BGH, Entscheidung vom 16.04.1957 - I ZR 115/56 (https://dejure.org/1957,422)
BGH, Entscheidung vom 16. April 1957 - I ZR 115/56 (https://dejure.org/1957,422)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GRUR 1957, 600
  • DB 1957, 577
  • DB 1957, 578
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.02.1957 - I ZR 68/56

    Werbung durch Massenverteilung von Warenproben

    Auszug aus BGH, 16.04.1957 - I ZR 115/56
    Der erkennende Senat hat sich mit der Frage der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der unentgeltlichen Abgabe von Waren zu Werbe- und Probezwecken grundsätzlich in seinen Urteilen I ZR 68/56 (zum Abdruck in der Entscheidungssammlung) und I ZR 205/55 (zur Veröffentlichung bestimmt) vom 22. Februar 1957 befaßt und ausgeführt, solche Warenabgaben (es handelte sich dort um Waschmittel) seien nicht schon wegen ihrer Unentgeltlichkeit unzulässig; unstatthaft würden sie allerdings dann, wenn dadurch der Bestand des Wettbewerbs gefährdet werde, indem dem Mitbewerber infolge des Umfanges der Werbeaktion für einen nicht unerheblichen Zeitraum schlechthin die Möglichkeit genommen würde, noch weiterhin am Wettbewerb teilzunehmen.

    Auf die Frage, ob die beanstandeten Gratislieferungen betriebswirtschaftlich vernünftig, also zweckmäßig sind, kann es, wie die Ausführungen des Urteils in der Sache I ZR 68/56 ergeben, nicht entscheidend ankommen.

  • BGH, 11.05.1954 - I ZR 178/52

    Cupresa, Cupresa/Kunstseide

    Auszug aus BGH, 16.04.1957 - I ZR 115/56
    Für die Beurteilung der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Angabe kommt es im Anwendungsbereich des § 3 UnlWG nach ständiger Rechtsprechung (BGHZ 13, 244 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] [253] - Cupresa - mit weiteren Nachweisungen) allein darauf an, in welchem Sinne die Kreise, an die die Ankündigung sich wendet, die Angabe verstehen.
  • BGH, 22.02.1957 - I ZR 205/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.04.1957 - I ZR 115/56
    Der erkennende Senat hat sich mit der Frage der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der unentgeltlichen Abgabe von Waren zu Werbe- und Probezwecken grundsätzlich in seinen Urteilen I ZR 68/56 (zum Abdruck in der Entscheidungssammlung) und I ZR 205/55 (zur Veröffentlichung bestimmt) vom 22. Februar 1957 befaßt und ausgeführt, solche Warenabgaben (es handelte sich dort um Waschmittel) seien nicht schon wegen ihrer Unentgeltlichkeit unzulässig; unstatthaft würden sie allerdings dann, wenn dadurch der Bestand des Wettbewerbs gefährdet werde, indem dem Mitbewerber infolge des Umfanges der Werbeaktion für einen nicht unerheblichen Zeitraum schlechthin die Möglichkeit genommen würde, noch weiterhin am Wettbewerb teilzunehmen.
  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Auszugehen ist dabei vom Wortsinn des angegriffenen Werbeslogans (vgl. BGH, Urt. v. 16.4.1957 - I ZR 115/56, GRUR 1957, 600, 602 - Westfalenblatt; GRUR 1965, 363, 365 - Fertigbrei; GRUR 1989, 608, 609 - Raumausstattung).
  • BGH, 12.02.1998 - I ZR 110/96

    Die große deutsche Tages- und Wirtschaftszeitung -

    So sind z.B. die Bezeichnungen "Bielefelds große Zeitung" (BGH, Urt. v. 16.4.1957 - I ZR 115/56, GRUR 1957, 600 = WRP 1957, 227 - Westfalen-Blatt I), "Das große deutsche Wörterbuch" (BGH GRUR 1971, 365 - Wörterbuch) und "Der große Schuh-Markt E." (BGH GRUR 1983, 779 - Schuhmarkt) als Alleinstellungswerbung verstanden worden.
  • BGH, 15.01.1965 - Ib ZR 46/63

    Begriff der Alleinstellungswerbung - Bezeichnung eines Produkts als "das Beste" -

    Das Berufungsgericht entnimmt den Alleinstellungscharakter in erster Linie der Wortbedeutung des beanstandeten Werbetextes und wendet in Übereinstimmung mit der Entscheidung BGH GRUR 1957, 600, 602 - Westfalenblatt - den an sich zutreffenden Erfahrungssatz an, daß ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verbraucher die Werbung ihrem Wortsinn entsprechend verstehe.

    In dem vom Berufungsgericht herangezogenen Fall BGH GRUR 1957, 600, 602, handelte es sich - ebenso wie in der Entscheidung GRUR 1963, 34, 35 - Werkstatt und Betrieb - um die Große einer Zeitung, mithin um eine Angabe, die auf Grund der Auflagenhöhe durchaus faßlich und nachprüfbar erscheint.

    Auszugehen ist - in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Entscheidung BGH GRUR 1957, 600, 602 - von dem Wortsinn der beanstandeten Werbung.

  • BGH, 18.12.1968 - I ZR 113/66

    Unentgeltliche Abgabe von Anzeigenblättern

    In einem solchen Falle könnte die zeitlich unbefristete kostenlose Abgabe des Blattes an alle Haushaltungen schon nach den insoweit unstreitigen, in dem früheren Verfahren nicht erörterten Standesrichtlinien der Presse (vgl. Löffler. Presserecht, 1. Aufl. S. 725 Anm. 175) als unlauteres Wettbewerbsmittel zu mißbilligen sein (vgl. BGH GRUR 1957, 600 - Westfalenblatt).

    Vielmehr ist seine wettbewerbsrechtliche Beurteilung bislang von Umfang, Intensität und Wirkung dieser Maßnahme abhängig gemacht worden (vgl. etwa RG GRUR 1936, 810 - Diamantine; 1938, 207 - Persil; RGZ 160, 385 - Lockenwickler; BGHZ 23, 365 - Suwa; GRUR 1957, 363 - Sunil; GRUR 1957, 600 - Westfalenblatt; GRUR 1959, 31 - Feuerzeug; GRUR 1959, 544 - Modenschau; BGHZ 43, 278 - Kleenex; GRUR 1967, 254 - Waschkugel; GRUR 1968, 649 - Aschenbecher; vgl. ferner Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 9. Aufl., Anm. 91 ff zu § 1 UWG).

  • KG, 18.08.2000 - 5 U 3365/00

    Unlauterer Wettbewerb; Probeabbo; Kostenfreie Zeitung; Unbestellte Zusendung;

    Wettbewerbswidrig wird die Lieferung erst dann, wenn dadurch der Bestand des Wettbewerbs gefährdet wird oder ein Wettbewerber gezielt behindert werden soll (Löffler/von Strobl-Albeg, Presserecht, 4. Auflage, BT Gewinnsp Rdnr. 168; Köhler/Piper, UWG, § 1 Rdnr. 206; Baumbach/Hefermehl, a. a. O., § 1 Rdnr. 860; KG-Report 1999, 238; BGH GRUR 1957, 600 - Westfalenblatt).

    Diese Folge ist jedoch hinzunehmen, so lange dies Folge der Erprobung ist (BGH GRUR 1957, 600, 601 - Westfalenblatt).

    Dabei handelt es sich naturgemäß um einen kleinen Kreis von potentiellen Adressaten (im vorliegenden Fall 2800 Personen im Verhältnis von 6, 926 Mio Lesern), so dass selbst dann, wenn diese Werbung nachgeahmt werden sollte, nur ein sehr geringer Teil von Lesern betroffen wäre, mithin sich daraus keine andere Beurteilung rechtfertigt (vgl. auch BGH GRUR 1957, 600 - Westfalenblatt).

  • BGH, 07.07.1983 - I ZR 119/81

    Unzulässigkeit einer Werbebehauptung aus wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten -

    So sind z.B. die Bezeichnungen "Bielefelds große Zeitung" (BGH GRUR 1957, 600) und "Das große deutsche Wörterbuch" (BGH GRUR 1971, 365) als Alleinstellungswerbung verstanden worden.

    Wie auch in den genannten Entscheidungen angenommen worden ist (BGH GRUR 1957, 600; 1963, 314; 1971, 365; 1973, 486; 1975, 380), kann sich die Behauptung einer Spitzenstellung auch aus anderen Formulierungen ergeben, die sinngemäß eine solche Behauptung enthalten und von dem Verkehr in dieser Weise aufgefaßt werden.

  • BGH, 15.02.1996 - I ZR 1/94

    Stumme Verkäufer - übertriebenes Anlocken

    Umstände, die ausnahmsweise eine kostenlose Abgabe der Sonntagszeitungen als wettbewerbsrechtlich unbedenklich erscheinen lassen könnten, sind nicht gegeben (vgl. dazu BGH, Urt. v. 16.4.1957 - I ZR 115/56, GRUR 1957, 600 = WRP 1957, 227 - Westfalenblatt; BGHZ 81, 291, 296 - Bäckereifachzeitschrift; BGH, Urt. v. 22.11.1984 - I ZR 98/82, GRUR 1985, 881, 882 = WRP 1985, 330 - Bliestalspiegel).
  • BGH, 13.07.1959 - I ZR 96/58

    Rechtsmittel

    Bei anderen Schenkaktionen, bei denen das Abhängigkeitsverhältnis zu einem Hauptgeschäft eindeutig fehlte, ist sogar die Anwendung der Zugabeverordnung als zu fernliegend gar nicht erst erörtert worden (BGHZ 23, 365 - "Suwa;" BGH in GRUR 1957, 363 - "Sunil"; BGH in GRUR 1957, 600 - "Westfalen-Blatt").

    Der Senat hat diese Rechtsprechung des Reichsgerichts in den Entscheidungen BGHZ 23, 365 - "Suwa"; BGH in GRUR 1957, 363 - "Sunil"; GRUR 1957, 600 - "Westfalenblatt", weiterentwickelt.

  • BGH, 17.12.1976 - I ZR 26/75

    Sittenwidrigkeit des Verschenkens einer journalistischen Leistung -

    Zur Entscheidung kamen deshalb nur Fälle, in denen Waren nur vorübergehend zu bestimmten Zwecken unentgeltlich abgegeben wurden (vgl. BGHZ 23, 365 ff - Suwa mit eingehender Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts; 43, 278 - Kleenex; GRUR 1957, 600 - Westfalenblatt; GRUR 1969, 295 - Goldener Oktober).

    Die gleiche Auffassung liegt für den Bereich der Tagespresse dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. April 1957 (GRUR 1957, 600 - Westfalenblatt, mit zustimmender Anmerkung von Heydt) zugrunde, in dem auch Richtlinien eines Verlegerverbandes zitiert werden, die die gleichen Grundsätze als Auffassung der in Betracht kommenden Verkehrskreise enthalten.

  • BGH, 06.10.1983 - I ZR 39/83

    Verkauf unter Einstandspreis II

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann die Sittenwidrigkeit einer Wettbewerbshandlung nicht mit verfehlten betriebswirtschaftlichen Überlegungen begründet werden (BGHZ 23, 365, 375 - Suwa; BGHZ 43, 278, 283 - Kleenex; BGH GRUR 1957, 600, 601 - Westfalen-Blatt; BGH GRUR 1967, 256, 258 - Stern).
  • BGH, 30.06.1972 - I ZR 16/71

    Schutzverein Deutscher Endverbraucher - Einwand des Rechtsmissbrauchs -

  • BGH, 10.01.1964 - Ib ZR 103/62

    Anspruch auf Unterlassung einer Werbebehauptung - Anspruch auf Schadensersatz -

  • BGH, 20.04.1989 - I ZR 125/87

    "Raumausstattung"; Begriff der Alleinstellungswerbung

  • OLG Schleswig, 09.01.2001 - 6 U 41/00

    Zulässigkeit der Werbung mit einem Testurteil in den Niederlanden

  • BGH, 02.04.1971 - I ZR 22/70

    Unterlassungsanspruch wegen einer Werbung mit dem Buchtitel "Das große deutsche

  • BGH, 05.02.1965 - Ib ZR 30/63

    Lavamat II

  • KG, 26.05.2000 - 5 U 1389/00

    Alleinstellungsberühmung durch Bewerbung einer Tageszeitung als "die Stimme

  • BGH, 06.10.1983 - I ZR 71/81

    Ruf- und Absatzschädigung des Herstellers und seines Markenartikels durch Verkauf

  • LG Berlin, 06.08.1992 - 16 O 411/92

    Vertrieb einer Sonntagszeitung über ungesicherte Verkaufshilfen (sog. "stumme

  • LG Berlin, 06.08.1992 - 16 O 796/92

    Vertrieb einer Sonntagszeitung über ungesicherte Verkaufshilfen (sog. "stumme

  • BGH, 24.02.1965 - Ib ZR 48/63

    Herstellung und Vertrieb von Desinfektionsmitteln - Irreführender und

  • KG, 31.03.1981 - 5 U 209/81

    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften wegen

  • BGH, 19.03.1971 - I ZR 129/69

    Irreführende Werbeangaben auf Geschäftsbriefbögen - Bedeutung des Wortsinns einer

  • BGH, 25.05.1966 - Ib ZR 48/64

    Verstoß eines Pelzmodellhauses gegen Wettbewerbsrecht durch Voranstellung des

  • LG Tübingen, 06.03.1998 - 5 O 19/98

    Erlaß einer einstweiligen Verfügung; Unlauterkeit des Verdrängungswettbewerbes;

  • BGH, 11.03.1958 - I ZR 94/57

    Rechtsmittel

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