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   BGH, 14.06.1957 - I ZR 143/55   

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BGH, 14.06.1957 - I ZR 143/55 (https://dejure.org/1957,1179)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1957 - I ZR 143/55 (https://dejure.org/1957,1179)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1957 - I ZR 143/55 (https://dejure.org/1957,1179)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • GRUR 1957, 611
  • BB 1957, 966
  • DB 1957, 966
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.11.1954 - I ZR 266/52

    Rechtsfolgen der Übertragung des Urheberrechts - Cosima Wagner

    Auszug aus BGH, 14.06.1957 - I ZR 143/55
    Wird nun ein Werk für einen bestimmten Zweck verfaßt - wie dies im Streitfall für die fraglichen Liedertexte und Kompositionen zutrifft, die eigens für die Filme "Bei ami" und "Frauen sind keine Engel" geschaffen wurden - so spricht nach der vom Senat bereits mehrfach anerkannten Zweckübertragungstheorie die Vermutung dafür, daß urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse an dem Werk auch nur im Rahmen dieser sich aus dem Vertrag ergebenden Zweckbestimmung übertragen werden sollten (BGHZ 9, 262 [264 ff]; 15, 249 [255 ff]).
  • BGH, 11.05.1956 - I ZR 190/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.06.1957 - I ZR 143/55
    Auch die Beurteilung des Streitfalles nach österreichischem Recht würde somit zu keinem anderen Ergebnis führen (vgl. Urteil des Senats vom 11. Mai 1956 I ZR 190/54).
  • RG, 29.10.1927 - I 76/27

    Verfilmungsrecht an Operetten

    Auszug aus BGH, 14.06.1957 - I ZR 143/55
    Auch dem rein buchstäblichen Wortlaut nach umfassende Übertragungsformeln wie die "Übertragung der unbeschränkten dinglichen Urheberrechte" sind der Auslegung zugänglich, wobei der Umfang der Rechtsübertragung nach den Parteiabsichten, wie sie sich aus dem Sinn und Zweck des Vertragswerkes als Ganzem ergeben, abzugrenzen ist (RGZ 118, 282 [285 ff]; 123, 312 [316 ff]; Ulmer a.a.O. S. 218).
  • BGH, 21.11.1952 - I ZR 56/52

    Schallplatte und Magnettonband. Urheberrecht

    Auszug aus BGH, 14.06.1957 - I ZR 143/55
    Wenn die Beklagte bei der zumindest zweifelhaften Rechtslage trotz der Abmahnung der Klägerin ihrem Verhalten die ihr günstige Rechtsanschauung zugrundelegte und unbefugterweise in die Rechte der Urheber eingriff, so ist die Feststellung des Berufungsgerichts, daß die Beklagte die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht gelassen hat, rechtlich nicht zu beanstanden (BGHZ 8, 88 [97]).
  • BGH, 21.04.1953 - I ZR 110/52

    Filmverwertungsvertrag und Filmschutz

    Auszug aus BGH, 14.06.1957 - I ZR 143/55
    Wird nun ein Werk für einen bestimmten Zweck verfaßt - wie dies im Streitfall für die fraglichen Liedertexte und Kompositionen zutrifft, die eigens für die Filme "Bei ami" und "Frauen sind keine Engel" geschaffen wurden - so spricht nach der vom Senat bereits mehrfach anerkannten Zweckübertragungstheorie die Vermutung dafür, daß urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse an dem Werk auch nur im Rahmen dieser sich aus dem Vertrag ergebenden Zweckbestimmung übertragen werden sollten (BGHZ 9, 262 [264 ff]; 15, 249 [255 ff]).
  • RG, 20.11.1936 - VII 111/36

    Unter welchen Voraussetzungen unterliegt die Auslegung von

    Auszug aus BGH, 14.06.1957 - I ZR 143/55
    Sie sind daher in der Revisionsinstanz frei nachprüfbar (RGZ 153, 62 [63] BGH LM § 549 ZPO Nr. 15).
  • RG, 16.02.1929 - I 320/28

    Erstreckt sich das einem Verleger eingeräumte "unbeschränkte dingliche

    Auszug aus BGH, 14.06.1957 - I ZR 143/55
    Auch dem rein buchstäblichen Wortlaut nach umfassende Übertragungsformeln wie die "Übertragung der unbeschränkten dinglichen Urheberrechte" sind der Auslegung zugänglich, wobei der Umfang der Rechtsübertragung nach den Parteiabsichten, wie sie sich aus dem Sinn und Zweck des Vertragswerkes als Ganzem ergeben, abzugrenzen ist (RGZ 118, 282 [285 ff]; 123, 312 [316 ff]; Ulmer a.a.O. S. 218).
  • RG, 11.04.1940 - IV 529/39

    1. Nach welchem Recht sind die güterrechtlichen Verhältnisse belgischer und

    Auszug aus BGH, 14.06.1957 - I ZR 143/55
    Zwar ist die Frage, ob deutsches oder österreichisches Recht anzuwenden sei, nicht der Nachprüfung in der Revisionsinstanz entzogen (RGZ 163, 367).
  • BGH, 28.10.2010 - I ZR 18/09

    Der Frosch mit der Maske

    Bei Verfügungen über urheberrechtlich geschützte Werke werde der Umfang der Rechtsübertragung im Zweifel durch den Zweck bestimmt, dem die Rechtsübertragung dienen solle; der Inhaber der Urheberrechte übertrage im Zweifel keine weitergehenden Rechte, als es der Zweck des urheberrechtlichen Nutzungsvertrages erfordere (BGH, Urteil vom 21. April 1953 - I ZR 110/52, BGHZ 9, 262, 264 f. - Lied der Wildbahn I; Urteil vom 26. November 1954 - I ZR 266/52, BGHZ 15, 249 - Cosima Wagner; Urteil vom 14. Juni 1957 - I ZR 143/55, GRUR 1957, 611, 612 - Bel ami; Urteil vom 26. April 1974 - I ZR 137/72, GRUR 1974, 786, 787 - Kassettenfilm; Urteil vom 7. November 1975 - I ZR 54/74, GRUR 1976, 382, 383 - Kaviar; Urteil vom 13. Mai 1982 - I ZR 103/80, GRUR 1982, 727, 730 - Altverträge).
  • OLG Köln, 09.01.2009 - 6 U 86/08

    Der Frosch mit der Maske

    Der Bundesgerichtshof hat den allgemeinen Zweckübertragungsgedanken, wonach urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse im Zweifel nur im Rahmen des konkreten wirtschaftlichen Vertragszwecks übertragen werden sollen, aufgegriffen und in ständiger Rechtsprechung angewandt (vgl. nur BGHZ 9, 262 = BGH, GRUR 1953, 299 [300 f.] - Lied der Wildbahn I; BGHZ 15, 249 [255 f.] - Cosima Wagner; BGH, GRUR 1957, 611 [612] - Bel ami).

    Dass für Arten der Filmnutzung, mit denen die Vertragspartner zur Zeit der Rechtsübertragung noch nicht rechnen mussten, im Interesse der Urheber der allgemeine Zweckübertragungsgedanke gegenüber anderen möglichen Auslegungsgesichtspunkten der Vorrang gebührt, hat der Bundesgerichtshof denn auch in weiteren Entscheidungen aus jener Zeit sowohl für die Nutzung vorbestehender Werke (BGH, GRUR 1957, 611 [612] - Bel ami) als auch für technisch neuartige Verwertungsmöglichkeiten nach umfassender Übertragung von Filmauswertungsrechten (BGH, GRUR 1960, 197 [199] - Keine Ferien für den lieben Gott) ausgesprochen: Ein allgemeiner Grundsatz des Urheberrechts, der sowohl auf mit dem Werkschöpfer selbst abgeschlossene Verwertungsverträge als auch auf die Übertragung abgeleiteter Werknutzungsrechte anwendbar sei, gehe insbesondere bei erst nachträglich bekannt gewordenen Verwertungsmöglichkeiten dahin, dass eine Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsbefugnisse in der Regel nur dann vorgenommen werden könne, wenn ein dahingehender Parteiwille unzweideutig zum Ausdruck gekommen sei (BGH, a.a.O.; vgl. BGH, GRUR 1969, 143 [144 f.] - Curt-Goetz-Filme II, wonach die ausdrückliche Einräumung der "Televisionsrechte für Deutschland" keine hinreichend eindeutige Übertragung des bei Vertragsabschluss noch unbekannten Senderechts für Spielfilme darstellte).

  • BGH, 21.11.1958 - I ZR 98/57

    Der Heiligenhof

    Die Möglichkeit, der Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsbefugnisse gemäß § 8 Abs. 3 LitUrhG mit dinglicher Wirkung inhaltliche Schranken zu setzen, ist daher auch in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannt (vgl. BGH GRUR 1957, 611).

    Wie der erkennende Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts bereits wiederholt ausgesprochen hat (BGHZ 9, 262, 265 [BGH 21.04.1953 - I ZR 110/52] ; 15, 249, 255 [BGH 26.11.1954 - I ZR 266/52] /256; GRUR 1957, 611), ist, soweit ausdrückliche Abreden im Vertrag fehlen, im Zweifel anzunehmen, daß der Inhaber der Urheberrechte seinem Vertragspartner keine weitergehenden Rechte übertragen oder einräumen will, als es der Zweck des Vertrages erfordert.

  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 64/58

    Einwilligungsbedürfnis des Künstlers bei Tonbandaufnahmen einer Opernaufführung

    Ähnlich war die Rechtslage in der von der Revision angeführten unveröffentlichten Entscheidung des erkennenden Senats vom 8. Februar 1957 (I ZR 167/55), in der eine stillschweigende Übertragung der Rechte des Verfassers eines Filmdrehbuches zur "Auswertung des Filmes im üblichen Rahmen" angenommen wurde (vgl. auch den Beschluß des Senats in dem diesem Urteil vorangegangenen Armenrechtsverfahren, GRUR 1955, 596 - Lied der Wildbahn, ferner GRUR 1957, 611 - Bei ami).
  • BGH, 30.04.1971 - I ZR 75/69

    Umfassende Übertragung der Verwertungsrechte an musikalischen Werken -

    Es kann dahinstehen, ob diese ihrem Wortlaut nach umfassende Übertragungsformel nach den zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Rechtsgrundsätzen der Zweckübertragungstheorie dahin auszulegen ist, daß dem Erwerber nur sämtliche nach dem Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt worden sind (vgl. BGH GRUR 1957, 611, 612 re - Bel ami; BGH Ufita Bd. 32, 183).
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