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   BGH, 31.01.1958 - I ZR 182/56   

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https://dejure.org/1958,458
BGH, 31.01.1958 - I ZR 182/56 (https://dejure.org/1958,458)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1958 - I ZR 182/56 (https://dejure.org/1958,458)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1958 - I ZR 182/56 (https://dejure.org/1958,458)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 789
  • MDR 1958, 405
  • GRUR 1958, 455
  • DB 1958, 426
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 14.05.1909 - VII 345/08

    Über die Anwendung der Verjährungsfristen des § 638 BGB. auf

    Auszug aus BGH, 31.01.1958 - I ZR 182/56
    Eine solche auf zugesicherten Eigenschaften abgestellte Garantieerklärung ist nach den Umständen des Falles als unselbständiges Garantieversprechen anzusehen (vgl. auch RGZ 71, 173 [178]).
  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 221/05

    40 Jahre Garantie

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine langjährige Garantieübernahme wettbewerbsrechtlich im Allgemeinen nicht zu beanstanden, wenn sich die Gewährleistung auf die Haltbarkeit eines Materials oder Werks bezieht, das bei normaler Abnutzung eine entsprechend lange Lebensdauer besitzt, und die Garantiezusage für den Besteller nicht praktisch bedeutungslos ist (BGH, Urt. v. 26.9.1975 - I ZR 72/74, GRUR 1976, 146, 147 = WRP 1975, 735 - Kaminisolierung; Urt. v. 31.1.1958 - I ZR 182/56, GRUR 1958, 455, 457 = WRP 1958, 151 - Federkernmatratzen).
  • BGH, 25.09.1997 - I ZR 84/95

    Skibindungsmontage - Ergänzung der Hauptleistung

    Denn das Zugabeverbot soll nicht als Hemmschuh wahrer Leistungssteigerung wirken (BGH, Urt. v. 31.1.1958 - I ZR 182/56, GRUR 1958, 455, 456 = WRP 1958, 151 - Federkernmatratzen).
  • BGH, 11.05.1989 - I ZR 132/87

    Vertrauensgarantie; Werbung mit unbeschränktem Umtausch- oder Rückgaberecht

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist daher anerkannt, daß im Vertrag über die Hauptleistung zugesagte Nebenleistungen als Zugaben im Sinne von § 1 Abs. 1 ZugabeVO anzusehen sein können (BGH a.a.O. - Briefmarken-Auktion; ferner Urt. v. 31.1.1958 - I ZR 182/56, GRUR 1958, 455, 456 = WRP 1958, 151 - Federkernmatratze; a.a.O. - Zeitwertgarantie); hiervon ist auch der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 24. Oktober 1974 (- I ZR 8/74, GRUR 1975, 553, 555 = WRP 1975, 37 - Preisgarantie) ausgegangen.
  • BGH, 26.03.1976 - I ZR 2/75

    Irreführung des Verkehrs durch die Angabe "10 Jahre Garantie gegen Abblättern,

    Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß eine langjährige Garantieübernahme aus wettbewerbsrechtlichen Gründen im allgemeinen nicht zu beanstanden ist, wenn sich die Gewährleistung auf die Haltbarkeit eines Materials oder Werks bezieht, das bei normaler Abnutzung eine entsprechend lange Lebensdauer besitzt, und wenn die Garantiezusage für den Besteller nicht praktisch bedeutungslos ist (vgl. BGH WRP 1975, 735 - Kaminisolierung; ferner BGH GRUR 1958, 455, 457 - Federkernmatratzen).

    Garantiezusagen können zwar, wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 31. Januar 1958 (GRUR 1958, 455, 456 - Federkernmatratzen) im einzelnen dargelegt hat, Zugabecharakter besitzen, wenn sie über die Sicherung der Vertragsgemäßheit der Leistung hinausgehen und weitergehende Risiken ausschalten wollen.

  • KG, 07.01.1991 - 5 U 7575/89

    Eine zeitlich unbegrenzte Garantiezusage für einen langlebigen

    Eine echte Garantiezusage mit möglicherweise Zugabecharakter (vgl. zur Abgrenzung BGH GRUR 1958, 455, 456 - Federkernmatratzen), die über die Sicherung der Vertragsgemäßheit der Leistung hinausgeht und weitergehende Risiken auszuschalten verspricht, liegt hier nicht vor.

    Diese wirft über den Einzelfall hinausgehende Grundsatzfragen zur wettbewerblichen Zulässigkeit einer zeitlich unbegrenzten Garantiezusage auf, deren höchstrichterliche Klärung in Ergänzung zu der Rechtsprechung zur befristeten Langzeitgarantie (BGH GRUR 1958, 455 Federkernmatratzen, GRUR 1976, 146 - Kaminisolierung) sich anbietet.

  • BGH, 08.10.1987 - I ZR 44/86

    Zeitwertgarantie; Rückkauf des verkauften Fahrzeugs zu einem bestimmten Preis als

    Auch wenn in dem Angebot der Zeitwertgarantie ein Anreiz für die Beklagte läge, wie das Berufungsgericht weiter erörtert hat, besonders hochwertige Fahrzeuge herzustellen, schließt das allein einen Zugabeverstoß noch nicht aus (vgl. dazu BGH, Urt. v. 31.1.1958 - I ZR 182/56, GRUR 1958, 455, 456 = WRP 1958, 151 - Federkernmatratzen).
  • BGH, 07.03.1979 - I ZR 89/77

    Gewährung von zinslosen Vorschusszahlungen an die Kunden (Einlieferer) eines

    Das trifft nicht nur für die vom Berufungsgericht selbst zitierte, eine vertragliche Garantiezusage betreffende Entscheidung "Federkernmatratzen" (GRUR 1958, 455, 456) zu, sondern gilt beispielsweise auch für die Entscheidungen "Büro-Service-Vertrag" (GRUR 1976, 314) und "Kinderfreifahrt" (GRUR 1978, 182).
  • BGH, 13.07.1959 - I ZR 96/58

    Rechtsmittel

    Einer derartigen Betrachtungsweise würde der Grundsatz entgegenstehen, wonach frei normierte Leistungssteigerungen im Rahmen eines einheitlichen Geschäftsvorgangs keinen Zugabecharakter tragen, sondern Vertragsinhalt sind (vgl. BGH in GRUR 1958, 455 = "Federkernmatratze"; OLG Stuttgart in NJW 1954, 925 = "Wochenendbeilage").
  • OLG Frankfurt, 19.03.1992 - 6 U 234/90

    Rücknahmegarantie für Standardsoftware

    Insoweit ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, daß im Vertrag über die Hauptleistung zugesagte Nebenleistungen als Zugaben im Sinne von § 1 Abs. 1 ZugabeVO angesehen werden können (vgl. BGH GRUR 1958, 455 (456) Federkernmatratze; GRUR 1975, 553 (555) - Preisgarantie).
  • BGH, 26.09.1975 - I ZR 72/74

    Anbieten/Gewähren einer 15-jährigen Garantie für die Innenbearbeitung von

    Eine langjährige Garantieübernahme ist aus wettbewerbsrechtlichen Gründen im allgemeinen nicht zu beanstanden, wenn sich die Gewährleistung auf die Haltbarkeit eines Materials oder Werkes bezieht, das bei normaler Abnutzung eine entsprechend lange Lebensdauer besitzt und die Garantiezusage für den Besteller nicht praktisch bedeutungslos ist (vgl. BGH GRUR 1958, 455, 457 - Federkernmatratzen).
  • BGH, 23.02.1968 - Ib ZR 7/66

    Garantiezusage als Zugabe im Sinne der Zugabeverordnung (ZugabeVO) - Sicherung

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