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   BGH, 08.12.1959 - I ZR 131/58   

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BGH, 08.12.1959 - I ZR 131/58 (https://dejure.org/1959,615)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1959 - I ZR 131/58 (https://dejure.org/1959,615)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1959 - I ZR 131/58 (https://dejure.org/1959,615)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 573
  • MDR 1960, 281
  • GRUR 1960, 251
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.04.1958 - I ZR 49/57

    Mecki-Igel I / Mecki - Igel I

    Auszug aus BGH, 08.12.1959 - I ZR 131/58
    Sie stehen im Einklang mit dem Urteil des Senates vom 1. April 1958 (GRUR 1958, 500), in dem die künstlerische Individualität der "Mecki"-Figur gegenüber älteren Igeldarstellungen gerade in der originellen Physiognomie gesehen wird, die in Verbindung mit weiteren auch anderwärts für vermenschlichte Igel gebräuchlichen Elementen den ästhetischen Gesamteindruck bestimme.

    Die Revision beachtet zunächst nicht ausreichend, daß eine erlaubte Benutzung im Sinne des § 16 KunstUrhG nicht immer schon dann vorliegt, wenn der Nachschaffende seinerseits etwas Neues und Schutzwürdiges geschaffen hat, sondern erst dann, wenn die Anknüpfung an die Vorlage in wirklich freier Benutzung geschieht (GRUR 1958, 500, 502 - "Mecki").

    Dies setzt voraus, daß angesichts der Eigenart des neuen Werkes die entlehnten Züge des geschützten älteren Werkes verblassen, was bei Schöpfungen von schwächerer Eigenart naturgemäß leichter eintreten kann (GRUR 1958, 402, 404 - Lilli Marleen, GRUR 1958, 500, 502 - "Mecki", GRUR 1959, 379, 381 - Gasparone).

  • BGH, 30.01.1959 - I ZR 82/57

    Gasparone

    Auszug aus BGH, 08.12.1959 - I ZR 131/58
    Dies setzt voraus, daß angesichts der Eigenart des neuen Werkes die entlehnten Züge des geschützten älteren Werkes verblassen, was bei Schöpfungen von schwächerer Eigenart naturgemäß leichter eintreten kann (GRUR 1958, 402, 404 - Lilli Marleen, GRUR 1958, 500, 502 - "Mecki", GRUR 1959, 379, 381 - Gasparone).
  • BGH, 18.06.1957 - I ZR 39/56

    Ferien vom Ich

    Auszug aus BGH, 08.12.1959 - I ZR 131/58
    Die Revision verkennt indessen, daß der Urheber bei Einräumung nur einzelner Nutzungsrechte neben seinem Vertragspartner zur Verfolgung etwaiger Nachahmungen befugt bleib (BGHZ 22, 209, 212 [BGH 27.11.1956 - I ZR 57/55] - Europapost; vgl. auch GRUR 1957, 614, 615 - Ferien vom Ich).
  • BGH, 04.02.1958 - I ZR 48/57

    Lili Marleen

    Auszug aus BGH, 08.12.1959 - I ZR 131/58
    Dies setzt voraus, daß angesichts der Eigenart des neuen Werkes die entlehnten Züge des geschützten älteren Werkes verblassen, was bei Schöpfungen von schwächerer Eigenart naturgemäß leichter eintreten kann (GRUR 1958, 402, 404 - Lilli Marleen, GRUR 1958, 500, 502 - "Mecki", GRUR 1959, 379, 381 - Gasparone).
  • BGH, 22.01.1952 - I ZR 68/51

    Hummelfiguren - Stil, Manier und Technik eines Künstlers sind nicht Gegenstand

    Auszug aus BGH, 08.12.1959 - I ZR 131/58
    Das Berufungsgericht, das unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senates (BGHZ 5, 1 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] - Hummel) einen Schutz für das Motiv eines vermenschlichten Igels ablehnt, würdigt die konkrete plastische "Mecki"-Figur als ein schutzfähiges Kunstwerk.
  • BGH, 27.11.1956 - I ZR 57/55

    Gebrauchsgraphik und Kunstschutz

    Auszug aus BGH, 08.12.1959 - I ZR 131/58
    Die Revision verkennt indessen, daß der Urheber bei Einräumung nur einzelner Nutzungsrechte neben seinem Vertragspartner zur Verfolgung etwaiger Nachahmungen befugt bleib (BGHZ 22, 209, 212 [BGH 27.11.1956 - I ZR 57/55] - Europapost; vgl. auch GRUR 1957, 614, 615 - Ferien vom Ich).
  • BGH, 26.09.1980 - I ZR 17/78

    Verletzung von Nutzungsrechten an einem Musikstück - Vorliegen einer abhängigen

    Sie bilden die Grundlage, um den Abstand zwischen zwei Werkstücken zu ermitteln (vgl. BGH GRUR 1960, 251, 253 - Mecki-Igel II; 1961, 635, 638 - Stahlrohrstuhl) und damit die Grenze zwischen einer zulässigen freien Benutzung (§ 24 Abs. 1 UrhG) und den urheberrechtlich relevanten Benutzungshandlungen (z.B. § 23 UrhG) zu ziehen.
  • KG, 30.04.2004 - 5 U 98/02

    Urheberrechtsverletzung: Versendung individueller Pressespiegel per E-Mail oder

    (2) Im Übrigen hat schon das Landgericht ergänzend auch darauf verwiesen, dass ein ausschließlich urheberrechtlich Verwertungsberechtigter, der ausschließliche Unterlizenzen vergeben hat, dann neben dem ausschließlich Nutzungsberechtigten zur Geltendmachung urheberrechtlicher Ansprüche befugt ist, wenn ihm einzelne Nutzungsarten verblieben sind (BGH, GRUR 1957, 614, 615 - Ferien vom Ich; GRUR 1960, 251 - Mecki - Igel II; GRUR 1992, 697, 698 - Alf).
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 182/90

    "ALF"; Umfang des Schutzes eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts; Rechte des

    Sie stehen im Einklang mit den Entscheidungen des Senats, wonach die künstlerische Individualität von Tierfiguren gerade in der originellen Darstellung von deren Physiognomie gesehen werden kann (BGH, Urt. v. 8.12.1959 - I ZR 131/58, GRUR 1960, 251, 252 - Mecki-Igel II; Urt. v. 25.5.1973 - I ZR 2/72, GRUR 1974, 669, 671 - Tierfiguren).

    Für diesen Fall hat der Senat ausgesprochen, daß der Urheber dann neben dem ausschließlich Nutzungsberechtigten zur Geltendmachung urheberrechtlicher Ansprüche befugt ist, wenn einzelne Nutzungsarten bei ihm verblieben sind (BGH, Urt. v. 18.6.1957 - I ZR 39/56, GRUR 1957, 614, 615 - Ferien vom Ich; Urt. v. 8.12.1959 - I ZR 131/58, GRUR 1960, 251 f. - Mecki-Igel II), da in einem solchen Fall materielle Interessen des Urhebers durch die Verletzungshandlung berührt sind.

  • BGH, 21.11.1980 - I ZR 106/78

    Staatsexamensarbeit

    Vielmehr ist eine Urheberrechtsverletzung durch unzulässige Entlehnung auch dann noch anzunehmen, wenn die entlehnten Teile für sich urheberrechtsschutzfähig sind und nicht durch die besondere schöpferische Eigenart des nachgeschaffenen Werkes verblassen (vgl BGHZ 26, 52, 57 - Sherlock Holmes; BGH v 1.4. 58 - I ZR 49/57 LM Nr. 1 zu § 16 KUG - Mecki-Igel I; v 8.12.59 - I ZR 131/58 LM Nr. 2 zu § 15 KUG - Mecki-Igel II; BGH v 3.7. 64 - Ib ZR 146/62 GRUR 1965, 45, 48 - Stadtplan).
  • BGH, 26.03.1971 - I ZR 77/69

    Disney-Parodie

    Ein geschütztes Werk der bildenden Kunst ist daher nicht nur gegen identische Nachbildungen, sondern auch gegen solche in veränderter Gestalt unter Hervorbringung eines anderen Werkes geschützt (BGH GRUR 1960, 251, 252 zu Ziff. 3 b - Mecki-Igel II; 1958, 501 zu Ziff. I - Mecki-Igel).
  • BGH, 14.12.1966 - Ib ZR 124/64

    Verletzung der Urheberrechte am "Mecki"-Igel durch eine Igel-Sparbüchse -

    Diese auch von der Revision nicht angegriffenen Ausführungen stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1958, 500 - Mecki I; GRUR 1960, 251 - Mecki II), der den "Mecki"-Igel vor allem mit Rücksicht auf die Formgebung der Gerichtszüge wiederholt als kunctschutzfähiges Erzeugnis gewürdigt hat.

    Der frühere Erste Zivilsenat hat bereits in einem anderen Falle einer "Mecki"-Nachbildung ausgeführt, daß der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung nicht schon dann entfällt, wenn eine Gestalt, deren künstlerische Eigenart durch charakteristische Gesichtszüge bestimmt wird, in Zuständen wechselnder Gefühlsregungen wiedergegeben wird (GRUR 1960, 251 - Mecki II).

    Dabei ist ferner zu beachten, daß der Tatbestand der Nachbildung auch dann erfüllt ist, wenn der Gestalter des späteren Modells das geschützte Werk im Augenblick des Nachschaffens durch eine ihm möglicherweise selbst nicht mehr gegenwärtige frühere Wahrnehmung oder Beschreibung in sein Formgedächtnis aufgenommen hatte und wenn er alsdann bei seiner eigenen Gestaltung unbewußt davon beeinflußt worden ist (BGH GRUR 1961, 640, 643 - Straßenleuchte; GRUR 1960, 251, 252 - Mecki II).

  • BGH, 11.12.1997 - I ZR 134/95

    "Lunette"; Schutz eines Teils einer Uhr

    Der Urheber bleibt neben dem ausschließlichen Nutzungsberechtigten zur Geltendmachung der gesetzlichen Ansprüche befugt, nicht nur, wenn einzelne Nutzungsrechte bei ihm verblieben sind (BGH, Urt. v. 8.12.1959 - I ZR 131/58, GRUR 1960, 251 f. - Mecki-Igel II), sondern auch dann, wenn er bei der Verwertung seines Rechts sich eine fortdauernde Teilhabe an deren wirtschaftlichem Ertrag vorbehalten hat (BGHZ 118, 394, 399 f. - ALF).
  • OLG München, 04.07.1991 - 29 U 6196/90

    Anspruch auf Unterlassen der Veröffentlichung und Verbreitung eines Comic-Heftes

    Auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in GRUR 1960, 251 ff. Mecki-Igel II, steht der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen.
  • BGH, 05.06.1970 - I ZR 44/68

    Ansprüche aus Urheberrechten und Weltvertriebsrechten an der Oper "Der

    Soweit es sich auf den Gebieten der bildenden Kunst und der Geschmacksmuster um die Frage handelt, ob auch in subjektiver Hinsicht der Tatbestand der Nachbildung erfüllt ist, wird aus dem Bestehen einer wesentlichen Übereinstimmung zwischen dem älteren und dem neuen Werk nach den Regeln des Beweises des ersten Anscheins gefolgert, daß das ältere Werk bei Schaffung des neuen Werkes benutzt worden ist (so betr. §§ 15, 16 KunstUrhG: BGH GRUR 1960, 251 f - Mecki-Igel II; 1961, 635, 639 - Stahlrohrstuhl; betr. § 5 GeschmMG: BGH GRUR 1961, 640, 642 f - Straßenleuchte).
  • OLG Frankfurt, 15.09.2020 - 11 U 76/19

    Urheberrechtsfähigkeit von Magnetschmuck

    Damit stellt sich letztlich nur die Frage, ob hier die Verwendung der Einzelelemente zu einer Gesamtdarstellung dieser Gestaltung einen künstlerischen Wert verschafft (vgl. dazu BGH GRUR 1953, 500, 501 Mecki-Igel I; BGH GRUR 1960, 251 - Mecki-Igel II).
  • BGH, 11.06.1969 - I ZR 54/67

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage über die Wirksamkeit einer Rechtshandlung -

  • LG Düsseldorf, 15.11.2013 - 12 O 483/10

    Keine Aktivlegitimation des Urhebers nach Veräußerung

  • BGH, 25.05.1973 - I ZR 2/72

    Anspruch auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung über den Umsatz von

  • BGH, 06.02.1976 - I ZR 110/74

    Vorausetzungen der Zulassung einer Widerklage - Verwertungsrechte an den Werken

  • BGH, 14.12.1966 - Ib ZR 36/65

    Schadensersatz wegen Verletzung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) - Vertreibung

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