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   BGH, 26.01.1960 - I ZR 5/59   

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BGH, 26.01.1960 - I ZR 5/59 (https://dejure.org/1960,702)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1960 - I ZR 5/59 (https://dejure.org/1960,702)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1960 - I ZR 5/59 (https://dejure.org/1960,702)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GRUR 1960, 296
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.05.1957 - I ZR 93/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.01.1960 - I ZR 5/59
    Das Berufungsgericht schließt sich mit seiner Begründung für die Kennzeichnungskraft der Wortverbindung "R. H." eng an die Darlegungen in dem von ihm angeführten Urteil des erkennenden Senats vom 51. Mai 1957 (GRUR 1957, 561, 562 - Rei-Chemie) an, in dem den Wortverbindung "Rhein-Chemie" trotz mangelnder Unterscheidungskraft der beiden Wortbestandteile "Rhein" und "Chemie" ebenfalls die für den Schutz des § 16 UWG und des § 12 BGB erforderliche Unterscheidungskraft zugebilligt worden war, weil es sich um eine vielleicht naheliegende, aber immerhin eigenartige sprachliche Neubildung handele.

    Dieser Gesichtspunkt bleibt für den Streitfall auch dann bedeutsam, wenn auf der anderen Seite - wie die Revision mit Recht betont - beachtet wird, daß die Firmenbezeichnung der Klägerin, weil sie lediglich aus solchen Bestandteilen zusammengesetzt ist, die für sich allein nicht schutzfähig sein würden, mangels festgestellter Verkehrsdurchsetzung nur einen engen Schutzbereich beanspruchen kann und daß daher schon verhältnismäßig geringfügige Abweichungen in der Firmenbezeichnung der Beklagten als geeignet angesehen werden müssen, die Gefahr von Verwechslungen mit der Firma der Klägerin auszuraumen (vgl. BGH GRUR 1957, 561, 562 f - Rei-Chemie - GRUR 1956, 141, 142 - Spiegel der Woche -).

    Wie stark die Abweichungen gegenüber einer nur schwach kennzeichnenden Bezeichnung sein müssen, um zur Ausräumung der Verwechslungsgefahr zu genügen, hängt nicht nur von der größeren oder geringeren Kennzeichnungskraft der geschützten Bezeichnung, sondern auch von der größeren oder geringeren Nähe der beiderseitigen Geschäftstätigkeit ab (vgl. auch dazu BGH GRUR 1957, 561, 563 - Rei-Chemie).

    Der danach gerechtfertigten Verurteilung der Beklagten, den Gebrauch ihrer Firma zu unterlassen und die Löschung ihrer Firma im Handelsregister anzumelden, hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung, mit den Klaganträgen mit Recht die volle, derzeitige Firmenbezeichnung der Beklagten als die hier gegebene konkrete Verletzungsform zugrunde gelegt (BGH GRUR 1957, 561, 563 - Rei-Chemie - m.w.Nachw.).

  • BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.01.1960 - I ZR 5/59
    Das Berufungsgericht weist zunächst zutreffend darauf hin, daß der Unterlassungsanspruch aus § 16 UWG (ebenso wie der aus § 12 BGB) Gleichartigkeit der beiden Geschäftsbetriebe nicht voraussetzt, daß aber die Verwechslungsgefahr um so näher liegt, je näher sich die beiden Unternehmungen ihrer Geschäftstätigkeit nach stehen (BGH GRUR 1954, 457 - Irus/Urus), und daß im Streitfall die Geschäftstätigkeit der beiden Parteien sich jedenfalls sehr nahe kommt, da beide die Lagerung und die damit verbundenen Geschäfte betreiben, mag auch die Klägerin auf Holz spezialisiert sein, während die Beklagte nur gelegentlich auch Holz lagert.

    Nicht zu beanstanden ist es schließlich, daß das Berufungsgericht als Anzeichen für das Bestehen einer Verwechslungsgefahr auch die bereits vorgekommenen Verwechslungsfälle herangezogen hat (BGH GRUR 1954, 457 - Irus/Urus -).

  • BGH, 08.12.1953 - I ZR 199/52

    Abkürzungen. Kennzeichnungsschutz

    Auszug aus BGH, 26.01.1960 - I ZR 5/59
    Es ist sowohl in der vom Berufungsgericht angeführten Entscheidung des erkennenden Senats vom 29. Oktober 1957 (WRP 1958, 118 = GRUR 1958, 604 - Wella-Perla) für das Gebiet des Zeichenrechts als auch schon in der dort genannten Entscheidung vom 8. Dezember 1953 (BGHZ 11, 214, 216 [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52] - K.f.A.-) für das Gebiet des Firmenrechts sowie in einigen weiteren Entscheidungen des erkennenden Senats die Verkehrsübung berücksichtigt worden, sieh zur kürzeren Kennzeichnung einer Ware oder eines Unternehmens einer naheliegenden Abkürzung durch Alleinbenutzung eines Bestandteils eines Zeichens oder einer Firma zu bedienen.
  • BGH, 13.03.1956 - I ZR 49/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.01.1960 - I ZR 5/59
    Dabei ist es unerheblich, daß es sich in den von der Klägerin mitgeteilten Fällen vorwiegend um Verwechslungen bei der Postzustellung (BGH GRUR 1957, 426 - Getränke-Industrie) oder um ähnliche Adressenverwechslungen gehandelt zu haben scheint.
  • BGH, 27.09.1957 - I ZR 140/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.01.1960 - I ZR 5/59
    Auch wenn die Firma der Klägerin nur aus solchen Bestandteilen zusammengesetzt ist, die für sich allein nicht schutzfähig sein würden, so ist doch nicht ersichtlich, wie der Gesamteindruck der Firmenbezeichnung der Klägerin mit dem Gesamteindruck der Firmenbezeichnung der Beklagten anders verglichen werden könnte, als daß zunächst einerseits die übereinstimmenden und andererseits die abweichenden Teile festgestellt werden und dann in einer Gesamtschau die Bedeutung der übereinstimmenden und der abweichenden Teile für den Gesamteindruck gegeneinander abgewogen wird (BGH GRUR 1958, 81 - Thymopect -).
  • BGH, 29.10.1957 - I ZR 108/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.01.1960 - I ZR 5/59
    Es ist sowohl in der vom Berufungsgericht angeführten Entscheidung des erkennenden Senats vom 29. Oktober 1957 (WRP 1958, 118 = GRUR 1958, 604 - Wella-Perla) für das Gebiet des Zeichenrechts als auch schon in der dort genannten Entscheidung vom 8. Dezember 1953 (BGHZ 11, 214, 216 [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52] - K.f.A.-) für das Gebiet des Firmenrechts sowie in einigen weiteren Entscheidungen des erkennenden Senats die Verkehrsübung berücksichtigt worden, sieh zur kürzeren Kennzeichnung einer Ware oder eines Unternehmens einer naheliegenden Abkürzung durch Alleinbenutzung eines Bestandteils eines Zeichens oder einer Firma zu bedienen.
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 230/99

    Defacto.de

    Bei der Prüfung der Identität oder Ähnlichkeit von Unternehmenskennzeichen ist grundsätzlich sowohl bei dem geschützten Zeichen als auch dem Kollisionszeichen auf den Teil des gesamten Zeichens abzustellen, der gesonderten kennzeichenrechtlichen Schutz genießt (vgl. BGH, Urt. v. 26.1.1960 I ZR 5/59, GRUR 1960, 296, 297 f. Reiherstieg; BGH GRUR 2001, 1161, 1162 f. CompuNet/ComNet; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 15 Rdn. 150; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, § 5 Rdn. 40).
  • BGH, 29.06.1995 - I ZR 24/93

    "Altenburger Spielkartenfabrik"; Firmenrechtlicher Schutz von

    Eine eigenartige Zusammenstellung von geographischen Angaben und Tätigkeitsbereich des Unternehmens kann die individuelle Unterscheidungskraft begründen (BGH, Urt. v. 31.5.1957 - I ZR 93/56, GRUR 1957, 561 = WRP 1957, 269 - REI-Chemie/Rhein-Chemie; Urt. v. 26.1.1960 - I ZR 5/59, GRUR 1960, 296 - Reiherstieg/Holzlager).
  • BGH, 30.03.1995 - I ZR 60/93

    "City-Hotel"; Verwechslungsgefahr bei Verwendung des Wortes "City" in einer

    Es kann zwar dem Ausgangspunkt des Berufungsgerichts zugestimmt werden, daß bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr auch auf Abkürzungen der beiden gegenüberstehenden Bezeichnungen abgestellt werden kann (BGHZ 11, 214, 216 [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52] - KfA; BGH, Urt. v. 29.10.1957 - I ZR 108/56, GRUR 1958, 604, 605 - Wella-Perla; Urt. v. 26.1.1960 - I ZR 5/59, GRUR 1960, 296, 297 - Reiherstieg; Urt. v. 28.2.1991 - I ZR 110/89, GRUR 1991, 475, 477 = WRP 1991, 477 - Caren Pfleger; Urt. v. 24.6.1993 - I ZR 187/91, GRUR 1993, 913, 914 - KOWOG).
  • BGH, 08.11.1989 - I ZR 102/88

    "alpi/Alba Moda"; Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann für die Frage, welcher von mehreren Bestandteilen einer Bezeichnung deren Gesamteindruck zu prägen geeignet ist, auch der Art und Weise Bedeutung zukommen, in der die Bestandteile innerhalb der Gesamtbezeichnung verwendet werden; denn auch als Folge bestimmter Anordnungen bzw. Hervorhebungen kann sich im Verkehr die Vorstellung entwickeln, daß ein bestimmter Bestandteil einer zusammengesetzten Bezeichnung als Herkunftshinweis charakteristisch sei (vgl. BGH, Urt. v. 26.1.1960 - I ZR 5/59, GRUR 1960, 296, 297 f - Reiherstieg; BGH, Urt. v. 21.2.1975 - I ZR 18/74, GRUR 1975, 370, 371 - Protesan; BGH, Urt. v. 1.10.1980 - I ZR 174/78, GRUR 1981, 277, 278 - Biene Maja).
  • BGH, 27.09.1990 - I ZR 87/89

    Pizza & Pasta; Kennzeichnungskraft und Schutzumfang eines Sachbuchtitels

    Hinzu tritt, daß in der Rechtsprechung bereits wiederholt ausgesprochen worden ist, daß der Verkehr erfahrungsgemäß dazu neigt, längere Bezeichnungen in einer die Merkbarkeit und Aussprechbarkeit erleichternden Weise zu verkürzen und daß schutzfähige Kennzeichnungen auch gegen die Gefahr zu schützen sind, daß diese abgekürzten Bezeichnungen mit ihnen verwechselt werden (vgl. BGHZ 11, 214, 216 [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52] - KfA; BGH, Urt. v. 29.10.1957 - I ZR 108/56, GRUR 1958, 604, 605 - Wella-Perla; BGH, Urt. v. 26.1.1960 - I ZR 5/59, GRUR 1960, 296, 297 - Reiherstieg; BGH Urt. v. 12.11.1987 - I ZR 19/86, GRUR 1988, 638, 639 - Hauer's Auto-Zeitung).
  • BGH, 28.02.1991 - I ZR 110/89

    "Caren Pfleger"; Ausschließung der Verwechslungsgefahr zwischen zwei Zeichen mit

    aa) Mit seiner Annahme, der Verkehr werde den Vornamen im Wege der Verkürzung der Gesamtbezeichnung überhaupt außer acht lassen, konnte das Berufungsgericht sich zwar darauf stützen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Verkehr erfahrungsgemäß dazu neigt, Bezeichnungen in einer die Merkbarkeit und Aussprechbarkeit erleichternden Weise zu verkürzen, und daß schutzfähige Kennzeichnungen auch gegen die Gefahr zu schützen sind, daß diese abgekürzten Bezeichnungen mit ihnen verwechselt werden (vgl. BGHZ 11, 214, 216 [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52] - KfA; BGH, Urt. v. 29.10.1957 - I ZR 108/56, GRUR 1958, 604, 605 - Wella-Perla; BGH, Urt. v. 26.1.1960 I ZR 5/59, GRUR 1960, 296, 297 - Reiherstieg; BGH, Urt. v. 12.11.1987 - I ZR 19/86, GRUR 1988, 638, 639 - Hauerïs Auto-Zeitung; BGH, Urt. v. 27.9.1990 - I ZR 87/89, WRP 1991, 151, 154 - Pizza & Pasta sowie BGH, Urt. v. 6.12.1990 I ZR 27/89, Urt.-Abdr.
  • BGH, 31.01.1991 - I ZR 71/89

    "frei öl"; Prägung eines Wortbildzeichens; Feststellung des Bekanntheitsgrads;

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß solche tatsächlichen Verwechslungen zwar eine Verwechslungsgefahr im Rechtssinne allein nicht begründen können (vgl. BGH, Urt. v. 16.10.1959 - I ZR 90/58, BGH GRUR 1960, 130, 133 - Sunpearl II), daß ihnen jedoch eine gewisse indizielle Bedeutung für das Bestehen einer solchen Gefahr zukommen kann (vgl. BGH, Urt. v. 25.6.1954 I ZR 7/53, GRUR 1954, 457, 458 - Irus/Urus; BGH, Urt. v. 26.1.1960 - I ZR 5/59, GRUR 1960, 296, 298 - Getränke-Industrie; BGH, Urt. v. 5.2.1969 - I ZR 134/66, GRUR 1969, 357, 360 - Sihl).
  • BGH, 20.12.1972 - I ZR 1/72

    Schutzfähigkeit eines Bestandteil aus einer prioritätsälteren Firmenbezeichnung

    Für die Beurteilung der Frage, ob die einander gegenüberstehenden Kennzeichnungen einen übereinstimmenden Gesamteindruck aufweisen (vgl. BGH GRUR 1960, 296, 297 - Reiherstieg), ist danach das Berufungsgericht von zu engen Maßstäben ausgegangen.

    Wird ein Kennzeichen, das - wie hier nach den Feststellungen des Berufungsgerichts - als Phantasiezeichen wirkt und eine normale Kennzeichnungskraft besitzt, identisch übernommen, so kann die Verwechslungsgefahr nicht dadurch ausgeschaltet werden, daß die Beklagte das übernommene Firmenschlagwort nur in Verbindung mit sich auf den Unternehmensgegenstand beziehenden Angaben beschreibender Natur benutzt; Vermutungen des Verkehrs über betriebliche Zusammenhänge werden dadurch nicht ausgeschlossen, sondern eher noch gefördert (vgl. BGH GRUR 1954, 457, 458 - Irus/Urus; 1960, 296, 297 - Reiherstieg).

  • BGH, 20.12.1972 - I ZR 34/71

    Verbot des Führens einer Firmenbezeichnung - Schutzwürdigkeit einer

    Für die Beurteilung der Frage, ob die einander gegenüberstehenden Kennzeichnungen einen übereinstimmenden Gesamteindruck aufweisen (vgl. BGH GRUR 1960, 296, 297 - Reiherstieg), ist danach das Berufungsgericht von zu engen Maßstäben ausgegangen.

    Wird ein Kennzeichen, das - wie hier nach den Feststellungen des Berufungsgerichts - als Phantasiezeichen wirkt und eine normale Kennzeichnungskraft besitzt, identisch übernommen, so kann die Verwechslungsgefahr nicht dadurch ausgeschaltet werden, daß die Beklagte das übernommene Firmenschlagwort nur in Verbindung mit dem Hinweis auf ihre Werbegesellschaft und mit den Namen ihrer Gesellschafter benutzt; Vermutungen des Verkehrs über betriebliche Zusammenhänge werden dadurch nicht ausgeschlossen, sondern eher noch gefördert (vgl. BGH GRUR 1954, 457, 458 - Irus/Urus; 1960, 296, 297 - Reiherstieg).

  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 27/89

    "Ärztliche Allgemeine"; Verwechslungsfähigkeit zweier Firmenbezeichnungen

    Erfahrungsgemäß neigt der Verkehr dazu, längere Bezeichnungen in einer die Merkbarkeit und Aussprechbarkeit erleichternden Weise zu verkürzen, also in einem Fall wie dem vorliegenden die Firmenbezeichnung der Beklagten zu dem Begriff "Ärztliche Allgemeine" - insoweit identisch mit dem Zeitschriftentitel der Klägerin - zusammenzufassen (vgl. BGHZ 11, 214, 216 [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52] - KfA; BGH, Urt. v. 29.10.1957 - I ZR 108/56, GRUR 1958, 604, 605 - Wella-Perla; Urt. v. 26.1.1960 - I ZR 5/59, GRUR 1960, 296, 297 - Reiherstieg; BGH, Urt. v. 21.11.1987 - I ZR 19/86, GRUR 1988, 638, 639 - Hauer's Auto-Zeitung; Urt. v. 27.9.1990 - I ZR 87/89, zur Veröffentlichung bestimmt - Pizza & Pasta).
  • BGH, 03.06.1977 - I ZR 114/73

    Angriff auf ein Unternehmen durch Kennzeichnungsverletzung - Firmenrechte und

  • BGH, 11.01.1967 - Ib ZR 63/65

    Unterlassungsanspruch gegen Gebrauch einer irreführenden Firmenkennzeichnung -

  • BGH, 01.06.1989 - I ZR 152/87

    Commerz; Verwechslungsgefahr der Firmenbezeichnungen Commerzbau und Commerzbank

  • BGH, 28.10.1987 - I ZR 165/85

    Grundcommerz"; Verwechslungsgefahr zweier Firmenbezeichnungen

  • BGH, 12.11.1987 - I ZR 19/86

    "Hauerïs Auto-Zeitung"; Schutz eines Zeitschriftentitels; Benutzung einer

  • BGH, 29.10.1969 - I ZR 63/68

    Auslegung der Bedeutung "Euro" als Firmenbestandteil

  • BGH, 09.12.1960 - I ZR 98/60

    Schutz eines Warenzeichens bei Zeitschriftentiteln - Ausschluss einer

  • LG Düsseldorf, 11.04.2000 - 4 O 230/99

    Markeninhaber hat nur im Falle einer Verwechslungsfähigkeit Anspruch auf

  • BGH, 29.11.1974 - I ZR 117/73

    Klagebefugnis eines Verbandes zur Förderung gewerblicher Interessen bei einer

  • BGH, 05.10.1973 - I ZR 69/72

    Begriff der Verwechselungsgefahr in Bezug auf die Firmenbezeichnung - Vorrang der

  • BGH, 25.10.1972 - I ZR 84/71

    Schutz der vollständigen Firmenbezeichnung - Hinreichende Unterscheidungskraft

  • BGH, 06.11.1968 - I ZR 93/66

    Auslegung des Merkmals "Verwechslungsgefahr" bei Warenzeichen von

  • BGH, 12.07.1967 - Ib ZR 124/65

    Voraussetzungen für Klageansprüche nach dem Warenzeichengesetz (WZG) -

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