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   BGH, 05.01.1960 - I ZR 100/58   

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https://dejure.org/1960,815
BGH, 05.01.1960 - I ZR 100/58 (https://dejure.org/1960,815)
BGH, Entscheidung vom 05.01.1960 - I ZR 100/58 (https://dejure.org/1960,815)
BGH, Entscheidung vom 05. Januar 1960 - I ZR 100/58 (https://dejure.org/1960,815)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1960, 372
  • GRUR 1960, 379
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 19.02.2013 - X ZR 70/12

    Patentverletzungsstreit: Eigene Klage des ausschließlichen Lizenznehmers während

    a) Dieselbe Streitsache im Sinne dieser Vorschrift liegt auch dann vor, wenn derselbe objektive Streitgegenstand von einer oder gegen eine Partei geltend gemacht wird, die an die Rechtskraft einer Entscheidung im bereits rechtshängigen Rechtsstreit gebunden ist (BGH, Urteil vom 5. Januar 1960 - I ZR 100/58, GRUR 1960, 379, 380 - Zentrale).
  • BGH, 22.11.1990 - IX ZR 73/90

    Zulässigkeit der Berufung - Neuer Sachvortrag zur haftungsausfüllenden Kausalität

    Zusätzlich ist zur Abgrenzung der Klagegrund zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urt. v. 5. Januar 1960 - I ZR 100/58, LM § 13 UWG Nr. 10 unter 1 b; Urt. v. 22. Mai 1981 - V ZR 111/80, NJW 1981, 2306 unter II; Urt. v. 19. September 1985 - VII ZR 15/85, NJW 1986, 1046 f).
  • OLG Düsseldorf, 21.09.2023 - 5 U 4/22
    Dies gilt in wettbewerbsrechtlichen Verfahren sogar, wenn verschiedene Verbände mit gleichgerichteten Interessen die Unterlassung desselben Verhaltens von einer Partei verlangen (BGH, Urteil vom 05.01.1960 - I ZR 100/58, Rn. 26 - Zentrale).
  • BGH, 02.12.1982 - I ZR 121/80

    Rechtsschutzbedürfnis eines auf Unterlassung einer Zeitungsanzeige klagenden

    Die Annahme des Berufungsgerichts, der Kläger habe ungeachtet der früheren Unterwerfungserklärung ein Rechtsschutzbedürfnis für seine Klage, das sich unabhängig von der materiell-rechtlichen Frage der Wiederholungsgefahr aus der Nichterfüllung des geltend gemachten (eigenen) Unterlassungsanspruchs des Klägers ergebe, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH GRUR 1960, 379 - Zentrale - 1973, 208, 209 = WRP 1973, 23 - Neues aus der Medizin -); sie wird auch von der Revision nicht in Frage gestellt.

    Es ist vielmehr stets eine Frage des Einzelfalls, ob durch eine allein im Verhältnis zu dem Vertragspartner wirksame Strafverpflichtung die Wiederholungsgefahr entfällt (vgl. BGH GRUR 1960, 379, 381 - Zentrale -).

  • LG Leipzig, 31.08.1994 - 6 O 4342/94

    Wettbewerbsrecht; Einsatz eines ,,Schwarzen Schattens'' gegen zahlungsunwillige

    Denn selbst wenn ein klageführender Verband nur örtlich betroffen ist, kann er Unterlassungsansprüche für das gesamte Bundesgebiet geltend machen, da die Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen nicht nur im Interesse der unmittelbar betroffenen Verbandsmitglieder, sondern zugleich auch im Öffentlichen Interesse liegt (BGH GRuR 1960, 379, 380; 1964, 397, 398).
  • OLG Naumburg, 23.07.1998 - 7 U (Hs) 4/98

    Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruches;

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  • BGH, 21.02.1990 - VIII ZR 216/89

    Verwirkbarkeit der Klagebefugnis; Verjährung des Anspruchs auf Verwendung

    Für sie sprechen nicht nur Wortlaut und Inhalt des § 13 Abs. 4 AGBG (vgl. dazu auch Begründung der Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat, BT-Drucks. 7/5617 S. 1 f), sondern auch der Umstand, daß die Vorschrift des § 13 AGBG der Verbandsklage nach § 13 AGBG nachgebildet ist (Bericht des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 7/5422 S. 10), mit der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ebenfalls ein materiell-rechtlicher Unterlassungsanspruch geltend gemacht wird (BGHZ 41, 314, 318; BGH Urteile vom 5. Januar 1960 - I ZR 100/58 = GRUR 1960, 379 unter 2 und vom 1. Februar 1967 - Ib ZR 3/65 = GRUR 1967, 430, 432 unter II 2 a).
  • BGH, 21.04.1961 - I ZR 139/59

    Rechtsmittel

    Auch der Umstand, daß der Verband des N. A. e.V. zusammen mit dem Kläger wegen desselben Sachverhalts auf Unterlassung geklagt hat, gibt für sich allein keinen Anlaß, das Rechtsschutzbedürfnis zu verneinen (vgl. BGH GRUR 1960, 379, 381 - Zentrale).

    Der erkennende Senat hat in seinem bereits erwähnten Urteil (BGH GRUR 1960, 379, 381 - Zentrale) für den Fall, daß mehrere Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen nach § 13 Abs. 1 UWG in verschiedenen Rechtsstreiten gegen die gleiche Partei wegen desselben Sachverhaltes auf Unterlassung klagen, ausgesprochen, daß unter Umständen das Rechtsschutzbedürfnis unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Wiederholungsgefahr in Frage gestellt sein kann.

  • BGH, 05.07.1967 - Ib ZR 20/66

    Klage einer wirtschaftlichen Interessenvereinigung bestimmter Gewerbetreibender -

    Vielmehr gewährt das Gesetz ihnen in § 13 Abs. 1 UWG einen eigenen materiell-rechtlichen Unterlassungsanspruch und ein eigenes Klagerecht, unabhängig davon, ob und welche ihrer Mitglieder betroffen sind und ob ihre Mitglieder auch persönlich an einem Einschreiten interessiert sind, und zwar deshalb, weil die Bekämpfung von Auswüchsen im Wettbewerb auch im öffentlichen Interesse liegt und nicht dem Belieben der Verletzten überlassen bleiben soll (BGH GRUR 1956, 279 - Olivin; 1957, 606 - Heilmittelvertrieb; 1938, 32 - Haferschleim; BGHZ 41, 314, 317 [BGH 24.04.1964 - Ib ZR 73/63] - Lavamat; vgl. auch GRUR 1960, 379 - Zentrale).
  • OLG Stuttgart, 25.05.1990 - 2 U 245/89

    Wettbewerbswidrigkeit des unaufgeforderten Anrufs einer Partnervermittlung und

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  • OLG Zweibrücken, 20.11.1998 - 2 U 10/98

    Anspruch auf Unterlassung der Ankündigung und Durchführung unzulässiger

  • LG Arnsberg, 05.11.2015 - 8 O 17/15

    "Gefälligkeitsabmahnung" schützt nicht vor Abmahnungen

  • OLG Nürnberg, 13.07.1982 - 3 U 1089/82

    Vorliegen des Rechtsschutzbedürfnisses; Klagen mehrerer Verbände zur Förderung

  • BGH, 28.11.1961 - I ZR 127/60

    Keine Einrede der Rechtshängigkeit bei Feststellungsklage nach Unterlassungsklage

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