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   BGH, 26.02.1960 - I ZR 166/58   

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BGH, 26.02.1960 - I ZR 166/58 (https://dejure.org/1960,607)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1960 - I ZR 166/58 (https://dejure.org/1960,607)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1960 - I ZR 166/58 (https://dejure.org/1960,607)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis einer Unterlassungsklage - Überprüfung einer verbalen Äußerung im Rahmen lauteren Wettbewerbs nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) - Unzulässige Vornahme eines Warenvergleichs aus Wettbewerbsgründen - Vornahme ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Mampe Halb und Halb I

Papierfundstellen

  • GRUR 1960, 384
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 17.03.1953 - I ZR 118/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.02.1960 - I ZR 166/58
    Der Begriff des Handelns zu Zwecken des Wettbewerbs verlangt in objektiver Beziehung, daß ein Tun vorliegt, das äußerlich geeignet ist, Wettbewerbszwecken in der Weise zu dienen, daß dadurch der Absatz einer Person zu Gunsten desjenigen einer anderen Person gefördert werden soll (RG GRUR 1930, 977; BGH GRUR 1953, 293 - Fleischbezug).

    Er erfordert weiter in subjektiver Beziehung eine auf Wettbewerb gerichtete Absicht des Handelnden (KG MuW 1927, 53, 55; 1929, 121, 122; BGH GRUR 1953, 293 - Fleischbezug; GRUR 1954, 163 - Bierlieferungsvertrag; GRUR 1957, 360, 361 r. Sp. - Erdstrahlen; BGHZ 3, 270, 277 - Constanze I; 19, 392, 393 f - Anzeigenblatt).

    Mit diesem Erfordernis wird nichts weiter verlangt, als daß irgendeine der Förderung eines beliebigen Geschäftszweckes dienende Tätigkeit im Gegensatz zu einer privaten oder amtlichen Betätigung vorliege (RGZ 108, 272, 274; RGSt 66, 380; BGH GRUR 1953, 293, 294).

  • RG, 15.03.1913 - VI 315/12

    Unterlassungsklage

    Auszug aus BGH, 26.02.1960 - I ZR 166/58
    Nach der vom Reichsgericht entwickelten und vom Senat weitergeführten Rechtsprechung (vgl. u.a., RGZ 82, 59, 65; 123, 307, 309; BGH GRUR 1954, 70, 72 - Rohrbogen; GRUR 1954, 331, 333 - Altpa; GRUR 1957, 606, 608 - Heilmittelvertrieb), können Gegenstand eines Unterlassungsurteils in der Regel nur diejenigen Zuwiderhandlungen sein, die tatsächlich stattgefunden haben oder doch zu besorgen sind.

    Das Verbot muß ausdrücklich besagen, welche konkreten Handlungen unterlassen werden sollen und darf nicht derart abstrakt gefaßt werden, daß ihm Handlungen unterfallen können, deren rechtliche Erlaubtheit im Rechtsstreit nicht geprüft worden ist (RGZ 82, 59, 65).

  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Auszug aus BGH, 26.02.1960 - I ZR 166/58
    Er erfordert weiter in subjektiver Beziehung eine auf Wettbewerb gerichtete Absicht des Handelnden (KG MuW 1927, 53, 55; 1929, 121, 122; BGH GRUR 1953, 293 - Fleischbezug; GRUR 1954, 163 - Bierlieferungsvertrag; GRUR 1957, 360, 361 r. Sp. - Erdstrahlen; BGHZ 3, 270, 277 - Constanze I; 19, 392, 393 f - Anzeigenblatt).

    Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Berufungsgericht, insoweit in freier Beweiswürdigung des Tatrichters davon ausgeht, daß für den Wettbewerbszweck einer wie hier im Geschäftsverkehr gemachten Äußerung nach allgemeinen Erfahrungssätzen eine innere Wahrscheinlichkeit streitet, die der Äußernde nach den Regeln des Beweises des ersten Anscheins zu entkräften hat (RG MuW 1941, 90; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 8. Aufl. Einl. UWG Anm. 139; Callmann, Der unlautere Wettbewerb 1929 S. 22; BGHZ 3, 270, 277; 14, 163, 171 - Constanze II; GRUR 1957, 93, 94 - Jugendfilmverleih).

  • BGH, 09.09.2021 - I ZR 90/20

    Zur Pflicht von Influencerinnen, ihre Instagram-Beiträge als Werbung zu

    Ein Unternehmer, der private Äußerungen nutzt, um den Wettbewerb seines Unternehmens zu fördern, gibt diesen eine geschäftliche Wendung (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 1960 - I ZR 166/58, GRUR 1960, 384, 386 - Mampe Halb und Halb I; Großkomm.UWG/Peukert aaO § 2 Rn. 74).
  • BGH, 09.09.2021 - I ZR 126/20

    Vorstellen von kommerziellen Inhalten unter Abbildung einer Person als sog.

    Ein Unternehmer, der private Äußerungen nutzt, um den Wettbewerb seines Unternehmens zu fördern, gibt diesen eine geschäftliche Wendung (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 1960 - I ZR 166/58, GRUR 1960, 384, 386 - Mampe Halb und Halb I; Großkomm.UWG/Peukert aaO § 2 Rn. 74).
  • BGH, 26.01.2006 - I ZR 83/03

    Abschleppkosten-Inkasso

    Daran fehlt es, wenn die öffentliche Hand aufgrund gesetzlicher Ermächtigung hoheitlich tätig wird (vgl. BGH, Urt. v. 17.3.1953 - I ZR 118/52, GRUR 1953, 293, 294 - Fleischbezug; Urt. v. 26.2.1960 - I ZR 166/58, GRUR 1960, 384, 386 - Mampe Halb und Halb; OLG München GRUR 2004, 169, 171; Harte/Henning/Keller, UWG, § 2 Rdn. 25).
  • OLG Köln, 13.07.2018 - 6 U 180/17

    Teilerfolg für Deutschen Wetterdienst im Streit um WarnWetter-App

    Auf die Frage, ob die Maßnahmen der Beklagten ein Verhalten zugunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens, das mit der Förderung des Absatzes objektiv zusammenhängt, darstellt, kommt es danach nicht mehr an (vgl. auch: BGH, Urteil vom 26.02.1960 - I ZR 166/58, GRUR 1960, 384 - Mampe Halb und Halb).
  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 40/60

    Betonzusatzmittel

    Handeln zu Zwecken des Wettbewerbes fordert weiter in subjektiver Hinsicht die nicht völlig in den Hintergrund tretende Absicht, den eigenen oder fremden Wettbewerb zum Nachteil des angegriffenen Wettbewerbers zu fördern (BGH GRUR 1960, 384, 386 - Mampe Halb und Halb - m.w.Nachw.).

    Die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts und des erkennenden Senats, an der festzuhalten ist, erkennt ein Recht zu kritischer Befassung mit der Ware oder Leistung des Mitbewerbers dann an, wenn der Werbende hinreichenden Anlaß zu solcher Befassung hatte und seine Kritik sich nach Art und Maß im Rahmen des Erforderlichen hält, sei es unter dem Gesichtspunkt der Notwehr, der wettbewerblichen Abwehr oder der Wahrnehmung eines berechtigten Interesses (RG GRUR 1936, 813; BGH GRUR 1954, 337, 341 - Radschutz; GRUR 1953, 293, 294 - Fischl; BGHZ 3, 270, 281 [BGH 26.10.1951 - I ZR 8/51] - Constanze I; BGHZ 24, 200, 206 [BGH 10.05.1957 - I ZR 234/55] - Quick; GRUR 1960, 384, 387 - Mampe Halb und Halb; Nerreter, GRUR 1933, 8 ff; D. Reimer, Persönliche und vergleichende Werbung 1955 S. 122).

  • BGH, 26.06.1973 - X ZR 23/71

    Aufhebung eines Urteils - Rechtsschutzbedürfnis als Prozessvoraussetzung -

    Da das Rechtsschutzbedürfnis Prozeßvoraussetzung ist, kann es auch nicht mit Überlegungen verneint werden, die in den Bereich der sachlichen Begründetheit einer Klage gehören (BGH GRUR 1960, 384, 386).

    Schlüssigkeit oder Erfolgsaussicht der Schadensersatzklage sind keine das Rechtsschutzbedürfnis begründenden Gesichtspunkte, sondern Erwägungen, die das sachlich-rechtliche Schicksal der Klage betreffen und daher das Vorliegen einer Prozeßvoraussetzung nicht berühren (vgl. BGH GRUR 1960, 384, 386; Stein/Jonas, a.a.O. Vorb. § 253 Anm. III, 4).

  • OLG München, 15.05.2003 - 29 U 1703/03

    Keine Wettbewerbsbeeinträchtigung bei Nichterhebung der gesetzlichen

    Der Beklagte zu 2 handelt bei der Steuererhebung und Anwendung der Steuervorschriften nicht im geschäftlichen Verkehr und auch nicht zu Zwecken des Wettbewerbs; es handelt sich dabei um eine hoheitliche, amtliche Tätigkeit, die nicht der Förderung eines Geschäftszwecks dient (vgl. BGH GRUR 1960, 384, 386 - Mampe Halb und Halb; Beater, Unlauterer Wettbewerb, § 11, Rdn. 16; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., Einl UWG, Rdn. 211).
  • BGH, 28.06.1962 - I ZR 32/61

    Auftreten von Versicherungsangestellten im Haftpflichtprozeß

    Ob sich diese Klage in der Folge als begründet erweisen wird, spielt hierbei keine Rolle, denn das Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses kann, wie der erkennende Senat in einer früheren Entscheidung näher dargelegt hat (GRUR 1960, 384, 386 - Mampe Halb und Halb), nicht aus der Erwägung verneint werden, daß der erhobene Anspruch sachlich nicht gerechtfertigt sei.
  • BayObLG, 29.01.2002 - 4St RR 122/01

    Geschäftsverkehr nach Markenrecht - Ausstattung von Sportlern durch Idealverein

    Zum Handeln "im geschäftlichen Verkehr" zählen alle, aber auch nur solche Tätigkeiten, die irgendwie der Förderung eines Geschäftszwecks dienen und sich nicht als rein private oder amtliche Betätigung darstellen (st. Rspr., vgl. z.B. BGHZ 100, 51; 36, 91; 19, 299; BGH GRUR 1964, 208; 1960, 384; 1953, 293; OLG Stuttgart wistra 1999, 152; vgl. auch BGHSt 2, 397).

    Dies ist aber nur dann der Fall, wenn es der Förderung eigener oder fremder Geschäftszwecke dient (vgl. etwa BGH GRUR 1964, 208; 1960, 384; 1953, 293; OLG Schleswig Holstein OLGR Schleswig 1999, 25).

  • LSG Saarland, 30.08.2016 - L 3 KA 2/16

    Vertragsärztliche Versorgung - zugelassener Nephrologe - keine Ansprüche aus

    In diesem Zusammenhang ist nämlich zu berücksichtigen, dass der Bereich staatlichen Handelns zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben einer wettbewerbsrechtlichen Kontrolle grundsätzlich entzogen ist; dies gilt auch, soweit private Unternehmen als Verwaltungshelfer diese Aufgabe wahrnehmen (vgl. Ullmann in jurisPK-UWG, 4. Auflage 2016, § 3 Randnr. 51 unter Hinweis auf Bundesgerichtshof vom 26.02.1960, Az.: I ZR 166/58 und BGH vom 26.01.2006, Az.: I ZR 83/03).
  • BGH, 21.05.1965 - Ib ZR 106/63

    Indicator

  • BGH, 10.07.1963 - Ib ZR 214/62

    Boykottaufruf zur Verhinderung der Verbreitung von Zeitschriften mit dem

  • BGH, 26.04.1967 - Ib ZR 22/65
  • BGH, 21.06.1971 - KZR 8/70

    Mitgliederbelieferung als Wettbewerbswidrigkeit und Kartellverstoß

  • BGH, 28.11.1969 - I ZR 139/67

    Sportkommission

  • OLG Dresden, 25.08.1998 - 14 U 3276/97

    Anonymisierte Krankenkassen-Preis-/Leistungsvergleiche

  • BGH, 16.10.1962 - I ZR 162/60

    Mampe Halb und Halb II

  • BGH, 20.10.1972 - I ZR 125/71

    Verbot der Versteigerung von in offenen Verkaufsstellen feilgebotenen und

  • BGH, 06.10.1972 - I ZR 138/71

    Betreiben eines Mietwagenunternehmens ("Minicar") - Verwendung von, den

  • LG Düsseldorf, 07.07.2004 - 34 O 92/04

    Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht

  • LG Kiel, 10.11.1998 - 16 O 19/98

    Prüfung eines durch eine als gemeinnützig anerkannte Stiftung angebotenen

  • BGH, 20.04.1966 - Ib ZR 42/64

    Unterschied zwischen der Kündigungsvollmacht und dem der Erteilung dieser

  • BGH, 14.01.1965 - KZR 9/63

    Überprüfung einer Preisbindungsvereinbarung sowie einer Bindung der

  • BGH, 13.12.1963 - Ib ZR 212/62

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BAG, 12.02.1981 - 3 AZR 324/78
  • BGH, 21.06.1971 - KZR 9/70

    Verlegung einer landwirtschaftlichen Zeitschrift - Verstoß gegen

  • BGH, 16.10.1962 - I ZR 62/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.11.1972 - I ZR 91/71

    Anspruch auf Unterlassung der Äußerung zur Ungeeignetheit von Sprühlack als

  • BGH, 14.05.1971 - I ZR 61/69

    Schadensersatzanspruch wegen positiver Vertragsverletzung (pVV) - Unlauterer

  • BGH, 13.12.1968 - I ZR 91/61

    Zulässigkeit der Verwendung bestimmter Firmenbezeichnungen bei Reisebüros -

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