Rechtsprechung
   BGH, 17.11.1960 - I ZR 78/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,319
BGH, 17.11.1960 - I ZR 78/59 (https://dejure.org/1960,319)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1960 - I ZR 78/59 (https://dejure.org/1960,319)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1960 - I ZR 78/59 (https://dejure.org/1960,319)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,319) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erweckung eines falschen Anscheins bezüglich der Unabhängigkeit eines durch einen Unbeteiligten angefertigten wissenschaftlichen Gutachtens in der Werbung - Wettbewerbsverstöße durch Verfälschung und Verkürzung von wissenschaftlichen Beurteilungen zu Werbezwecken

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Rippensteckmetall I

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 508 (Ls.)
  • MDR 1961, 294
  • GRUR 1961, 189
  • BB 1961, 194
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.03.1960 - I ZR 145/58

    Wettbewerbsrechtliche Überprüfung von Werbebehauptungen - Zulässigkeit von

    Auszug aus BGH, 17.11.1960 - I ZR 78/59
    Er liegt lediglich ein Vergleich mit einem eigenen, weiteren, durch die einschlägige technische Neuerung fortentwickelten Erzeugnis der Beklagten vor, der zulässig ist, wenn er sich im Rahmen einer für das technische Verständnis notwendigen Erläuterung hält, (BGH GRUR 1952, 416, 417 - Dauerdose - 1958, 343, 345 - Bohnergerät; Urteil des erkennenden Senats vom 29. März 1960 - I ZR 145/58 - TOK-Band).
  • BGH, 05.10.1956 - I ZR 94/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.11.1960 - I ZR 78/59
    Seine auf Grund der veranstalteten Umfrage getroffenen Feststellungen binden das Revisionsgericht, wenn sie ohne Verfahrensverstoß zustande gekommen sind (BGH GRUR 1957, 123, 124 r. Sp. - Lowitz).
  • BGH, 12.03.1954 - I ZR 201/52

    Radschutz

    Auszug aus BGH, 17.11.1960 - I ZR 78/59
    Die Veröffentlichungsbefugnis ist zu versagen, wenn die dem Verletzer durch die Veröffentlichung erwachsenden Nachteile in einem Mißverhältnis zu den Vorteilen stehen, die von ihr für den Verletzten erwartet werden können; dabei ist auf die im Zeitpunkt der Urteilsfällung bestehende Lage abzustellen (BGH GRUR 1954, 337, 342 - Radschutz; 1957, 231, 236 - Taeschner I).
  • BGH, 15.01.1957 - I ZR 39/55

    Warenzeichenschutz und Transitverkehr

    Auszug aus BGH, 17.11.1960 - I ZR 78/59
    Die Veröffentlichungsbefugnis ist zu versagen, wenn die dem Verletzer durch die Veröffentlichung erwachsenden Nachteile in einem Mißverhältnis zu den Vorteilen stehen, die von ihr für den Verletzten erwartet werden können; dabei ist auf die im Zeitpunkt der Urteilsfällung bestehende Lage abzustellen (BGH GRUR 1954, 337, 342 - Radschutz; 1957, 231, 236 - Taeschner I).
  • BGH, 13.11.1951 - I ZR 44/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.11.1960 - I ZR 78/59
    Er liegt lediglich ein Vergleich mit einem eigenen, weiteren, durch die einschlägige technische Neuerung fortentwickelten Erzeugnis der Beklagten vor, der zulässig ist, wenn er sich im Rahmen einer für das technische Verständnis notwendigen Erläuterung hält, (BGH GRUR 1952, 416, 417 - Dauerdose - 1958, 343, 345 - Bohnergerät; Urteil des erkennenden Senats vom 29. März 1960 - I ZR 145/58 - TOK-Band).
  • RG, 25.11.1939 - II 127/39

    Zur Frage der Zulässigkeit eines wettbewerblichen Hinweises auf die

    Auszug aus BGH, 17.11.1960 - I ZR 78/59
    Für ihn hat die Beklagte rechtlich einzustehen, wie wenn sie die in dem Gutachten enthaltenen Werbebehauptungen selbst formuliert hätte (RGZ 163, 164, 167).
  • OLG Karlsruhe, 11.01.2023 - 6 U 233/22

    Wissenschaftlicher Dienst für Familienfragen II, familienpsychologische Gutachten

    Jedenfalls ist auch außerhalb des Bereichs der gesundheitsbezogenen Werbung anerkannt, dass eine Werbung irreführend und folglich unlauter ist, die sich auf wissenschaftliche Behauptungen stützt, wenn diese Aussage unrichtige Vorstellungen hervorruft, etwa durch Irreführung über Person oder wissenschaftlichen Ruf des Gutachters oder wenn dem wissenschaftlichen Rang der Aussage ein ihr nicht zukommendes Gewicht beigelegt wird, indem beispielsweise gewichtige abweichende Ansichten unerörtert bleiben (vgl. BGH, GRUR 1961, 189, 191 - Rippenstreckmetall; GRUR 1991, 848 - Rheumalind II).

    Darlegungs- und beweisbelastet für die Richtigkeit einer für sich in Anspruch genommenen wissenschaftlichen Behauptung eines Dritten ist dabei der Werbende, der in einem derartigen Fall dadurch, dass er eine solche Aussage trifft, die Verantwortung für ihre Richtigkeit übernimmt vgl. BGH, GRUR 1961, 189, 191 - Rippenstreckmetall; GRUR 1962, 45, 49- Betonzusatzmittel; BGH, GRUR 1966, 92, 94-Bleistiftabsätze ; GRUR 1991, 848 - Rheumalind II).

  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 40/60

    Betonzusatzmittel

    Wer im Wettbewerb von einer ihm günstigen wissenschaftlichen Stellungnahme Gebrauch macht, muß dabei auf eine soziale Abhängigkeit des Verfassers, auf ein der Veröffentlichung etwa zugrunde liegendes Auftragsverhältnis oder ähnliche Umstände hinweisen, um den andernfalls zu befürchtenden irrigen Eindruck des Publikums zu vermeiden, es handle sich um die unabhängige und unbeeinflußt zustande gekommene Ansicht eines besonders Sachkundigen, der man sich umso unbedenklicher anschließen könne (BGH GRUR 1961, 189, 19l - Rippenstreckmetall).

    Wer sich zu Wettbewerbszwecken auf eine fremde Äußerung bezieht, macht sich diese zu eigen, auch wenn es sich dabei um eine wissenschaftliche Abhandlung handelt (RGZ 163, 164, 167; BGH GRUR 1961, 189, 190 - Rippenstreckmetall).

  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 10/89

    "TÜV-Prüfzeichen"; Werbung mit einem Prüfzeichen für Brillenfassungen

    Entgegen der Meinung der Revision hat das Berufungsgericht die Verurteilung der Beklagten zur Unterlassung der angegriffenen Werbung nicht auch mit der Erwägung begründet, es liege ein Fall vor, in dem mit einem bezahlten Gutachten in einer Weise geworben worden sei, die den unzutreffenden Anschein erweckt habe, es handele sich um ein unabhängig zustande gekommenes Urteil einer Unbeteiligten (vgl. dazu BGH, Urt. v. 17.11.1960 - I ZR 78/59, GRUR 1961, 189/191 - Rippenstreckmetall).
  • BGH, 10.07.1981 - I ZR 96/79

    Getarnte Werbung

    Er hat dies damit begründet, daß der Verkehr der Äußerung eines Dritten unkritischer gegenübertreten und regelmäßig größere Beachtung und Bedeutung beimessen werde als entsprechenden anpreisenden Angaben des Werbenden selbst über seine Ware; daher verschaffe letzterer sich in einer von der Allgemeinheit mißbilligten Weise einen Vorsprung vor seinen Mitwerbern, wenn er durch Tarnung seiner Werbemaßnahmen den Anschein eines unabhängig zustande gekommenen Urteils eines Unbeteiligten erwecke, der von sich aus die Vorzüge der Ware festgestellt habe und dessen Ansicht der Verbraucher sich daher unbedenklicher anschließen könne (BGH a.a.O.; ähnlich auch BGH GRUR 1961, 189, 191 - Rippenstreckmetall - zur Verwendung eines scheinbar objektiven wissenschaftlichen Gutachtens zu Werbezwecken).
  • LG Hamburg, 14.01.1993 - 312 O 587/92

    Antrag auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und Verpflichtungserklärung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 10.01.1968 - Ib ZR 43/66

    Pelzversand

    Auch hinsichtlich der Verwendung wissenschaftlicher Gutachten in der Werbung ist anerkannt, daß hierin dann ein Verstoß gegen § 1 UWG liegt, wenn ein Wettbewerber den Gutachter beauftragt hat und dies bei der Veröffentlichung des Gutachtens nicht gehörig erkennbar gemacht wird, wodurch der Anschein eines unabhängig zustande gekommenen Urteils eines Unbeteiligten erweckt wird, der von sich aus die Vorzüge der Ware festgestellt habe und dessen Ansicht der Verbraucher sich daher um so unbedenklicher anschließen könne (BGH GRUR 1961, 189 - Rippenstreckmetall).
  • BGH, 29.03.1974 - I ZR 15/73

    Wirtschaftsanzeigen public-relations

    Ausgehend von der Rechtsprechung, nach der die Verwendung wissenschaftlicher Gutachten in der Werbung als Verstoß gegen § 1 UWG angesehen worden ist, wenn diese Werbung den falschen Anschein eines unabhängig zustande gekommenen Urteils eines Unbeteiligten erwecke, der von sich aus die Vorzüge der Ware festgestellt habe und dessen Ansicht der Verbraucher sich daher um so unbedenklicher anschließen könne (BGH GRUR 1961, 189, 191 - Rippenstreckmetall I), hat der Bundesgerichtshof eine als objektive Stellungnahme des Herausgebers einer Fachzeitschrift getarnte Eigenwerbung als Wettbewerbswidrig beanstandet (BGH GRUR 1968, 382, 384 - Favorit II).
  • BGH, 06.10.1965 - Ib ZR 4/64

    Bleistiftabsätze

    In den ähnlich gelagerten Fällen der werbemäßigen Verwendung von Gutachten oder Kundenzuschriften ist es anerkannt, daß der Werbende die darin enthaltenen Angaben wie seine eigenen zu vertreten hat (BGH GRUR 1961, 189, 190 - Rippenstreekmetall; GRUR 1962, 45, 49 - Betonzusatzmittel; Baumbach-Hefermehl a.a.O. § 3 Anm. 48 f; vgl. auch BGH GRUR 1958, 35 - Fundstelle).
  • BGH, 07.06.1967 - Ib ZR 34/65

    Favorit II

    Das Vorhalten der Klägerin stellte deshalb so wie es in der Veröffentlichung objektiv nach außen hin in Erscheinung trat, eine Tarnung dar, die aus ähnlichen Gründen, wie sie der Bundesgerichtshof bereite für die Werbung mit bezahlten Gutachten ausgeführt hat (BGH GRUR 1961, 189, 191 r - Rippenstreckmetall I), als ein Verstoß gegen die guten wettbewerblichen Sitten anzusehen ist.
  • BGH, 13.02.1962 - I ZR 95/60

    Rechtsmittel

    Nicht anders als im Falle eines beantragten Sachverständigenbeweises (vgl. BGH Nr. 10 zu § 286 (C) ZPO, BGH GRUR 1961, 189, 191 - Rippenstreckmetall, BGH GRUR 1961, 1939 195 - Medaillenwerbung) war das Berufungsgericht daher nicht verpflichtet, auf den von der Beklagten gestellten, auf eine Verkehrsumfrage abzielenden Beweisantrag einzugehen.
  • BGH, 01.12.1960 - I ZR 6/59
  • BGH, 27.02.1963 - Ib ZR 141/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.12.1961 - I ZR 110/60

    Deutsche Miederwoche

  • BGH, 10.04.1962 - I ZR 1/61

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht