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   BGH, 09.12.1960 - I ZR 98/60   

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https://dejure.org/1960,676
BGH, 09.12.1960 - I ZR 98/60 (https://dejure.org/1960,676)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1960 - I ZR 98/60 (https://dejure.org/1960,676)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1960 - I ZR 98/60 (https://dejure.org/1960,676)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schutz eines Warenzeichens bei Zeitschriftentiteln - Ausschluss einer Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt der Sinnverschiedenheit - Schutzfähigkeit eines Druckschriftentitels - Kennzeichenkraft bei Zeitschriftentiteln - Gefahr einer Titelverwechslung nach dem ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Hobby

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1961, 388
  • GRUR 1961, 232
  • BB 1961, 269
  • DB 1961, 434
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 11.11.1958 - I ZR 152/57

    Sinngehalt eines Zeichens und Verwechslungsgefahr

    Auszug aus BGH, 09.12.1960 - I ZR 98/60
    Bei identischer Übernahme eines geschützten Zeichens oder Druckschriftentitels in eine zusammengesetzte Bezeichnung ist der an sich denkbare Ausschluß einer Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt der Sinnverschiedenheit nur ganz ausnahmsweise anzunehmen (Ergänzung zu BGHZ 28, 320, 324 [BGH 11.11.1958 - I ZR 152/57] - Quick).

    Wie der Senat ausgesprochen hat (BGHZ 28, 320, 324 [BGH 11.11.1958 - I ZR 152/57] - Quick), ist es insbesondere möglich, daß die Gefahr einer Verwechslung nach Klang oder Bildwirkung vom Sinngehalt her von vornherein ausgeschaltet wird; das setzt aber voraus, daß die angesprochenen Verkehrskreise auch bei flüchtiger Beachtung mit dem in dem angegriffenen Titel verwendeten Wort einen eindeutigen Sinngehalt verbinden, der eine Erinnerung an den geschützten Titel von vornherein verdrängt (Urteil des erkennenden Senats vom 22. Mai 1959 - I ZR 22/58 - Juno).

    Damit verstößt es gegen den Grundsatz, daß bei Zeitschriften, die sich, wie diese, an die Allgemeinheit wenden, nur die Titel als solche auf die Gefahr einer Verwechslung zu prüfen sind und nicht auf den Inhalt und Charakter der Zeitschrift zurückgegriffen werden darf (BGH GRUR 1959, 182, 184 - Quick; 1959, 360, 362 - Elektrotechnik).

  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 105/54

    Verwechslungsgefahr für Druckschriftentitel

    Auszug aus BGH, 09.12.1960 - I ZR 98/60
    Diesen Schutz genießt der Zeitschriftentitel der Klägerin vom Zeitpunkt seiner Ingebrauchnahme ab, da er, wie das Berufungsgericht zutreffend festgestellt hat, für eine Zeitschrift ungewöhnlich und von Natur aus unterscheidungskräftig ist (vgl. BGHZ 21, 85, 88 [BGH 15.06.1956 - I ZR 105/54] - Spiegel).

    Um eine sichere Grundlage für die Beantwortung der Frage nach der Verwechslungsgefahr zu gewinnen, muß grundsätzlich geklärt werden, welchen Grad von Kennzeichnungskraft der zu schützende Titel von Natur aus oder kraft Verkehrsgeltung besitzt (BGHZ 21, 85, 92 f [BGH 15.06.1956 - I ZR 105/54] - Spiegel; vgl. auch BGH GRUR 1957, 281, 283 - karo-as).

    Derartige Bezeichnungen stellen als Zeitschriftentitel keine schutzunfähigen reinen Beschaffenheitsangaben dar (BGHZ 21, 85, 89 [BGH 15.06.1956 - I ZR 105/54] - Spiegel).

  • BGH, 08.01.1957 - I ZR 58/55

    Star-Revue

    Auszug aus BGH, 09.12.1960 - I ZR 98/60
    Daß die identische Übernahme eines Warenzeichens in eine mit anderen Worten zusammengesetzte Bezeichnung von dessen Schutz nur bei Verwechslungsgefahr erfaßt wird, ergibt sich auch aus der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (GRUR 1956, 376, 378 - Berliner Illustrierte; vgl. auch GRUR 1957, 275, 276 - Revue - für den Fall des Ausstattungsschutzes).

    Das unterscheidet den Streitfall von dem der Revue-Entscheidung des erkennenden Senats (GRUR 1957, 275) zugrunde liegenden Sachverhalt.

  • BGH, 04.05.1956 - I ZR 55/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.12.1960 - I ZR 98/60
    Die Auffassung des Reichsgerichts, daß Zeitschriftentitel, selbst wenn sie als Warenzeichen eingetragen worden sind, nicht den Schutz des Warenzeichens genießen können (RGZ 44, 99, 101), ist vom erkennenden Senat in Übereinstimmung mit der in der Rechtslehre herrschenden Meinung nicht übernommen worden (GRUR 1956, 376, 377 - Berliner Illustrierte; vgl. Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 8. Aufl., Randzahl 8 zu § 1 WZG; Tetzner, Warenzeichenrecht, Randzahl 4 zu § 1 WZG).

    Daß die identische Übernahme eines Warenzeichens in eine mit anderen Worten zusammengesetzte Bezeichnung von dessen Schutz nur bei Verwechslungsgefahr erfaßt wird, ergibt sich auch aus der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (GRUR 1956, 376, 378 - Berliner Illustrierte; vgl. auch GRUR 1957, 275, 276 - Revue - für den Fall des Ausstattungsschutzes).

  • BGH, 30.10.1953 - I ZR 147/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.12.1960 - I ZR 98/60
    Dieser Maßstab gilt nicht, wie das Berufungsgericht anzunehmen scheint, nur bei berühmten Marken und Zeitschriftentiteln (vgl. BGH GRUR 1954, 123, 125 - NSU-Fox/Auto-Fox m.Nachw.).
  • BGH, 08.01.1957 - I ZR 65/55

    Spiegel der Woche

    Auszug aus BGH, 09.12.1960 - I ZR 98/60
    Daß hierbei, um die Verwechslungsgefahr zu begründen, ein besonders hoher Grad von Selbständigkeit des Bestandteils innerhalb des angegriffenen Titels zu fordern wäre, kann entgegen der Auffassung des Revisionsbeklagten nicht etwa der Entscheidung des erkennenden Senats vom 8. Januar 1957 (GRUR 1958, 141, 142 re.Sp. - Spiegel der Woche) entnommen werden; diese bezieht sich vielmehr ausdrücklich auf die vorbezeichnete NSU-Fox-Entscheidung.
  • BGH, 17.03.1959 - I ZR 21/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.12.1960 - I ZR 98/60
    Damit verstößt es gegen den Grundsatz, daß bei Zeitschriften, die sich, wie diese, an die Allgemeinheit wenden, nur die Titel als solche auf die Gefahr einer Verwechslung zu prüfen sind und nicht auf den Inhalt und Charakter der Zeitschrift zurückgegriffen werden darf (BGH GRUR 1959, 182, 184 - Quick; 1959, 360, 362 - Elektrotechnik).
  • BGH, 22.05.1959 - I ZR 22/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.12.1960 - I ZR 98/60
    Wie der Senat ausgesprochen hat (BGHZ 28, 320, 324 [BGH 11.11.1958 - I ZR 152/57] - Quick), ist es insbesondere möglich, daß die Gefahr einer Verwechslung nach Klang oder Bildwirkung vom Sinngehalt her von vornherein ausgeschaltet wird; das setzt aber voraus, daß die angesprochenen Verkehrskreise auch bei flüchtiger Beachtung mit dem in dem angegriffenen Titel verwendeten Wort einen eindeutigen Sinngehalt verbinden, der eine Erinnerung an den geschützten Titel von vornherein verdrängt (Urteil des erkennenden Senats vom 22. Mai 1959 - I ZR 22/58 - Juno).
  • BGH, 26.01.1960 - I ZR 5/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.12.1960 - I ZR 98/60
    Denn der Verkehr neigt dazu, aus längeren Bezeichnungen nur die charakteristischen Bestandteile im Gedächtnis zu behalten und diese anstelle der gesamten Bezeichnung zu verwenden (BGH GRUR 1960, 296, 297 - Reiherstieg).
  • RG, 27.10.1899 - II 193/99

    Steht der aus § 8 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes vom 27.

    Auszug aus BGH, 09.12.1960 - I ZR 98/60
    Die Auffassung des Reichsgerichts, daß Zeitschriftentitel, selbst wenn sie als Warenzeichen eingetragen worden sind, nicht den Schutz des Warenzeichens genießen können (RGZ 44, 99, 101), ist vom erkennenden Senat in Übereinstimmung mit der in der Rechtslehre herrschenden Meinung nicht übernommen worden (GRUR 1956, 376, 377 - Berliner Illustrierte; vgl. Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 8. Aufl., Randzahl 8 zu § 1 WZG; Tetzner, Warenzeichenrecht, Randzahl 4 zu § 1 WZG).
  • BGH, 10.05.1955 - I ZR 91/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.01.1956 - I ZR 146/53

    Kombination von Buchstaben und Zahlen

  • BGH, 03.07.1956 - I ZR 137/54

    Schutzumfang von Verbandszeichen

  • BGH, 25.01.1957 - I ZR 158/55

    Karo-As

  • BPatG, 20.05.1998 - 29 W (pat) 199/96

    Markenschutz - Titel von Fernsehsendungen

    Titel von Fernsehsendungen sind - auch nach neuem Markenrecht - in Parallele zu den Zeitschriftentiteln (vgl BGH GRUR 1961, 232 - Hobby; 1974, 661, 662 - St. Pauli-Nachrichten) markenfähig (Anschluß an BGH BlPMZ 1988, 188 - Apropos Film).

    Derartige Werktitel sind - auch nach neuem Markenrecht - in Parallele zu den Zeitungs- und Zeitschriftentiteln - (BGH GRUR 1961, 232 "Hobby"; BlPMZ 1974, 348, 349 "St. Pauli-Nachrichten") grundsätzlich nicht nur titelschutzfähig iSv § 5 Abs. 3 MarkenG , sondern auch iSv § 3 Abs. 1 MarkenG als Marke eintragbar (vgl zum früheren Markenrecht BGH BlPMZ 1988, 188 "Apropos Film").

    Der Senat sieht deshalb keine Veranlassung, von der bisherigen Rechtsprechung abzugehen, nach der neben inhaltsbeschreibenden Zeitungs- und Zeitschriftentiteln (BGH GRUR 1961, 232 "Hobby"; BlPMZ 1974, 348, 349 "St-Pauli-Nachrichten"; BPatGE 28, 44, 48 "BUSINESS WEEK"; BPatG GRUR 1996, 980 "Berliner Allgemeine") auch inhaltsbeschreibende Titel anderer Werke (BGH BlPMZ 1988, 186f "Wie hammas denn?"; BlPMZ 1988, 188 "Apropos Film") mangels Unterscheidungskraft grundsätzlich nicht als Marke eintragbar sind.

  • BPatG, 07.05.1997 - 29 W (pat) 122/96

    Markenschutz - Markenfähigkeit von Titeln von Fernsehsendungen

    Titel von Fernsehsendungen sind - auch nach neuem Markenrecht - in Parallele zu den Zeitschriftentiteln (vgl. BGH GRUR 1961, 232 - "Hobby"; BlPMZ 1974, 348, 349 - "St. Pauli-Nachrichten") markenfähig (Anschluß an BGH BlPMZ 1988, 188 - "Apropos Film").

    1. Derartige Werktitel von Fernsehsendungen sind - auch nach neuem Markenrecht - in Parallele zu den Zeitungs- und Zeitschriftentiteln - (vgl BGH GRUR 1961, 232 "Hobby"; BlPMZ 1974, 348, 349 "St. Pauli-Nachrichten") grundsätzlich nicht nur titelschutzfähig iSv § 5 Abs. 3 MarkenG , sondern auch iSv § 3 Abs. 1 MarkenG als Marke eintragbar (vgl zum früheren Markenrecht BGH BlPMZ 1988, 188 "Apropos Film").

    Der Senat sieht deshalb keine Veranlassung, von der bisherigen Rechtsprechung abzugehen, nach der neben inhaltsbeschreibenden Zeitungs- und Zeitschriftentiteln (BGH GRUR 1961, 232 "Hobby"; BlPMZ 1974, 348, 349 "St. Pauli-Nachrichten"; BPatGE 28, 44, 48 "BUSINESS WEEK"; BPatG GRUR 1996, 980 "Berliner Allgemeine") auch inhaltsbeschreibende Titel anderer Werke (BGH BlPMZ 1988, 186f "Wie hammas denn?"; BlPMZ 1988, 188 "Apropos Film") mangels Unterscheidungskraft grundsätzlich nicht als Marke eintragbar sind.

  • BGH, 12.07.1968 - I ZR 42/66

    Auslegung des Merkmals "Verwechslungsgefahr" im Sinne des Warenzeichengesetzes

    Denn die Verwechslungsgefahr ist für die gekennzeichneten Anspruchsgrundlagen einheitlich nach § 31 WZG zu prüfen, da der Begriff der Verwechslungsgefahr für diese gewerblichen Kennzeichnungsmittel der gleiche ist (BGH GRUR 1961, 232, 233 zu Ziff. I 4 - Hobby; 1959, 183 - Quick).

    Dies ist zu Gunsten der Klägerin im Hobby-Urteil angenommen und aus diesem Grunde im Hinblick auf den vom Beklagten jenes Rechtsstreits verwendeten Zeitschriftentitel außer der Gefahr einer Titelverwechslung auch die Gefahr einer Unternehmensverwechslung bejaht worden (BGH GRUR 1961, 232, 235).

    Zutreffend ist es dabei von dem allgemeinen Grundsatz ausgegangen, daß die Übernahme eines charakteristischen Bestandteils eines Warenzeichens oder einer Unternehmensbezeichnung in eine andere Bezeichnung die Verwechslungsgefahr dann begründen kann, wenn der übernommene Bestandteil in der jüngeren Bezeichnung nicht derart untergegangen ist, daß er durch seine Einfügung in die neue Bezeichnung aufgehört hat, für den Verkehr die Erinnerung an das ältere Zeichen wachzurufen (BGH GRUR 1961, 232, 235 - Hobby).

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