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   BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59   

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BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59 (https://dejure.org/1961,117)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1961 - I ZR 115/59 (https://dejure.org/1961,117)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1961 - I ZR 115/59 (https://dejure.org/1961,117)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 34, 299
  • NJW 1961, 1018
  • NJW 1961, 1019
  • MDR 1961, 479
  • GRUR 1961, 347
  • DB 1961, 533
  • DB 1961, 534
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 03.07.1956 - I ZR 137/54

    Schutzumfang von Verbandszeichen

    Auszug aus BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59
    Wohl aber kann das Gericht andererseits bei zusammengesetzten Zeichen ungeachtet ihrer Eintragung in die Warenzeichenrolle von sich aus die Schutzfähigkeit der einzelnen Bestandteile prüfen (so die ständige Rechtsprechung, vgl.z.B. BGHZ 19, 370 W 5; GRUR 1957, 88 - Funkberater -).

    Aus ähnlichen Erwägungen hat der erkennende Senat auch die Möglichkeit der Verkehrsdurchsetzung eines Verbandszeichens für eine Vielzahl von Benutzer bejaht und in dem Urteil vom 3. Juli 1956 (Punkberater - GRUR 1957, 88, 91) u.a. den folgenden Rechtsgrundsatz entwickelt; "Ein von Haus aus nicht schutzfähiger Bestandteil eines Verbandszeichens hat ... die für eine Unterscheidung von anderes Unternehmen erforderliche Kennzeichnungskraft erlangt, wenn dieser Bestandteil auch in Alleinstellung innerhalb beteiligt Verkehrskreise als Kennzeichen der Warenherkunft aus bestimmten, untereinander in irgendeiner Form zusammengehörigen Geschäftsbetrieben gilt, mag auch der Verkehr nicht wissen, welche Vereinbarungen im einzelnen zu dieser Übereinstimmung in Ansehung der Warenkennzeichnung geführt haben, oder mag er gar zu Unrecht die einzelnen Geschäftsbetriebe, die das Zeichen führen, als ein einheitliches Unternehmen ansehen".

  • BGH, 12.10.1956 - I ZR 171/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59
    Denn diese Berücksichtigung einer erst nachträglich eingetretenen Verkehrsdurchsetzung würde, wie der Senat in GRUR 1957, 339, 341 - Venostasin - dargelegt hat für die beklagte Partei einer nachträglichen Entziehung des ihr ursprünglich eingeräumten Warenzeichenschutzes gleichkommen.

    Es war daher für deutsche Warenzeichen offen geblieben, ob es insoweit auf die tatsächlichen Verhältnisse zur Zeit der Eintragung des jüngeren Warenzeichens, durch die das Zeichenrecht gemäß §§ 8, 15 WZG erst zur Entstehung gelangt, oder auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der für den Zeitvorrang maßgeblichen Anmeldung des jüngeren Warenzeichens ankommt (vgl. BGH in GRUR 1960, 124, 126 - Füllhalterelip, für den Sonderfall der IR-Marke, vgl. BGH in GRUR 1957, 339, 341 - Venostasin; GRUR 1960, 130, 131 - Sunpearl II).

  • BGH, 21.12.1954 - I ZR 36/53

    Örtlich begrenzte Verkehrsgeltung

    Auszug aus BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59
    Nach einem anerkannten Grundsatz der Rechtsprechung ist es nämlich nur ausnahmsweise möglich, daß eine Warenkennzeichnung innerhalb des gleichen Wirtschaftsgebiets gleichzeitig Ausstattungsschutz für mehrere Geschäftsbetriebe nebeneinander genießt, und zwar nur dann, wenn neben einer umfassenden Verkehrsgeltung eine örtlich begrenzte entsteht (vgl. BGHZ 16, 82 - Wickelstern).
  • BGH, 28.06.1955 - I ZR 81/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59
    Die Mitbenutzung für Käse mußte also nach den Grundsätzen der Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 1955, 579 - Sunpearl I) durchaus eine Schwächung der Kennzeichnung des jüngeren Klagezeichens bewirken.
  • RG, 04.10.1939 - II 50/39

    Kann der nach § 25 WZG. geschützten Ausstattung ein Vorbenutzungsrecht

    Auszug aus BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59
    Bereits in der Rechtsprechung des Reichsgerichts war daher verschiedentlich darauf hingewiesen worden, daß bei gleichzeitigem Gebrauch einer Bezeichnung durch verschiedene Firmen die Gefahr einer Verwässerung und schließlich des Erlöschens der Kennzeichnungskraft besteht (vgl. etwa RGZ 162, 347 - Lavendelwasserflasche, ferner RG in GRUR 1939, 627, 630 - Eloxal).
  • BGH, 30.06.1959 - I ZR 31/58

    Ausstattungsschutz an Beschaffenheitsangaben

    Auszug aus BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59
    Eine Besonderheit gilt für reine Beschaffenheits- und Bestimmungsangaben (vgl. BGH in GRUR 1960, 83, 87 Nährbier).
  • BGH, 17.03.1959 - I ZR 21/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59
    Vielmehr beantwortet sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Warenzeichenbestandteil, der von Haus aus nur beschreibenden Charakter besitzt, dennoch kraft Verkehrsgeltung einen Bedeutungswandel zur individuellen Herkunftsbezeichnung durchmachen kann, nach folgenden selbständigen Rechtsgrundsätzen: Ein zunächst nicht unterscheidungskräftige Bestandteil eines Warenzeichens kann gleichwohl maßgebende Bedeutung für die Prüfung der Verwechslungsgefahr erlangen, falls er Verkehrsgeltung in dem Sinne erworben hat, daß ein nicht unbeachtlicher Teil des Verkehrs in ihm - also in dem Bestandteil - den Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen erblickt (vgl. BGH in GRUR 1955, 95, 96 - Buchgemeinschaft; GRUR 1955, 481, 483 - Kinderstube; GRUR 1959, 360, 363 - Elektrotechnik).
  • BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53

    Gleichartigkeit von Waren

    Auszug aus BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59
    Findet auf die Anmeldung hin später die Eintragung in die Warenzeichenrolle statt, so kann es für die rechtliche Beurteilung des Zeichens allgemein nur auf die Umstände im Zeitpunkt des Anmeldetages ankommen; denn das Wesen der gesetzlichen Prioritätsregelung besteht darin, daß überall da, wo es sich um die Frage des Zeitvorranges zweier konkurrierender Kennzeichnungen handelt, auf den Tag der Anmeldung abzustellen ist, obwohl das Zeichenrecht sich erst vom Tage der Eintragung an entfalten kann (vgl. BGH in GRUR 1954, 123, 126 - Auto-Fox; BGHZ 19, 23, 28 - Magirus; BGHZ 21, 85, 94 - Spiegel).
  • BGH, 03.03.1959 - I ZR 7/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59
    Es war daher für deutsche Warenzeichen offen geblieben, ob es insoweit auf die tatsächlichen Verhältnisse zur Zeit der Eintragung des jüngeren Warenzeichens, durch die das Zeichenrecht gemäß §§ 8, 15 WZG erst zur Entstehung gelangt, oder auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der für den Zeitvorrang maßgeblichen Anmeldung des jüngeren Warenzeichens ankommt (vgl. BGH in GRUR 1960, 124, 126 - Füllhalterelip, für den Sonderfall der IR-Marke, vgl. BGH in GRUR 1957, 339, 341 - Venostasin; GRUR 1960, 130, 131 - Sunpearl II).
  • BGH, 31.01.1958 - I ZR 178/56

    Colonia

    Auszug aus BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59
    Besässe die Beklagte nämlich bislang nur eine völlig unbenutzte Anmeldung, so könnte sie sich unter besonderen Umständen (vgl. BGH in GRUR 1958, 544, 547 - Colonia) selbst gegenüber einem erst nachträglich zur vollen Verkehrsgeltung erstarkten sachlichen Recht nicht auf den formalen Zeitvorrang ihrer Anmeldung aus dem Jahre 1952 berufen.
  • BGH, 30.10.1953 - I ZR 147/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.02.1952 - I ZR 135/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.10.1959 - I ZR 90/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.02.1955 - I ZR 124/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 105/54

    Verwechslungsgefahr für Druckschriftentitel

  • BGH, 18.06.1954 - I ZR 158/52

    Buchgemeinschaft I

  • BGH, 22.10.1954 - I ZR 46/53

    Recht gegen Verwässerung eines berühmten Zeichens

  • RG, 26.01.1934 - 1 D 1296/33

    Gehört zu den "Beschränkungen der Bezeichnung", von denen das Weingesetz in § 7

  • BGH, 29.07.2021 - I ZR 139/20

    Markenschutz des Goldtons des "Lindt Goldhasen"

    Benutzen mehrere Unternehmen eine Kennzeichnung und sehen die beteiligten Verkehrskreise diese Unternehmen als eine wirtschaftliche Einheit oder als Mitglieder eines Konzerns an, kann kraft Verkehrsgeltung die Benutzungsmarke für jedes der Unternehmen entstehen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2001 - I ZR 168/99, GRUR 2002, 616, 617 f. [juris Rn. 37] = WRP 2002, 544 - Verbandsausstattung; zum Ausstattungsschutz nach § 25 WZG vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1961 - I ZR 115/59, BGHZ 34, 299, 308 f. [juris Rn. 50] - Almglocke; Hacker in Ströbele/Hacker/Thiering aaO § 4 Rn. 63; Ekey in Ekey/Bender/Fuchs-Wissemann aaO § 4 MarkenG Rn. 100 und 103; BeckOK.Markenrecht/Weiler aaO § 4 MarkenG Rn. 128 f.).
  • BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 5/64

    Schadensberechnung bei Warenzeichenverletzungen

    Ferner kann ein Zeichengebrauch durch mehrere rechtlich selbständige Unternehmen, wenn diese dem Publikum als selbständige, miteinander in Wettbewerb stehende und nicht durch Vereinbarungen miteinander verbundene Unternehmen erscheinen, zur Schwächung der Kennzeichnungskraft des Warenzeichens und schließlich sogar zur Umwandlung des Zeichens in ein Freizeichen oder eine Beschaffenheitsangabe führen, auch wenn in Wahrheit eine Erlaubnis zur Benutzung des Warenzeichens erteilt worden ist (BGHZ 34, 299, 307 - Almglocke).

    Für eine Bemessung in dieser Höhe spricht nämlich auch, daß der Inhaber eines Warenzeichens bei Erteilung einer Benutzungserlaubnis an ein selbständiges Unternehmen immer auch das Risiko einrechnen muß, daß die Herkunftsfunktion des Zeichens durch eine gleichzeitige Benutzung durch mehrere, dem Publikum als selbständige Betriebe gegenübertretende Unternehmen gestört, das Zeichen regelmäßig in seinem Werte gemindert und in seiner Kraft, allein auf den Betrieb des Verletzten hinzuweisen, geschwächt wird (vgl. hierzu BGHZ 34, 299, 307 - Almglocke; GRUR 1957, 222, 223 - Sultan).

  • LG Hamburg, 21.03.2012 - 608 KLs 8/11

    Abofallen-Verfahren: Freiheits- und Geldstrafen verhängt

    Dass Markenrechte unter diesen Voraussetzungen von mehreren Konzerngesellschaften erlangt werden können, ist anerkannt (vgl. BGH, NJW 1961, 1018, 1021; ebenso Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 4 MarkenG Rn. 149, 151 m.w.N.).
  • BGH, 11.10.2001 - I ZR 168/99

    Berufsgenossenschaft - Unfallversicherung - Ausstattungsrecht - Bildmarke -

    (1) Unter der Geltung des Warenzeichengesetzes war allerdings anerkannt, daß das Recht an einer infolge Benutzung und Erlangung der Verkehrsgeltung geschützten Ausstattung innerhalb desselben Wirtschaftsgebiets grundsätzlich nur einem einzigen Betrieb zustehen kann, der die Ausstattung benutzt und für sich die Verkehrsgeltung erreicht hat (vgl. BGHZ 34, 299, 307 f. - Almglocke; vgl. weiter Althammer, Warenzeichengesetz, 4. Aufl., § 25 Rdn. 12; Baumbach/Hefermehl, Warenzeichenrecht, 12. Aufl., § 25 Rdn. 46; Götting in Schricker/Stauder, Handbuch des Ausstattungsrechts, 1986, S. 270 f.).

    So konnte ein Ausstattungsrecht zugunsten einer Gruppe von Gewerbetreibenden begründet werden, wenn die Vorstellung beachtlicher Verkehrskreise dahin ging, das Kennzeichen werde von einer solchen miteinander in Verbindung stehenden Mehrzahl von Unternehmen als Herkunftszeichen für die von ihnen vertriebenen Waren benutzt (vgl. BGHZ 34, 299, 308 f. - Almglocke).

    Entscheidend ist darauf abzustellen, ob die Benutzer bei ihrer Zeichennutzung dem Publikum in objektiv zutreffender Weise so gegenübertreten, daß sie als eine wirtschaftliche Einheit, nicht hingegen als miteinander konkurrierende Unternehmen aufgefaßt werden (vgl. BGHZ 34, 299, 308 f. - Almglocke).

  • BGH, 12.05.1965 - Ib ZR 22/64

    Verwechselbarkeit der Zeichen "Kaloderma" und "Liquiderma" - Gemeinsamer

    Ein Vorratszeichen, an dessen Aufrechterhaltung ein schutzwürdiges Interesse besteht, braucht deshalb nicht einem älteren Zeichen zu weichen, wenn die Verwechslungsgefahr erst dadurch eingetreten ist, daß das ältere Zeichen nach Anmeldung des Vorratszeichens durch starke Verkehrsdurchsetzung einen erweiterten Schutzbereich erlangt hat (Ergänzung zu BGHZ 34, 299 - Almglocke).

    Er hat diesen Grundsatz nicht nur für den Fall der nachträglichen Entwicklung eines Warenzeichens zur berühmten Marke (BGHZ 19, 23, 28 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] - Magirus; BGHZ 25, 369, 372 [BGH 22.10.1957 - I ZR 96/56] - "mit dein feinen Whipp"), sondern auch für den der nachträglichen Verkehrsdurchsetzung eines Zeichenbestandteils (BGH GRUR 1957, 339, 341 - Venostasin; BGHZ 34, 299, 302 [BGH 17.02.1961 - I ZR 115/59] - Almglocke) ausgesprochen und dabei hervorgehoben, daß die gegenteilige Beurteilung einer Entziehung des dem beklagten Zeicheninhaber eingeräumten Zeichenrechts gleichkommen würde (vgl. dazu auch BGH GRUR 1960, 130, 131 - Sunpearl II; GRUR 1963, 622, 623 - Sunkist; 1963, 626, 628 unter 111, 2 - Sunsweet, insoweit in BGHZ 39, 266 nicht abgedruckt).

    Entgegen der Ansicht der Revision läßt sich dies auch nicht daraus folgern, daß in der Entscheidung BGHZ 34, 299, 302 [BGH 17.02.1961 - I ZR 115/59] - Almglocke und daran anschließend in den Entscheidungen BGH GRUR 1963, 622 - Sunkist und GRUR 1963, 626 - Sunsweet bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr, die auch dort von der Verkehrsgeltung eines Bestandteils des jeweiligen Klagezeichens abhing, im Zusammenhang mit der Prioritätsfrage von der "Anmeldung und Ingebrauchnahme" des angegriffenen Zeichens gesprochen worden ist.

    In diesem Zusammenhang ist in der Entscheidung BGHZ 34, 299, 302 [BGH 17.02.1961 - I ZR 115/59] - Almglocke - ausgeführt, wenn die beklagte Zeicheninhaberin bislang lediglich eine völlig unbenutzte Anmeldung besäße, so könnte sie sich unter besonderen Umständen selbst gegenüber einem erst nachträglich zur vollen Verkehrsgeltung erstarkten sachlichen Recht nicht auf den formalen Zeitvorrang dieser Anmeldung berufen.

  • BGH, 12.03.1991 - KVR 1/90

    "Verbandszeichen"; Kartellrechtliche Zulässigkeit der Zuweisung bestimmter

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Verkehr gerade die Vorstellung hat, daß es sich um das Warenzeichen eines Verbandes handelt; es genügt vielmehr, wenn der Verkehr das Zeichen als Hinweis auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Unternehmen oder aus mehreren miteinander in Beziehung stehenden Unternehmen auffaßt (vgl. dazu BGHZ 21, 182, 191 - Ihr Funkberater; 34, 299, 308 - Almglocke; BGH GRUR 1964, 381, 384 - WKS-Möbel).

    Soweit sich die Rechtsbeschwerden für ihre gegenteilige Ansicht auf Ausführungen in der Entscheidung BGHZ 34, 299, 309 - Almglocke - beziehen, übersehen sie, daß diese nicht Rechtsfragen des Verbandszeichens betreffen, sondern die Frage der Verkehrsdurchsetzung eines Warenzeichens, das durch zwei Schwesterunternehmen benutzt wird.

  • BGH, 17.10.1996 - I ZR 153/94

    Wärme fürs Leben - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Denn die Benutzung eines Werbespruchs mit hinreichender Eigenart durch mehrere Unternehmen führt dann nicht zu einer Schwächung des Herkunftshinweises, wenn zwischen diesen Unternehmen wirtschaftliche Beziehungen bestehen und erkennbar sind, so daß der Verkehr die Benutzung sowohl dem Einzelunternehmen als auch der dahinterstehenden Gruppe zurechnet (vgl. zum Kennzeichenrecht BGHZ 34, 299, 309 - Almglocke; 21, 182, 192 f. - Funkberater; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 56 Rdn. 50; GroßKomm/Teplitzky aaO. Rdn. 224 f.).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 66/02

    "CompuNet/ComNet II"; Beurteilung der Verwechslungsgefahr und der

    Den einzelnen Mitgliedsunternehmen einer Unternehmensgruppe kommt die Verkehrsbekanntheit eines einheitlich benutzten Unternehmenskennzeichens zugute, wenn der Verkehr das Kennzeichen auch dem einzelnen Unternehmen zuordnet (allg. Meinung: BGH, Urt. v. 17.3.1965 - Ib ZR 58/63, GRUR 1966, 38, 41 - Centra; Urt. v. 27.6.1975 - I ZR 81/74, GRUR 1975, 606, 607 = WRP 1975, 668 - IFA; Großkomm.UWG/Teplitzky, § 16 Rdn. 224 f.; Ingerl/Rohnke aaO § 15 Rdn. 56; zum Markenschutz: BGHZ 34, 299, 309 - Almglocke; BGH, Urt. v. 13.3.1964 - Ib ZR 119/62, GRUR 1964, 381, 384 - WKS-Möbel; Urt. v. 11.10.2001 - I ZR 168/99, GRUR 2002, 616, 617 = WRP 2002, 544 - Verbandsausstattungsrecht).
  • BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 119/62

    Verwendung der Zeichen "TKS" und "WKS" - Vorliegen von Verwechslungsgefahr nach

    Die Anerkennung des Rechts aus der Ausstattung beruht zwar auf einem tatsächlichen Besitzstand, der daran anknüpft, daß beteiligte Verkehrskreise in der Ausstattung einen Hinweis auf die Herkunft aus einem bestimmten Betriebe oder aus mehreren miteinander in Verbindung stehenden Betrieben erblicken (BGH GRUR 1961, 347, 352 - Almglocke).

    Daß ein Ausstattungsrecht zugunsten einer Gruppe von Gewerbetreibenden begründet werden kann, wenn die Vorstellung beachtlicher Verkehrskreise dahin geht, das Klagezeichen werde von einer solchen miteinander in Verbindung stehenden Mehrzahl von Unternehmen als Herkunftszeichen der von ihnen vertriebenen Waren benutzt, ist schon bisher angenommen worden (BGH GRUR 1961, 347, 352 - Almglocke; Heydt, Mitt Bl. 1957, 44, 45).

  • BGH, 22.05.1968 - I ZB 3/67

    Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens -

    Auch im übrigen können solche Ansprüche unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens bei Zeichen, die an und für sich im Verkehr nicht verwechselt werden, unter der doppelten Voraussetzung in Betracht kommen, daß die beiden Vergleichszeichen den gleichen Wortstamm aufweisen und daß dieser Stammbestandteil für die Betriebsstätte des rangbesseren Benutzers Hinweischarakter besitzt (BGHZ 34, 299, 301 [BGH 17.02.1961 - I ZR 115/59] - Almglocke; GRUR 1967, 660 - Sirax).

    Eine solche Gefahr ist nur dann zu befürchten, wenn dem Stammbestandteil auch im Rahmen eines Gesamtzeichens ein derartiger Hinweischarakter zukommt (BGHZ 34, 299, 301 [BGH 17.02.1961 - I ZR 115/59] - Almglocke), daß der Verkehr wirklich Anlaß hat, trotz eines unterschiedlichen Gesamteindruckes aus der bloßen Übereinstimmung einzelner Silben jene irrigen Schlüsse herzuleiten.

  • BGH, 03.05.1967 - Ib ZR 18/65

    Anmeldung eines Warenzeichens - Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache

  • OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 2/02

    "LottoTeam"

  • BGH, 21.11.1991 - I ZR 263/89

    Behinderung innergemeinschaftlichen Handels durch Verbot länderübergreifender

  • OLG Köln, 20.11.2009 - 6 U 62/09

    Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen aus einem Markenlizenzvertrag mit

  • BPatG, 21.11.2003 - 27 W (pat) 57/02
  • BGH, 14.11.1980 - I ZR 134/78

    Zeichenrechtliche Verwechslungsfähigkeit der Kennzeichnungen "Jägermeister" und

  • BGH, 08.07.1964 - Ib ZB 7/63

    Löschung nicht eintragbarer Warenzeichen

  • OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 181/01

    "freelotto"

  • BGH, 06.11.1986 - I ZR 196/84

    "KLINT"; Geltendmachung einer inländischen Warenzeichen-Eintragung gegenüber

  • BPatG, 10.07.1998 - 33 W (pat) 73/96
  • BPatG, 23.11.2004 - 27 W (pat) 47/02
  • BPatG, 29.07.2003 - 27 W (pat) 57/02
  • BGH, 27.06.1975 - I ZR 81/74

    Unterscheidungskraft und Schutzfähigkeit der Bezeichnung "IFA" als

  • BGH, 12.03.1969 - I ZR 32/67
  • BGH, 03.05.1963 - Ib ZB 30/62

    Widerspruch gegen Warenzeicheneintragung

  • BPatG, 11.06.2004 - 33 W (pat) 301/01

    Widerspruch gegen die Eintragung der Marke " TERRAPLAN"; Verwechslungsgefahr mit

  • BPatG, 20.04.2004 - 33 W (pat) 301/01
  • BGH, 30.04.1971 - I ZR 75/70

    Verletzung eines eingetragenen Warenzeichens - Bestehen von Löschungsreife der

  • BGH, 05.03.1971 - I ZR 101/69

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung eines Zeichens aufgrund eingetragenen

  • BGH, 08.06.1966 - Ib ZR 74/64

    Löschungsklage gegen das Zeichen in seiner eingetragenen Gestalt - Übernahme

  • BGH, 17.12.1971 - I ZR 79/70

    Auslegung des Begriffs des Serienzeichens - Voraussetzungen für das Vorliegen

  • BGH, 05.04.1967 - Ib ZB 13/65

    Hinweischarakter als Stammbestandteil eines Serienzeichens - Entwicklung des

  • BGH, 03.05.1963 - Ib ZR 119/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.06.1962 - I ZR 15/61

    Rechtsmittel

  • OLG Köln, 10.09.1993 - 6 U 163/93

    Titelschutz

  • BGH, 28.09.1973 - I ZB 10/72

    Betrachtung der Verwechslungsgefahr aus dem Gesichtspunkt des Serienzeichens bei

  • BPatG, 03.05.2005 - 33 W (pat) 87/03
  • BPatG, 30.09.2003 - 27 W (pat) 226/02
  • BPatG, 12.08.2003 - 27 W (pat) 48/03
  • BGH, 29.09.1965 - Ib ZR 88/63

    Verwendung der Bezeichnung "multikord" - Beruteilung des Bestehens einer

  • BGH, 13.11.1968 - I ZR 13/67

    Unabhängiger, selbstständiger Schutz von Zeichenbestandteilen in Abhängigkeit von

  • BGH, 10.06.1964 - Ib ZR 135/62

    Unterlassungsanspruch eines Schönheitspflegeherstellers gegen einen Konkurrenten

  • BGH, 12.10.1962 - I ZR 19/61

    Rechtsmittel

  • BPatG, 24.06.2003 - 33 W (pat) 78/02
  • BPatG, 10.12.2002 - 27 W (pat) 79/01
  • BPatG, 18.02.2000 - 33 W (pat) 187/99
  • BGH, 05.11.1962 - I ZR 66/61

    Rechtsmittel

  • BPatG, 20.02.2006 - 33 W (pat) 26/04
  • BPatG, 28.03.2001 - 26 W (pat) 179/00
  • BGH, 08.11.1968 - I ZR 104/66

    Verwechselungsgefahr allein auf Grund gemeinsamer Verwendung schutzunfähiger

  • BGH, 22.01.1964 - Ib ZR 100/62

    Gleichstellung eines österreichischen Staatsangehörigen mit einem deutschen

  • BGH, 20.12.1962 - VII ZR 60/61

    Rechtsmittel

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