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   BGH, 04.07.1961 - I ZR 102/59   

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https://dejure.org/1961,454
BGH, 04.07.1961 - I ZR 102/59 (https://dejure.org/1961,454)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1961 - I ZR 102/59 (https://dejure.org/1961,454)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1961 - I ZR 102/59 (https://dejure.org/1961,454)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 1815
  • MDR 1961, 915
  • GRUR 1961, 640
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.09.1952 - III ZR 144/51

    Verspätete Abfassung der Urteilsgründe

    Auszug aus BGH, 04.07.1961 - I ZR 102/59
    Der Sachverhalt unterscheidet sich hiernach in wesentlichen Punkten von den Fällen, die Gegenstand der von der Revision herangezogenen Entscheidungen des III. Zivilsenats vom 18. September 1952 - BGHZ 7, 155 [BGH 18.09.1952 - III ZR 144/51] - und des IV. Zivilsenats vom 10. März 1956 - LM § 551 Nr. 7 ZPO Nr. 3 - waren.

    Anders als in dem Falle BGHZ 7, 155 [BGH 18.09.1952 - III ZR 144/51] war die Revision zu diesem Zeitpunkt zwar noch nicht angebracht; sie ist vielmehr erst nach Zustellung des vollständigen Urteils eingelegt und dabei mit einem - erfolgreichen - Wiedereinsetzungsantrag verbunden worden.

  • RG, 07.07.1928 - I 32/28

    Geschmacksmuster; Stoffvertauschung

    Auszug aus BGH, 04.07.1961 - I ZR 102/59
    Da das Geschmacksmuster in seiner Wirkung auf den Formen- (oder Farben-)sinn das durch Anschauen vermittelte ästhetische Gefühl anregen soll (RGZ 121, 388; 155, 199, 205; BGH GRUR 1960, 395, 396 - Dekorationsgitter), kann die Übereinstimmung des Gesamteindrucks eines Gegenstandes mit dem eines geschützten Musters nicht unabhängig davon beurteilt werden, in welcher Weise, namentlich aus welcher Entfernung das menschliche Auge beide Erzeugnisse ihrer Bestimmung nach wahrnimmt.
  • BGH, 25.01.1960 - II ZR 22/59

    Versäumung der Frist für die Berichtigung des Tatbestandes

    Auszug aus BGH, 04.07.1961 - I ZR 102/59
    Die Vorschrift des § 551 Nr. 7 ZPO ist daher hier nicht anwendbar (übereinstimmend BGHZ 32, 18, 24) [BGH 25.01.1960 - II ZR 22/59] .
  • BGH, 16.02.1960 - I ZR 85/58

    Dekorationsgitter

    Auszug aus BGH, 04.07.1961 - I ZR 102/59
    Da das Geschmacksmuster in seiner Wirkung auf den Formen- (oder Farben-)sinn das durch Anschauen vermittelte ästhetische Gefühl anregen soll (RGZ 121, 388; 155, 199, 205; BGH GRUR 1960, 395, 396 - Dekorationsgitter), kann die Übereinstimmung des Gesamteindrucks eines Gegenstandes mit dem eines geschützten Musters nicht unabhängig davon beurteilt werden, in welcher Weise, namentlich aus welcher Entfernung das menschliche Auge beide Erzeugnisse ihrer Bestimmung nach wahrnimmt.
  • BGH, 15.10.1957 - I ZR 103/56

    Gartensessel

    Auszug aus BGH, 04.07.1961 - I ZR 102/59
    Diese Beurteilung steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des erkennenden Senats (RGZ 142, 145, 148 und 341; BGH GRUR 1958, 97 - Gartensessel).
  • RG, 18.10.1933 - I 132/33

    1. Setzt die Nachbildung eines Geschmacksmusters die Kenntnis eines

    Auszug aus BGH, 04.07.1961 - I ZR 102/59
    Diese Beurteilung steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des erkennenden Senats (RGZ 142, 145, 148 und 341; BGH GRUR 1958, 97 - Gartensessel).
  • RG, 12.06.1937 - I 250/36

    1. Welchen Anforderungen müssen gewerbliche Erzeugnisse genügen, um als

    Auszug aus BGH, 04.07.1961 - I ZR 102/59
    Da das Geschmacksmuster in seiner Wirkung auf den Formen- (oder Farben-)sinn das durch Anschauen vermittelte ästhetische Gefühl anregen soll (RGZ 121, 388; 155, 199, 205; BGH GRUR 1960, 395, 396 - Dekorationsgitter), kann die Übereinstimmung des Gesamteindrucks eines Gegenstandes mit dem eines geschützten Musters nicht unabhängig davon beurteilt werden, in welcher Weise, namentlich aus welcher Entfernung das menschliche Auge beide Erzeugnisse ihrer Bestimmung nach wahrnimmt.
  • BGH, 28.01.2016 - I ZR 40/14

    Geschmacksmusterverletzung: Beurteilung des Gesamteindrucks - Armbanduhr

    Die Übereinstimmung des Gesamteindrucks kann daher nicht unabhängig davon beurteilt werden, in welcher Weise das Erzeugnis bei seiner bestimmungsgemäßen Verwendung wahrgenommen wird (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs zu § 4 des Geschmacksmusterreformgesetzes, BT-Drucks. 15/1075, S. 35; BGH, Urteil vom 4. Juli 1961 - I ZR 102/59, GRUR 1961, 640, 642 = WRP 1961, 352 - Straßenleuchte).
  • BGH, 30.01.2020 - I ZR 1/19

    Front kit - Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verordnung über das

    Die Übereinstimmung des Gesamteindrucks kann daher nicht unabhängig davon beurteilt werden, in welcher Weise das Erzeugnis bei seiner bestimmungsgemäßen Verwendung wahrgenommen wird (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs zu § 4 des Geschmacksmusterreformgesetzes, BT-Drucks. 15/1075, S. 35; BGH, Urteil vom 4. Juli 1961 - I ZR 102/59, GRUR 1961, 640, 642 = WRP 1961, 352 - Straßenleuchte; Urteil vom 28. Januar 2016 - I ZR 40/14, GRUR 2016, 803 Rn. 42 = WRP 2016, 1135 - Armbanduhr).
  • BGH, 09.03.1962 - I ZR 89/60

    Rechtsmittel

    Die Revision verkennt indessen, daß sich aus den Umrißzeichnungen, die sich auf die Darstellung des jeweiligen Konstruktionsschemas beschränken, ohnehin nichts für die hier allein rechtserhebliche Frage entnehmen läßt, welche ästhetische Gesamtwirkung von den Erzeugnissen in ihrer fertigen Gestalt und unter Berücksichtigung des für die Betrachtung maßgebenden Blickwinkels (vgl. dazu BGH GRUR 1961, 640, 642 rechte Spalte - Straßenleuchte) ausgeht.

    Aus der objektiven Übereinstimmung von Muster und Verletzungsformen hat das Berufungsgericht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des erkennenden Senats nach den Regeln des Beweises des ersten Anscheins gefolgert, die Verletzungsformen seien nach dem Vorbild des Musters, nämlich in Kenntnis dieses Musters geschaffen (RGZ 142, 145, 148; 341; BGH GRUR 1958, 97, 98 - Gartensessel; GRUR 1961, 640, 643 - Straßenleuchte).

    Bei dieser vom Tatrichter festgestellten Sachlage hätte der Beklagte Tatsachen beweisen müssen, die den ernstlichen Schluß gestattet hätten, daß dem Gestalter der Verletzungsformen das geschützte Muster nicht bekannt war und ihm die Kenntnis dieses Musters auch nicht durch Beschreibungen oder Anregungen Dritter vermittelt worden ist, die das Muster gesehen hatten (BGH GRUR 1958, 509, 511 - Schlafzimmer; BGH vom 7. März 1960 - I ZR 158/58 - Armaturengriff; BGH GRUR 1961, 640, 643 - Straßenleuchte).

    Dabei war zu beachten, daß der Tatbestand der Nachbildung auch dann erfüllt ist, wenn dem Gestalter des späteren Modells das geschützte Muster im Augenblick des Nachschaffens zwar nicht bewußt vorschwebt, wenn er es aber durch eine ihm möglicherweise selbst nicht mehr gegenwärtige frühere Wahrnehmung oder Beschreibung, die nicht einmal mit der Kenntnis der Herkunft des Musters verbunden zu sein braucht, in sein Formengedächtnis aufgenommen hatte und alsdann unbewußt davon beeinflußt worden ist (BGH GRUR 1961, 640, 643 - Straßenleuchte).

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2014 - 20 U 188/12

    Verletzung eines international registrierten Geschmacksmusters durch den Vertrieb

    Zur Ermittlung der Schöpfungshöhe ist objektiv auf die auf dem betreffenden Gebiet geleisteten geschmacklichen Vorarbeiten in ihrer Gesamtheit und in Verbindung mit den zur Verfügung stehenden Formen abzustellen (BGH GRUR 1961, 640, 641 - Straßenleuchte; GRUR 1969, 90, 95, Rüschenhaube; Eichmann in Eichmann/v. Falckenstein, GeschmMG, 2. Aufl., § 1 Rn. 41).

    Auf die Tragesituation wird der informierte Benutzer daher besonders abstellen, dieser Perspektive damit eine größere Bedeutung beimessen als der Unterseite mit dem Verschluss (BGH GRUR 1961, 640, 642 - Straßenleuchte; GRUR 1981, 273, 275 - Leuchtenglas; Eichmann in Eichmann/von Falckenstein, GeschmMG 4. Aufl., § 38 Rn. 18).

  • OLG Hamburg, 08.09.2016 - 5 U 173/12

    Designverletzung: Prüfung der Eigentümlichkeit und ihres Grades; Schutzumfang

    So vertritt auch der Senat die Ansicht, dass Merkmale eines Designs, die aus der typischen Nutzerperspektive sichtbar werden, im Designvergleich besonders stark zu gewichten sein können (vgl. BGH GRUR 2016, 803, 807 Tz. 42 - Armbanduhr; BGH GRUR 1961, 640, 642 - Straßenleuchte; BGH GRUR 1981, 273, 274 - Leuchtenglas; Eichmann, in Eichmann/v. Falckenstein/Kühne, Designgesetz, 5. Aufl., § 38 Rz. 19).
  • BGH, 29.10.1986 - IVa ZR 119/85

    Ablauf der 5-Monats-Frist

    Wenn das mit Gründen versehene, vollständige Berufungsurteil erst nach Ablauf der in § 552 ZPO genannten fünf Monate zur Geschäftsstelle gelangt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und auch nach der übereinstimmenden Ansicht in der Literatur der absolute Revisionsgrund des § 551 Ziff. 7 ZPO gegeben (BGHZ 7, 155, 156 [BGH 18.09.1952 - III ZR 144/51], dazu Anm. Lersch LM ZPO § 315 Nr. 1; BGHZ 32, 17, 24/25, dazu Anm. Fischer LM ZPO § 551 Ziff. 7 Nr. 4; Urteile vom 10.3.1956 - IV ZR 268/55 - LM ZPO § 551 Ziff. 7 Nr. 3 - NJW 1956, 831; vom 4.7.1961 - I ZR 102/59 - LM ZPO § 551 Ziff. 7 Nr. 5 = NJW 1961, 1815; vom 9.10.1961 - III ZR 118/60 - LM ZPO § 551 Ziff. 7 Nr. 6; vom 7.1.1970 - I ZB 6/68 - LM PatG § 41 p Nr. 18 - NJW 1970, 611; vom 28.6.1984 - VII ZR 179/83 - LM ZPO § 551 Ziff. 7 Nr. 13 - NJW 1984, 2828; vom 8.7.1986 - VI ZR 99/85 - zur Veröffentlichung bestimmt; Baumbach/Lauterbach/Albers, 44. Aufl. § 551 Anm. 8 B; Thomas/Putzo, 14. Aufl. § 551 Anm. 2 Nr. 7; Zöller/Schneider, 14. Aufl. § 551 Rdn. 10; vgl. auch Wieczorek, 2. Aufl. § 320 Anm. B I a 2).
  • OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 135/05

    Geschmacksmuster: Nachbildung von Mobiltelefonen; Bedeutung von Ergebnissen einer

    Zwar hat der BGH in der von den Klägerinnen zitierten älteren Entscheidung "Straßenleuchte" ausgesprochen, dass Verwechslungsgefahr ein starkes Anzeichen für den Tatbestand der unerlaubten Nachbildung nach § 5 GeschmMG a.F. sei ( BGH GRUR 61, 640, 642 ).
  • BGH, 03.06.1977 - I ZR 83/76

    Auslegung von "vorbekannt und daher nicht neu" i.S.v. § 1 Abs. 2

    Das Berufungsgericht hat es versäumt, den Grad der Eigentümlichkeit der Klagegeschmacksmuster, und zwar vor allem des Geschmacksmusters 7053, dem die angegriffene Gestaltungsform näher steht, und damit deren Schutzumfang unter Gesamtwürdigung der auf dem betreffenden Gebiet geleisteten geschmacklichen Vorarbeit und des vorhandenen Formenschatzes herauszuarbeiten (vgl. GRUR 61, 640, 641 - Straßenleuchte).

    Vielmehr kann man nur aus dem Gesamtvergleich mit dem vorbestehenden Formenschutz entnehmen, ob die Quaderformen der Muster der Klägerin in ihren konkreten Proportionen und ihrer konkreten Ausgestaltung schutzfähig sind (vgl. BGH GRUR 1961, 640, 642 - Straßenleuchte; vgl. auch GRUR 1976, 261 - Gemäldewand).

  • OLG Köln, 11.07.2003 - 6 U 209/02

    Bewerbung eines Fahrradhelms mit einem früheren Testergebnis;

    Es ist ein Gesamtvergleich mit der auf dem betreffenden Gebiet geleisteten geschmacklichen Vorarbeit und dem vorhandenen Formenschatz vorzunehmen, um sodann zu ermitteln, ob das Muster eine gestalterische Schaffenskraft bzw. eine Gestaltungshöhe zum Ausdruck bringt, die das durchschnittliche Können eines Mustergestalters aus dem betroffenen Fach übersteigt (BGH GRUR 2001, 503, 505 "Sitz-Liegemö-bel"; BGH GRUR 2000, 1023, 1025 = WRP 2000, 1312 "3-Speichen-Felgen- rad"; BGH GRUR 1988, 369, 370 "Messergriff" und BGH GRUR 1961, 640, 641 "Straßenleuchte").
  • BAG, 13.05.1981 - 4 AZR 1080/78

    Tarifverträge Zeitungsredakteure

    Seitens des Bundesgerichtshofes ist das insbesondere dann geschehen, wenn die Urteilsgründe bei Ablauf der Fünfmonatsfrist des § 552 ZPO a.F. nicht Vorlagen (vgl. BGHZ 7, 155 = JZ 1952, 690 sowie BGHZ 52, 17 [24]), wobei freilich gefordert wurde, daß dem jeweiligen Revisionskläger dadurch verfahrensrechtliche Nachteile entstehen konnten (vgl. BGH NJW 1961, 1815) Hierauf kann sich der Kläger vorliegend jedoch nicht stützen, da durch die Vereinfachungsnovelle zur ZPO des Jahres 1977 das Revisionsverfahren der ZPO dahin geändert worden war, daß auch dort die Revisionsfrist immer erst mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefaßten Urteils begann (§ 552 ZPO i.d. Fassung der Vereinfachungsnovelle) und die Wiederherstellung des alten Rechtszustandes erst im Jahre 1980 erfolgte, also beträchtliche Zeit nach der Einlegung der vorliegenden Revision.
  • BGH, 19.12.1979 - I ZR 130/77

    Nachbildung zum Geschmacksmuster angemeldeter Spielzeugfiguren (Play-mobil) -

  • OLG Köln, 26.09.2008 - 6 U 39/08

    Unterlassungsansprüche wegen Verletzung eines Geschmacksmusters hinsichtlich

  • BGH, 20.05.1974 - I ZR 136/72

    Zur hinreichenden Gestaltungshöhe des Geschmacksmusterschutzes bei Schaltern

  • BGH, 14.12.1966 - Ib ZR 124/64

    Verletzung der Urheberrechte am "Mecki"-Igel durch eine Igel-Sparbüchse -

  • BGH, 05.06.1970 - I ZR 44/68

    Ansprüche aus Urheberrechten und Weltvertriebsrechten an der Oper "Der

  • OLG Düsseldorf, 10.04.2007 - 20 U 156/06

    Auslegungsfähigkeit des Antrags zur Geschmacksmusteranmeldung

  • OLG Köln, 17.01.2003 - 6 U 88/02

    Geschmacksmusterstreit um Nachahmung eines Roboterrasenmähers

  • BGH, 07.11.1980 - I ZR 57/78

    Leuchte im Schutzbereich des Klagegeschmacksmusters - Teilnahme am Musterschutz

  • BGH, 28.06.1984 - VII ZR 179/83

    Verspätete Absetzung des Berufungsurteils

  • BAG, 18.06.1980 - 4 AZR 532/78

    Revision - Verspätete Absetzung - Absoluter Revisionsgrund - Zeitraum von zehn

  • LG Düsseldorf, 14.12.2006 - 14c O 189/06

    Beschreibung eines iPod nano als Verfügungsgeschmacksmuster in der Kombination

  • BGH, 27.02.1963 - Ib ZR 131/61

    Plastikkorb

  • BGH, 28.11.1973 - I ZR 86/72
  • LG Düsseldorf, 12.12.2007 - 14c O 129/07

    Ansprüche aus einem Geschmacksmuster bzgl. einer Taschenlampe

  • BGH, 22.01.1962 - AnwZ (B) 45/61

    Verurteilung wegen fortgesetzter versuchter Abtreibung - Entlassung aus einem

  • LG Düsseldorf, 21.07.2007 - 14c O 171/06

    Bei Unterscheidung des Gesamteindrucks eines vorbekannten Geschmacksmusters von

  • BGH, 29.10.1986 - IVa ZR 124/85

    Absoluter Revisionsgrund bei verspätetem Eintreffen des Urteils bei der

  • BGH, 04.12.1970 - I ZR 120/68

    Geschmacksmusterschutz für Schlafzimmermöbel - Neuheit und Eigentümlichkeit des

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