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   BGH, 13.02.1962 - I ZR 27/60   

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https://dejure.org/1962,881
BGH, 13.02.1962 - I ZR 27/60 (https://dejure.org/1962,881)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1962 - I ZR 27/60 (https://dejure.org/1962,881)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1962 - I ZR 27/60 (https://dejure.org/1962,881)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 1006
  • MDR 1962, 460
  • GRUR 1962, 370
  • BB 1962, 429
  • DB 1962, 536
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 53/58

    Öffentliches Schallplattenkonzert und Künstlerlizenz

    Auszug aus BGH, 13.02.1962 - I ZR 27/60
    Im französischen Recht aber ist die Rechtsfähigkeit der société civile durch Recht, sprechung und Schrifttum allgemein anerkannt (Raape, Internationales Privatrecht 5. Aufl. S. 201, vgl. auch BGH GRUR 1960, 619, 620).

    Diese vom Gesetz vorgesehene rechtliche Gleichstellung einer Schallvorrichtung der fraglichen Art mit einer Werkbearbeitung hat zur Folge, daß Inhalt und Umfang der hiernach in der Schallvorrichtung bestehenden Befugnisse des ausübenden Künstlers sich mit denen an einer echten Werkbearbeitung decken (BGHZ 33, 1, 4) [BGH 31.05.1960 - I ZR 53/58] .

    Wie der erkennende Senat bereits in seiner Entscheidung vom 31. Mai 1960 (BGH GRUR 1960, 619, 626 - Künstlerlizenz bei öffentlicher Wiedergabe von Schallplatten) zur Frage der selbständigen Einräumung einer Aufführungslizenz durch den Schalblattenhersteller als Inhaber der Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler ausgeführt hat, ist die Rechtslage mit derjenigen beim abhängigen Patent vergleichbar.

    Insoweit ist vielmehr allein das aus § 12 LitUrhG folgende Bewilligungs- oder Verbietungsrecht des Werkschöpfers in Ansehung von Bearbeitungen seines Werkes im Spiel, das sich auch auf Werkwiedergaben mit Hilfe von Schallvorrichtungen der infrage stehenden Art erstreckt (§ 12 Abs. 2 Ziff. 5 LitUrhG, BGH GRUR 1960, 619, 626, 627).

    Die Auslegung des BIEM-Normalvertrages ist in der Revisionsinstanz frei nachprüfbar, da es sich um einen im In- und Ausland verwendeten Formularvertrag handelt, der bei allen Abschlüssen mit deutschen Schallplattenfirmen zugrunde gelegt wird, somit über den Bezirk des Berufungsgerichtes hinaus Anwendung findet (RGZ 153, 62; BGH GRUR 1960, 619, 626).

    Die einschlägigen Artikel dieses Vertrages, insbesondere Artikel 11, 1V und V befassen sich ihrem Wortlaut nach vielmehr allein mit Inhalt und Umfang der seitens der Klägerin der Beklagten einzuräumenden Rechte, stecken somit nur den Bereich der Rechtseinräumung in Ansehung der Urheberrechte der Werkschöpfer ab, wobei der Beklagten die Geltendmachung etwa eigener (also nicht von der Klägerin abgeleiteten Rechte) ausdrücklich vorbehalten wird (Artikel II Abs. 8, 11, 13 Art. V, BGH GRUR 1960, 619, 626).

  • RG, 03.06.1927 - II 346/26

    Namens- und Firmenschutz für Ausländer

    Auszug aus BGH, 13.02.1962 - I ZR 27/60
    Hierbei ist bei ausländischen Gesellschaften die Rechtsfähigkeit nach dem in Art. 7 EGBGB zum Ausdruck gelangten Rechtsgedanken nach ihrem Heimatrecht zu beurteilen (RGZ 117, 215, 217).
  • BGH, 21.11.1952 - I ZR 56/52

    Schallplatte und Magnettonband. Urheberrecht

    Auszug aus BGH, 13.02.1962 - I ZR 27/60
    Denn da beim sog. Einblenden von Tonträgern in Tonfilme die Tonaufnahme auf Tonfilmband überspielt wird, findet bei diesem Vorgang, dessen Gestattung durch die Beklagte seitens der Klägerin beanstandet wird, stets eine "Vervielfältigung" des urheberrechtlich geschützten Werkes statt (BGHZ 8, 88).
  • BGH, 30.11.1954 - I ZR 143/52

    Verletzung des Bearbeiterurheberrechts

    Auszug aus BGH, 13.02.1962 - I ZR 27/60
    Vielmehr genießt der Bearbeiter auch gegenüber dem Schöpfer des von ihm bearbeiteten Werkes vollen Urheberrechtsschutz (BGHZ 15, 338, 347 [BGH 30.11.1954 - I ZR 143/52] - Indeta).
  • RG, 20.11.1936 - VII 111/36

    Unter welchen Voraussetzungen unterliegt die Auslegung von

    Auszug aus BGH, 13.02.1962 - I ZR 27/60
    Die Auslegung des BIEM-Normalvertrages ist in der Revisionsinstanz frei nachprüfbar, da es sich um einen im In- und Ausland verwendeten Formularvertrag handelt, der bei allen Abschlüssen mit deutschen Schallplattenfirmen zugrunde gelegt wird, somit über den Bezirk des Berufungsgerichtes hinaus Anwendung findet (RGZ 153, 62; BGH GRUR 1960, 619, 626).
  • OLG Hamburg, 07.07.2016 - 5 U 23/16

    La Sepia - Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch: Rechtsmissbräuchliche

    Ebenso kann er unabhängig vom Originalurheber Nutzungsrechte an der Bearbeitung einräumen (BGH GRUR 1962, 370, 374 - Schallplatteneinblendung).
  • OLG Köln, 08.05.1998 - 6 U 251/93

    Urheberrecht an der Remix-Version eines Musiktitels

    Hiervon wird jedoch das Recht des Bearbeiters, über das an der Bearbeitung entstandene eigene Urheberrecht zu verfügen, indem er hieran Nutzungsrechte einräumt, nicht tangiert (vgl. BGH GRUR 1962, 370/373 f - "Schallplatten-einblendung" - Fromm/Nordemann/Vinck, a.a.O., Rdn. 19 zu § 3 UrhG).
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