Rechtsprechung
BGH, 29.05.1962 - I ZR 132/60 |
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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Dia-Rähmchen II
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1962, 1507
- MDR 1962, 717
- GRUR 1962, 509
- BB 1962, 734
- DB 1962, 901
Wird zitiert von ... (76) Neu Zitiert selbst (16)
- BGH, 13.03.1962 - I ZR 18/61
Kreuzbodenventilsäcke III
Auszug aus BGH, 29.05.1962 - I ZR 132/60
Nach der vom Bundesgerichtshof übernommenen und auch in Schrifttum allgemein gebilligten ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts stehen dem, der Schadensersatz wegen schuldhaft rechtswidriger Patentverletzung (§ 47 Abs. 2 PatG) fordern kann, wahlweise drei Wege für die Berechnung seiner Entschädigung offen, die sich kurz wie folgt kennzeichnen lassen: 1. Ersatz des dem Verletzten entgangenen Gewinns, 2. Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr, 3. Herausgabe des vom Verletzer erzielten Gewinns (vergl. zuletzt BGH I ZR 18/61 vom 13. März 1962 - Kreuzbodenventilsäcke III - m.w.Nachw.).Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob die Schadensermittlung auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht oder ob wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen außer acht gelassen sind (vergl. das Urteil im Vorprozeß I ZR 171/56 vom 14. Januar 1958 S. 19), namentlich also auch, ob schätzungsbegründende Tatsachen, die von den Parteien vorgebracht waren oder sich aus der Natur der Sache ergaben, nicht gewürdigt worden sind (RG GRUR 1942, 316, 317; 1944, 132, 134; BGH I ZR 18/61 vom 13. März 1962 - Kreuzbodenventilsäcke III -).
Um zu beurteilen, was vernünftige Vertragspartner vereinbart haben würden, kommt es - in Ermangelung eines verkehrsmäßig üblichen Wertes einer Benutzungsberechtigung am Klagepatent - wesentlich darauf an, den objektiven, sachlich angemessenen Wert einer solchen Benutzungsberechtigung zu ermitteln (BGH I ZR 18/61 vom 13. März 1962).
- RG, 13.10.1937 - I 262/36
Welche Grundsätze sind bei der Ermittlung des Schadens zu beachten, wenn bei …
Auszug aus BGH, 29.05.1962 - I ZR 132/60
In anderen Entscheidungen (so schon in RGZ 46, 14, 18, vor allem in RGZ 70, 249, später auch in RGZ 130, 108, 110, und zuletzt in RGZ 156, 65, 67) hat das Reichsgericht zur Begründung des Anspruchs auf Herausgabe des Verletzergewinns dann aber mehr auf den Gesichtspunkt der sog. unechten Geschäftsführung ohne Auftrag abgestellt und den Patentverletzer (das nach § 47 Abs. 2 PatG für jeden Schadensersatzanspruch wegen Patentverletzung geforderte Verschulden vorausgesetzt) in rechtsähnlicher Anwendung der §§ 687 Abs. 2, 667 BGB zur Herausgabe des durch die patentverletzende Handlung erzielten Gewinns deshalb für verpflichtet erklärt, weil er sich so behandeln lassen müsse, als ob er das Patent lediglich in Geschäftsführung für den Inhaber benutzt hätte.Der herauszugebende Gewinn muß - kurz gesagt - gerade "durch die Patentverletzung" (RGZ 156, 65, 67), "durch die rechtswidrige Benutzung des fremden Patents" (vergl. BGHZ 34, 320, 323) [BGH 24.02.1961 - I ZR 83/59] erzielt sein, d.h. einen Gewinn gerade aus den Handlungen darstellen, durch die das Patent verletzt worden ist.
Wenn das Berufungsgericht demnach den Klaganspruch gegen die Beklagte zu l, soweit er bisher abgewiesen worden ist, sowohl unter dem Gesichtspunkt der Herausgabe des Verletzergewinns als auch, wie noch auszuführen ist (unten I 4), unter dem Gesichtspunkt der Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr erneut zu prüfen haben wird, um dann die dem Kläger günstigere Berechnungsart zur Grundlage der erneuten Entscheidung zu machen, so liegt darin, wie schon im angefochtenen Berufungsurteil zutreffend bemerkt ist, keine unzulässige Vermengung oder gegenseitige Ergänzung der beiden Berechnungsarten, wenn nur beachtet wird, daß der schließlich zugesprochene Betrag nur auf eine der möglichen Berechnungsarten berechnet sein darf (vergl. RGZ 156, 65, 67).
- RG, 21.03.1934 - I 165/33
1. Wann kann der Patentinhaber, der eine ausschließliche Lizenz mit der Maßgabe …
Auszug aus BGH, 29.05.1962 - I ZR 132/60
Da die von der Beklagten zu 1 zu zahlende Lizenzgebühr vom Berufungsgericht gemäß § 287 Abs. 1 ZPO unter Würdigung aller Umstände nach freier Oberzeugung zu bemessen war (RGZ 144, 187, 192), sind die Möglichkeiten der Nachprüfung in der Revisionsinstanz allerdings beschränkt.Für die Bemessung der Entschädigungs-Lizenzgebühr können zwar immer nur die besonderen Umstände des einzelnen Falles maßgebend sein (RGZ 95, 220, 224; 144, 187, 193 u.ö.), Gleichwohl haben sich in der Rechtsprechung gewisse Grundsätze herausgebildet, die im einzelnen Fall als Richtschnur dienen können.
Da die Berechnung des Schadensersatzes wegen Patentverletzung in Gestalt einer vom Verletzer zu zahlenden Lizenzgebühr auf der Erwägung beruht, daß der Verletzer, wenn er rechtmäßig gehandelt hätte, das Patent nur gegen Zahlung einer vereinbarten Vergütung hätte benutzen dürfen, ist bei dieser Form der Schadensberechnung der Vorletzer grundsätzlich nicht schlechter und nicht besser zu stellen als ein vertraglicher Lizenznehmer (Lindenmaier, GRUR 1955, 359, 360; RGZ 144, 187, 192; RG GRUR 1942, 316) und deshalb in erster Linie die Frage zu stellen, was bei Abschluß eines Lizenzvertrags von vernünftigen Vertragspartnern in Kenntnis der tatsächlichen Entwicklung während des Verletzungszeitraums vereinbart worden sein würde (RGZ 171, 227, 239; RG GRUR 1942, 149, 151/52).
- RG, 22.10.1930 - I 128/30
1. Wann kann der Patentinhaber vom Verletzer gemäß § 35 PatG. denjenigen Betrag …
Auszug aus BGH, 29.05.1962 - I ZR 132/60
Den Gedanken, daß es sich um den Ersatz des Schadens handelt, der dem Verletzten dadurch entstanden ist, daß der Verletzer die "Früchte" des Patents gezogen hat, hat das Reichsgericht später nochmals in der Entscheidung RGZ 130, 108 (110) in die Erinnerung gerufen.In anderen Entscheidungen (so schon in RGZ 46, 14, 18, vor allem in RGZ 70, 249, später auch in RGZ 130, 108, 110, und zuletzt in RGZ 156, 65, 67) hat das Reichsgericht zur Begründung des Anspruchs auf Herausgabe des Verletzergewinns dann aber mehr auf den Gesichtspunkt der sog. unechten Geschäftsführung ohne Auftrag abgestellt und den Patentverletzer (das nach § 47 Abs. 2 PatG für jeden Schadensersatzanspruch wegen Patentverletzung geforderte Verschulden vorausgesetzt) in rechtsähnlicher Anwendung der §§ 687 Abs. 2, 667 BGB zur Herausgabe des durch die patentverletzende Handlung erzielten Gewinns deshalb für verpflichtet erklärt, weil er sich so behandeln lassen müsse, als ob er das Patent lediglich in Geschäftsführung für den Inhaber benutzt hätte.
Als nicht mehr in ursächlichem Zusammenhang zu der Patentverletzung stehend und daher auch nicht dem Verletzten gebührend hat das Reichsgericht (RGZ 130, 108, 114) zwar mit Recht den Gewinn angesehen, den der Verletzer dadurch erzielt hat, daß er den aus der Patentverletzung "unmittelbar" gezogenen Gewinn nicht an den Verletzten herausgegeben, sondern in seinem Betrieb gewinnbringend hat weiterarbeiten lassen.
- RG, 03.02.1909 - I 99/08
Besteht die Verpflichtung des Patentverletzers zur Rechnungslegung über den …
Auszug aus BGH, 29.05.1962 - I ZR 132/60
Die Anerkennung dieser dritten, hier zur Erörterung stehenden Art der Berechnung der Entschädigung wegen Patentverletzung geht, wie in RGZ 70, 249, 250 dargestellt, auf die Rechtsprechung schon des Reichsoberhandelsgerichts (ROHG 22, 338) und dann des Reichsgerichts (RGZ 35, 63) über die Verpflichtung zur Herausgabe des aus einer Urheberrechtsverletzung gezogenen Gewinns zurück.In anderen Entscheidungen (so schon in RGZ 46, 14, 18, vor allem in RGZ 70, 249, später auch in RGZ 130, 108, 110, und zuletzt in RGZ 156, 65, 67) hat das Reichsgericht zur Begründung des Anspruchs auf Herausgabe des Verletzergewinns dann aber mehr auf den Gesichtspunkt der sog. unechten Geschäftsführung ohne Auftrag abgestellt und den Patentverletzer (das nach § 47 Abs. 2 PatG für jeden Schadensersatzanspruch wegen Patentverletzung geforderte Verschulden vorausgesetzt) in rechtsähnlicher Anwendung der §§ 687 Abs. 2, 667 BGB zur Herausgabe des durch die patentverletzende Handlung erzielten Gewinns deshalb für verpflichtet erklärt, weil er sich so behandeln lassen müsse, als ob er das Patent lediglich in Geschäftsführung für den Inhaber benutzt hätte.
- RG, 29.03.1919 - I 285/18
Darlegungslast und Beweislast bei Schadensersatz wegen Patentverletzung
Auszug aus BGH, 29.05.1962 - I ZR 132/60
In weiteren Entscheidungen (so z.B. in RGZ 50, 111, 115 - Gebrauchsmusterfall - RGZ 84, 370, 377; 95, 220; 126, 127, 132) ist der Anspruch auf Herausgabe des Verletzergewinns ohne nähere Begründung, nur unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung oder auch ohne solche Bezugnahme, als bestehend anerkannt worden.Für die Bemessung der Entschädigungs-Lizenzgebühr können zwar immer nur die besonderen Umstände des einzelnen Falles maßgebend sein (RGZ 95, 220, 224; 144, 187, 193 u.ö.), Gleichwohl haben sich in der Rechtsprechung gewisse Grundsätze herausgebildet, die im einzelnen Fall als Richtschnur dienen können.
- BGH, 14.01.1958 - I ZR 171/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.05.1962 - I ZR 132/60
Zur Begründung hat das Berufungsgericht ausgeführt: dieser Richtsatz betrage mehr als das Doppelte dessen, was die Beklagte zu 1 auf Grund des Vergleiches mit dem A.-K.-Werk zu bezahlen gehabt habe (0,004 DM je Stück); zugunsten des Klägers sei dabei berücksichtigt worden, daß er für die Verfolgung von Patentverletzungen höhere Aufwendungen gehabt habe als für die Einziehung der Vergütung eines redlichen Lizenznehmers, und daß die Beklagte ihn jahrelang mit der Befriedigung seiner Entschädigungsforderung hingehalten habe; andererseits habe der Kläger nicht erwarten können, von der Beklagten, da sie sich im Aufbau befunden und mit erhöhten Unkosten bei der Herstellung habe rechnen müssen, eine besonders hohe Lizenzgebühr bewilligt zu erhalten; da um die gleiche Zeit von zahlreichen anderen Firmen ebenfalls Dia-Rähmchen auf den Markt gebracht worden seien, habe der Kläger für sein Patent keine Monopolstellung beanspruchen können; der Satz von nur 5 % sei dem Kläger - entgegen seiner damaligen höheren Forderung auf 10 % - nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs I ZR 171/56 vom 14. Januar 1958 auch gegenüber anderen Verletzern des Klagepatents zuerkannt worden; Anhaltspunkte, die hier einen höheren Satz gerechtfertigt erscheinen ließen, seien nicht ersichtlich geworden; der Kläger müsse sich ferner entgegenhalten lassen, daß die Beklagte als ein Flüchtlingsbetrieb, der 1948 ganz von vorn angefangen habe, die Lizenzgebühren aus dem Erlös der von ihr verkauften Rähmchen hätte bezahlen und sohin nicht eine Herstellungslizenz, sondern nur eine Vertriebslizenz hätte erwerben wollen; es sei daher von der Zahl der in der strittigen Zeit verkauften Rähmchen auszugehen, die nach der Darstellung des Sachverständigen Dr. E. 240.975 Stück betrage.Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob die Schadensermittlung auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht oder ob wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen außer acht gelassen sind (vergl. das Urteil im Vorprozeß I ZR 171/56 vom 14. Januar 1958 S. 19), namentlich also auch, ob schätzungsbegründende Tatsachen, die von den Parteien vorgebracht waren oder sich aus der Natur der Sache ergaben, nicht gewürdigt worden sind (RG GRUR 1942, 316, 317; 1944, 132, 134; BGH I ZR 18/61 vom 13. März 1962 - Kreuzbodenventilsäcke III -).
- RG, 08.06.1895 - I 13/95
Wird die Haftung des Veranstalters des Nachdruckes eines Musikstückes für den …
Auszug aus BGH, 29.05.1962 - I ZR 132/60
Die Anerkennung dieser dritten, hier zur Erörterung stehenden Art der Berechnung der Entschädigung wegen Patentverletzung geht, wie in RGZ 70, 249, 250 dargestellt, auf die Rechtsprechung schon des Reichsoberhandelsgerichts (ROHG 22, 338) und dann des Reichsgerichts (RGZ 35, 63) über die Verpflichtung zur Herausgabe des aus einer Urheberrechtsverletzung gezogenen Gewinns zurück.In der Entscheidung RGZ 35, 63 (70 ff), deren Grundsätze dann in der Entscheidung RGZ 43, 56 (59) für das Patentrecht übernommen worden sind, war, soweit es hier interessiert, im wesentlichen gesagt, daß bei der Forderung auf Herausgabe des Verletzergewinns das schadenstiftende Ereignis nicht darin gesehen werde, daß der Verletzer überhaupt und daß er ohne Genehmigung des Verletzten die Verletzungshandlung begangen hat, sondern darin, daß er sich durch die Verletzungshandlung die ihm nicht zustehenden Früchte des geistigen Eigentums des Verletzten zu seinem eigenen Vorteil angeeignet hat und trotz Erkenntnis seiner unrechtmäßigen Bereicherung behalten will.
- RG, 11.01.1902 - I 303/01
Gebrauchsmuster.
Auszug aus BGH, 29.05.1962 - I ZR 132/60
In weiteren Entscheidungen (so z.B. in RGZ 50, 111, 115 - Gebrauchsmusterfall - RGZ 84, 370, 377; 95, 220; 126, 127, 132) ist der Anspruch auf Herausgabe des Verletzergewinns ohne nähere Begründung, nur unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung oder auch ohne solche Bezugnahme, als bestehend anerkannt worden. - RG, 07.03.1900 - I 459/99
1. Liegt in dem ohne Zustimmung des Patentinhabers vorgenommenen Verkaufe eines …
Auszug aus BGH, 29.05.1962 - I ZR 132/60
In anderen Entscheidungen (so schon in RGZ 46, 14, 18, vor allem in RGZ 70, 249, später auch in RGZ 130, 108, 110, und zuletzt in RGZ 156, 65, 67) hat das Reichsgericht zur Begründung des Anspruchs auf Herausgabe des Verletzergewinns dann aber mehr auf den Gesichtspunkt der sog. unechten Geschäftsführung ohne Auftrag abgestellt und den Patentverletzer (das nach § 47 Abs. 2 PatG für jeden Schadensersatzanspruch wegen Patentverletzung geforderte Verschulden vorausgesetzt) in rechtsähnlicher Anwendung der §§ 687 Abs. 2, 667 BGB zur Herausgabe des durch die patentverletzende Handlung erzielten Gewinns deshalb für verpflichtet erklärt, weil er sich so behandeln lassen müsse, als ob er das Patent lediglich in Geschäftsführung für den Inhaber benutzt hätte. - RG, 04.04.1914 - I 3/14
Feststellungsurteil. Rechtskraft. Verjährung. Schadensersatz
- RG, 04.05.1923 - II 310/22
1. Zum Begriff des Motivschutzes im Warenzeichenrecht. 2. Hat im Falle der …
- BGH, 24.02.1961 - I ZR 83/59
Gewinnherausgabe bei Warenzeichenverletzungen
- RG, 06.11.1929 - I 45/29
1. Kann der Inhaber eines abhängigen Patents gegen den Verletzer dieses Patents …
- RG, 29.06.1943 - I 79/42
1. Wann ist eine gemäß § 41 Abs. 1 PatG. erlassene einstweilige Verfügung als von …
- RG, 31.12.1898 - I 360/98
Darf der Inhaber eines Patentes auf ein Verfahren als Entschädigung für die …
- BGH, 21.02.2022 - VIa ZR 8/21
BGH bejaht einen Anspruch nach § 852 Satz 1 BGB bei Erwerb eines vom sogenannten …
Die Vorschrift des § 818 Abs. 3 BGB kann auch im Rahmen des § 852 Satz 1 BGB Anwendung finden (…BeckOGK BGB/Eichelberger, Stand: 1. Dezember 2021, § 852 Rn. 23; zu § 48 Satz 2 PatG aF vgl. BGH, Urteil vom 29. Mai 1962 - I ZR 132/60, GRUR 1962, 509, 510; Urteil vom 30. November 1976 - X ZR 81/72, BGHZ 68, 90, 95). - OLG Köln, 31.10.2014 - 6 U 60/14
Auslegung des Begriffs "non-commercial" im Rahmen einer CC-Lizenz
Zu ermitteln ist der objektive Wert der Benutzungsberechtigung (BGH, GRUR 1962, 509, 513 - Dia-Rähmchen II; GRUR 2006, 136, Tz. 23 - Pressefotos; GRUR 2009, 407, Tz. 22 - Whistling for a train). - BGH, 29.07.2009 - I ZR 169/07
BTK
Dieser besteht in der angemessenen und üblichen Lizenzgebühr (BGH, Urt. v. 29.5. 1962 - I ZR 132/60, GRUR 1962, 509, 513 - Dia-Rähmchen II;… Urt. v. 6.10.2005 - I ZR 266/02, GRUR 2006, 136 Tz. 23 = WRP 2006, 274 - Pressefotos).
- BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90
Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung
Denn ein solches Verständnis stünde nicht nur im Widerspruch zu der im übrigen einheitlichen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urt. v. 29.05.1962 - I ZR 132/60, GRUR 1962, 509, 512 r. Sp. - Diarähmchen II;… BGH a.a.O. - Meßmer Tee II; BGHZ 60, 211 [BGH 16.02.1973 - I ZR 74/71] - Miss Petite;… BGH a.a.O. - Nebelscheinwerfer;… weitere Nachweise bei Großkomm/Teplitzky a.a.O., Fn. 748 und 749); es wäre auch unvereinbar mit der in der Rechtsprechung zur Begründung der Wahlmöglichkeit des Gläubigers regelmäßig herangezogenen Erwägung, wonach es dem Gläubiger möglich sein müsse, auf Änderungen der Sach- und Beweislage zu reagieren, die sich auch (und oft überhaupt erst) im Laufe eines Verfahrens, dort besonders aus dem Prozeßvorbringen des Schuldners, ergeben (vgl. schon RG GRUR 1938, 836, 839 - Rußbläser;… ferner BGH a.a.O. - Dia-Rähmchen II;… BGH a.a.O. - Meßmer-Tee II und BGH a.a.O. - Nebelscheinwerfer;… ferner Großkomm/Teplitzky a.a.O. Rdn. 500).Stützt sie sich - wie vorliegend - im Eventualverhältnis auf beide Berechnungsarten, so ist stets die für sie günstigere Berechnungsart anzuwenden, und zwar in vollem Umfang und ausschließlich (vgl. BGH, Urt. v. 29.05.1962 - I ZR 132/60, GRUR 1962, 509, 512 unter 1, 3 - Dia-Rähmchen II), weil eine Verquickung unterschiedlicher objektiver Berechnungsweisen nicht zulässig ist (vgl. RGZ 156, 65, 67 - Scheidenspiegel;… BGH a.a.O. - Dia-Rähmchen II; BGHZ 44, 372, 380, 382 - Meßmer-Tee II;… BGH, Urt. v. 18.02.1977 - I ZR 112/75, GRUR 1977, 539, 543 = WRP 1977, 332 - Prozeßrechner; BGHZ 77, 16, 25 - Tolbutamid).
Abgesehen davon, daß eine solche Berücksichtigung auf die in der Rechtsprechung stets strikt abgelehnte Vermengung unterschiedlicher Berechnungsarten (vgl. dazu vorstehend 11, 2 c) hinausliefe, beachtet die Revision auch nicht hinreichend, daß bei Anwendung der objektiven Berechnungsarten bei der Berechnung des, Schadens im Wege der Lizenzanalogie der Verletzter weder schlechter noch besser gestellt werden darf als ein vertraglicher Lizenznehmer (BGH a.a.O., GRUR 1962, 509, 513 - Dia-Rähmchen II; BGHZ 82, 310, 321 f. - Fernsenabstützvorrichtung;… BGH a.a.O. - Lizenzanalogie).
- OLG Köln, 11.01.2019 - 6 U 10/16
Palast der Republik
Es ist dabei unerheblich, ob der Verletzer selbst bereit gewesen wäre, für seine Nutzungshandlungen eine Vergütung in dieser Höhe zu zahlen (BGH, Urteil vom 29.05.1962 - I ZR 132/60, GRUR 1962, 509 - Dia-Rähmchen II; Urteil vom 06.10.2005 - I ZR 266/02, GRUR 2006, 136 - Pressefotos; Urteil vom 02.10.2008 - I ZR 6/06, GRUR 2009, 407 - Whistling for a train).Grundsätzlich ist der objektive Wert der Benutzungsberechtigung maßgeblich (BGH, Urteil vom 06.03.1980 - X ZR 49/78, GRUR 1980, 841 - Tolbutamid; GRUR 2006, 136 - Pressefotos, mwN), so dass beispielsweise wirtschaftliche Schwierigkeiten des Verletzers keine niedrigere Festsetzung der Lizenzgebühr rechtfertigen (BGH, GRUR 1962, 509 - Dia-Rähmchen II).
- BGH, 26.03.2009 - I ZR 44/06
Resellervertrag
Dieser besteht in der angemessenen und üblichen Lizenzgebühr ( BGH, Urt. v. 29.5.1962 - I ZR 132/60, GRUR 1962, 509, 513 - Dia-Rähmchen II;… Urt. v. 6.10.2005 - I ZR 266/02, GRUR 2006, 136 Tz. 23 = WRP 2006, 274 - Pressefotos).Vom Revisionsgericht ist nur zu prüfen, ob die Schadensschätzung auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Überlegungen beruht oder ob wesentliche Tatsachen außer Acht gelassen worden sind, insbesondere, ob schätzungsbegründende Tatsachen, die von den Parteien vorgebracht worden sind oder sich aus der Natur der Sache ergeben, nicht gewürdigt worden sind (BGH GRUR 1962, 509, 513 - Dia-Rähmchen II; GRUR 2006, 136 Tz. 24 - Pressefotos).
- BGH, 02.11.2000 - I ZR 246/98
Gemeinkostenanteil; Herausgabe des Verletzergewinns
Das Gesetz enthält deshalb mit dem Anspruch auf Herausgabe des Verletzergewinns aus § 14a Abs. 1 Satz 2 GeschmMG eine Regelung, nach der sich der Verletzer letztlich so behandeln lassen muß, als habe er das Geschmacksmusterrecht als Geschäftsführer ohne Auftrag benutzt (vgl. dazu - zum Patentrecht - BGH, Urt. v. 29.5.1962 - I ZR 132/60, GRUR 1962, 509, 511 - Dia-Rähmchen II, im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts;… Benkard/Rogge, Patentgesetz, 9. Aufl., § 139 Rdn. 72).Soweit in der Senatsentscheidung "Dia-Rähmchen II" (GRUR 1962, 509, 511) abweichend von den vorstehend dargelegten Grundsätzen bei der Ermittlung des Verletzergewinns die Absetzung von Gemeinkosten von den Erlösen uneingeschränkt zugelassen wurde, wird daran jedenfalls für den Anwendungsbereich des § 14a Abs. 1 Satz 2 GeschmMG nicht festgehalten.
- BGH, 07.02.2002 - I ZR 304/99
Unikatrahmen
Ein in dieser Weise erzielter Gewinn war im Fall einer Schadensersatzpflicht neben dem Gewinn aus dem Verkauf der Rahmen als solcher herauszugeben (vgl. dazu auch - zum Patentrecht - BGH, Urt. v. 29.5.1962 - I ZR 132/60, GRUR 1962, 509, 512 - Dia-Rähmchen II;… vgl. weiter Schricker/Wild aaO § 97 Rdn. 67; Delahaye, GRUR 1986, 217, 218 m.w.N.). - BGH, 02.10.2008 - I ZR 6/06
Whistling for a train
Lassen sich keine üblichen Honorare ermitteln, ist die angemessene Lizenzgebühr gemäß § 287 ZPO unter Berücksichtigung aller Umstände in freier Beweiswürdigung zu schätzen (BGH, Urt. v. 29.5.1962 - I ZR 132/60, GRUR 1962, 509, 513 - Dia-Rähmchen II). - BGH, 26.03.2009 - I ZR 42/06
Berechnung des Schadens durch eine Urheberrechtsverletzung nach dem Modell der …
Dieser besteht in der angemessenen und üblichen Lizenzgebühr ( BGH, Urt. v. 29.5.1962 - I ZR 132/60, GRUR 1962, 509, 513 - Dia-Rähmchen II;… Urt. v. 6.10.2005 - I ZR 266/02, GRUR 2006, 136 Tz. 23 = WRP 2006, 274 - Pressefotos).Vom Revisionsgericht ist nur zu prüfen, ob die Schadensschätzung auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Überlegungen beruht oder ob wesentliche Tatsachen außer Acht gelassen worden sind, insbesondere, ob schätzungsbegründende Tatsachen, die von den Parteien vorgebracht worden sind oder sich aus der Natur der Sache ergeben, nicht gewürdigt worden sind (BGH GRUR 1962, 509, 513 - Dia-Rähmchen II; GRUR 2006, 136 Tz. 24 - Pressefotos).
- BGH, 26.03.2019 - X ZR 109/16
Spannungsversorgungsvorrichtung - Patentverletzung: Pflicht zur Herausgabe des …
- BGH, 27.02.2007 - X ZR 113/04
Rohrschweißverfahren
- BGH, 14.11.2023 - X ZR 30/21
Polsterumarbeitungsmaschine
- BGH, 24.07.2012 - X ZR 51/11
Flaschenträger
- OLG Düsseldorf, 03.06.2015 - 15 U 34/14
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Funkuhr mit in das Gehäuse …
- BGH, 06.03.2012 - X ZR 104/09
antimykotischer Nagellack
- BGH, 25.09.2007 - X ZR 60/06
Eintritt der Rechtskraft bei Zurücknahme der Berufung nach Ablauf der …
- OLG Düsseldorf, 14.02.2019 - 15 U 60/15
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zum Abtransport von …
- BGH, 25.03.2010 - I ZR 122/08
Werbung des Nachrichtensenders
- BGH, 16.08.2012 - I ZR 96/09
Urheberrechtsverletzung durch unberechtigte Veröffentlichung von Einzelbildern …
- BGH, 06.03.1980 - X ZR 49/78
Tolbutamid
- OLG Düsseldorf, 15.02.2007 - 2 U 71/05
Berechnung des Verletzergewinns bei Veräußerung patentverletzender Gegenstände …
- LG Potsdam, 27.01.2011 - 2 O 232/10
Urheberrechtsverletzung: Berechnung des Schadensersatzanspruchs für eine …
- BGH, 30.11.1976 - X ZR 81/72
Kunststoffhohlprofil
- BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 5/64
Schadensberechnung bei Warenzeichenverletzungen
- BGH, 14.03.2000 - X ZR 115/98
Formunwirksamer Lizenzvertrag; Bemessung der Lizengebühr
- OLG Düsseldorf, 02.06.2005 - 2 U 39/03
Patentrechtlicher Schadensersatzanspruch in Form der Herausgabe des …
- LG Hamburg, 06.11.2015 - 308 O 446/14
Urheberrecht: Werkcharakter eines kurzen Textes; Bemessung des …
- OLG Frankfurt, 11.12.2018 - 11 U 88/17
Schadenersatz und Vertragsstrafe für Urheberrechtsverletzung (hier: …
- BGH, 25.03.2010 - I ZR 130/08
Zum Auskunftsanspruch über Werbeerlöse bei unerlaubter Ausstrahlung eines …
- OLG Hamburg, 24.04.2006 - 5 U 103/04
Schadensersatzklage wegen Urheberrechtsverletzung gegen Produkthersteller und …
- BGH, 24.10.1989 - X ZR 58/88
Vergütungsanspruch für eine Erfindung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH …
- OLG Düsseldorf, 04.10.2012 - 2 U 76/11
Halterung für Kabelschloss
- BGH, 02.02.1995 - I ZR 16/93
Objektive Schadensberechnung - Aneignung; Schadensberechnung
- OLG Hamburg, 21.05.2008 - 5 U 75/07
Urheberrechtsverletzung: Anspruch auf Schadenersatz, die Herausgabe von Dias und …
- LG Düsseldorf, 18.12.2007 - 4a O 317/06
Tintentankpatrone
- BGH, 26.03.2009 - I ZR 43/06
Berechnung des Schadens durch eine Urheberrechtsverletzung nach dem Modell der …
- OLG Düsseldorf, 20.11.2008 - 2 U 82/02
Papierpolster mit System
- OLG Hamm, 24.06.2008 - 4 U 25/08
Rechtstellung des Urhebers eines Videos
- OLG Schleswig, 10.12.2021 - 1 U 34/21
Restschadensersatzanspruch in den Diesel-Abgasskandalfällen bei Verjährung des …
- OLG Schleswig, 15.03.2022 - 7 U 170/21
Restschadensersatzanspruch in einem Diesel-Abgasskandalfall
- OLG Frankfurt, 31.03.2011 - 6 U 136/10
Umfang des herauszugebenden Gewinns bei Patentverletzung ("Zuschnitt"
- OLG Hamburg, 24.04.2006 - 5 U 133/04
Urheberrechtsverletzung durch Nachbildung eines geschützten Produkts: Höhe des …
- LG Düsseldorf, 03.09.2013 - 4a O 112/12
Funkarmbanduhr IV
- AG Berlin-Charlottenburg, 25.02.2009 - 212 C 209/08
Nur 0,3-Geschäftsgebühr für einfache Abmahnschreiben
- OLG Hamm, 24.06.2008 - 4 U 43/08
Rechtsstellung des Urhebers einer Videoaufnahme
- LG Düsseldorf, 27.05.2008 - 4a O 67/07
Elektronische Anzeige II
- OLG Köln, 16.03.1990 - 6 U 83/89
- LG Berlin, 22.12.2009 - 15 S 9/07
Zur Anwendung der Lizenzanalogie bei unberechtigter Benutzung fremder Landkarten …
- OLG Köln, 08.04.2005 - 6 U 107/04
Verletzergewinn und Gemeinkostenanteil bei Urheberrechtsverletzung durch …
- OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 15 U 33/18
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zum Ausschneiden …
- LG Mannheim, 21.04.2006 - 7 O 208/05
Herauszugebender Verletzergewinn bei Produktion patentverletzender Ware: …
- OLG Schleswig, 11.02.2022 - 1 U 49/21
Restschadensersatzanspruch nach Verjährung des deliktischen …
- OLG Schleswig, 11.03.2022 - 1 U 94/21
Restschadensersatzanspruch des Neuwagenkäufers nach Verjährung des Anspruchs aus …
- OLG Bamberg, 22.09.2021 - 3 U 269/21
Kein Anspruch aus § 852 BGB bei vom Diesel-Abgasskandal betroffenem Neuwagen
- LG Düsseldorf, 28.07.2011 - 4a O 263/10
Fahrradschloss
- LG Düsseldorf, 02.07.2013 - 4a O 3/12
Kapmargariten (3) (Sortenschutz)
- LG Düsseldorf, 21.09.2017 - 4a O 18/16
Ansprüche das Patentinhabers bei Verletzung des Patents
- LG Hamburg, 30.01.2015 - 308 O 105/13
Urheberrechtsverletzung durch Sharehoster: Beihilfe zum unerlaubten öffentlichen …
- LG Düsseldorf, 24.03.2016 - 4b O 39/14
Anzeigeneinheit (1)
- OLG München, 23.11.2021 - 18 U 1136/21
Restschadensersatzanspruch nach § 852 S. 1 BGB in einem Diesel-Fall (hier: VW …
- OLG München, 01.02.2022 - 18 U 4286/21
Restschadensersatz wegen Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung
- LG Düsseldorf, 25.04.2017 - 4a O 142/05
- OLG Köln, 08.04.2005 - 6 W 33/05
Berechnung des Verletzergewinns; Recht des Verletzten zur Verlangung der …
- BGH, 13.07.1962 - I ZR 37/61
Laux-Kupplung II
- LG Düsseldorf, 21.09.2017 - 4a O 29/16
Heizkessel mit Brenner II
- LG Köln, 04.01.2006 - 28 O 201/00
- OLG München, 11.07.1991 - 6 U 3078/89
Schadensersatzanspruch bei Urheberrechtsverletzung eines Verbreitungsrechts; …
- LG Düsseldorf, 20.04.1999 - 4 O 295/95
Erbin eines Patentinhabers kann Schaden desselben nach der sog Lizenzanalogie …
- LG Düsseldorf, 05.03.2020 - 4b O 74/18
Adapter für Drucksensoren
- LG Düsseldorf, 22.02.2000 - 4 O 100/99
Kondensatableiter
- OLG Köln, 17.12.1982 - 6 U 109/82
Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen einer Urheberrechtsverletzung; …
- LG Düsseldorf, 09.04.2019 - 4a O 84/17
Risserfassungsverfahren
- BGH, 29.05.1964 - Ib ZR 40/62
Unterlassung eines aufklärenden Hinweises im Rahmen einer Werbung - Grundsätze …
- LG Düsseldorf, 22.09.2016 - 4c O 42/15
Alkylcarbonsäuredimethylamiden
- BGH, 20.05.1965 - Ia ZR 249/63
Werbegewinn auf Grund einer Werbewirkung - Umfang der Werbewirkung auf Grund der …