Rechtsprechung
BGH, 26.09.1961 - I ZR 55/60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1962, 40
- GRUR 1962, 97
- DB 1961, 1645
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 27.02.1980 - I ZR 8/78
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Vertreibens eines Magenbitters unter einer …
An die Zulässigkeit der hier vorliegenden gesundheitsbezogenen Werbung hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BGH GRUR 1962, 97, 99 - Tafelwasser; BGHZ 47, 259, 261 = GRUR 1967, 592, 593 - Gesunder Genuß; GRUR 1967, 362, 369 - Spezialsalz; GRUR 1973, 429, 431 - Idee-Kaffee; GRUR 1973, 538, 539 - Idee-Kaffee II; GRUR 1975, 664, 665 - Idee-Kaffee III; GRUR 1978, 252, 253 - Kaffee-Hörfunkwerbung) einen strengen Maßstab angelegt. - OLG Hamburg, 06.05.2004 - 3 U 203/03
Zur Zulässigkeit der vergleichenden Preis-Werbung eines Telefondienstanbieters
In den dortigen Sachverhalten ging es um die Warenbezeichnungen: "Ei fein" bzw. später: "Ei wie fein" für eine Margarine (BGH GRUR 1958, 86 - Ei-fein), um abgewandelte, aber im Bestandteil "Lady Rose" übereinstimmende Bezeichnungen für kosmetische Erzeugnisse (BGH GRUR 1963, 589 - Lady Rose) oder um prägende, später etwas abgeänderte Ausstattungsmerkmale von Waren (vgl. BGH GRUR 1962, 97 - Tafelwasser, GRUR 1971, 255 - Plym-Gin, GRUR 1982, 685 - Ungarische Salami II). - BGH, 29.04.1970 - I ZR 123/68
Melitta-Kaffee
Denn die Erwägung, ob mit dem beanstandeten Text die frühere, unstreitig unzulässige Werbung der Beklagten in einem Maße fortwirkt, das es für die Beklagte erforderlich macht, sich von ihr eindeutig abzusetzen, wenn sie sich nicht dem Vorwurf erneuter Irreführung aussetzen will (BGH GRUR 1966, 327, 330 - Richtpreiswerbung I; 1963, 589, 593 - Lady Rose; 1962, 97, 99 - Tafelwasser; 1961, 425, 427 - Möbelhaus des Handwerks; 1958, 86, 89 - Eifein; 1957, 348, 349 - Klasen-Möbel), ist erst dann anzustellen, wenn das zu beurteilende Verhalten für sich allein betrachtet, also ohne die vorausgegangene und möglicherweise fortwirkende Irreführung des Verkehrs durch die frühere Werbung, unverfänglich wäre und wettbewerbsrechtlich nicht beanstandet werden könnte (BGH GRUR 1964, 686, 688 - Glockenpackung II) Daran fehlt es hier gerade.
- BGH, 22.12.1961 - I ZR 58/60
Rechtsmittel
Sowohl der unter Nr. 1 der Formel des Berufungsurteils beschiedene Unterlassungsanspruch als auch das unter Nr. 2 a beschiedene Feststellungsbegehren der Klägerin könnten nämlich unter dem Gesichtspunkt begründet sein, daß bei dem jetzigen, an sich nicht zu beanstandenden Vertrieb der "Glockenpackung" der Beklagten eine etwa unzulässige frühere Werbung in dem früher den Glockenpackungen beigegebenen "Garantie-Certifikat" fortwirkt (vergl. dazu BGH GRUR 1958, 86, 89 - Ei-fein - GRUR 1959, 360, 363 - Elektrotechnik - GRUR 1960, 126, 129 - Sternbild - BGH I ZR 55/60 vom 26. September 1961 - Tafelwasser -). - LG Berlin, 19.07.1994 - 16 O 239/94
Gesundheitsbezogene Werbung; Anforderungen an die Täuschungsgeeignetheit einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 20.04.1966 - Ib ZR 40/64
Verhinderung der Verfärbung von Zahnprothesen durch Behandlung mit einem …
Von diesem Ausgangspunkt aus war die Gewähr gegeben, daß keine Gruppe von Lesern außer Betracht blieb, deren Vorstellungen zur Frage der Entfärbung von Zahnprothesen nach der Ansicht der Beklagten wesentlich sein konnte (vgl. BGH GRUR 1962, 97, 99 - Tafelwasser). - OLG Schleswig, 02.12.1993 - 16 W 225/93 Der Senat weicht aber auch von dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 24. September 1962 - III ZR 201/61 , NJW 1962, 40 ab.