Rechtsprechung
   BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 118/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,533
BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 118/61 (https://dejure.org/1963,533)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1963 - Ib ZR 118/61 (https://dejure.org/1963,533)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1963 - Ib ZR 118/61 (https://dejure.org/1963,533)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,533) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 1963, 469
  • GRUR 1963, 478
  • BB 1963, 489
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54

    Kennzeichnungsschutz. Vorübergehende Betriebseinstellung

    Auszug aus BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 118/61
    Der Inhaber zeichenrechtlicher Ansprüche setzt sich dem Einwand der Verwirkung aus, wenn er sie so spät geltend macht, daß der Verletzer, der inzwischen einen wertvollen Besitzstand an der angegriffenen Bezeichnung erlangt hat, aufgrund des Verhaltens des Berechtigten annehmen durfte, dieser werde der Benutzung der Bezeichnung nicht oder nicht mehr entgegentreten, und wenn danach die verspätete Geltendmachung der Ansprüche auch unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände als unzulässige Rechtsausübung anzusehen ist (§ 242 BGB; vgl. BGHZ 21, 66, 78 [BGH 15.06.1956 - I ZR 71/54] - Hausbücherei; GRUR 1961, 420, 424 - Cuypers).

    Der Bundesgerichtshof hat eine solche Verschärfung des Maßstabes für den Fall eines "bewußt rechtswidrigen" Besitzstandes gefordert (GRUR 1957, 25, 29 - Hausbücherei; GRUR 1959, 45, 49 - Deutsche Illustrierte).

  • BGH, 25.02.1958 - I ZR 5/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 118/61
    Im Anschluß an die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 5. Februar 1957 (GRUR 1957, 287 - Plasticummännchen) und vom 25. Februar 1958 (I ZR 5/57) legt das Berufungsgericht zugrunde, es handle sich bei dem Zwillingsbildzeichen der Klägerin um ein weltbekanntes Zeichen, das auch Konnzeichen des Unternehmens der Klägerin sei und sonach den Schutz nach § 16 UWG genieße.
  • BGH, 25.04.1961 - I ZR 31/60
    Auszug aus BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 118/61
    Die Klägerin wäre zwar nicht gehindert gewesen, diese Ansprüche schon vor Abschluß des Widerspruchsverfahrens im Wege der Klage geltend zu machen; deren Unterbleiben konnte aber auch dahin aufgefaßt werden, daß die Klägerin ihr Ziel nur zunächst mit dem Widerspruch, nach dessen Scheitern aber mit anderen Mitteln zu erreichen versuchen werde (vgl. BGH GRUR 1961, 535, 538 - Harkos).
  • BGH, 29.10.1957 - I ZR 108/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 118/61
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung, daß Fachleute der Gefahr von Verwechslungen - auch solcher in Gestalt irriger Annahme organisatorischer oder sonstiger geschäftlicher Beziehungen - weniger leicht unterliegen, als der durchschnittliche Letztverbraucher von Waren des täglichen Bedarfs (BGH GRUR 1957, 339, 340 - Venostasin; GRUR 1958, 604, 606 - Wella Perla).
  • BGH, 07.03.1961 - I ZR 2/60

    Verwirkung (Kennzeichnungsrechte)

    Auszug aus BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 118/61
    Der Inhaber zeichenrechtlicher Ansprüche setzt sich dem Einwand der Verwirkung aus, wenn er sie so spät geltend macht, daß der Verletzer, der inzwischen einen wertvollen Besitzstand an der angegriffenen Bezeichnung erlangt hat, aufgrund des Verhaltens des Berechtigten annehmen durfte, dieser werde der Benutzung der Bezeichnung nicht oder nicht mehr entgegentreten, und wenn danach die verspätete Geltendmachung der Ansprüche auch unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände als unzulässige Rechtsausübung anzusehen ist (§ 242 BGB; vgl. BGHZ 21, 66, 78 [BGH 15.06.1956 - I ZR 71/54] - Hausbücherei; GRUR 1961, 420, 424 - Cuypers).
  • BGH, 05.02.1957 - I ZR 168/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 118/61
    Im Anschluß an die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 5. Februar 1957 (GRUR 1957, 287 - Plasticummännchen) und vom 25. Februar 1958 (I ZR 5/57) legt das Berufungsgericht zugrunde, es handle sich bei dem Zwillingsbildzeichen der Klägerin um ein weltbekanntes Zeichen, das auch Konnzeichen des Unternehmens der Klägerin sei und sonach den Schutz nach § 16 UWG genieße.
  • BGH, 12.10.1956 - I ZR 171/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 118/61
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung, daß Fachleute der Gefahr von Verwechslungen - auch solcher in Gestalt irriger Annahme organisatorischer oder sonstiger geschäftlicher Beziehungen - weniger leicht unterliegen, als der durchschnittliche Letztverbraucher von Waren des täglichen Bedarfs (BGH GRUR 1957, 339, 340 - Venostasin; GRUR 1958, 604, 606 - Wella Perla).
  • BGH, 27.10.1959 - I ZR 76/58

    Kosaken-Kaffee

    Auszug aus BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 118/61
    Nun kann allerdings auch bereits ein nur fahrlässiges Vorhalten bei Inbenutzungnahme des angegriffenen Zeichens dazu führen, für den Eintritt der Verwirkung schärfere Anforderungen zu stellen, wie der Bundesgerichtshof gleichfalls bereits ausgesprochen hat (GRUR 1960, 183, 186 - Kosakenkaffee; ebenso RG GRUR 1939, 385, 387); denn ein solches Verhalten schiebt regelmäßig den Eintritt der für den Verwirkungseinwand unerläßlichen Voraussetzung hinaus, daß der Verletzer muß annehmen dürfen , der Verletzte sei mit der weiteren Benutzung des angegriffenen Zeichens einverstanden oder dulde sie.
  • BGH, 11.07.1958 - I ZR 187/56

    Deutsche Illustrierte

    Auszug aus BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 118/61
    Der Bundesgerichtshof hat eine solche Verschärfung des Maßstabes für den Fall eines "bewußt rechtswidrigen" Besitzstandes gefordert (GRUR 1957, 25, 29 - Hausbücherei; GRUR 1959, 45, 49 - Deutsche Illustrierte).
  • BGH, 05.03.2015 - I ZR 161/13

    Markenschutz: Klangliche Verwechslungsfähigkeit von Buchstabenfolgen - IPS/ISP

    Dies kann etwa darauf beruhen, dass die Fachkreise eine größere Aufmerksamkeit bei der Erfassung der Zeichen aufwenden und kleinere Unterschiede zwischen den kollidierenden Zeichen besser in Erinnerung behalten als die Endverbraucher (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1957 - I ZR 108/56, GRUR 1958, 604, 606 - Wella-Perla; Urteil vom 25. April 1961 - I ZR 31/60, GRUR 1961, 535, 537- arko; Urteil vom 30. Januar 1963 - Ib ZR 118/61, GRUR 1963, 478, 480 - Bleiarbeiter; Beschluss vom 1. Juni 2011 - I ZB 52/09, GRUR 2012, 64 = WRP 2012, 83 - Maalox/Melox-GRY; Hacker in Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 9 Rn. 238; Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 14 MarkenG Rn. 437).
  • BGH, 10.11.1965 - Ib ZR 101/63

    Einwilligung in die Löschung einer Firma im Handelsregister - Schutz der sog.

    Das allgemein bekannte Unternehmenskennzeichen der Klägerin muß auch der Beklagten bei Aufnahme ihrer Firmenbezeichnung bekannt gewesen sein, denn die Kenntnis berühmter Unternehmenskennzeichen muß bei jedem Gewerbetreibenden vorausgesetzt werden (BGH GRUR 1963, 478, 481).

    Der Beklagten muß jedoch der Vorwurf gemacht worden, sie habe die Möglichkeit eines Eingriffs, in die Rechte der Klägerin mindestens erkennen können, was für die Gesamtbeurteilung des Verwirkungseinwandes ins Gewicht fällt (BGH GRUR 1963, 478, 481).

  • BGH, 07.06.1990 - I ZR 298/88

    "Datacolor"; Übertragung von firmenrechtlichen Kennzeichnungsmitteln im Wege der

    Hinzu kommt, daß sich die Klägerin mit ihren Geräten und Anlagen unstreitig nur an einen verhältnismäßig eng umgrenzten und überschaubaren Kreis spezialisierter Unternehmen wendet, die - auch im Blick auf die Annahme organisatorischer oder geschäftlicher Beziehungen - weniger leicht der Gefahr einer Verwechslung unterliegen als der durchschnittliche Letztverbraucher von Waren des täglichen Bedarfs (BGH, Urt. v. 30.1.1963 - Ib ZR 118/61, GRUR 1963, 478, 480 - Bleiarbeiter).

    Darüber hinaus ist auch mit Blick auf die Beklagte zu 2 zu berücksichtigen, daß der Kreis von Fachleuten, an die sich die Klägerin mit ihrem Warenangebot wendet und die die insoweit maßgeblichen Marktverhältnisse überschauen, der Gefahr von Verwechslungen weit weniger ausgesetzt ist, als es bei sonstigen Verbrauchern mit Blick auf Gegenstände des täglichen Bedarfs erfahrungsgemäß der Fall ist (BGH, Urt. v. 30.1.1963 - Ib ZR 118/61 aaO. - Bleiarbeiter).

    Entscheidend ist vielmehr der Grad an Bekanntheit innerhalb des Personenkreises, der Erzeugnisse abnimmt, wie sie von der Beklagten zu 1 hergestellt und vertrieben werden (BGH, Urt. v. 30.1.1963 - Ib ZR 118/61, aaO. S. 481 - Bleiarbeiter; Urt. v. 2.2.1989 - I ZR 183/86, aaO. - Maritim).

  • OLG Stuttgart, 21.11.2002 - 2 U 29/02

    Markenzeichenschutz: Unterlassungsanspruch des Zeicheninhabers gegen die

    Wenn sich aber der Verletzte nach der Warnung des Verletzers gleichgültig verhält, dann können seine Ansprüche aus der Kennzeichenrechtsverletzung verwirkt werden, wie etwa bei einem bloßen Vorbehalt sonstiger Rechte (BGH GRUR 63, 478, 480 - Bleiarbeiter; Fezer a.a.O. 41; Baumbach/Hefermehl a.a.O. 435).
  • OLG Frankfurt, 04.08.2005 - 6 U 33/00

    Unternehmensbezeichnung; Firma; Bezeichnung; Kennzeichen; Verwechslungsgefahr

    Denn der Verletzer darf davon ausgehen, daß der Verletzte alsbald weiter gegen ihn vorgehen wird, wenn er sich mit der Zurückweisung der Abmahnung nicht zufriedengeben und die angegriffene Bezeichnung nicht tolerieren will (vgl. BGH, GRUR 1963, 478, 481 - Bleiarbeiter; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Auflage, Kap. 17 Rdnr. 7 f.).
  • BGH, 02.02.1989 - I ZR 183/86

    "Maritim"; Verwechslungsgefahr zweier Marken; Verwirkung eines firmenrechtlichen

    Maßgeblich für die Bestimmung dieses Werts sind vornehmlich der Grad der Bekanntheit, den die Kennzeichnung durch die Benutzung gewonnen hat, sowie der - als Anhaltspunkt gleichermaßen für diesen Bekanntheitsgrad wie für die Erfolgsauswirkungen dieser Bekanntheit dienliche - Umsatz, den der Benutzer unter Verwendung der Kennzeichnung erzielt hat; daneben lassen auch Art und Umfang der unter Verwendung der Kennzeichnung betriebenen Werbung Rückschlüsse auf den Bekanntheitsgrad der Bezeichnung und auf den Wert des Besitzstands zu (vgl. BGH, Urt. v. 30.1.1963 - Ib ZR 118/61, GRUR 1963, 478, 481 - Bleiarbeiter; BGH, Urt. v. 4.10.1974 - I ZR 75/73, GRUR 1975, 69, 70 f = WRP 1974, 675 - Marbon m.w.N.; BGH a.a.O. - PPC).
  • BGH, 10.07.1997 - I ZB 6/95

    "IONOFIL"; Prägung des Gesamteindrucks einer aus Herstellerangabe und

    Denn nach der Lebenserfahrung begegnen Fachkreise - anders als der allgemeine Verkehr - einer Warenkennzeichnung in der Regel aufmerksam und werden deshalb aufgrund ihrer Fachkenntnis erkennen, daß das Widerspruchszeichen aus der vorangestellten Herstellerangabe "V." und dem kennzeichnungskräftigen Wort "Ionofil" als Produktkennzeichnung besteht (vgl. BGH, Urt. v. 25.4.1961 - I ZR 31/60, GRUR 1961, 535, 537 - arko; Urt. v. 30.1.1963 - Ib ZR 118/61, GRUR 1963, 478, 480 - Bleiarbeiter; Urt. v. 5.2.1969, - I ZR 134/66, GRUR 1969, 357, 358 - Sihl).
  • BGH, 22.01.1964 - Ib ZR 92/62

    Erschöpfung des Zeichenrechts und Territorialitätsgrundsatz

    Eine solche Täuschungsgefahr ist bei gegebener Sachlage unter Umständen verneint worden, wenn es sich um die Einfuhr der vom Hersteller im Ausland rechtmäßig mit dem Warenzeichen versehenen und in Verkehr gesetzten Originalware ins Inland handelt, in dem das Warenzeichen beispielsweise für eine Tochtergesellschaft des Herstellers geschützt ist, der das Alleinvertriebsrecht für das Inland von dem Hersteller eingeräumt worden ist (vgl. OLG Düsseldorf BB 1963, 489; Schweiz.BG GRUR Ausl. 1959, 241 und 1961, 294; Schwed.Höchster Gerichtshof vom 21. Oktober 1960 nach Brann, GRUR Ausl. 1961, 404).
  • OLG Hamburg, 23.10.2003 - 5 U 167/02

    "Salatfix"

    Wenn diese dann aber zurückgewiesen wird, kann der Verletzer erwarten, dass der Verletzte zügig oder gar nicht vorgeht (BGH GRUR 63, 478, 481 "Bleiarbeiter").
  • BGH, 04.06.1969 - I ZR 115/67

    Streit unter Mehlherstellern über die Verwendung einer Warenbezeichnung -

    Der Einwand der Verwirkung greift dann durch, wenn zeichenrechtliche Ansprüche so spät geltend gemacht werden, daß der Verletzer, der inzwischen einen wertvollen Besitzstand an der angegriffenen Bezeichnung erlangt hat, auf Grund des Verhaltens des Berechtigten annehmen durfte, dieser werde der Benutzung der Bezeichnung nicht mehr entgegentreten, und wenn daher eine verspätete Geltendmachung der Ansprüche auch unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände als unzulässige Rechtsausübung anzusehen ist (BGH GRUR 1963, 478, 480 - Bleiarbeiter; 1967, 490, 494 - Pudelzeichen).

    Wenn in dem Bleiarbeiter-Fall (GRUR 1963, 478, 480) eine erneute Untätigkeit von mehr als drei Jahren nach Beendigung einer zeichenrechtlichen Auseinandersetzung als ausreichend für eine Verwirkung erachtet wurde, dann können die Beklagten daraus nichts zu ihren Gunsten herleiten, weil in dem damaligen Fall der Widerspruch im Gegensatz zum Streitfall zurückgewiesen worden war und daher die damalige Beklagte eher Anlaß zur Annahme einer Duldung hatte, zumal das beanstandete Zeichen in dem damaligen Fall schon vor der ersten Auseinandersetzung fünfzehn Jahre lang redlich benutzt worden war.

  • OLG Hamburg, 22.02.2006 - 5 U 3/05

    AOL I

  • BGH, 28.01.1966 - Ib ZR 29/64

    Prince Albert

  • BGH, 26.09.1991 - I ZR 177/89

    Warenzeichenübertragung bei Mitübertragung des Geschäftsbetriebs - Verwirkung des

  • BGH, 26.09.1980 - I ZR 69/78

    Anspruch auf Untersagung des firmenrechtlichen oder warenzeichenrechtlichen

  • BGH, 08.07.1964 - Ib ZB 7/63

    Löschung nicht eintragbarer Warenzeichen

  • OLG Hamburg, 26.06.2003 - 5 U 152/02

    Cellofit/Cellvit

  • OLG Köln, 13.09.2002 - 6 U 58/02

    Markenververwechslung bei Nudelgerichten - "Fiorini" - Verwirkung

  • BGH, 12.07.1968 - I ZR 82/66

    Verletzung eines Namensrechts durch Verwendung eines Namensbestandteils in einem

  • BGH, 17.03.1965 - Ib ZR 58/63

    Verwechslungsgefahr bei Marken: "Renta" vs. "Centra"

  • BGH, 08.07.1964 - Ib ZR 177/62

    Pudelzeichen

  • BGH, 04.11.1966 - Ib ZR 161/64

    Unterlassung einer Verwendung der Bezeichnung "Napoléon" für Schaumwein -

  • BGH, 03.12.1976 - I ZR 151/75

    Betreiben eines Unternehmens unter der Bezeichnung "Datenzentrale Nord GmbH" -

  • BGH, 26.10.1966 - Ib ZR 140/64

    Hinterlegung eines gewerblichen Musters beim Amt für die Internationale

  • BGH, 12.02.1965 - Ib ZR 54/63

    Rechtskraftwirkung eines auf die konkrete Verletzungsform Bezug nehmenden

  • BGH, 04.10.1974 - I ZR 75/73

    Anforderungen an die Darlegung eines wertvollen Besitzstandes - Benutzung eines

  • LG Düsseldorf, 22.02.2000 - 4 O 234/99

    SABO

  • BGH, 29.09.1965 - Ib ZR 88/63

    Verwendung der Bezeichnung "multikord" - Beruteilung des Bestehens einer

  • BGH, 13.02.1970 - I ZR 51/68

    Verwirkung zeichenrechtlicher Ansprüche - Bestehen einer engen Zusammenarbeit

  • LG Düsseldorf, 29.10.1996 - 4 O 198/96

    Net-Com

  • BGH, 20.06.1973 - I ZR 156/71

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung der Benutzung der Bezeichnung

  • BGH, 10.01.1968 - Ib ZR 152/65

    Exportwarenzusatz innerhalb des Warengleichartigkeitsbereiches - Auffassung

  • BGH, 05.06.1970 - I ZR 111/68

    Verletzung eines Warenzeichenrechts durch Verwendung eines verwechslungsfähigen

  • LG Düsseldorf, 30.05.1996 - 4 O 283/95

    CONTEC

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht