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   BGH, 06.03.1963 - Ib ZB 2/62   

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https://dejure.org/1963,5692
BGH, 06.03.1963 - Ib ZB 2/62 (https://dejure.org/1963,5692)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1963 - Ib ZB 2/62 (https://dejure.org/1963,5692)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1963 - Ib ZB 2/62 (https://dejure.org/1963,5692)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 1963, 524
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.01.1961 - I ZR 95/59

    Anforderungen an die Beurteilung zeichenrechtlicher Gleichartigkeit von Waren -

    Auszug aus BGH, 06.03.1963 - Ib ZB 2/62
    Hiernach ist, wie der erkennende Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts wiederholt ausgesprochen hat, zu fragen, ob die miteinander zu vergleichenden Waren ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und Verwendungsweise nach, insbesondere hinsichtlich ihrer regelmäßigen Fabrikations- und Verkaufsstätten, so enge Berührungspunkte haben, daß der Schluß naheliegt, die unter der gleichen oder einer verwechselbaren Kennzeichnung vertriebenen Waren entstammten dem gleichen Geschäftsbetrieb (vgl. u.a. BGH GRUR 1958, 437, 439 m.w.Nachw. aus der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs - "Tricoline"; BGH GRUR 1961, 343, 344 - "Messmer-Tee").

    Die von der Rechtsprechung entwickelte Umschreibung des Begriffes der Warengleichartigkeit beruht auf der Berücksichtigung von Umständen, die für die Verkehrsauffassung häufig von Bedeutung sind; sie soll lediglich eine im Hinblick auf typische Fälle entwickelte Hilfe für die Anwendung des Gesetzes darstellen (BGH GRUR 1961, 343, 344 - "Messmer-Tee").

  • BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53

    Gleichartigkeit von Waren

    Auszug aus BGH, 06.03.1963 - Ib ZB 2/62
    Entscheidend ist, ob Fachleute , die über die Verschiedenartigkeit der Herkunft und des Verwendungszwecks der von ihnen anzuwendenden konkreten Erzeugnisse unterrichtet sind, der Gefahr unterliegen, aus einer Übereinstimmung der Kennzeichnungen den irrigen Schluß auf die Herkunftsstätte oder auf zwischen den Herstellern bestehende Beziehungen zu ziehen (BGH GRUR 1956, 172, 174 - Magirus).

    Auch solche Überschneidungen der Verbraucherkreise zweier Waren genügen jedoch nicht unter allen Umständen, um Warengleichartigkeit zu begründen (BGH GRUR 1956, 172, 174 - Magirus).

  • BGH, 18.04.1958 - I ZR 10/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.03.1963 - Ib ZB 2/62
    Hiernach ist, wie der erkennende Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts wiederholt ausgesprochen hat, zu fragen, ob die miteinander zu vergleichenden Waren ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und Verwendungsweise nach, insbesondere hinsichtlich ihrer regelmäßigen Fabrikations- und Verkaufsstätten, so enge Berührungspunkte haben, daß der Schluß naheliegt, die unter der gleichen oder einer verwechselbaren Kennzeichnung vertriebenen Waren entstammten dem gleichen Geschäftsbetrieb (vgl. u.a. BGH GRUR 1958, 437, 439 m.w.Nachw. aus der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs - "Tricoline"; BGH GRUR 1961, 343, 344 - "Messmer-Tee").
  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

    Auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist seit jeher von der Unverbindlichkeit nationaler Voreintragungen ausgegangen (vgl. z. B. BGH GRUR 1963, 524 "Digesta", GRUR 1964, 454, 456 GRUR 1985, 1055 "Palmolive"; GRUR 1974, 657, 659 als Ware"; "Concentra"; GRUR 1989,.
  • OLG Stuttgart, 10.06.2010 - 2 U 87/09

    Markenverletzungsverfahren: Kennzeichnungskraft der Marke "H 15"; angesprochene

    Richtet sich also die eine Ware nur an Fachleute, die andere an Fachleute und Endverbraucher, beurteilt sich die Ähnlichkeit ausschließlich nach der Meinung der Fachleute (BGH GRUR 1963, 524, 526 - Digesta [zu WZG]; Fezer a.a.O. § 14, 693; Hacker a.a.O. § 9, 67).
  • LG Düsseldorf, 17.02.2016 - 2a O 170/14
    Richten sich die Waren/Dienstleistungen der einen Marke nur an Fachleute, die der anderen an Fachleute und Endabnehmer, beurteilt sich die Ähnlichkeit der Marken nur nach der Meinung der Fachleute (Ströbele/Hacker, aaO, § 9, Rn. 239; BGH GRUR 1963, 524, 526 - Digesta; OLG Stuttgart, Urteil vom 10.06.2010 - 2 U 87/09, Rn. 51; a.A. Ingerl/Rohnke, aaO, § 14, Rn. 446).
  • BGH, 27.04.1967 - Ia ZB 19/66

    Erfordernis der Schriftlichkeit - Beschwerde im Patenterteilungsverfahren -

    Auch der Gedanke der Rechtsicherheit kann nicht dazu führen, daß eine Behörde davon entbunden wird, abweichend von einer langjährigen Spruchpraxis zu entscheiden, wenn diese sich nach ihrer rechtlichen Überzeugung als nicht haltbar erweist (BGH GRUR 1963, 524, 525 - Digesta).
  • BGH, 13.05.1965 - Ia ZB 27/64

    Erforderlichkeit der handschriftlichern Unterzeichnung der Beschwerdeerklärung im

    Auch eine ständige Spruchpraxis entbindet ein Gericht nicht davon, anders zu entscheiden, wenn sich diese Spruchpraxis nach seiner richterlichen Überzeugung als nicht mehr haltbar erweist (vgl. BGH GRUR 1963, 524, 525).
  • BGH, 10.04.1968 - I ZR 15/66

    Verwechslungsgefahr bei Arzneimittelwarenzeichen

    Sollte die Abgabe an Nichtfachleute aus Gründen, die in der Art der Ware und ihrer Verwendung liegen, so geringfügig sein, daß sie praktisch nicht ernstlich ins Gewicht fallt, so würde bei der Frage der Warengleichartigkeit auf die Vorstellungen der Fachleute abzustellen sein (BGH GRUR 1963, 524 - Digesta), denn es wäre zeichenrechtlich nicht sinnvoll, die Vorstellungen des allgemeinen Publikums daraufhin zu untersuchen, wie sie bezüglich der wirtschaftlichen Warennähe von Hustenmitteln und Pflasterbinden beschaffen sind, wenn das Publikum der einen dieser Warenarten selten oder nie als Käufer begegnet.
  • BGH, 25.02.1966 - Ib ZB 7/64

    Einwand der Nichtbenutzung im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren

    Maßgebend ist dabei die Auffassung der als Abnehmer in Betracht kommenden Verkehrskreise, und zwar dann, wenn die eine Ware nur in Fachkreisen, die andere sowohl in Fachkreisen als auch an Letztverbraucher vertrieben wird, die Auffassung innerhalb der Fachkreise (BGH GRUR 1963, 524 - Digesta).
  • BPatG, 09.10.2017 - 28 W (pat) 517/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Becker/Becker Mining" - zu den relevanten

    Bei solch teilweise abweichenden Verkehrkreisen kommt es auf die Meinung der übereinstimmenden Adressaten, also der Fachleute an (vgl. BGH GRUR 1963, 524, 526 - Digesta).
  • BPatG, 17.04.2012 - 24 W (pat) 530/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bona Forma (Wort-Bild-Marke)" -

    Dabei handelt es sich um eine reine Rechtsfrage, bei deren Beantwortung weder für die Markenstelle noch für das Gericht Ermessensspielräume bestehen (st. Rspr.: vgl. z. B. BGH, GRUR 1963, 524 - Digesta; GRUR 1964, 454, 456 - Palmolive; GRUR 1985, 1055 - Datenverarbeitungsprogramme als Ware; GRUR, 1989, 420, 421 - KSÜD; GRUR 1995, 410, 411 - TURBO; GRUR 1997, 527, 529 - Autofelge; BlPMZ 1998, 248, 249 - Today; GRUR 2008, 1093, 1095 - Marlene-Dietrich-Bildnis, so auch EuGH z. B. GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online.de).
  • BGH, 19.06.1963 - Ib ZB 7/62

    Rechtsmittel

    Wenn durch diese Amtsübung auch keine Rechtsnorm geschaffen worden ist, die durch eine zukünftige abweichende Amtsübung verletzt werden würde (vgl. den Beschluß des Senats vom 6. März 1963 - Ib ZB 2/62 - Digesta), so kann sie doch auf die Verkehrsauffassung nicht ohne Einfluß geblieben sein; denn sie hatte zur Folge, daß in der Vergangenheit Arzneimittel einerseits und Pflanzenschutzmittel andererseits niemals unter übereinstimmenden oder verwechselbaren Warenzeichen im Verkehr erscheinen und die für beide Warenarten gleichen Verkehrskreise sich mithin auch nicht daran gewöhnen konnten, die Herkunft der beiden Arten von Erzeugnissen trotz etwaiger Zeichenübereinstimmung auseinanderzuhalten.
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