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   BGH, 10.05.1963 - Ib ZB 24/62   

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BGH, 10.05.1963 - Ib ZB 24/62 (https://dejure.org/1963,1073)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1963 - Ib ZB 24/62 (https://dejure.org/1963,1073)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 1963 - Ib ZB 24/62 (https://dejure.org/1963,1073)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1963, 906
  • GRUR 1963, 630
  • DB 1963, 1114
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.11.1958 - I ZR 167/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.05.1963 - Ib ZB 24/62
    Die Beschwerdegegnerin sieht in der Auffassung der angefochtenen Entscheidung die Anwendung der sogen. Abstandslehre auf den Fall der Verwendung eines an eine Beschaffenheitsangabe angelehnten Zeichens; die in BGH GRUR 1959, 134 - Calciduran - offengelassene Frage, ob Zeichenbestandteile, die der Fachsprache entnommen seien und in konkurrierenden Zeichen auftreten, allein zur Begründung der Verwechslungsgefahr ausreichen, sei mit dem angefochtenen Beschluß und der neueren Praxis des Patentamts zu verneinen.
  • BGH, 11.06.1954 - I ZR 174/52

    Wahrzeichen als Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 10.05.1963 - Ib ZB 24/62
    Das Beiwerk ist daher keinesfalls geeignet, die Gefahr einer Verwechslung auszuschließen, auch wenn an deren Nachweis mit Rücksicht auf die Annäherung beider Zeichen an eine Beschaffenheitsangabe besonders strenge Anforderungen gestellt werden (vgl. BGHZ 14, 15, 23 [BGH 11.06.1954 - I ZR 174/52], - Römer; DPA, Bl. f. PMZ 1956, 40).
  • BGH, 06.02.2020 - I ZB 21/19

    INJEKT/INJEX - Markenrecht: Benutzung für Spezialware kann auch in Bezug auf

    Die einmal anerkannte Schutzwürdigkeit eines Zeichens darf nicht aus Anlass der Eintragung eines anderen Zeichens in Frage gestellt werden (BGH, Beschluss vom 10. Mai 1963 - Ib ZB 24/62, GRUR 1963, 630, 632 - Polymar; Beschluss vom 24. November 1965 - Ib ZB 4/64, BGHZ 45, 131, 135 [juris Rn. 19] - Shortening).
  • BGH, 23.05.1984 - I ZB 6/83

    Reichweite eines Eintragungsverbots für Zeichen

    Das unter dem Stichwort "Polyestra" in Rechtsprechung und Literatur behandelte Problem besteht darin, wie durch eine sachgerechte Auslegung des § 4 Abs. 2 Nr. 1 (2. Alternative) WZG verhindert werden kann, daß als Warenzeichen solche Worte eingetragen werden können, die von einem nicht allgemein bekannten Fachwort bzw. einer beschreibenden Angabe abgewandelt worden sind, und mit denen der Zeicheninhaber im Hinblick auf die Grundsätze der Polymar-Entscheidung (BGH GRUR 1963, 630) im Falle der Eintragung kraft seiner Ausschließlichkeitsrechte den freien Gebrauch dieser Angaben behindern könnte (vgl. BGHZ 50, 219 - Polyestra).

    Denn es wird einleitend (a.a.O. S. 221) die frühere Praxis des Deutschen Patentamtes und des Bundespatentgerichts erörtert, die Abwandlungen von Fachausdrücken unter dem Kriterium der Wesensgleichheit von der Eintragung ausgeschlossen hatte, und es werden für solche Fälle der Anlehnung an warenbeschreibende Angaben die Folgen behandelt, die sich für den Schutz von Abwandlungen, sobald sie eingetragen worden sind, aus den Grundsätzen der Polymar- und der Shortening-Entscheidung ergeben (vgl. BGH GRUR 1963, 630; BGHZ 45, 131 [BGH 24.11.1965 - Ib ZB 4/64]).

  • BGH, 06.02.2020 - I ZB 22/19

    Schutzfähigkeit und Verwechslungsgefahr der eingetragenen deutschen

    Die einmal anerkannte Schutzwürdigkeit eines Zeichens darf nicht aus Anlass der Eintragung eines anderen Zeichens in Frage gestellt werden (BGH, Beschluss vom 10. Mai 1963 - Ib ZB 24/62, GRUR 1963, 630, 632 - Polymar; Beschluss vom 24. November 1965 - Ib ZB 4/64, BGHZ 45, 131, 135 [juris Rn. 19] - Shortening).
  • BGH, 01.12.1988 - I ZB 5/87

    "REYNOLDS R 1"/"EREINTZ"; Verwechslungsgefahr bei einem aus einer phonetischen

    Wiederholt hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, daß Patentamt und Bundespatentgericht - was in verfahrensrechtlicher Hinsicht zu berücksichtigen ist - im Widerspruchsverfahren an die im Eintragungsverfahren anerkannte Schutzfähigkeit des Widerspruchszeichens und damit an die Eintragung des Zeichens als Ganzes gebunden sind und daß einem eingetragenen Zeichen - was ferner sachlich-rechtlich zu beachten ist - der gesetzliche Schutz vor Verwechslungsgefahr nicht mit der Begründung versagt werden kann, diese Gefahr müsse wegen eines Freihaltebedürfnisses in Kauf genommen werden (Beschl. v. 10.5.1963 - Ib ZB 24/62, GRUR 1963, 630, 632 - Polymar; BGHZ 45, 131, 134, 135 ff. [BGH 24.11.1965 - Ib ZB 4/64] - Shortening; 91, 262, 272 - Indorektal).
  • BGH, 24.11.1965 - Ib ZB 4/64

    Freihaltebedürfnis bei Warenzeichen

    An den Leitsätzen der Polymar-Entscheidung (GRUR 1963, 630) wird festgehalten.

    nehmen; der Beschwerdesenat sehe sich indessen nicht in der Lage, an dieser Rechtsansicht festzuhalten, nachdem der Bundesgerichtshof in der Entscheidung GRUR 1963, 630 - Polymar - ausgesprochen habe, gegenüber einem eingetragenen Zeichen könne ein Freihaltebedürfnis nicht mit der Wirkung geltend gemacht werden, daß die aus dem Gesetz folgenden Rechte des Zeicheninhabers zu entfallen hätten, im Widerspruchsverfahren könne der Anmelder daher nicht mit dem Einwand gehört werden, der Widersprechende müsse die Gefahr einer Herkunftstäuschung wegen eines Freihaltebedürfnisses der Allgemeinheit hinnehmen.

  • BGH, 14.12.1988 - I ZB 6/87

    "ROTH-HÄNDLE-KENTUCKY"/"Cenduggy"; Verwechslungsgefahr zweier Zeichen

    Wiederholt hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, daß Patentamt und Bundespatentgericht - was in verfahrensrechtlicher Hinsicht zu berücksichtigen ist - im Widerspruchsverfahren an die im Eintragungsverfahren anerkannte Schutzfähigkeit des Widerspruchszeichens und damit an die Eintragung des Zeichens als Ganzes gebunden sind und daß einem eingetragenen Zeichen - was ferner sachlich-rechtlich zu beachten ist - der gesetzliche Schutz vor Verwechslungsgefahr nicht mit der Begründung versagt werden kann, diese Gefahr müsse wegen eines Freihaltebedürfnisses in Kauf genommen werden (Beschl. v. 10.5.1963 - Ib ZB 24/62, GRUR 1963, 630, 632 - Polymar; BGHZ 45, 131, 134, 135 ff. [BGH 24.11.1965 - Ib ZB 4/64] - Shortening; 91, 262, 272 - Indorektal).
  • BGH, 03.06.1977 - I ZB 8/76

    Voraussetzungen für die Prüfung eines Warenzeicheneintragungsverfahren -

    Die Regelung des § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG soll zwar eine Monopolisierung beschreibender Angaben unterbinden und ihre freie Benutzbarkeit durch alle Mitbewerber sicherstellen (vgl. BGH GRUR 1963, 630, 632 - Polymar; BGHZ 50, 219, 224 - Polyestra; BGH GRUR 1975, 368, 369 - Elzym).

    Eine Berücksichtigung des Freihaltebedürfnisses im Widerspruchsverfahren würde - wie bei gleichen Waren (BGH GRUR 1963, 630, 632 - Polymar; BGHZ 45, 131, 135 ff - Shortening) - auch bei Warengleichartigkeit zu Zeichen minderen Ranges und zu dementsprechend bedenklichen Konsequenzen führen; insbesondere, so hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, handle der Verletzer selbst widersprüchlich, wenn er sich gegenüber dem Verbietungsanspruch des prioritätsälteren eingetragenen Zeichens damit verteidigen wolle, die warenzeichenmäßige Benutzung seines Zeichens dürfe deshalb nicht untersagt werden, weil es für seine Waren eintragungs- und schutzunfähig sei.

  • BGH, 14.02.1968 - Ib ZB 6/66
    Wird aus dem Bestandteil eines Warenzeichens, der Tür die eingetragenen Waren (hier: kosmetische Erzeugnisse) als schutzfähig anzusehen ist, Widerspruch gegen die Eintragung eines verwechslungsfähigen Zeichens für gleichartige Waren (hier: Arzneimittel) erhoben, so können zeichenrechtliche Ansprüche nicht schon mit der Begründung versagt werden, der fragliche Bestandteil wäre für die gleichartigen Waren im Hinblick auf ein allgemeines Freihaltebedürfnis nicht schutz- und eintragungsfähig (Ergänzung zu BGH GRUR 1963, 630 - Polymar und BGHZ 45, 131 - Shortening).

    Sowohl die Polymar- als auch die spätere Shortening-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1963, 630 und BGHZ 45, 131) betreffen nur den Fall, daß sich das ältere Widerspruchszeichen als Ganzes an eine freizuhaltende warenbeschreibende Angabe anlehnt und das beanstandete jüngere Zeichen von einem beachtlichen Teil des Verkehrs nicht als beschreibende Angabe aufgefaßt wird, so daß die Gefahr von Verwechslungen nicht ausgeschlossen werden kann.

  • BGH, 23.06.1967 - Ib ZR 54/66

    Vertrieb einer Lebensmittelmarkte - Ähnlichkeit mit bestehendem Produktdesign der

    Denn der "Schutzbereich" einer Ausstattung bestimmt sich eben nicht allein nach ihrem gegenständlichen Träger, sondern umfaßt alle Aufmachungen, die ihrem Gesamteindruck nach verwechslungsfähig sind (BGH GRUR 1963, 630, 631 - Polymar).
  • BGH, 08.07.1964 - Ib ZB 7/63

    Löschung nicht eintragbarer Warenzeichen

    Allerdings hat dann die Praxis des Patentamts das Gesetz weitgehend im Sinne der im Entwurf vorgesehen gewesenen Regelung angewandt (vgl. Hagens, Warenzeichengesetz, § 8 Anm. 4b und 5. Aber das ist mit dem Gebot einer angemessenen Wahrung der schutzwürdigen Interessen Dritter nicht vereinbar. Die Frage, ob ein zur Eintragung in die Rolle angemeldetes Zeichen als lediglich beschreibende Angabe eintragungsunfähig ist und ob es dennoch eintragbar ist, weil es sieh im Verkehr als Individualzeichen durchgesetzt hat, ist von der Eintragungsbehörde schon vor Bekanntmachung der Anmeldung, im Eilverfahren (§ 6a WZG) vor der Anordnung der Eintragung von Amts wegen zu prüfen; in diesem Verfahren nimmt die Eintragungsbehörde insoweit die Interessen der Allgemeinheit, auch der Mitbewerber, wahr, und eine unmittelbare Beteiligung dieser Kreise ist hinsichtlich dieser Frage im Rahmen des Eintragungsverfahrens nicht vorgesehen; insbesondere kann ein Widerspruch gegen die Eintragung nicht darauf gestützt werden, es sei ein absolutes Eintragungshindernis gegeben (BGHZ 39, 266, 274 - Sunsweet; GRUR 1963, 630, 631 - Polymar).
  • BGH, 18.04.1985 - I ZB 4/84

    "ROAL"; Nichteintragungsfähige Abwandlung freizuhaltender Angaben

  • BGH, 13.11.1964 - Ib ZB 11/63

    Durchsetzung schutzunfähiger Zeichenbestandteile

  • BGH, 30.01.1970 - I ZR 48/68

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen die warenzeichenmäßige Verwendung eines

  • BGH, 22.05.1968 - I ZB 12/67

    Polyestra

  • BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 119/62

    Verwendung der Zeichen "TKS" und "WKS" - Vorliegen von Verwechslungsgefahr nach

  • BGH, 25.02.1966 - Ib ZB 7/64

    Einwand der Nichtbenutzung im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren

  • BGH, 04.10.1967 - Ib ZB 14/66

    Verstoß gegen ein eingetragenes Warenzeichen - Milchschokolade mit

  • BGH, 13.07.1979 - I ZB 25/77

    Anspruch auf Eintragung des Warenzeichens "Flexsol" - Verwechselungsgefahr mit

  • BGH, 22.05.1981 - I ZB 3/80

    Anmeldung des Warenzeichens "Insulin Semitard" - Rechtmäßigkeit der Zurückweisung

  • BGH, 18.06.1969 - I ZR 119/67

    Streit zwischen Arzneimittelherstellern über die Verwendung von Warenzeichen in

  • BGH, 07.02.1975 - I ZB 1/74

    Löschung eines Warenzeichens, dass nach einem BGH-Urteil in einem anderen Fall

  • BGH, 18.12.1968 - I ZB 3/68
  • BGH, 19.10.1973 - I ZB 3/72

    Bedeutung der Worte "Pilsner" und "Pilsener" im Rahmen einer Anmeldung beim

  • BGH, 19.10.1973 - I ZB 4/72
  • BGH, 17.11.1972 - I ZB 15/71
  • BGH, 19.10.1973 - I ZB 5/72

    Bedeutung der Worte "Pilsner" und "Pilsener" als geographische Herkunftsangaben

  • BGH, 14.02.1968 - Ib ZB 5/66

    Anmeldung eines Wortzeichens - Widerspruch gegen die Eintragung eines Zeichens

  • BGH, 18.11.1966 - Ib ZB 12/65

    Widerspruch gegen die Anmeldung einer Darstellung als Warenzeichen -

  • BPatG, 05.06.1973 - 26 W (pat) 143/71
  • BGH, 11.12.1970 - I ZR 52/69

    Verletzung eines Warenzeichens und Firmenrechts durch Arzneimittelbezeichnung -

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