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   BGH, 09.10.1963 - Ib ZR 28/62   

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https://dejure.org/1963,347
BGH, 09.10.1963 - Ib ZR 28/62 (https://dejure.org/1963,347)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1963 - Ib ZR 28/62 (https://dejure.org/1963,347)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1963 - Ib ZR 28/62 (https://dejure.org/1963,347)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 818 (Ls.)
  • GRUR 1964, 208
  • DB 1963, 1533
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.04.1952 - I ZR 80/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.10.1963 - Ib ZR 28/62
    IIo Die weitere Auffassung des Berufungsgerichts, daß ein wie hier zu Y/ettbewerbs zwecken vor genommen er Vergleich des eigenen Preises mit den Preisen der Wettbewerber gegen die Grundsätze des lauteren 'Wettbewerbs verstoße, wird von der Revision nur insoweit angegriffen, als sie meint, da der vom Beklagten gebrauchte Ausdruck "Fachgeschäft" viel zu allgemein sei, habe der Vergleich sich nicht erkennbar auf einen oder mehrere bestimmte Wettbewerber bezogen« Dieser Angriff geht fehl« Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß eine vergleichende Werbung auch dann unzulässig sein kann, v/enn die Mitbewerber, deren Ware oder Leistung der Werbende mit der eigenen Ware oder Leistung zur Förderung seiner Geschäftszwecke in Vergleich setzt, nicht mit Hamen genannt werden (BGH GRUR 1952, 582, 584 Sprechstunden)o Zwar müssen die Mitbewerber von den angesprochenen Verkehrskreisen eindeutig erkannt werden können« Wenn es sich um mehrere Unternehmen handelt, darf ihre Zahl also nicht geradezu unüber- 14 -.
  • BGH, 17.03.1953 - I ZR 118/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.10.1963 - Ib ZR 28/62
    Es hat in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung und dem Schrifttum geprüft, ob die Äußerung objektiv so, wie der Fernsehteilnehmer oie auffaosen mußte, geeignet war, den Wettbewerb der, Beklagten zu fordern, und ob ihr subjektiv vom Beklagten her eine auf diese Förderung gerichtete Absicht zugrunde lag, wobei es zutreffend hervorgehoben hat, daß die dahingehende Absicht nicht den einzigen Beweggrund für die Äußerung zu bilden brauchte, wenn sie nur hinter anderen Beweggründen nicht völlig zurück trat (BGH GRUR 1953, 293, 294 - Fleischbezug; GRUR I960, 3Q4, 386 - Mampe Halb und Halb nuwoNachw« )" Die Anwendung dieser Grundsätze durch das Berufungsgericht könnte allerdings insofern rechtlichen Bedenken begegnen, als in dem angefochtenen Urteil an die Feststellung, daß die Bemerkung des Beklagten von der Zuhörerschaft als eine sein Unternehmen heraus stellende Werbeäußerung aufgefaßt werden mußte, so gleich die Folgerung geknüpft wird, daher sei die Bemerkung als in Wettbewerbsabsicht geschehen zu werten«.
  • KG, 18.09.1998 - 25 U 6073/97

    Zulässigkeit eines pauschalen Vergleichs mit Konkurrenzprodukten

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  • BGH, 05.12.1996 - I ZR 203/94

    Kfz-Waschanlagen - Pauschale Herabsetzung

    Es genügt vielmehr, wenn ein Mitbewerber oder ein anderes System für die mit der Werbung angesprochenen Verkehrskreise nach dem objektiven Gesamteindruck eindeutig erkennbar ist (vgl. BGH, Urt. v. 9.10.1963 - Ib ZR 28/62, GRUR 1964, 208, 209 - Fernsehinterview; Baumbach/Hefermehl, UWG, 19. Aufl., § 1 Rdn. 339; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 22 Rdn. 14; Köhler/Piper, UWG, § 1 Rdn. 132).
  • BGH, 05.01.1966 - Ib ZR 23/64

    Preisgegenüberstellung mit Richtpreisen

    Aber auch von der früheren, zweifelsfrei wettbewerbswidrigen Werbebehauptung der Beklagten, ihre Waren seien "20 bis 30 % billiger als die Waren in den Fachgeschäften", ist keine Fortwirkung mehr zu erwarten, wegen deren der Beklagten eine anderenfalls bedenkenfreie Preisgegenüberstellung mit echten empfohlenen und als solche gekennzeichneten Richtpreisen in Zukunft verwehrt werden müßte; denn diese Behauptung selbst ist der Beklagten mit Recht durch rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Osnabrück bereits vor geraumer Zeit untersagt worden (vgl. dazu BGH GRUR 1964, 208 - Fernsehinterview), und ihrer Auswirkung auf die jetzt umstrittene Preisgegenüberstellung wird die Grundlage dadurch entzogen, daß durch die vorliegende Entscheidung auch diese Gegenüberstellung verboten wird, wenn die Beklagte die Bedeutung des Vergleichspreises als empfohlener Richtpreis nicht klarstellt.
  • BGH, 21.06.1971 - KZR 8/70

    Mitgliederbelieferung als Wettbewerbswidrigkeit und Kartellverstoß

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  • OLG Köln, 19.06.1998 - 6 U 215/97

    Geschäftlicher Verkehr; Produktkritik

    Letzteres gilt dabei auch unter Berücksichtigung des Umstandes, daß allein der private Charakter einer Konversation oder - wie hier - Korrespondenz ein Handeln im geschäftlichen Verkehr dann nicht ausschließt, wenn der sich Äußernde sie dazu benutzt, eigene oder fremde geschäftliche Interessen zu fördern (BGH GRUR 1964, 208/209 - "Fernsehinterview" - BGH GRUR 1954, 293/294; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., Rdnr. 209 m.w.N.).
  • BGH, 30.03.1989 - I ZR 21/87

    "Generikum-Preisvergleich"; Zulässigkeit eines Preisvergleichs für

    Das Berufungsgericht ist ohne Rechtsverstoß davon ausgegangen, daß der Vergleich der eigenen Preise mit denen konkreter Wettbewerber - als ein Unterfall der vergleichenden kritisierenden Werbung - grundsätzlich wettbewerbswidrig ist (vgl. BGH, Urt. v. 9.10.1963 - Ib ZR 28/62, GRUR 1964, 208, 210 = WRP 1964, 237 - Fernsehinterview).
  • OLG Frankfurt, 22.01.1998 - 6 U 216/97

    Krankenkassen - Chef-Werbung unzulässig

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  • OLG Stuttgart, 08.03.1996 - 2 U 149/95

    Zur Zulässigkeit der 'Werbung mit durchgestrichenen Preisen

  • BGH, 23.02.1968 - Ib ZR 148/65

    Vergleichende Werbung (Preisvergleich)

  • OLG Frankfurt, 22.01.1998 - 6 U 217/97
  • LG Düsseldorf, 25.01.2006 - 34 O 211/05

    Anspruch des Inhabers einer in Düsseldorf gelegenen Gaststätte "WB" auf

  • BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 19/64

    Frage der wettbewerbswidrigen, vergleichenden Werbung im Falle der Auszeichnung

  • BGH, 21.06.1971 - KZR 9/70

    Verlegung einer landwirtschaftlichen Zeitschrift - Verstoß gegen

  • BGH, 06.07.1966 - Ib ZR 93/64

    Vorliegen einer wettbewerbswidrigen vergleichenden Werbung - Unterlassung und

  • BGH, 22.05.1964 - Ib ZR 138/62

    Antrag auf Unterlassung nicht erweislich wahrer Tatsachenbehauptungen -

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