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   BGH, 21.02.1964 - Ib ZR 108/62   

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https://dejure.org/1964,257
BGH, 21.02.1964 - Ib ZR 108/62 (https://dejure.org/1964,257)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1964 - Ib ZR 108/62 (https://dejure.org/1964,257)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1964 - Ib ZR 108/62 (https://dejure.org/1964,257)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Haftung eines in Wettbewerbsabsicht handelnden und dabei die Fassung des Presseberichts dem Redakteur überlassenden Presseinformanten - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Ersatzanspruchs bezüglich des entgangenen Gewinns - Rechtsfolgen von ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Weizenkeimöl

    § 1 UWG a.F.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 1181
  • MDR 1964, 480
  • GRUR 1964, 392
  • VersR 1964, 654
  • DB 1964, 620
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.02.1957 - I ZR 123/55

    Phylax-Apparate / Phylax - Apparate / Erdstrahlen

    Auszug aus BGH, 21.02.1964 - Ib ZR 108/62
    Angesichts der schweren Folgen des Heilmittelschwindels müsse auch eine vielleicht etwas drastische Ausdrucksweise des Beklagten hingenommen werden, wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden habe (BGHZ 3, 270, 282 - Constanze I; GRUR 1957, 360 - Erdstrahlen).

    Es ist zuzugeben, daß bei Veröffentlichungen, die objektiv geeignet sind, die Bevölkerung vor Heilmittelschwindel zu schützen, vielfach auch dann wissenschaftliche und nicht wettbewerbliche Beweggründe in Vordergrund stehen können, wenn die Äußerungen zugleich einem etwaigen eigenen Wettbewerb des Verfassers oder dem eines anderen objektiv förderlich sind (BGH GRUR 1957, 360, 361 - Erdstrahlen).

    Es handelt sich auch nicht lediglich um eine hinzunehmende drastische Ausdrucksweise (wie in dem Falle GRUR 1957, 360 - Erdstrahlen), sondern um eine inhaltlich irreführende Darstellung.

  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Auszug aus BGH, 21.02.1964 - Ib ZR 108/62
    Angesichts der schweren Folgen des Heilmittelschwindels müsse auch eine vielleicht etwas drastische Ausdrucksweise des Beklagten hingenommen werden, wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden habe (BGHZ 3, 270, 282 - Constanze I; GRUR 1957, 360 - Erdstrahlen).

    Wann dies der Fall ist, muß im Einzelfall nach dem Grundsatz der Güter- und Pflichtenabwägung entschieden werden (BGHZ 3, 270, 281; 31, 308, 313).

  • RG, 14.04.1917 - V 866/16

    Zeitliche Geltung des Preußischen Wassergesetzes; Recht eines Ufereigentümers zur

    Auszug aus BGH, 21.02.1964 - Ib ZR 108/62
    Als entgangenen Gewinn kann der Verletzte aber nicht fordern, was er nur mit rechtswidrigen Mitteln erlangt hätte (RGZ 90, 52, 64; 90, 306).
  • RG, 07.06.1917 - IV 119/16

    Schiedsgerichtsanordnung durch Vereinssatzung

    Auszug aus BGH, 21.02.1964 - Ib ZR 108/62
    Als entgangenen Gewinn kann der Verletzte aber nicht fordern, was er nur mit rechtswidrigen Mitteln erlangt hätte (RGZ 90, 52, 64; 90, 306).
  • BGH, 25.05.1962 - I ZR 181/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.02.1964 - Ib ZR 108/62
    Fällen, in denen ein Teil der Äußerung rechtmäßig abgegeben worden ist und schon dieser Teil für sich allein mit Sicherheit zu demselben Schaden geführt hätte (BGHZ 2, 138; Urt. d. BGH vom 25. Mai 1962, I ZR 181/60); dann ist vielmehr der Schaden tatsächlich durch ein anderes Ereignis als das zum Ersatz verpflichtende Vorhalten herbeigeführt worden.
  • BGH, 16.11.1956 - I ZR 150/54

    Lieferung von Arzneimitteln an Drogisten

    Auszug aus BGH, 21.02.1964 - Ib ZR 108/62
    Soweit die Revision die Feststellung der Absicht einer Förderung eigener selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit des Beklagten vermißt, ist ihr entgegenzuhalten, daß Wettbewerbsabsicht auch dann zu bejahen ist, wenn fremder Wettbewerb gefördert werden soll (BGHZ 22, 167, 181 - Arzneimittel) und diese Absicht gegenüber sonstigen Beweggründen des Handelns nicht völlig zurücktritt; eine solche Absicht kann auch bei einem Angestellten zumal dann vorliegen, wenn er, wie es bei dem Beklagten unstreitig der Fall war, im Betriebe eines nahen Angehörigen beschäftigt ist, dem die Äußerung in wettbewerblicher Hinsicht Vorteil bringen kann.
  • BGH, 13.05.1953 - VI ZR 5/52

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Weitergabe unrichtigen und entstellten

    Auszug aus BGH, 21.02.1964 - Ib ZR 108/62
    Die vom Berufungsgericht offengelassene Möglichkeit, daß der Schaden, der der Klägerin durch die beanstandete Äußerung des Beklagten erwachsen ist, annähernd in demselben Maße auch entstanden wäre, wenn der Beklagte sich bei der Anprangerung der Vertriebsmethoden der Klägerin in den Grenzen des Erlaubten gehalten hätte, kann auch nicht etwa dazu fuhren, diesen Schaden rechtlich dem Verhalten des Beklagten nicht mehr zuzurechnen (vgl. BGHZ 10, 6).
  • BGH, 11.05.1951 - I ZR 106/50

    Adäquater Kausalzusammenhang

    Auszug aus BGH, 21.02.1964 - Ib ZR 108/62
    Fällen, in denen ein Teil der Äußerung rechtmäßig abgegeben worden ist und schon dieser Teil für sich allein mit Sicherheit zu demselben Schaden geführt hätte (BGHZ 2, 138; Urt. d. BGH vom 25. Mai 1962, I ZR 181/60); dann ist vielmehr der Schaden tatsächlich durch ein anderes Ereignis als das zum Ersatz verpflichtende Vorhalten herbeigeführt worden.
  • BGH, 24.10.1961 - VI ZR 204/60

    Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Presseberichte

    Auszug aus BGH, 21.02.1964 - Ib ZR 108/62
    Betrifft die angegriffene Äußerung - was hier nicht zu bezweifeln ist - einen Gegenstand, an dessen Klärung die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse hat, so ist eine im wesentlichen wahrheitsgemäße, in sachlicher Form gehaltene Darstellung allerdings in der Regel durch das Recht der freien Meinungsäußerung auch dann gedeckt, wenn die Äußerung die geschäftliche Tätigkeit eines Dritten betrifft und dessen gewerbliche Interessen beeinträchtigt (BVerfGE 7, 198, 212; BGHZ 36, 77, 81).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BGH, 21.02.1964 - Ib ZR 108/62
    Betrifft die angegriffene Äußerung - was hier nicht zu bezweifeln ist - einen Gegenstand, an dessen Klärung die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse hat, so ist eine im wesentlichen wahrheitsgemäße, in sachlicher Form gehaltene Darstellung allerdings in der Regel durch das Recht der freien Meinungsäußerung auch dann gedeckt, wenn die Äußerung die geschäftliche Tätigkeit eines Dritten betrifft und dessen gewerbliche Interessen beeinträchtigt (BVerfGE 7, 198, 212; BGHZ 36, 77, 81).
  • BGH, 03.07.1951 - I ZR 44/50

    verbrannter Hausrat - §§ 254, 278 BGB, bestehendes Vertragsverhältnis

  • BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58

    Burschenschaft - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht,

  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 101/02

    Vitamin-Zell-Komplex

    Bei der Beurteilung der Frage, ob der Klägerin ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht (§ 1 UWG a.F.), wird gegebenenfalls zu berücksichtigen sein, daß ein tatsächlich zu erwartender Gewinn dann nicht ersatzfähig ist, wenn er nur durch Verletzung eines gesetzlichen Verbots oder mit rechtswidrigen Mitteln hätte erzielt werden können (vgl. BGH, Urt. v. 21.2.1964 - Ib ZR 108/62, NJW 1964, 1181, 1183; Urt. v. 28.1.1986 - VI ZR 151/84, NJW 1986, 1486, 1487; Urt. v. 20.12.1990 - III ZR 150/89, BGHR BGB § 252 Satz 2 - Verdienstentgang 1).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Aus diesem Grund sei der Informant grundsätzlich gehalten, solche Presseberichte vor ihrer Veröffentlichung zu prüfen, wenn nach Art und Inhalt der Information oder bei Berücksichtigung der Gegebenheiten auf seiten der Adressaten die Möglichkeit eines Berichts mit werbendem Charakter nicht ganz fernliege (vgl. BGH, GRUR 1964, S. 392 ff.; GRUR 1967, S. 362 ff.; GRUR 1987, S. 241 ff.).
  • BGH, 18.02.1993 - I ZR 14/91

    Produktinformation I - Getarnte Werbung

    Nicht zur Erörterung steht der auch von der Revision nicht in Zweifel gezogene Grundsatz, daß das Unternehmen die wettbewerbsrechtliche Verantwortung trifft, wenn in redaktionellen Beiträgen sachlich unrichtig über das Produkt berichtet wird und diese Darstellung auf eine sachlich unrichtige Produktinformation des Unternehmens zurückzuführen ist (vgl. BGH, Urt. v. 21.2.1964 - Ib ZR 108/62, GRUR 1964, 392, 393 - Weizenkeimöl; Urt. v. 14.12.1966 - Ib ZR 125/64, GRUR 1967, 363, 365, 367 - Spezialsalz; BGHZ 81, 247, 250 - Getarnte Werbung I; OLG Karlsruhe GRUR 1989, 138, 139 f.).

    In einem solchen Fall trifft das werbende Unternehmen die Verpflichtung, sich eine Überprüfung des Artikels, mit dessen Erscheinen es rechnen mußte, vorzubehalten (vgl. BGH, Urt. v. 21.2. 1964 - Ib ZR 108/62, GRUR 1964, 392, 393 - Weizenkeimöl; Urt. v. 14.12.1966 - Ib ZR 125/64, GRUR 1967, 362, 365 - Spezialsalz).

  • LG München I, 05.05.2021 - 37 O 2254/21

    Unlautere Herabsetzung durch pauschalen Vorwurf des Angebots von Fälschungen

    Zulässig sind wahre, aber geschäftsschädigende Tatsachenbehauptungen allerdings nur soweit, als dass ein sachlich berechtigtes Informationsinteresse der angesprochenen Verkehrskreise im Hinblick auf eine geschäftliche Entscheidung besteht (vgl. BGH, GRUR 1966, 633, 635 - Teppichkehrmaschine; BGH, GRUR 1964, 392, 394 - Weizenkeimöl).
  • OLG Schleswig, 27.02.2014 - 5 U 127/12

    Schadensersatzklage in Millionenhöhe gegen die Nord-Ostsee-Sparkasse abgewiesen

    Wenn der zu erwartende Gewinn nur durch Verletzung eines gesetzlichen Verbots oder unter Verletzung die Gewinnerzielung missbilligender Vorschriften erzielt werden kann, ist die Vermutung des § 252 Satz 2 BGB nicht anzuwenden (RGZ 90, 305, 306; vgl. auch BGH, Urt. v. 21.02.1964 - Ib ZR 108/62, NJW 1964, 1181, 1184).
  • OLG Hamm, 23.10.2007 - 4 U 87/07

    Wettbewerbsverletzung durch private Blogs

    Wer in Wettbewerbsabsicht einen Mitbewerber durch eine Tatsachenbehauptung oder ein Werturteil herabsetzt, wird dabei strenger beurteilt als jemand, der ohne Wettbewerbsabsicht handelt (BGH GRUR 1964, 392, 394 -Weizenkeimöl).
  • BGH, 19.09.1996 - I ZR 130/94

    Orangenhaut - Getarnte Werbung

    In einem solchen Fall hat das Unternehmen selbst den Fehler einer unzutreffenden Berichterstattung eigenverantwortlich veranlaßt (BGH, Urt. v. 21.2.1964 - Ib ZR 108/62, GRUR 1964, 392, 395 - Weizenkeimöl; Urt. v. 14.12.1966 - Ib ZR 125/64, GRUR 1967, 362, 365, 367 - Spezialsalz; BGH aaO. - Produktinformation I).
  • BGH, 15.01.1981 - VII ZR 44/80

    Schaden durch entgangene Steuervorteile

    Dem liegt der Gedanke zugrunde, daß der Verletzte als entgangenen Gewinn nicht fordern kann, was er nur mit rechtswidrigen Mitteln erlangt hätte (BGH NJW 1964, 1181, 1183; RGZ 90, 52, 64; 90, 305, 306).
  • OLG Köln, 17.12.1999 - 6 U 67/99

    Kausalität wettbewerbswidrigen Verhaltens für Schaden

    Mit Blick auf die sich im Wettbewerbsprozeß regelmäßig stellenden Nachweisschwierigkeiten, daß die fragliche wettbewerbswidrige Handlung zu einem Schaden des Verletzten geführt hat und führt, braucht dieser nur die - nicht einmal hohe - Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts darzutun (vgl. BGH GRUR 1974, 735/736 -"Pharmamedan"-; BGH GRUR 1964, 392/396 -"Weizenkeimöl"-; BGH GRUR 1966, 92/94 -"Bleisstiftabsätze"-; Köhler/Piper, UWG, Rdn. 239 Vor § 13 UWG; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 20. Aufl., Rdn. 500 Einl. UWG - m.w.N.).

    Gleiches gilt im Ergebnis aber auch dann, wenn man den Gesichtspunkt einer Schadensentstehung auch bei wettbewerbskonformen, also pflichtgemäßen Verhalten des Verletzers nicht als Merkmal der Kausalität, sondern als eigenständiges Kriterium der Zurechnung der Folgen eines - als solches kausal schadensverurachenden - Verhaltens nach Billigkeitsgesichtspunkten betrachtet (vgl. BGHZ 96, 157/172; BGH GRUR 1964, 392/396 - "Weizenkeimöl"-).

  • BGH, 11.05.1973 - I ZR 123/71

    Unterlassungsanspruch bezüglich einer Behauptung, die den Anspruch erweckt

    Die Haftung des Informanten für eine Presseberichterstattung, die als unerlaubte Handlung (§§ 823 Abs. 1; 824; 826 BGB) oder als Wettbewerbsverletzung (insbesondere nach §§ 1, 14 UWG) beanstandet wird, beruht auf der Erwägung, daß der Informant durch seine Informationserteilung (meist als mittelbarer Täter oder Anstifter) die Verletzungshandlung veranlaßt hat (vgl. BGH GRUR 1964, 392, 394 - Weizenkeimöl; 1967, 362, 365 - Spezialsalz, insoweit nicht in BGHZ 46, 305).

    Der Bundesgerichtshof hat daher in seinem Urteil vom 21. Februar 1964 (GRUR 1964, 392, 393 - Weizenkeimöl) ausgeführt, daß derjenige, der durch seine Information eine Tageszeitung zu einer bestimmten Berichterstattung veranlasse und dabei durch sein Verhalten zu erkennen gebe, daß er die Fassung des Zeitungsberichts vor dessen Veröffentlichung nicht überprüfen wolle, sich im Rahmen seiner Haftung aus unerlaubter Handlung oder aus wettbewerbswidrigem Verhalten sowohl eine sachlich unrichtige oder mißverständliche Darstellung als auch Schärfen der Ausdrucksweise des Presseberichts entgegenhalten lassen müsse, soweit nach den Umständen mit derartigen Abweichungen oder Ungenauigkeiten der Darstellung habe gerechnet werden müssen.

  • BGH, 10.01.1968 - Ib ZR 43/66

    Pelzversand

  • OLG Hamm, 23.08.2011 - 4 U 67/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Veröffentlichung einer kritischen Äußerung im Internet

  • OLG Schleswig, 30.11.2016 - 6 U 39/15

    Die Äußerung, bei der Darstellung einer Ortsangabe durch Abbildung eines

  • BGH, 20.11.1986 - I ZR 156/84

    Arztinterview; Pflichten des Arztes zur Verhinderung einer werbenden

  • OLG Stuttgart, 02.05.2019 - 2 U 263/18

    Wettbewerbsverstoß: Herabsetzende Meinungsäußerung bei Unterstellung der

  • BGH, 11.01.1971 - III ZR 217/68

    Kanalisation und Wasserhaushaltsgesetz

  • BGH, 14.12.1966 - Ib ZR 125/64

    Zulässigkeit von Eisenzusatz bei Lebensmitteln

  • OLG Köln, 12.09.2003 - 6 U 63/03

    Wettbewerbswidrigkeit der Herabsetzung eines Mitbewerbers; Unterrichtung über

  • BGH, 09.06.1969 - VII ZR 52/67

    Anspruch auf Rückzahlung der Kaution aus einem Pachtvertrag - Nichtigkeit von

  • OLG Hamburg, 06.10.1994 - 3 U 54/94

    Voraussetzungen der Verbandsklagebefugnis

  • OLG Köln, 25.06.2009 - 6 W 65/09

    Zulässigkeit der Behauptung der nicht angemessenen Zertifizierung eines

  • LG Düsseldorf, 25.07.2007 - 12 O 428/06

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche im Hinblick auf den Versand von

  • OLG Naumburg, 16.10.1997 - 7 U (HS) 77/97

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Vereinbarung über die Durchführung von

  • OLG Rostock, 19.04.1995 - 2 U 79/94

    Voraussetzungen des Einstehens für eine vergleichende oder sittenwidrige

  • LG Düsseldorf, 27.10.2011 - 4a O 134/11

    ORC

  • OLG Bremen, 18.10.1983 - 8 O 247/79

    Unterhaltspflichten gegenüber einem nach fehlgeschlagener Sterilisation geborenen

  • BGH, 04.01.1967 - Ib ZR 2/65

    Werbung für ein Elektro-Discount-Geschäft in den "Kieler Nachrichten" -

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