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Rechtsprechung
   BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 117/62   

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https://dejure.org/1964,768
BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 117/62 (https://dejure.org/1964,768)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1964 - Ib ZR 117/62 (https://dejure.org/1964,768)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1964 - Ib ZR 117/62 (https://dejure.org/1964,768)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit zum Waschen von Kraftfahrzeugen auf Waschplätzen eines Tankstelleninhabers unter Inanspruchnahme von Wasser und Geräten - Begriffe der Zugabe und der Kleinigkeit - Zusammenhang der Zugabe mit der Hauptware - Vorliegen einer handelsüblichen Nebenleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 1274
  • MDR 1964, 481
  • GRUR 1964, 509
  • DB 1964, 653
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.12.1953 - I ZR 168/53

    Zugabeverordnung. Geringwertige Kleinigkeit

    Auszug aus BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 117/62
    Als Kleinigkeit im Sinne der Verordnung sind Gegenstände oder Leistungen anzusehen, die von niemandem, auch nicht von Käufern, die nur über geringe Mittel verfügen, wirtschaftlich sonderlich geachtet werden (BGHZ 11, 260, 268).

    Dabei kommt es für die Wertbestimmung nicht darauf an, welche Gestehungskosten der Gewährende hatte, sondern darauf, welchen Verkehrswert die Leistung für den Kunden hat (BGHZ 11, 260, 264).

  • BGH, 13.02.1961 - I ZR 134/59

    Wettbewerb durch Sondervorteile für den Händler

    Auszug aus BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 117/62
    Für den zum Begriff der Zugabe erforderlichen Zusammenhang genügt es, daß die Gewährung der Nebenleistung im geschäftlichen Verkehr den Eindruck der Abhängigkeit vom Bezug der Hauptware oder -leistung erweckt und daher geeignet ist, den Kunden in seinem Entschluß zur Eingehung des Hauptgeschäfts zu beeinflussen (RGZ 154, 25, 28, 35; BGHZ 34, 264, 267 - Einpfennig - Süßwaren; OLG München WRP 1956, 341, 342).
  • BGH, 23.01.1959 - I ZR 130/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 117/62
    Die vorsorgliche Berücksichtigung solcher wettbewerblicher Übersteigerungen ist einer der Hauptzwecke der Zugabeverordnung; die Beachtung eines derartigen Gesichtspunktes in gewissen Grenzen widerspricht auch nicht dem Grundsatz möglichster Freiheit der wettbewerblichen Betätigung (vgl. BGHZ 23, 365 - Suwa; GRUR 1959, 285 - Bienenhonig).
  • BGH, 22.02.1957 - I ZR 68/56

    Werbung durch Massenverteilung von Warenproben

    Auszug aus BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 117/62
    Die vorsorgliche Berücksichtigung solcher wettbewerblicher Übersteigerungen ist einer der Hauptzwecke der Zugabeverordnung; die Beachtung eines derartigen Gesichtspunktes in gewissen Grenzen widerspricht auch nicht dem Grundsatz möglichster Freiheit der wettbewerblichen Betätigung (vgl. BGHZ 23, 365 - Suwa; GRUR 1959, 285 - Bienenhonig).
  • BGH, 27.01.1983 - I ZR 141/80

    "Diners Club Deutschland" - Internationales Kreditkartensystem - Ankündigung und

    Das Berufungsgericht hat weiter richtig erkannt, daß die in Frage stehende Nebenleistung nur dann einen Verstoß gegen § 1 Abs. 1 ZugabeVO darstellt, wenn sie nicht auch nicht im wirtschaftlichen Sinne - Teil der Hauptleistung ist, wenn sie über das vom Verkehr üblicherweise Gewünschte und Erwartete hinausgeht, einen eigenen wirtschaftlichen Wert hat und ihr Äquivalent nicht in der vereinbarten Gegenleistung findet (BGH GRUR 1964, 509, 510 - Wagenwaschplatz - GRUR 1979, 482, 484 = WRP 1979, 456 - Briefmarken-Auktion -).

    Daß einer Verkehrsmittel-Unfallversicherung eine solche notwendige Hilfsfunktion (BGH GRUR 1964, 509, 512 - Wagenwaschplatz -) im Verhältnis zur Hauptleistung der Kreditierung von Reisegeschäften nicht zukommt, hat das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei festgestellt.

    Damit fehlt es jedoch bereits an einer unerläßlichen Voraussetzung der Zulässigkeit der Zugabe gem. § 1 Abs. 2 lit d ZugabeVO, so daß es auf die weiteren Überlegungen des Berufungsgerichts zur Frage der Handelsüblichkeit dieser Zugabe nicht ankommt (vgl. BGH GRUR 1964, 509, 511 Wagenwaschplatz - GRUR 1979, 482, 484 - WRP 1979, 456 - Briefmarken-Auktion -).

  • BGH, 27.10.1983 - I ZR 141/80
    b) Das Berufungsgericht hat weiter richtig erkannt, dass die in Frage stehende Nebenleistung nur dann einen Verstoß gegen § 1 Abs. 1 ZugabeVO darstellt, wenn sie nicht - auch nicht im wirtschaftlichen Sinne - Teil der Hauptleistung ist, wenn sie über das vom Verkehr üblicherweise Gewünschte und Erwartete hinausgeht, einen eigenen wirtschaftlichen Wert hat und ihr Äquivalent nicht in der vereinbarten Gegenleistung findet (BGH GRUR 1964, 509, 510 - Wagenwaschplatz - GRUR 1979, 482, 484 = WRP 1979, 456 - Briefmarken-Auktion -).

    Dass einer Verkehrsmittel-Unfallversicherung eine solche notwendige Hilfsfunktion (BGH GRUR 1964, 509, 512 - Wagenwaschplatz -) im Verhältnis zur Hauptleistung der Kreditierung von Reisegeschäften nicht zukommt, hat das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei festgestellt.

    Damit fehlt es jedoch bereits an einer unerlässlichen Voraussetzung der Zulässigkeit der Zugabe gem. § 1 Abs. 2 lit. d ZugabeVO, so dass es auf die weiteren Überlegungen des Berufungsgerichts zur Frage der Handelsüblichkeit dieser Zugabe nicht ankommt (vgl. BGH GRUR 1964, 509, 511 - Wagenwaschplatz - GRUR 1979, 482, 484 - WRP 1979, 456 - Briefmarken-Auktion -).

  • BGH, 11.03.1987 - VIII ZR 203/86

    Auslegung und Zulässigkeit einzelner Klauseln von im Möbelhandel verwendeten AGB

    Darüber hinaus hat sich in Auslegung der Vorschriften der §§ 25 Abs. 3 HGB, 1 Abs. 2 d ZugabeVO, 9 Nr. 1 Rabatte und § 9 AußenwirtschaftsG die Begriffsbestimmung durchgesetzt, nach der handelsüblich nur dasjenige ist, was sich nach allgemeiner Auffassung der beteiligten Verkehrskreise im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Gepflogenheit hält (BGH Urteile vom 13. März 1964 - Ib ZR 117/62 = NJW 1964, 1274 unter II 2 a und vom 30. Juni 1976 - I ZR 31/75 = GRUR 1977, 38; Ratz in: Großkomm, zum HGB, 3. Aufl., § 346 Rdn. 73 f; Schlegelberger/Hefermehl a.a.O. § 346 Rdn. 5).
  • BGH, 07.03.1979 - I ZR 89/77

    Gewährung von zinslosen Vorschusszahlungen an die Kunden (Einlieferer) eines

    Das Berufungsgericht meint, sich für seine abweichende Auffassung auf die Entscheidung "Wagenwasch-Platz" (BGH GRUR 1964, 509, 510) stützen zu können, Jedoch zu Unrecht.

    Es muß sich um Nebenleistungen handeln, die nach der Verkehrsauffassung geeignet sind, die Hauptleistung sachlich zu ermöglichen oder irgendwie zu fördern (vgl. BGH GRUR 1964, 509, 511 - Wagenwaschplatz; GRUR 1974, 402, 403 - Service-Set).

  • BGH, 28.10.1993 - I ZR 246/91

    Euroscheck-Differenzzahlung - Verbotene Nebenleistung

    bb) Handelsüblich im Sinne des § 1 Abs. 2 Buchst. d ZugabeVO kann eine Zugabe jedoch auch dann sein, wenn sie nicht einer allgemeinen und bereits geltenden Gewohnheit entspricht, sich jedoch nach den Anschauungen der beteiligten Verkehrskreise im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Gepflogenheiten hält (vgl. BGH, Urt. v. 13.3. 1964 - Ib ZR 117/62, GRUR 1964, 509, 511 - Wagenwaschplatz; BGH, Urt. v. 22.11.1990 - I ZR 50/89, GRUR 1991, 329, 330 = WRP 1991, 225 - Family-Karte; st. Rspr.).
  • BGH, 18.10.1990 - I ZR 113/89

    Biowerbung mit Fahrpreiserstattung - Umweltbezogene Werbung

    Kann es danach vorliegend nicht gebilligt werden, daß sich der Beklagte in seiner Werbung unter Ankündigung von Geldzuwendungen die Belange des Umweltschutzes zur Förderung seines Warenabsatzes zunutze macht, kommt es im Streitfall auf den vom Landgericht erörterten Umstand nicht mehr an, daß die Erstattung von Parkgebühren in angemessenem Umfang oder eine kostenlose oder verbilligte Zurverfügungstellung von Parkraum an Geschäftskunden zugabe- und wettbewerbsrechtlich allgemein für zulässig erachtet wird (BGH, Urt. v. 13.3.1964 - Ib ZR 117/62, GRUR 1965, 509, 511 - Wagenwaschplatz; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 26 Rdn. 43; Kap. 59 Rdn. 47 m.w.N.; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 16. Aufl., § 1 ZugabeVO Rdn. 84; 5. auch Gutachten 5/1957 des Gutachterausschusses für Wettbewerbsfragen in: Gutachten zu Wettbewerbsfragen 1949 bis 1957; Gutachten 4/1989 desselben Ausschusses, WRP 1990, 65, 66).
  • BGH, 23.05.1991 - I ZR 294/89

    Rückfahrkarte - Verbotene Nebenleistung

    Bei ihnen entsteht daher nicht die Vorstellung, der von ihnen zu zahlende Kaufpreis enthalte zugleich einen Teil der Vergütung für die Kosten der Rückfahrt (vgl. BGH, Urt. v. 13.3.1964 - Ib ZR 117/62, GRUR 1964, 509, 510 - Wagenwaschplatz).
  • BGH, 22.11.1990 - I ZR 50/89

    Family-Karte - Verbotene Nebenleistung

    Entscheidend ist vielmehr, welchen Wert die Leistung für die Kunden hat (BGH, Urt. v. 13.3.1964 - Ib ZR 117/62, GRUR 1964, 509, 510 - Wagenwaschplatz).
  • BGH, 07.11.1975 - I ZR 31/74

    Kostenlose Besichtigungsreise als Zugabe zum Immobilienverkauf - Auslegung des

    Es fehlt auch nicht an dem für Zugaben erforderlichen inneren Zweckzusammenhang, zwischen dem Haupt- und dem Nebengeschäft, der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Annahme einer Zugabe erforderlich ist (vgl. BGHZ 34, 264, 267 - Einpfennig-Süßwaren; GRUR 1964, 509, 510 - Wagenwaschplatz; GRUR 1972, 611, 612 - Cognac-Portionierer).

    Daß es keine Feststellungen über die tatsächliche Übung beim Verkauf solcher Grundstücke getroffen hat, kann allerdings nicht beanstandet werden, da in der Rechtsprechung anerkannt ist, daß der zugaberechtliche Begriff der Handelsüblichkeit im Interesse notwendiger Weiterentwicklung nicht eine allgemeine tatsächliche Übung voraussetzt (BGH GRUR 1964, 509, 511 - Wagenwaschplatz).

  • BGH, 02.03.1973 - I ZR 16/72

    Aktivlegitimation eines klagenden Verbandes - Zugabeverbot für handeslsübliche

    Dabei darf der Begriff der Nebenleistung nicht zu eng verstanden werden (BGH GRUR 1964, 509, 511 - Wagenwaschplatz); das wie auch die Maßgeblichkeit der Verkehrsauffassung hat das Berufungsgericht verkannt.

    Die Bereitstellung des SU-Service-Sets hält sich danach im Rahmen vergleichbarer Fälle des üblichen Reise-Services; sie ist als den allgemeinen Übungen nach angemessen anzusehen, so daß nach den vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen die Handelsüblichkeit dieser Nebenleistung zu bejahen ist (vgl. BGH GRUR 1964, 509, 511 - Wagenwaschplatz).

  • BGH, 07.11.1975 - I ZR 84/74

    Anwendbarkeit der ZugabeVO (Zugabeverordnung) auf den Handel mit Grundstücken -

  • BGH, 02.07.1980 - VIII ZR 178/79

    Feststellung eines Handelsbrauchs - Tatsächliche Übung - Allgemeine

  • OLG München, 28.11.1991 - 29 U 3694/91
  • KG, 16.02.1999 - 5 U 9177/97

    Anspruch auf Unterlassung der Zugabe zu einer Ware oder Leistung im

  • BGH, 30.06.1976 - I ZR 86/74

    Verpackungsmittel für Kaffeepulver als unzulässige Zugabe - Einordnung eines

  • BGH, 30.06.1976 - I ZR 85/74

    Anbieten und Vertreiben von Kaffee in einer Plastikschüssel, die im Haushalt als

  • BGH, 09.10.1968 - I ZR 75/66
  • BGH, 30.05.1975 - I ZR 45/74

    Leihweise Überlassung einer Kaffeemaschine durch Kaffeevertriebsuntenehmen bei

  • BGH, 13.05.1981 - I ZR 122/79

    Verstoß von Werbung eines Einzelhandelsgeschäfts mit Lebensmitteln gegen das

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Rechtsprechung
   BPatG, 11.12.1962 - 26 W 1433/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,4542
BPatG, 11.12.1962 - 26 W 1433/61 (https://dejure.org/1962,4542)
BPatG, Entscheidung vom 11.12.1962 - 26 W 1433/61 (https://dejure.org/1962,4542)
BPatG, Entscheidung vom 11. Dezember 1962 - 26 W 1433/61 (https://dejure.org/1962,4542)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1964, 509
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   BPatG, 26.03.1963 - 26 W 646/61   

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BPatG, 26.03.1963 - 26 W 646/61 (https://dejure.org/1963,4569)
BPatG, Entscheidung vom 26.03.1963 - 26 W 646/61 (https://dejure.org/1963,4569)
BPatG, Entscheidung vom 26. März 1963 - 26 W 646/61 (https://dejure.org/1963,4569)
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  • GRUR 1964, 509
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   BPatG, 09.04.1963 - 26 W 1018/61   

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https://dejure.org/1963,4853
BPatG, 09.04.1963 - 26 W 1018/61 (https://dejure.org/1963,4853)
BPatG, Entscheidung vom 09.04.1963 - 26 W 1018/61 (https://dejure.org/1963,4853)
BPatG, Entscheidung vom 09. April 1963 - 26 W 1018/61 (https://dejure.org/1963,4853)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1964, 509
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