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   BGH, 29.09.1964 - Ia ZR 285/63   

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BGH, 29.09.1964 - Ia ZR 285/63 (https://dejure.org/1964,317)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1964 - Ia ZR 285/63 (https://dejure.org/1964,317)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1964 - Ia ZR 285/63 (https://dejure.org/1964,317)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 493
  • MDR 1965, 271
  • GRUR 1965, 231
  • DB 1965, 776
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.03.1962 - I ZR 97/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.09.1964 - Ia ZR 285/63
    Auch wenn die Klägerin ihr Begehren in der ersten Instanz zuletzt in die Form einer Feststellungsklage gekleidet hatte, so konnte der Klageantrag, wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, zwanglos in die Rechtsgestaltungsklage nach den §§ 37, 13 Abs. 1 Nr. 1 PatG umgedeutet werden (vgl. hierzu auch BGH, Urt. vom 16. März 1962 - I ZR 97/60 - Atemgerät).

    Der Nachweis eines derartigen besonderen Interesses ist nach den von der Rechtsprechung aufgestellten, im Schrifttum überwiegend gebilligten Rechtsgrundsätzen - wie die Klägerin auch nicht verkennt - nicht nur dann erforderlich, wenn das bekämpfte Patent vor Erhebung der Nichtigkeitsklage infolge Verzichts (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 PatG), wie er hier in Betracht kommt, durch Zeitablauf (§ 10 Abs. 1 PatG), wegen Nichtzahlung der Jahresgebühren (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 PatG) oder wegen Rücknahme (§ 15 Abs. 2 PatG) bereits ohne Rückwirkung erloschen ist, sondern auch dann, wenn einer der aufgezählten Erlöschungsgründe erst während des anhängigen Nichtigkeitsverfahrens eintritt (BGH, Urt. vom 16. März 1962 - I ZR 97/60 - Atemgerät; ebenso u.a. RG JW 1897, 636; Mitt.

    Ein derartiges Interesse müßte zwar nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (vgl. BGH, Urt. vom 16. März 1962 - I ZR 97/60 - Atemgerät; RG Mitt. 1937, 78; PA Mitt. 1957, 147, 148) ohne weiteres dann bejaht werden, wenn die Beklagte die Nichtigkeitsklägerin noch weiterhin wegen der Verletzung des Streitpatents in der Zeit vor dem Wirksamwerden des Verzichts in Anspruch nehmen könnte.

  • BGH, 08.07.1955 - I ZR 24/55

    Neuheitsschädlichkeit ausgelegter Patentanmeldungen

    Auszug aus BGH, 29.09.1964 - Ia ZR 285/63
    Das Allgemeininteresse wird dagegen nicht dadurch berührt, daß der Verzicht der Beklagten die Wirkung des Streitpatents nur für die Zukunft beseitigt hat (PA Mitt. 1927, 103; 1937, 213),während die Nichtigkeitserklärung nach den §§ 13 Abs. 1 Nr. 1, 37 Abs. 1 PatG auf den Zeitpunkt der Patenterteilung zurückwirken und zum Ausdruck bringen würde, daß das Patent überhaupt nicht hätte erteilt werden dürfen (vgl. hierzu RGZ 63, 140, 141; 123, 113, 115; BGHZ 18, 81, 96 [BGH 08.07.1955 - I ZR 24/55] - Zwischenstecker für Radioempfänger).
  • RG, 23.06.1915 - I 147/14

    Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 29.09.1964 - Ia ZR 285/63
    Durch die "Anerkennung" der Vernichtbarkeit seitens der Beklagten ist das Streitpatent zwar in seinem Rechtsbestand nicht angetastet worden (vgl. RGZ 86, 440, 441).
  • RG, 04.04.1906 - I 492/05

    Neue Tatsachen in der Revisionsinstanz.

    Auszug aus BGH, 29.09.1964 - Ia ZR 285/63
    Das Allgemeininteresse wird dagegen nicht dadurch berührt, daß der Verzicht der Beklagten die Wirkung des Streitpatents nur für die Zukunft beseitigt hat (PA Mitt. 1927, 103; 1937, 213),während die Nichtigkeitserklärung nach den §§ 13 Abs. 1 Nr. 1, 37 Abs. 1 PatG auf den Zeitpunkt der Patenterteilung zurückwirken und zum Ausdruck bringen würde, daß das Patent überhaupt nicht hätte erteilt werden dürfen (vgl. hierzu RGZ 63, 140, 141; 123, 113, 115; BGHZ 18, 81, 96 [BGH 08.07.1955 - I ZR 24/55] - Zwischenstecker für Radioempfänger).
  • RG, 15.02.1936 - I 253/34

    Wirkt der Verzicht auf den Hauptanspruch eines Patents mit für den Unteranspruch,

    Auszug aus BGH, 29.09.1964 - Ia ZR 285/63
    In dieser Hinsicht ist auch der in beiden Kommentaren angeführten Entscheidung des Reichsgerichts vom 15. Februar 1936 (in RGZ 150, 280; vollständig abgedruckt in MuW 1936, 166 und GRUR 1937, 33) nichts zu entnehmen.
  • RG, 09.01.1929 - I 313/28

    Kann die gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 PatG. erhobene Nichtigkeitsklage auf ein

    Auszug aus BGH, 29.09.1964 - Ia ZR 285/63
    Das Allgemeininteresse wird dagegen nicht dadurch berührt, daß der Verzicht der Beklagten die Wirkung des Streitpatents nur für die Zukunft beseitigt hat (PA Mitt. 1927, 103; 1937, 213),während die Nichtigkeitserklärung nach den §§ 13 Abs. 1 Nr. 1, 37 Abs. 1 PatG auf den Zeitpunkt der Patenterteilung zurückwirken und zum Ausdruck bringen würde, daß das Patent überhaupt nicht hätte erteilt werden dürfen (vgl. hierzu RGZ 63, 140, 141; 123, 113, 115; BGHZ 18, 81, 96 [BGH 08.07.1955 - I ZR 24/55] - Zwischenstecker für Radioempfänger).
  • RG, 09.01.1937 - I 90/36

    1. Kann der Patentinhaber durch Vereinbarung mit einem Dritten den Patentanspruch

    Auszug aus BGH, 29.09.1964 - Ia ZR 285/63
    Dieser Umstand schließt aber nicht aus, daß die Beklagte sich verpflichten konnte und auch verpflichtet hat, sich zur Abwehr der von der Klägerin in Aussicht gestellten Klage nicht auf die ursprüngliche Wirksamkeit des Streitpatents zu berufen (vgl. RGZ 153, 329, 331).
  • BGH, 21.07.2022 - X ZR 110/21

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Klage gegen erloschenes Patent für ein Verfahren

    Ab diesem Zeitpunkt kann ein Angriff auf das Schutzrecht nicht mehr mit Allgemeininteressen gerechtfertigt werden, vielmehr muss ein Rechtsschutzbedürfnis dargelegt werden (BGH, Urteil vom 13. Juli 2004 - X ZR 171/00, GRUR 2004, 849 juris Rn. 12 - Duschabtrennung; Beschluss vom 14. Februar 1995 - X ZB 19/94, GRUR 1995, 342 juris Rn. 9 - Tafelförmige Elemente; Urteil vom 26. Juni 1973 - X ZR 23/71, GRUR 1974, 146 juris Rn. 25 f. - Schraubennahtrohr; BGH, Urteil vom 29. September 1964 - Ia ZR 285/63, GRUR 1965, 231, 232 - Zierfalten; ebenso schon RG JW 1897, 636 (637); siehe ferner zum Gebrauchsmusterlöschungsverfahren BGH, Beschluss vom 12. März 1981 - X ZB 16/80, GRUR 1981, 515 juris Rn. 13 f. - Anzeigegerät; Beschluss vom 18. März 1975 - X ZB 12/74, GRUR 1976, 30 juris Rn. 11 f. - Lampenschirm; zum Einspruchsverfahren BGH GRUR 1997, 615 - Vornapf).

    Dies gilt sowohl dann, wenn das Streitpatent bereits bei Klageerhebung nicht mehr in Kraft steht, als auch bei einem Erlöschen des Streitpatents während des Rechtsstreits (BGH GRUR 1965, 231, 233 - Zierfalten).

    Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, genügt der Hinweis auf die weitergehende Wirkung einer Nichtigerklärung jedoch nicht, um ein eigenes rechtliches Interesse des Klägers an der Fortführung des Patentnichtigkeitsverfahrens zu begründen (BGH GRUR 1965, 231, 233 - Zierfalten).

  • BGH, 26.06.1973 - X ZR 23/71

    Aufhebung eines Urteils - Rechtsschutzbedürfnis als Prozessvoraussetzung -

    Sie hat unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in GRUR 1965, 231 ff - Zierfalten - die Auffassung vertreten, daß dem Kläger ein Rechtsschutzbedürfnis für die Durchführung der Nichtigkeitsklage nicht zur Seite stehe.

    Jede Rechtsverfolgung bedarf aber als besondere Prozeßvoraussetzung eines Rechtsschutzbedürfnisses (RGZ 155, 75; BGH GRUR 1965, 231, 233 - Zierfalten; Stein/Jonas, a.a.O. § 253 Anm. III, 4, 5; Baumbach/Lauterbach, ZPO 31. Aufl. § 253 Grundz. Anm. 5 B), denn niemand soll den Anspruch gegen den Staat auf Gewährung von Rechtsschutz unnütz oder gar aus unlauteren Gründen geltend machen und ein gesetzliches Verfahren zur Verfolgung zweckwidriger und insoweit nicht schutzwürdiger Ziele ausnutzen (vgl. BGHZ 54, 181, 184 - Fungizid).

    Sie hat eine Prüfung der Schlüssigkeit oder der Erfolgsaussicht der Schadensersatzklage nicht vorgenommen (vgl. z.B. BGH GRUR 1965, 231, 233 - Zierfalten; 1965, 351, 352 - Korrosionsschutz-Binde).

  • BGH, 13.07.2004 - X ZR 171/00

    Duschabtrennung

    Allerdings ist in der Rechtsprechung des Senats auch anerkannt, daß der wegen Patentverletzung in Anspruch genommene Nichtigkeitskläger ein Rechtsschutzbedürfnis an der rückwirkenden Nichtigerklärung eines Streitpatents haben kann, wenn dessen Schutzfrist abgelaufen ist, wenn er zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung über die Nichtigkeitsklage aus dem Schutzrecht in Anspruch genommen wird (BGH, Urt. v. 29.9.1964 - Ia ZR 285/63, GRUR 1964, 231, 233 - Zierfalten; Sen.Urt. v. 6.7.1993 - X ZR 118/90).

    So fehlt es an ihm, wenn das Streitpatent nach Erlaß eines Nichtigkeitsurteils durch Verzicht erloschen ist und der Nichtigkeitsbeklagte verbindlich erklärt, daß er sich gegenüber den Ansprüchen des Nichtigkeitsklägers aus Verwarnungen nicht auf die ursprüngliche Wirksamkeit des Streitpatents berufen werde (BGH, Urt. v. 29.9.1964 - Ia ZR 285/63, aaO; vgl. auch Sen.Urt. v. 3.5.1977 - X ZR 56/74, aaO).

  • BPatG, 23.11.2010 - 3 Ni 47/08

    Buprenorphinpflaster - Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    Aufgrund der Inanspruchnahme wegen Patentverletzung aus den streitbefangenen Patentansprüchen durch die Lizenznehmerin der Patentinhaberin besteht für die Klägerin ein eigenes rechtliches Interesse an der rückwirkenden Vernichtung des Streitpatents im angegriffenen Umfang und damit an der Fortführung der Klage (vgl BGH GRUR 2005, 749 - Aufzeichnungsträger; GRUR 2008, 90 - Verpackungsmaschine; GRUR 1965, 231 - Zierfalten), welche im Hinblick auf die durch das Erlöschen des Patents nicht beseitigten Rechtswirkungen der Erteilung als Verwaltungsakt auf Nichtigerklärung und nicht auf Feststellung zu richten ist (BGH GRUR 1974, 146 - Schraubennahtrohr; vgl auch Hövelmann GRUR 2007, 283, 286 Fn. 40 - zur abweichenden Auffassung).
  • BPatG, 17.01.2007 - 32 W (pat) 237/04

    FUSSBALL WM 2006

    Denn die Antragstellerin zu 2) hat im vorliegenden Fall ein besonderes Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der vollständigen Nichtigkeit der Markeneintragung ex tunc (vgl. BGH GRUR 2001, 337, 339 - EASYPRESS; zu der vergleichbaren Situation im Patentnichtigkeitsverfahren vgl. BGH GRUR 1965, 231, 233 - Zierfalten).

    Sie hat jedoch nicht auf die ihr gegen die Antragstellerin zu 2) möglicherweise noch zustehenden Ansprüche verzichtet (vgl. BGH GRUR 1965, 231, 233 - Zierfalten).

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2014 - 2 UH 1/14

    Wiederaufnahme des Verletzungsprozesses nach Nichtigerklärung des Klagepatents

    Dies hat zur Folge, dass die Wirkungen des Patents im Umfang der Nichtigerklärung als von Anfang an nicht eingetreten gelten (BGH, GRUR 1955, 573 - Kabelschelle; BGH, GRUR 1963, 519 ff. - Klebemax; BGH, GRUR 1965, 231 - Zierfalten; Busse/Keukenschrijver, a. a. O.), und zwar auch gegenüber dem (zumindest teilweise erfolglosen) Kläger des ersten Nichtigkeitsverfahrens und auch unabhängig davon, wie und womit das entsprechende, im Nichtigkeitsverfahren ergangene Urteil begründet ist.
  • BGH, 22.02.2005 - X ZR 183/01

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Patentnichtigkeitsklage nach Erlöschen des Patents

    Es bedarf daher für die Nichtigkeitsklage eines eigenen Rechtsschutzbedürfnisses der Klägerinnen (st. Rspr. des Senats, vgl. Urt. v. 29.09.1964 - Ia ZR 285/63, GRUR 1965, 231 - Zierfalten; Urt. v. 18.01.2000 - X ZR 102/97 - Kontaktfederblock II, Bausch, BGH 1999-2002, 142, 145).
  • BGH, 17.12.2002 - X ZR 155/99

    Rechtsschutzbedürfnis im Patentnichtigkeitsverfahren

    Der Nachweis eines besonderen Interesses an der Nichtigerklärung eines Patents ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur dann erforderlich, wenn das bekämpfte Patent vor der Erhebung der Nichtigkeitsklage infolge Verzichts, durch Zeitablauf, wegen Nichtzahlung der Jahresgebühren oder wegen Rücknahme erloschen ist oder wenn einer der genannten Erlöschensgründe während des anhängigen Nichtigkeitsverfahrens eintritt (BGH Urt. v. 29.9.1964 - Ia ZR 285/63, GRUR 1965, 231 - Zierfalten; vgl. Busse, PatG, 5. Aufl., § 81 PatG Rdn. 41 m.w.N.).
  • BGH, 22.02.2005 - X ZR 148/00

    Nichtigerklärung eines Patents betreffend eine Anordnung zum Füllen einer oder

    Dieses besteht hier deshalb, weil ein Verletzungsrechtsstreit zwischen den Parteien vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf schwebt (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. Urt. v. 29.09.1964 - Ia ZR 285/63, GRUR 1965, 231 - Zierfalten; Sen.Urt. v. 26.06.1973 - X ZR 23/71, GRUR 1974, 146 - Schraubennahtrohr; Keukenschrijver, Das Patentnichtigkeits- und Nichtigkeitsberufungsverfahren Rdn. 77 mit weiteren Hinweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BGH, 12.03.1981 - X ZB 16/80

    Feststellung der teilweisen Unwirksamkeit eines deutschen Gebrauchsmusters -

    Schon in einer früheren Entscheidung hatte der Senat ausgesprochen, daß ein Rechtsschutzinteresse an der Nichtigerklärung eines durch Verzicht erloschenen Patents ohne weiteres dann bejaht werden müsse, wenn der beklagte Patentinhaber den Nichtigkeitskläger noch weiterhin wegen Verletzung des Streitpatents in der Zeit vor dem Wirksamwerden des Verzichts in Anspruch nehmen könne (BGH GRUR 1965, 231, 233 - Zierfalten).
  • BGH, 24.05.2005 - X ZR 207/01

    Patentfähigkeit eines Gegenstands; Eintragung eines Patents für einen neuen

  • BGH, 28.03.1995 - X ZB 1/95

    "Drahtelektrode"; Anfechtung der Kostenentscheidung eines Nichtigkeitsurteils

  • BPatG, 27.10.2010 - 3 Ni 43/08

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Formulierung der objektiven Aufgabe -

  • BGH, 17.12.1996 - X ZB 4/96

    "Trennwand"; Prüfung eines Löschungsgrundes nach Verzicht auf den Hauptanspruch

  • BGH, 06.07.1967 - Ia ZR 88/64

    Kostenfolge übereinstimmender Erledigterklärungen im Rahmen einer

  • BGH, 01.04.1965 - Ia ZR 218/63

    Stahlveredelung - Desoxydation mit Aluminium oder einer

  • BPatG, 19.04.2016 - 1 Ni 10/14

    Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage wegen möglicherweise fehlenden

  • BPatG, 23.07.2015 - 2 Ni 20/13

    Nichtigerklärung des europäischen Patents "Küchenmaschine mit einem Rührgefäß und

  • BPatG, 28.06.2011 - 1 Ni 6/09

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zur Schädlingsbekämpfung mit

  • BPatG, 23.11.2010 - 3 Ni 11/09

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

  • BPatG, 18.07.2012 - 4 Ni 55/10

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

  • BPatG, 27.03.2003 - 2 Ni 46/01
  • BGH, 15.10.1974 - X ZR 30/71

    Vorliegen eines eigenen Interesses an der Durchführung eines

  • BGH, 13.02.1969 - III ZR 158/66

    Maßgeblichkeit des Zeitpunkt der Inanspruchnahme eines Grundstücks durch

  • BPatG, 05.02.2002 - 3 Ni 7/01
  • BGH, 28.04.1966 - Ia ZR 31/64

    Stand der Technik auf dem für die Patentierung in Rede stehenden Sondergebiet -

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